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Sgt.Tackleberry

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Beiträge von Sgt.Tackleberry

  1. vor 37 Minuten schrieb JDHarris:

    [...] Einschränkungen und Corona-Verordnungen haben sich als rein politisch motiviert herausgestellt (wie z.b. das bundesweite Böllerverbot zu Silvester). [...]

    Inwiefern?

     

    Nur, weil ein Gericht eine dir nicht passende Entscheidung getroffen hat, muss es doch nicht gleich "politisch gelenkt" sein. Insgesamt erscheint mir deine ganze Sichtweise etwas - ich entschuldige mich im Vorfeld dafür - naiv. Hast du eine Vorstellung, wieviele Richter an einem Verwaltungsgericht arbeiten? Es gibt in Deutschland über 50 (!) Verwaltungsgerichte und über 2.000 Verwaltungsrichter (also durchschnittlich mehr als 40 Richter pro Verwaltungsgericht).

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  2. vor 18 Minuten schrieb Slaytanic:

    Ich spinne den Gedanken mal weiter, wenn ich jetzt aber eine Waffe auf Gelb kaufe und der Händler sie mir überlässt obwohl er ja nicht mehr eintragen darf. Ist doch dann das selbe wie wenn er mir Munition mitverkauft obwohl noch nichts in der WBK steht. Ich hab doch dann ne Waffe im Auto, wo aber noch in keiner WBK eingetragen ist.

    Das ist schon noch etwas anderes. Die Waffe ist registriert, du hast deine Erwerbsberechtigung nachgewiesen und die Überlassung wird gemeldet. Danach hast du halt 14 Tage Zeit, die Waffe einzutragen. Ist nichts anderes, als eine Waffe mit Voreintrag. Da fahre ich ja auch eine Waffe spazieren, die nirgendwo in meiner/n WBKen eingetragen ist.

     

    Dass die Erwerbsberechtigung auch für die Munition gelten könnte, wäre nach logischem Ermessen sinnvoll, ist aber halt gesetzlich anders geregelt.

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  3. vor 17 Minuten schrieb Kreppel:

    Auch der hat sich an's deutsche Waffengesetz zu halten, wenn er in Deutschland etwas kauft.

    Das ist nicht so eindeutig. Der Kauf hat nicht "in Deutschland" stattgefunden, sondern online. Das ist mehr als nur eine abstrakte Formulierung.

  4. vor 9 Stunden schrieb Kreppel:

    Der Verkauf ist nur durch einen Irrtum seinerseits zustande gekommen.

    In der Tat hat der Verkäufer im Falle eines Irrtums (beispielsweise über die Beschaffenheit der Ware) die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Ob das in diesem Fall trägt, darf bezweifelt werden, denn es war kein Irrtum (der hätte passieren können), sondern schlicht Unkenntnis - die nicht hätte passieren dürfen / sollen. Insofern würde ich davon ausgehen, dass der Kaufvertrag gültig ist.

     

    vor 9 Stunden schrieb Kreppel:

    Kann er nicht, darf er nicht.

    Muss er nicht, es geht um Wertersatz. Abgesehen von dem "ideellen" Wert, der keinen (außer dem Käufer) interessiert, hat sich der Verkäufer zum Verkauf einer Sache verpflichtet. Nun muss er den "Gegenwert" liefern. Das könnte auch in einer Ersatzvornahme münden, das bedeutet, OP besorgt sich die Waffe (gleicher Qualität und Erhaltungswert) anderswo und berechnet dem Verkäufer die Differenz zum vereinbarten Kaufpreis.

     

    vor 9 Stunden schrieb Kreppel:

    Du wiederum hast in Deutschland eine in Deutschland illegale Waffe erworben, und auch Dein vorgeschlagener Intermediär war sehr wahrscheinlich nicht zum Erwerb berechtigt.

    Und?! Warum sollte das den OP interessieren? Das ist doch nicht sein Problem ...

  5. vor 7 Stunden schrieb JägermitHut:

    Hupsi, wenn „Bund“ durch „Reich“ und „Grundgesetz“ durch „Reichsverfassung“ ersetzt hat man das Ermächtigungsgesetz von 1937. Fällt beim Lesen gar nicht auf.😅 Ist der Originaltext von 1937 mit den besagten kleinen Änderungen.

    Was für ein geist- und sinnloser Beitrag.

     

    PS: So, nun will ich aber auch auf die Ignore-Liste!  :headbang:

     

  6. vor 4 Stunden schrieb frosch:

    Ich habe für´s Langwaffen-Schießen den Eckla Beach Rolley.

    #meetoo ... ich habe auch die Verlängerung der Auflagefläche dazu gekauft. Trotzdem komme ich mit dem Ding an meine Grenzen - und blicke immer neidisch auf die Bollerwagenfahrer, die einfach alles "reinwerfen" können, während ich anfange Tetris zu spielen und mir zu überlegen, wann ich wo ran kommen muss. Aber es stimmt schon, die Bollerwagen nehmen reichlich Platz weg und es grenzt schon an Egoismus, wenn sich jemand mit dem Ding in den engen Stand quetscht.

  7. vor 1 Minute schrieb Bounty:

    Ersten Trennwände zwischen den Waffen, zweitens mehr Waffen bei gleicher Breite, drittens modular erweiterbar.

    Das wären für mich eben genau die Nachteile - ich habe lieber einen freien Griff auf die Waffen, beim Hyscore wäre mir das zu viel Gefummel (ohne es wirklich beurteilen zu können, rein der Optik nach zu urteilen). Wenn der Platz limitiert ist, dann ist das aber sicher eine Lösung ...

  8. vor 52 Minuten schrieb daimler01:

    Bei uns in Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen kann man wenn man die Grundwaffe zu den Wechselsysteme verkauft die WS behalten und auch

    weiterhin die dazugehörige Mun für die WS erwerben.

    DANKE! Soviel zu der Aussage, das sei "albern". Denn genauso kann man das Gesetz lesen.

     

    vor 2 Stunden schrieb Mozart's Ghost:

    Bei mir steht aber z.B. unter "3. Wechselsystem zu Nr.2" [...]

    Ja, bei dir. Und bei mir steht das nicht. Und nun?!

  9. vor 6 Minuten schrieb Dynamite Harry:

    Wenn das WS, das Du für die X-Six gekauft hast, für die X-Five aus irgendwelchen Gründen nicht passt, erlischt die Berechtigung zum Besitz des WS und es muß umgerhend verkauft oder einem Berechtigten überlassen werden.

    Und das folgerst du woraus (abgesehen von logischem Verständnis)?

     

    Ich wäre nämlich bei @ASE - wenn die Behörde die "letzte" passende Grundwaffe austrägt, müsste sie die Erlaubnis für das WS aktiv widerrufen. Denn ich habe eine Erlaubnis in meiner WBK - die an keinerlei Bedingungen geknüpft ist. Und ich bin doch nicht verpflichtet, selbstständig darauf hinzuweisen, dass ein Bedürfnis / eine Erlaubnisgrundlage weggefallen ist. Sonst müsste es ja auch die Verpflichtung geben, selbstständig seine WBK abzugeben, wenn man die Schießtermine nicht mehr einhalten (bzw. nachweisen) kann.

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  10. Ich gebe euch ja Recht, und die Erläuterung von @ASE ist absolut schlüssig! In dem Fall erhält das WS, sobald es eingetragen ist, aber eine eigenen Erlaubnis. Und die ist halt unabhängig von der Waffe, denn zumindest bei mir ist keine eingetragen!

     

    Konstruieren wir also folgenden Sachverhalt: Ich kaufe mir ein WS für meine X-Six. Dann kaufe ich mir ein Jahr später eine X-Five und verkaufe die X-Six. Erlischt die Erlaubnis für das WS - weil die "originäre" Grundwaffe weg ist? Ich würde sagen, nein. Und das wäre ein Argument, warum das Gesetz so geschrieben ist, wie es ist - und warum die Eintragung einer Bezugnahme in der WBK überflüssig - bzw. überregulatorisch - ist.

  11. vor 19 Stunden schrieb kulli:

    [...] in der WBK steht ja WS zu lf. Nr xy.

    Interessanterweise steht das bei mir nicht drin! Da steht das WS völlig isoliert (wie jede andere Waffe auch).

     

    Jetzt spalten wir mal das Haar (und das ist nicht ironisch, ich stehe gerade wirklich auf dem Schlauch!!):

     

    Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2 regelt den erlaubnisfreien Erwerb von Wechselsystemen (namentlich genannt) - nicht jedoch den Besitz, und es wird kein Bezug zur Grundwaffe genommen!

     

    Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2a regelt den erlaubnisfreien Erwerb und Besitz von diversem Zeug, u.a. Einsteckläufe, Einstecksysteme sowie Einsätze, "für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.".

     

    Ein WS ist kein Einstecksystem und auch kein Einsatz (hierbei handelt es sich lt. Begriffsbestimmung um irgendwas, das ins Patronenlager gesteckt wird), also ist der Besitz des WS über die Eintragung in die WBK erlaubt (was ja auch logisch ist).

     

    Nun aber die Frage: warum fehlt in Punkt 2 der Bezug zur (Grund-)Waffe? Demzufolge wäre es logisch, dass kein Bezug in meiner WBK steht - das WS ist "jetzt" erlaubt und bleibt es (solange irgendeine Waffe mit größerem Kaliber in der WBK eingetragen ist, völlig egal, welche).

     

    Widerspruch?

  12. vor 2 Stunden schrieb Mannheimer:

    DAA Race Master

    + klein/ leicht

    + auswechselbarer Block für zweite Waffe

    + wenig bis kein Widerstand beim Ziehen

    - Schrauben lösen sich von selbst  

    - Benötigt bei Glock 17 und STI/SVI Waffen manuelle Anpassung

    - Teuer: 170€ vs 90€ (Ghost The One)

    Die manuelle Anpassung ist ein Klacks. Musste ich bei einer meiner Waffen machen - ist in 5 min. erledigt und völlig problemlos.

     

    Dass die "Schrauben sich lösen", halte ich für ein Gerücht. Jedenfalls haben sich meine nie gelöst. Natürlich können Schrauben sich lösen - aber in aller Regel waren sie dann nicht fest.

     

    Ach ja - und es gibt auch einen Mündungsdorn als Ergänzung. Allerdings würde ich sowas nicht brauchen - bzw. wollen.

     

    Im Übrigen möchte ich diesen wichtigen Hinweis noch einmal aufgreifen:

    Am 30.10.2020 um 20:03 schrieb weyland:

    Ich würde als Anfänger und in der Production Division nicht auf ein Racing-Holster gehen sondern Kydex nehmen.

    [...]

    Du bist mit einem Racing-Holster nicht schneller, aber sie sind deutlich fehleranfälliger.

     

  13. vor 14 Stunden schrieb JuergenG:

    Nö, ist üblich und entspricht dem Gesetz.

    Bezog sich das auf die Ursprungsfrage "Mun.-Erwerb für WS" oder auf die spezielle Thematik ".38 in .357"?

     

    Bezogen auf die Ursprungsfrage - ich hatte bzw. habe in Berlin auch noch nie Probleme mit der Mun.-Erwerbsberechtigung für WS gehabt, die wird gleich mitgestempelt. Allerdings finden sich im Gesetz tatsächlich keine Ausführungen dazu. Wenn man das wörtlich auslegt, ist es tatsächlich so, dass für den Mun.-Erwerb die Verbandsbescheinigung notwendig ist, weil es dafür - anders als für das WS selbst - eben keine vereinfachte Regelung in Form einer Erlaubnisfreiheit gibt. 😐

  14. Dann werfe ich mal meinen Hut in den Ring. 🙂

     

    Zunächst mal sehe ich keinen echten Vorteil darin, erstmal ein preiswertes Rig für das häusliche Training anzuschaffen - wenn, dann investiere gleich richtig und trainiere ordentlich (du wirst ja eh "lebenslang" Dry-Fire-Training betreiben und es wird langfristig ohnehin auch nicht bei einem Rig bleiben).

     

    Gürtel

     

    Ich habe sowohl den Begadi-Gürtel, als auch den DAA (2x), allerdings den Competition Belt (ich sehe keinen echten Vorteil des teureren Pro Belts). Wenn man die beiden nebeneinander legt, wird der Unterschied sehr klar. Der DAA ist wesentlich steifer, das macht sich bemerkbar, wenn man die Waffe aus dem Holster zieht, da verzieht sich das Holster beim Begadi gern mal ... darüber hinaus ist der Begadi insgesamt einfach grottig verarbeitet. Ich glaube, ich habe ihn noch nie benutzt, vermutlich nehme ich diesen Post zum Anlass, ihn mal zu entsorgen. :D

     

    Holster

     

    Ich kann (aus eigener Erfahrung) nur das 5CW beurteilen, ansonsten habe ich das DAA Racemaster, das DAA Alpha-X sowie das normale Ghost Thunder Stinger Holster. Das 5CW tat seinen Dienst, aber habe ich es trotzdem verkauft, weil ich das / die DAA-Holster wesentlich besser finde. Verarbeitungsqualittät und Haptik sind deutlich besser (was natürlich seinen Preis hat). Bei den DAA-Holstern finde ich außerdem die Möglichkeit grandios, das Inlay auszutauschen, in einer Minute ist das Holster auf eine andere Waffe umgebaut.

     

    Mag Pouches

     

    Ich habe die DAA Racer und bin zufrieden. Ich denke, abgesehen vom Look&Feel ist hier nur drauf zu achten, dass die Dinger stabil und möglichst flexibel einstellbar sind. Sollte bei allen gegeben sein, allerdings passen die 5CW (soweit ich weiß), nicht an den DAA-Belt, also aufpassen und nicht wild mischen.

     

     

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