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Sgt.Tackleberry

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Beiträge von Sgt.Tackleberry

  1. Am 20.10.2020 um 23:15 schrieb Proud NRA Member:

    Eine Möglichkeit, die manche Amis verwenden, ist ein Gürtel mit einem Riemen einer Snowboard-Bindung als Schließe/Schnalle. Kann man selber machen und auch fertig kaufen. Z.B. hier. Vermutlich nicht das, wonach Du gesucht hast, aber es erfüllt technisch gesehen die Vorgabe der Schnalle.

    Das ist ja der Wahnsinn!!! :00000733: Schaue ich mir auf jeden Fall im Detail an, schauen, ob ich das selbst hinbekomme (bzw. machen lasse).

     

    Ich habe zwischenzeitlich etwas herumexperimentiert, für 12 Euro einen 1,5"-Gürteil bei Amazon "geschossen" und für 2 Euro (das war mir zu peinlich, da habe ich auf 10 aufgerundet), von meiner Schneiderin ein Klettband innen aufnähen lassen. Damit ist die Anforderung eigentlich perfekt erfüllt, aber der Gürtel ist natürlich sehr weich, da gewöhne ich mich noch nicht wirklich dran:

     

    IMG_0879.JPEG IMG_0880.JPEG IMG_0881.JPEG

  2. vor 18 Stunden schrieb Benjamin Arendt:

    Es hat doch dieses Uhr-artige Dingens... der Shootmaxx IPSC Timer. Schau hier: https://www.doublealpha.biz/shotmaxx

    Jupp, den hab' ich auch. Vorteil ist für mich die einfachere Ablesbarkeit. Dieses Hochklappenmüssen beim CED7000 (um den Hals hängen ist noch schlimmer) nervt mich.

     

    Letztens habe ich den Spymode ausprobiert. Das ist ja nun ein völliges Alleinstellungsmerkmal des Shotmaxx. Soll heißen, dass statt eines Startsignals die (hastige) Bewegung als Startsignal genommen wird. Also - Shotmaxx wird aktiviert, Hände gehen in Ruhestellung, Shotmaxx wartet. RO piepst, meine Hände gehen (ruckartig) nach oben, der Shotmaxx startet die Zeitmessung. Rest läuft dann ganz normal. Dann kann man noch automatisch ein bisschen Zeit dazu addieren lassen (die Reaktionszeit vom Piep bis zur Bewegung) und sollte dann in der Lage sein, nach dem Match die Splitzeiten herunterzuladen.

     

    In der Theorie der Hammer, in der Praxis hat es bei der letzten Steel Challenge leider gar nicht funktioniert. 😐 Da wurde nur Murks angezeigt. Ich muss das nochmal in Ruhe bzw. im Dry Fire testen.

  3. vor 45 Minuten schrieb alzi:

    ganz eindeutig: jein!

    vor 37 Minuten schrieb Tauri:

    Korrekt. Außer, sie befände sich im Dienst.

     

    Genau so sehe ich das auch. :) Wenn ich recht informiert bin*, gilt Folgendes:

     

    1) Polizisten gelten (nach Ausbildung) als sachkundig. Das ersetzt aber nicht die WBK, sondern nur den Sachkundenachweis für die Beantragung der WBK.

    2) Erwerb und Besitz von Waffen für den privaten Gebrauch erfordern eine WBK inkl. Bedürfnis (z.B. als Sportschütze), also ganz normal.

    3) Der dienstliche Gebrauch von Schusswaffen, sowohl der dienstlich überlassenen, als auch eventuell privat besessener, ist vom WaffG ausgenommen.

     

    Alles nachzulesen in der WaffVwV (§55).

     

    Daraus folgt für mich (kein Gendering, weil zu faul):

     

    1) Ein Polizeibeamter befindet sich immer im Dienst (theoretisch).

    2) Ein Polizist darf seine Dienstwaffe damit auch "privat" tragen (also außerhalb des regulären Dienstes, weil vom WaffG ausgenommen).

    3) Ein Polizist benötigt für den Umgang mit Schusswaffen für private Zwecke eine WBK (Sachkunde wird ohne Nachweis wird anerkannt).

    4) Ein Polizist benötigt für den Umgang mit privat erworbenen (bzw. besessenen) Schusswaffen für dienstliche Zwecke keine WBK.

     

    Das würde also bedeuten, deine Lebensgefährtin dürfte grundsätzlich nur in dienstlicher Absicht auf die Waffen zugreifen. Diese dienstliche Absicht wäre im konkreten Fall nachzuweisen.

     

    Spannend bleibt hingegen die Frage, ob du einer erleichterten Sicherungsverpflichtung ggü. deiner Lebensgefährtin unterliegst, also ob du ihr beispielsweise den Schlüssel bzw. die Kombination für den Safe geben dürftest. Ich würde sagen, ja - denn sie könnte ja jederzeit in die "Verlegenheit" kommen, dienstlich auf die Waffen zugreifen zu müssen. Dass sie es nicht für private Zwecke darf, unterliegt dann ihrer Verantwortung, so wie eben auch ein Sportschütze wissen muss, wann und wie er mit den Waffen umgehen darf.

     

    * Ich bin weder Polizist noch Jurist! :) Das kann also alles Mist sein, lasse ich gern korrigieren.

  4.  

    vor einer Stunde schrieb Dickdan007:

    Ein Blasrohr ist davon ausgeschlossen, trotz "Lauf". Liegt es daran, dass meist Pfeile verschossen werden und dann das kein Geschoss mehr ist?

     

    vor einer Stunde schrieb götz:

    ... wenn ein Projektil mittels expandierenden Gase durch einen Lauf getrieben wird.

     

    Nein, nein, nein ... da muss man SEHR genau lesen!!

     

    Die Frage bezieht sich auf den Begriff "schießen". Also schaut man in den entsprechenden Passus des WaffG und der wurde im Eingangspost nur verkürzt wiedergegeben:

     

    Anlage 1, Abschnitt 2, Punkt 7:

    Zitat

    7. schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, [...]

    Also weiter im Text mit Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.1:

    Zitat

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Blasrohre sind also sehr wohl Schusswaffen! Demnach fiele auch die Verwendung unter den Begriff "schießen" ... ABER:

     

    Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2:

    Zitat

     

    Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

    [...]
    2. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).

     

    Und da ist die Lösung. Blasrohre sind Schusswaffen, sind aber explizit vom Gesetz ausgenommen (mit Ausnahme des §42a) und damit fällt auch die Verwendung nicht unter den gesetzlichen Begriff des Schießens (der eine Schusswaffe nach WaffG erfordert) .

     

    Das Gesetz ist sehr sperrig, daher empfiehlt es sich wirklich, so oft wie möglich, auf eigene Faust in den Text abzutauchen.

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  5. vor 10 Stunden schrieb scotty600:

    MD-Textil Produkte .... hatte ich z.B. für 3gun im Einsatz Holster + 16Shotgun + 2x AR + 2x 9mm

    Nun hätte ich gesagt - GENAU DIE SIND ES. Zwar durchaus amtliche Preise, aber Qualität soll es ja sein. Nun habe ich die Pouches und die Holster nachgemessen und die haben nur 38 mm (= 1.5 Zoll)!! Da passt der 40mm Gürtel ja dann wieder nicht.

     

    Ich habe jetzt mal TACWKRS angefragt (@smittiloisel - vielen Dank für den Tipp!!), die haben zumindest den Inner Belt in 38mm, mal schauen, ob der dazu passende Gürtel das gleiche Maß hat (was ich allerdings bezweifle).

     

    @schattenspeer: Klar, die normalen IPSC-Belts ohne Schnalle sind schon praktisch, ich habe auch drei davon (u.a. 2x den DAA Premium) - aber ich brauch die halt bombenfest, damit ich mich wohl fühle und da bin ich halt immer am rumzuppeln, weil die nie so fest sitzen, wie ich mir das wünsche.

  6. Es mag sein, dass 2 Zoll das Standardmaß für Einsatzzwecke sind - aber - zumindest mein - Equipment ist auf 1.5 Zoll ausgelegt.

     

    @kontra: Das sind 4,5 cm.

     

    @horidoman: Er soll schon auf einen Untergürtel passen.

     

    @MAHRS: BIANCHI PatrolTek? Den habe ich auch nur in 5 cm gefunden - wie muss ich mir das mit den Clips vorstellen? ich würde schon gern mein Equipment weiter nutzen (sind ja fast 500 Euro in Summe ... 😐 ).

     

     

  7. Ist irgendjemandem ein IPSC-tauglicher Gürtel (also mit 4 cm Breite bzw. Höhe und Untergürtel) mit einer richtigen Schließe / Koppelschloss bekannt? Also sowas in der Art - nur eben in 4 cm:

     

    102791103_01_pax_koppel_xl.jpg

    Ich finde überall nur die taktischen Einsatzgürtel (wie jener abgebildete) mit 5 cm, da passen aber meine ganzen Holster, Pouches etc. nicht dran.

  8. vor 2 Stunden schrieb mwe:

    [...] Das ist was anderes, als wenn der Hersteller eine Waffe oder ein wesentliches Teil modellgleich und mit gleicher Seriennummer ersetzt. [...]

    Da sind wir uns ja einig, aber das ist nach meinem Verständnis nicht das, was der TE gefragt hatte:

    Zitat

    Es soll, bei gleichem Kaliber, eine verbesserte Version erworben werden.

    Die bekommst du sicher nicht mit gleicher Seriennummer.

  9. vor 3 Minuten schrieb mwe:

    [...] und stelle fest, dass es mit der Eingangsfrage und dem Thema nur mäßig zu tun hat.

    Ist dem so? Die Frage zielt darauf ab, dass ich eine Waffe abgebe und eine andere dafür erhalte. Wo ist der Unterschied zur Eingangsfrage, außer, dass der gleiche Sachverhalt hier 2x (gespiegelt auftaucht)? Für jeden der beiden einzeln dürfte der Sachverhalt genau der beschriebene sein. Und die Antwort ist eben - gibt es nicht. Es gibt keinen Tausch, nur einen Erwerb (nach vorheriger Überlassung). Und der ist nun mal an die üblichen Voraussetzungen geknüpft.

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  10. Ist das nicht ziemlich eindeutig beschrieben?

     

    Sicherheitshalber nochmal auf deutsch (was nicht ironisch gemeint ist, aber das macht es nochmal deutlicher):

    Zitat

    10.5.1 Jegliche Büchsenhandhabung, außer in einer bezeichneten Sicherheitszone oder an einem anderen vom Range Officer für sicher befundenen Ort, oder während er sich unter Aufsicht und direktem Befehl eines Range Officers befindet, kann eine Disqualifikation zur Folge haben. Dies gilt nicht für das Tragen von Büchsen unter Anwendung von Regel 5.2.1.

     

    Regel 5.2.1 bezieht sich nur auf das Tragen (und hier noch genauer das "Halten") , ein Sight Picture ist kein Tragen, sondern Handhabung.

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  11. Offensichtlich geht es tatsächlich um das Magazin! Und es geht nicht um eine (tatsächliche) Patentrechtsverletzung, sondern "nur" darum, dass HK meint, das "potenzielle" Problem mit dem Patent (das nur ruht, weil der Inhaber sich still verhält) hätte im Angebot transparent gemacht werden müssen. Nach allem, was ich gelesen habe, kann man diese Ansicht vertreten.

     

    Zitat

    Nach SPIEGEL-Informationen geht es um einen Patentrechtsstreit rund um das Magazin des MK556-Sturmgewehrs. Haenel liegt offenbar bereits seit längerer Zeit mit einem US-Hersteller über Kreuz, der sich bestimmte Komponenten des Magazins patentrechtlich schützen ließ. Aus Sicht der Thüringer Waffenschmiede besteht jedoch kein Schutz. Trotzdem hätte der Hersteller den laufenden Streit bei der Bewerbung um den Bundeswehr-Großauftrag für das neue Sturmgewehr transparent machen müssen, heißt es von Vergaberechtsexperten.

    Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/kramp-karrenbauers-peinlicher-rohrkrepierer-a-056fc0a9-dacd-4d9f-bb13-50945effff6a?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

     

  12. vor 1 Stunde schrieb schmitz75:

    In Abs 17 §58 WaffG darüber diskutieren wir doch die ganze zeit:

    Das ist mir schon klar - mir ging es um die fett markierte Stelle. So, wie du das interpretierst, ist das ziemlich aus dem Kontext gerissen. Das Verbot wird nicht wirksam, wenn du es überlässt. Das "in Bezug auf dieses Magazin" soll klarstellen, dass das Verbot gegenüber anderen Magazinen natürlich trotzdem wirksam wird (nicht, dass ein ganz Findiger kommt, von seinen 30 Stück eins abgibt und dann argumentiert, er wäre safe).

     

    So, wenn du es aber überlassen hast, bist du kein Besitzer mehr. Folglich würdest du es bei einer "Rücküberlassung" neu erwerben - und damit bist du kein Altbesitzer mehr. Der von dir konstruierte Fall trägt also nicht.

  13.  

    vor 2 Minuten schrieb hanswurst87:

    Ganz oben habe ioch eine Quelle benannt, die das Gegenteil behauptet.

    OK, sorry, das habe ich überlesen. Jetzt verstehe ich, was du meinst. Ich halte diese Aussage für falsch - bzw. ich finde keine Grundlage dafür.

     

    Aber abgesehen davon kann ich diese ganze "Euphorie" über Altbesitz nicht verstehen. Lt. AWaffV bleiben die großen Magazine vom Schießsport ausgeschlossen. Was nutzt es mir also, dass ich die Dinger besitzen darf, wenn die Verwendung eh ausgeschlossen ist?

  14. vor 3 Minuten schrieb hanswurst87:

    Und wenn der Antrag nicht abgelehnt wird? Was ist dann?

    Ist das noch eine ernste Diskussion?! Sobald du den Antrag gestellt hast, wird das Verbot nicht wirksam. Solange er nicht abgelehnt wird, bleibt das Verbot nicht wirksam. Wo ist das Problem?!?!

     

    vor 3 Minuten schrieb hanswurst87:

    Und angenommen, die Situation wurde zu Gunsten des Antragsstellers bewertet.

    Wo ist dann definiert, dass dieser Altbesitz ein anderer als der "alte" Altbesitz ist?

    Der Unterschied ist der, dass bei einer Hausdurchsuchung der "echte" Altbesitzer den Bon von 1996 aus der Sockenkiste kramt, die Kaffeeflecken runterwischt und als "Besitzberechtigung" vorlegt, der "neue" Altbesitzer hingegen den BKA-Bescheid. Im Ergebnis sind (ansonsten) beide gleichgestellt.

  15. Gerade eben schrieb hanswurst87:

    Wo liegt der Unterschied zwischen:
    [...]

    Der Unterschied liegt woanders, wie bereits mehrfach erklärt wurde:

     

    "Echter Altbesitz" = Verbot wird dem Besitzer gegenüber nicht wirksam, wenn Besitz angezeigt wird.

    "Neuer Altbesitz" = Verbot wird dem Besitzer gegenüber nicht wirksam, wenn Ausnahmegenehmigung beantragt wird.

     

    Im letztgenannten Fall kann der Antrag abgelehnt werden, dann wird das Verbot automatisch wirksam. Das kann dem "echten Altbesitzer" nicht passieren (von der Nachweisbarkeit abgesehen).

  16. vor 19 Minuten schrieb ASE:

    Und was sind die Absoluten noGos, also wo darf ich die magazine laden, sichrheitsfahne rausnehmen etc?

    Magazine darfst du überall laden - außer in der Safety Area. In der Safety Area wird die Waffe ausgepackt und geholstert (KW) bzw. die LW (mit Fahne) im Gewehrständer aufgestellt. Nach der Aufforderung "shooter in the box" begibst du dich mit der Waffe (bei LW = Mündung über Kopfhöhe nach oben) in die Schießbox. Waffe noch nicht laden! Nach der Aufforderung "load and make ready" wird die KW aus dem Holster genommen bzw. bei der LW das Fähnchen entfernt und das (erste) Magazin eingeführt. Nach (eventuellem) Probeanschlag die Schießposition einnehmen (KW sichern bzw. entspannen und holstern, Hände über Schulterhöhe bzw. LW auf den Haltepunkt ausrichten) und auf das Kommando warten.

     

    Nach "Are you ready? Standby!" nicht mehr bewegen, nach dem Pieps die Ziele beschießen. Nach Ende selbstständig nachladen (sofern notwendig). Nach Abschluss der vier bzw. fünf Strings dem RO das offene Patronenlager zeigen, in Richtung Kugelfang abschlagen, bei LW Sicherheitsfähnchen einsetzen und wieder Mündung nach oben in die Safety Area zurückbringen bzw. KW wieder holstern.

     

    Findest du auch alles im Sporthandbuch für Steel Challenge:

     

    https://www.bdsnet.de/steel/sporthandbuch.html

     

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  17. vor 1 Minute schrieb Valdez:

    Wenn die hier in D Produzieren, mit anständigen Material, wird sich der Preis nur unwesentlich von dem von HK unterscheiden können.

    Das ist ja genau der Punkt. HK hat Klage eingereicht. Das bedeutet, es findet eine Preisprüfung statt. Wenn heimische Produktion, Material etc. alles in der Ausschreibung gefordert waren (wovon auszugehen ist), dann muss Haenel nachweisen, wie die Kosten zustande kommen. Können Sie dann nicht nachweisen, dass am Ende auch noch ausreichend Gewinn abfällt, platzt der Deal. So ist das Vergaberecht.

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  18. Wenn Haenel nachweisen kann, dass es sich nicht um einen Dumpingpreis handelt, sondern um einen wirtschaftlich auskömmlichen Preis inkl. der zu erwartenden Folgekosten (das ist vergaberechtlich Voraussetzung), dann ist der Drops gelutscht. Dann hat sich HK (in falscher Sicherheit) entweder verzockt (dafür spricht die erste Preissenkung) oder sie haben die falsche Preisstruktur.

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  19. Ich habe verschiedene SIGs, P226 X-Six, P226 LDC II und P320 X-Five. Ich bin mit allen absolut zufrieden. Das sind einfach feine Waffen. Die X-Five (die ja quasi identisch ist mit der X-Six, von der Lauflänge abgesehen) ist genauso ein wertiges Stück. Wenn dein Herz für diese Waffe schlägt - kauf sie dir!! Wie bereits erwähnt, kosten die Magazine um die 35 Euro. Kauf sechs Stück (auch, wenn du sie nicht für jedes Match brauchst) - dann hast du erstmal für laaaange Zeit Ruhe und viel Freude an der Waffe.

     

    Alles andere ist die übliche Diskussion "Mercedes oder BMB oder Audi" ... es gibt immer Details, die für das eine oder für das andere sprechen. Gerade am Anfang machen diese Details allerdings genau gar keinen Unterschied. Das einzige Kontraargument gegen die X-Five könnte sein, dass du dich dann eben schon ziemlich festlegst. Die Waffe "kann" quasi alles - wie @weyland bereits ausgeführt hat. Daher bin ich auch mit der LDC II in IPSC gestartet, dann auf die 320 (mit Optik) gewechselt und demnächst Open. :)

     

    Also wäre auch meine Empfehlung, dir mal die LDC II anzuschauen. Ebenfalls eine Ganzstahlwaffe, sehr gute Präzision und Handhabung und saubere Verarbeitung. Und kostet die Hälfte der X-Five!!

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