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Harry Callahan

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  1. Das Urteil gegen den Hells Angel sollte die Verantwortlichen aufhören lassen. Hier wäre NICHTS passiert, wenn zwei Uniformierte einfach mal freundlich geklingelt hätten. Wenn wir Glück haben, wird nun mal überlegt, ob bei jedem LWB automatisch unterstellt wird, dass er bei jeder Nachfrage wegen eines Strafzettels seine Existenz aufgibt und den Kimble auf der Flucht gibt. Macht vielleicht Sinn, wenn es um Mord geht, aber bei den hier teilweise zitierten SEK-Einsätzen wäre das zu erwartende Strafmaß für den Täter doch so gering gewesen, dass niemand dafür ernsthaft Widerstand leisten würde. Aber wahrscheinlich ist zu erwarten, dass das SEK lieber den Schluß zieht, noch aggressiver vorzugehen. Wahrscheinlich wird nun nicht mehr die Vordertür aufgebrochen sondern gleich die Vorderfront des Hauses weggesprengt.
  2. Richtig. Wenn aber eine Organisation Spendengelder in fünfstelliger Höhe einwirbt und sich dann erst einmal wegen Kleinigkeiten selbst zerfleischt, dann sollte man schon mal kritisch hinterfragen dürfen, ob jenseits des verlorenen Vertrauens auch die Spendengelder verloren sind.
  3. Vielleicht könnte sich dann mal jemand äußern, dessen Baustelle es ist. Der FvLW ist von zahlreichen Spendern mit einem gehörigen Vertrauensvorschuß bedacht worden. Dieser wurde zum Teil enttäuscht. Um wieder Glaubwürdigkeit zu gewinnen, wäre es doch mal schön, hier ein Feedback zu geben.
  4. Wenn ich das Gutachten richtig verstanden habe, gibt es überhaupt gar keine rechtliche Grundlage, nach der die Kommunen eine solche Abgabe einführen können - egal ob für Lupi, KK, GK oder einen privaten Leopard 2.
  5. Reiner, versteh mich nicht falsch - ich bin Euch sehr dankbar und will keineswegs Kritik üben. Aber wäre es nicht taktisch wesentlich klüger gewesen, unsere Beschwerde unbedingt VOR der das AAW einzureichen? So sieht unsere Aktion in der Presse doch mehr oder weniger nach einer billigen Retourkutsche aus.
  6. Ich denke, die FvLW ist gut damit beraten, irgendwelche teuren Werbeaktionen zu unterlassen. Es sollte im Eigeninteresse der Waffenzeitschriften sowie des Handels sein, diese Aktion kostenlos zu unterstützen. Aber ich denke nicht, dass unser Geld für Werbekampagnen ausgegeben werden sollte. Es wurde zweckgebunden gespendet - für die anstehende Verfassungsbeschwerde bzw. für sonstige juristische Aktionen. Dafür sollte jetzt erst einmal eine vernünftige Grundlage vorhanden sein. Ob wir nun mehr Spenden bekommen als H.S., interessiert nur uns, sonst niemanden. Noch kommt (nehme ich an...) von jedem gespendeten Euro tatsächlich 1 Euro für unsere Sache an. Ich hätte kein optimales Gefühl mehr, wenn mein Geld erst einmal für die Finanzierung irgendwelcher Werbekampagnen herangezogen wird. Im Moment ist Geld da und wenn es knapp wird, wird jeder von uns gerne etwas nachschieben. Aber wir sollten es auch nicht übertreiben.
  7. Anerkennung von SV als Bedürfnis. Die Entwaffnung der Opfer widerspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
  8. Wenn eine GK-Pistole zu schwer ist, muss man einfach mehr trainieren.
  9. Wie weit hat uns denn die "gute Zusammenarbeit" mit den Behörden gebracht? "Gute Zusammenarbeit" ist doch nur eine nette Umschreibung für ein weiteres Akzeptieren der Salamitaktik.
  10. Ich hoffe für uns alle, dass Du recht hast.
  11. Das kann ich für mich definitiv ausschließen. Aber ich bin gerne bereit, als Multiplikator zu wirken.
  12. Endlich versuchen wir, unser Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen ! 100 Euro sind unterwegs.
  13. Der Grund zur Untersuchung ist aber ein anderer. Wenn ich in einer Disco oder bei einer Großveranstaltung durchsucht werde, dient dies im weiteren Sinne der Gefahrenabwehr, denn es soll sichergestellt werden, dass ich keine Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände mitbringe. Außerdem kann ich diese Durchsuchung selbstverständlich auch verweigern, muss aber dann den Verzicht des Einlasses in Kauf nehmen. Hier geht es darum, dass alle Messebesucher pauschal des Diebstahls bezichtigt werden und daher am Ausgang durchsucht werden. Das hat mit Gefahrenabwehr nichts zu tun. Gerne kann der Eigentümer hier sein Hausrecht ausüben und die Messebesucher des Geländes verweisen - mehr aber auch nicht. Auch ist es doch IMHO so, dass Klauseln in den AGBs, die nicht gesetzeskonform sind, als nichtig zu betrachten sind. Also kann der Eigentümer gerne vorschreiben, dass ihm jeder am Ausgang seinen Wagen schenken muss, vor Gericht wird er dennoch damit nicht durchkommen, genauso wenig wie das Ordnungsamt. Edit: Die Polizeibeamten hier wissen sicher besser bescheid, aber selbst die dürften sich doch sehr schwer mit der Suche nach einer Rechtfertigung tun, wenn sie am Ausgang bei Aldi einfach mal bei jedem den Rucksack und die Jackentasche durchsuchen sollen, nur weil er je ein Ladendieb sein könnte.
  14. "Bildung einer kriminellen Vereinigung" ist aber doch ein wenig übertrieben.
  15. Und wie willst Du das begründen ? Darf bei Dir auch niemand mit Pickeln schießen, mit Mundgeruch oder mit Löchern in den Zähnen ? Warum soll bitte jemand mit Bindehautentzündung nicht schießen dürfen ? (Außer es ist eine Konjunktivitis epidemica, dann ist es aber meist schon zu spät wenn es Dir auffällt.). Also ist gewerbsmäßiger Einbruch, Drogenhandel, Prostitution oder Menschenhandel auch ok ? Du stellst zwar anscheinend hohe medizinische Anforderungen an Deine Schützen aber nur geringe moralische.
  16. Hmmmm......also mir fallen jetzt gerade keine Antidepressiva ein, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, wie Du es im Eingangspost angegeben hast. Grob zusammengefasst : Wenn Du schon kein Problem damit hast, dass der Schützenkamerad ehemaliger Alkoholoker ist, warum sollst Du dann ein Problem damit haben, dass er Antidepressiva nimmt ? Diese wird er von seinem Arzt verschrieben bekommen haben und Du fragst ja auch keinen Kollegen ob er Medikamente gegen Bluthochdruck einnimmt. Übrigens hätte ich ein Problem mit allen Drogen auf dem Schießstand. Ich will einfach nicht, dass jemand mit besoffenem Kopf mit geladener Waffe neben mir steht - hier könnt ihr mich gerne "Spießer", "Moralapostel" oder was auch immer nennen. Ebenso habe ich ein Problem mit illegalen Drogen. Wenn hier jemand schreibt, er habe kein Problem mit THC auf dem Stand, so kann ich darüber nur den Kopf schütteln. Gerade Halluzinogene haben ja wohl auf einem Schießstand nichts zu suchen, ganz abgesehen davon, dass auch bei diesem Thema jemand verrät, wie genau er es mit der Einhaltung unserer Gesetze sieht.
  17. Das steht aber nun einmal anscheinend im Gesetz. Die entsprechende Stelle wurde oben zitiert.
  18. Richtig. Aber warum soll eine Behörde ein Gutachten anfordern, wenn ihre daraus resultierende Handlung im Gegensatz zum Gutachten steht ? Dies würde nur einen Sinn ergeben, wenn der Behörde hier ein Eigeninteresse zu unterstellen ist. Wenn ich aber die Rechtslage hier verstanden habe, muss der Gutachter entscheiden, ob er dem Antragsteller nun einen "Schweren Sprachfehler" bescheinigt, oder nicht. Wenn ich weiterhin richtig verstanden habe, muss die Behörde beim Vorliegen eines schweren Sprachfehlers den Schein verweigern. Nun frage ich mich: Wie soll sich ein Verwaltungsangestellter gegen ein fachärztliches Gutachten stellen ? Tut er es nicht hat er auch keinen Ermessensspielraum.
  19. Na da bin ich doch mal gespannt, ob sich ein Verwaltungsangestellter gegen ein fachärztliches Gutachten stellt. Ein Gutachten wird IMHO eben erstellt, weil die anfordernde Instanz nicht über ausreichendes Wissen in einem Fachgebiet verfügt. Natürlich kann sie aus dem Gutachten dann eine andere Konsequenz ziehen, dies aber dann auf eigene Verantwortung.
  20. Der Amtsarzt wird sich in der Regel nicht trauen ein fachärztliches Zeugnis nicht anzuerkennen. Die kann er garnicht, wenn er nicht zufällig Spezialist im selben Fach ist. Vor allem in Bayern und Österreich.... (Sorry aber der musste einfach raus...)
  21. Gehts auch ohne doppelten Zeilenabstand ?
  22. Klar, am Ende auch noch gereinigt und überprüft.
  23. Hmmm.....WaffenSchuhmacher meint, im Rahmen dieser Untersuchung wird die Waffe komplett zerlegt und überprüft. Kann ja sein, dass ich sehr viel langsamer bin als ein Büma, aber wenn ich meine 2011 komplett zerlege, reinige und wieder zusammenbaue bin ich mal knapp eine Stunde beschäftigt. Da glaube ich doch nicht, dass der VDB die Arbeitsstunde seiner Mitglieder für 30 Teuro anbietet. Da werden es dann eher 100 Teuro. Für Umme arbeitet ja keiner.
  24. Gibts schon, man müsste eben nur bereit sein, es zur Kenntnis zu nehmen. Übrigens würde ich mich für einen hessischen Modellversuch gerne freiwillig melden...
  25. Herumhacken ??? Was doch alles nicht persönlich. Außerdem - wenn das schon "Hacken" war, was soll dann Attila erst sagen.
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