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Sgt.Tackleberry

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Beiträge von Sgt.Tackleberry

  1. Wo wir gerade beim §13 der AWaffV sind, ist hier ein Druckfehler enthalten?!

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

     

    Unterhalb des dritten Absatzes findet sich der Satz:

     

    "Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen Teile ..."

     

    Müsste es nicht heißen, "Satz 3 Nummer 1 gilt ..."?!

     

    Ich komme gerade nicht an meine gedruckte Fassung heran, daher konnte ich nicht prüfen, ob das da anders steht - oder stehe ich auf dem Schlauch?

  2. vor 2 Stunden schrieb ZaphodBeeblebrox:

    Na und? Ich bin aus Protest Sportschütze geworden und als erste Waffe ein AR gekauft. Hat der Gesetzgeber so bestimmt auch nicht vorgesehen...

    vor 3 Stunden schrieb alzi:

    solche Äußerungen schaden nur uns allen........

  3. vor 50 Minuten schrieb Iggy:

     

    Wir driften zwar ab, als in meinen Augen klassisches Szenario fiele mir folgendes Beispiel für "im Zweifel für den Schützen" ein: [...]

    Fällt das nicht eher unter den von Proud NRA Member definierten Sachverhalt?

    Am 19.9.2018 um 06:35 schrieb Proud NRA Member:


    [...] liefe das wohl auf das raus, was die Angelsachsen "preponderance of evidence" nennen, also was auch immer als das Wahrscheinlichere erscheint, [...]

     

  4. vor 31 Minuten schrieb German:

    Und dass eine Versicherung einem verbietet, selbst verursachte Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen, halte ich dann doch für ein Gerücht. :rolleyes:

    Dem schließe ich mich an. :yes: Das Einzige, was die Versicherungen "verbieten" (bzw. was zum Verlust des Anspruchs führen kann), ist, direkt ein Schuldeingeständnis, beispielsweise in Form einer Vorauszahlung zu machen und dann das Geld nachträglich beim Versicherer einzufordern. Aber auch das kommt sicher auf den Betrag bzw. den Sachverhalt an.

  5. Am 11.5.2015 um 20:52 schrieb SchwererReuther:

    In unserem Landesverband musst du auch nicht Mitglied in einem Verein werden, es reicht eine Einzelmitgliedschaft im Landesverband. Um reinzuschnuppern und die Basics zu lernen kannst du gerne zu mir kommen, ich führe in Wannsee Anfängertrainings für Mitglieder meines Vereins und auch für Einzelmitglieder durch, meistens Donnerstags ab 16:00 Uhr, andere Termine müsste man absprechen.

    Hi, ist das noch aktuell? Ich wollte Dir eine PM schreiben, erhielt aber eine Fehlermeldung ... :|

  6. vor 23 Stunden schrieb mwe:

    Aus S. 15f. der Bedienungsanleitungen der CO2-Glock 17 bzw. Glock 22 geht ein Unterschied hervor:

    • Bei der 17er ist die CO2-Kapsel und die Kugeln in einem Magazin, dessen Größe dem scharfen Vorbild ähnelt.
    • Bei der 22er ist die CO2-Kapsel im Griffstück und die Kugeln in einem kleineren Magazin. Um die CO2-Kapsel ins Griffstück zu bekommen, muss man den Griffrücken öffnen.

    Ah - das wird der Grund sein, fantastisch, vielen Dank! Ich hatte nur das Manual der 17 gelesen, auf den Gedanken, das andere auch noch anzuschauen, bin ich gar nicht gekommen. :blush: Also nochmals vielen Dank!

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  7. Hallo Waffenfreunde!

     

    Im Oktober wird wohl die Glock 17 Gen.4 Cal. 4.5mm BB von VFC / Umarex auf den Markt kommen:

     

    https://www.umarex.de/produkte/airguns/co2/5.8364.html

     

    Die einschlägigen Versandhäuser listen (für Vorbestellungen) einen Preis um die 180 EUR für die Waffe (ohne Zubehör). Die (im Original ja nahezu baugleiche) Glock 22 Gen.4, im gleichen Kaliber (4.5 mm BB) kostet etwas mehr als die Hälfte, nämlich nur 100 EUR. Lt. Webseite von Umarex ist die 22er etwas leichter, zeigt aber ansonsten die gleichen technischen Daten:

     

    https://www.umarex.de/produkte/airguns/co2/5.8360.html

     

    Hat jemand eine Vermutung, was diesen enormen Preisunterschied ausmachen könnte?

     

    Hier die Angebote, auf die ich mich beziehe:

     

    https://www.4komma5.de/VFC-Glock-17-Gen4-Co2-Pistole-Kaliber-45-mm-Stahl-BB-P18

     

    https://www.4komma5.de/VFC-Glock-22-Gen4-Co2-Pistole-Kaliber-45-mm-Stahl-BB-P18

     

    Bin dankbar für alle sachdienlichen Hinweise. :)

    • Gefällt mir 1
  8. vor 4 Stunden schrieb HangMan69:

    schön wärs, so einfach isses aber nicht!!! <_<

    Das hatte German doch aber auch schon am Anfang des Threads bestätigt (hatte ich zunächst nicht mehr in Erinnerung, jetzt aber nochmal nachgelesen)?

    Am 6.3.2018 um 07:20 schrieb German:

    [...] der §6 AWaffV eingeführt, der dieses Bullpupverbot enthält. Dort findet sich aber der Passus, dass dies nur halbautomatische Schusswaffen betreffen soll, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen. Ruft eine Waffe keinen Anschein hervor, fällt sie nicht unter die Einschränkungen des §6. [...]

     

  9. vor 20 Stunden schrieb Jacko5000:

    Damit du die Quelle dieser "einseitigen Wahrnehmung" gewisse Blockwarte im Sportschießen verstehst:

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__7.html

     

    Lesen+verstehen.

    Wenn ich den nachstehenden Absatz korrekt interpretiere ...

     

    "(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

    [...]

    2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

    a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

    b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

    c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

    [...]"

     

    ... bedeutet das, dass die Waffe zuvorderst den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen muss, bevor die Anstriche a) - c) überhaupt zum Tragen kommen, korrekt? Andersherum gesagt, Lauflänge, Position des Magazins sowie Hülsenlänge sind völlig irrelevant (jedenfalls nach diesem Absatz) - wenn die Waffe nicht aussieht wie ein vollautomatisches MG?

  10. Hallo liebe Waffenfreunde, ich bin kompletter Neuling hier (und beim Schießen) und taste mich gerade an die Materie heran. Ich habe nach einiiger Erfahrung im CO2-Bereich meine ersten Trainings mit Feuerwaffen hinter mir und bin der Faszination erlegen. :)

     

    Nun habe ich gleich mal eine Frage: beim letzten Training im Verein wurde mir eine Steyr AUG-Z (.223) gestellt:

     

    aug-z-300.jpg

     

    So richtig begeistert war ich von der Haltung und dem Handling nicht, aber das sei mal dahin gestellt. Was mich eigentlich wundert, ist, dass ich in Vorbereitung der Waffensachkunde gelesen hatte, dass es verboten ist, wenn sich das Magazin hinter dem Abzug befindet, was ja hier aber offenbar der Fall ist? Es wurde auf den Begriff "bull-pup" abgestellt - handelt es sich bei diesem Begriff um etwas anderes bzw. spezifischeres als einfach nur die Position des Magazins, relativ zum Abzug? Lasst mich nicht dumm sterben. :D

     

    Vielen Dank an alle und liebe Grüße!

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