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walthi
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Die Idee, zwei 10er Pmags koppeln zu können, finde ich ganz interessant. Gibt es diese Coupler irgendwo hier aufm Kontinent, RJK liefert leider nicht nach Deutschland ?!
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Möglich wäre, dass im Kassensystem noch weitere Informationen zum Kauf hinterlegt sind. Sofern ein Barcode gescannt wird, ist dies wahrscheinlich. Aber es stimmt, man kann beim Kauf auch lediglich eine Quittung über den Gesamtbetrag bekommen und hätte dann im Zweifelsfall Probleme. Häufig dürften seriöse Händler aber ihre Kunden behalten wollen und jeden halbwegs plausiblen Gewährleistungsfall wohlwollend behandeln. Völlige Sicherheit bietet auch auch eine komplette Rechnung nicht. Will sich ein Händler querstellen könnte er beweifeln, dass eine bestimmte Charge bei ihm gekauft wurde. Die völlige Nachvollziehbarkeit von der Herstellung bis zum Verbraucher dürfe im Gegensatz zur Waffe für Munition nicht gegeben sein.
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Je nachdem welches Kaliber du erworben hast, würde ich dir die entsprechenden Posten gerne abnehmen. Allerdings mit einer Minderung von 80% Risikopauschale auf den Kaufpreis wegen der fehlenden Rechnung. Spaß beiseite, verschieß die Munition und hab Spaß daran. Wenn dir eine Waffe um die Ohren fliegt wäre der Händler wahrscheinlich eh nicht dein Ansprechpartner sondern der Hersteller. Und auch dann hättest du schlechte Karten, die ganze Sache beweissicher vorzubringen. In Fällen, in denen Waffen nachweislich durch Munition beschädigt wurden (GECO vs. Glock), gab es meines Wissens auch nachträglich nie eine Übernahmezusage für entstandene Schäden. Wenn die Munition zur Häfte nicht zündet, weil sie 50 Jahre lang in nem feuchten Keller gelagert wurde oder wegen anderer Macken nix trifft, dann wird der Händler wahrscheinlich im Rahmen der Gewährleistung mit sich reden lassen, auch wenn nur mit Kassenbon vorliegt. In den wirklich ernsten Fällen kommt eine Haftung durch den Händler nur bei Fahrlässigkeit in Frage, z.B. Verkauf trotz der Kenntnis eines Warenrückrufs durch den Hersteller o.a.
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Besten Dank für die zahlreichen und teils sehr ausführlichen Antworten. Ich kann jetzt die möglichen Risiken bein Transport ohne originale WBK weitaus besser einschätzen. Zu der langen Bearbeitungszeit bei der Behörde noch eine Anmerkung: Bei der persönlichen Abholung meiner WBKs wurde ich darum gebeten, nachfolgende Bearbeitungen ausschließlich per Post durchführen zu lassen. Er wäre aber (wahrscheinlich) unter Aufwendung eines Urlaubstages dennoch möglich, einen (Vor-)Eintrag auch unmittelbar zu bekommen oder zumindest eine beglaubigte Kopie mitnehmen zu können. Vielleicht werde ich diese Möglichkeit künftig in bestimmten Fällen nutzen, auch wenn die Wartezeit vor Ort ebenfalls recht unangenehm sein kann. Hierzu auch noch einen Kommentar: In der Sachkunde haben wir gelernt das Mitführen von Waffen gleich zu Beginn einer Kontrolle selbstständig anzugeben. Der Grund sei, dass ein Polizist misstrauisch werden könnte, wenn die Existenz der Waffe erst kurz vor der vermeintlichen Auffindesituation angezeigt wird. Es könnte der Eindruck entstehen, dass der Transport verheimlicht werden sollte bzw. dass irgendetwas nicht stimmt. Eine rechtliche Regelung gibt es meines Wissens dazu nicht, lediglich Empfehlungen. Dass ein Fahrzeug ohne vernünftigen Grund nicht durchsucht werden kann ist dabei klar, jedoch kann die Polizei bei solchen Gründen schonmal "kreativ" werden. MfG
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@mwe Danke, aber es geht hier nicht darum, wie man ein Dokument beglaubigen lässt. Es geht um den eher spontanen Transport von Waffen mit einer unbeglaubigten Kopie und den möglichen Folgen.
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Klar, ne Kopie ist die halbe Miete. Die passende NWR-ID steht ja auch drauf. Dennoch ist nen vergessener Führerschein bestimmt weniger kritisch ...
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Wegen des Sommerlochs hat ein Eintrag in meine WBK anfang des Monats knapp 2 Wochen gedauert, jetzt ist die Grüne schon wieder für einen Voreintrag bei der Behörde. Ich würde gerne zum Schießen gehen (kat.B), könnte im Falle einer Kontrolle aber nur den Ausweis, eine unbeglaubigte Kopie meiner Grünen sowie die Gelbe im Original vorweisen. Das dies nicht in Ordnung ist, ist mir schon klar... aber welche Probleme könnten im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Hatte zu dem Thema bereits gesucht, die meisten Threads waren aber von vor 2013, vor Einführung des NWR. Angenommen ich komme am Wochenende in eine Kontrolle und habe nur eine Kopie der entscheidenden WBK dabei, so kann der Polizist die Waffenbehörde zwar nicht erreichen aber über das NWR abklären lassen, dass die Waffe ordnungsgemäß eingetragen ist, oder? Zahlt man dann als "Ersttäter" nen paar Euro für ne OWI und darf weiterziehen? Oder könnten die Beamten soetwas bis zum Exzess eskalieren wenn ihnen danach ist, bis hin zur Beschlagnahme und späteren Anzweifelung der Zuverlässigkeit? Wem ist sowas schonmal passiert und könnte darüber kurz berichten? Besten Dank, Walthi
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Hatte das Problem mal bei einer Fernbedienung, die Rückseite dieser "Gummieinlage" und wahrscheinlichauch auch deiner Tastenfolie ist im Bereich der Tasten mit Graphit beschichtet um eine leitende Verbindung herzustellen. Zur Reparatur dieser Kontaktflächen gibt es einige Mittelchen, zumeist Leitlacke oder leitende Klebepads. Man findet diese mit dem Suchbegriff "Fernbedienung Reparaturset" und auch deine Folie könnte sich damit günstig in Ordnung bringen lassen. Wenn bei dir (auch) die Leiterbahnen beschädigt sind wird es schwieriger. Die Folie allein wird wohl niemand anbieten weshalb du um eine neue Tastatur (inkl. Platine) nicht herumkommen wirst. Einen Link hast du ja selbst schon geschrieben, ich habe auch nochmal geschaut aber keine lieferbare DFS Tastatur finden können. Bliebe noch die Umrüstung auf das Schloss GST SOLAR, je nachdem welches DFS Schloss du ersetzen willst geht es ab 125 EUR los (klick). Versuch es mal mit einer Reparatur und bringe die Leitfähigkeit aller Tastflächen in Ordnung, mit etwas Glück ist es damit schon getan. Viel Erfolg
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Für den Kurztrip aufm Motorrad mit "Sturmgepäck" würde ich ebenfalls ein Gigbag benutzen. Dieses hier ist sehr günstig, in verschiedenen Größen erhältlich und von der Stabilität her augenscheinlich ausreichend: https://mmbs.de/Gitarre-Bass/Ukulele/Tasche-fuer-Tenor-Ukulele-Fusion-F4-34.html Hier die Variante "Tenor Ukulele" in 27 zoll. Ein AR15 Upper mit 16,75" Lauf passt genau rein. Lower, Muni und Gehörschutz passen auch noch gut, mit Zweibein, Scheiben und Tacker wirds aber knirsch... da bräuchte es noch Seitentaschen oder ein Tankbag. Dafür sitzt das Teil überm Po und ragt nicht über den Helm hinaus.
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Magazinbegrenzung auf kalifornisch - auch in D möglich?
walthi antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ohne den ganzen Magazin-Panik-Irrsinn gutzuheißen hab ich mal mit Photoshop eine vermutlich rechtssichere Lösung gebastelt, die es so wohl noch nicht gibt. Nützlich natürlich nur für Schützen, die ein langes Magazin als Greifhilfe fürs bessere Handling nutzen wollen. Oben ein normales 10er PMAG mit 10er Feder aber ohne Bodenplatte ... dies ist, verglichen mit den Hexmags, der kurze Magazinkörper. Unten eine Greifhilfe ohne Follower und mit gekürzter Feder, dafür mit einer Bodenplatte oben und einer unten. Fixiert man die untere Bodenplatte irgendwie ohne Feder gewinnt man etwas Stauraum. In jedem Fall braucht man einen Pinökel um die Greifhilfe vom Magazinkörper zu trennen. Naja, wird wohl niemand bauen, so etwas. An einen Kompromiss mit 10/30 Hexmags glaube ich nicht so recht. Da setzt man doch ebenso schnell eine lange Feder ein wie man sonst eine Blockierung entfernt. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
walthi antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Abgesehen von Leistungssportlern und jenen Schützen, die (bislang) nur 1-2 Waffen besitzen, dürfte eine derartige Bedürfnisüberprüfung wohl jeden WBK Inhaber augenblicklich erfolgreich entwaffnen. Bye bye Breitensport. Fragt sich nur, wann die Behörden anfangen, massiv Sachbearbeiter einzustellen zur schnellstmöglichen Erreichung dieses Endziels. Das Training über mehrere Stunden mit verschiedenen Waffen am gleichen Tag gilt zumindest beim Erstbedüfnis als eine (!) Trainingseinheit. Gibt es hier für das Folgebedürfnis eine andere Regelung? Oder muss weiterhin mit jeder Waffe 12/18 an unterschiedlichen Tagen absolviert werden? -
Gezeichnet ... Findet sich denn kein Gutachter, der Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Sanierung benennen kann um auch kurzfristig den zukünftigen Betrieb des Standes garantieren zu können? Wie sollte man entgegen eines solchen Gutachtens eine Schließung durchsetzten können? Teuer würde es allemal werden ? Und wenn nur "über 1000 Jäger und Sportschützen" direkt vor Ort betroffen wären ... wie sollen dann 1300 Unterzeichner im Landkreis Osterholz zusammenkommen? Ist der Stand rein gewerblich oder steht ein Verein/Verband dahinter? @Olga von der Wolga Der Ersteller dieser Petition ist vielleicht kein Jurist ... dennoch ist das Anliegen doch völlig verständlich und nachvollziehbar. Wenn jemand aufm Gehsteig sitzt mit nem Schild "Habe Hunger" ... trittst du dem direkt mal in Gesicht? Könnte ja jeder behaupten hunger zu haben, ist nur WischiWaschi fürs eingene Gemeinwohl und ne Gegenleistung bekommste ja auch net. Oder gehste einfach dran vorbei mit der Bemerkung "iss doch einfach was", so wie hier im Thread?
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Das zuletzt unter "P.S." genannte Dokument mit der Endung "1419.1.PDF" ist natürlich das bereits zuvor genannte, alte und fehlerhafte Dokument ... da sollte eigentlich dieses Formular hinein, es war aber zu spät zum Ändern. Und hey: Wenn ihr da anruft oder ne Mail schreibt, seid bitte höflich zur Yasmin ... ich bin relativ sicher, dass sie nix damit zu tun hat. So einen Leerzeichen-Fehler hat sie bestimmt kein zweites mal eingebaut! Auch grammatikalisch und allgemein schriftlich meine ich Differenzen zum hier bzw. bei Facebook veröffentlchten Schreiben erkennen zu können.
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Ich glaube auch, dass hier jemand versucht etwas Panik zu schüren ... was per se nicht schlecht ist, Greta hat auf diese Weise auch viele Leute auf die Straße gebracht... und die Gefahr eines zukünftigen Bedürfnisverlustes ohne 12/18 Training mit jeder Waffe scheint immerhin tatsächlich real zu sein! Anbei mal ein echtes Dokument der Waffenbehörde des Kreises Offenbach worauf dieses inoffizielle Dokument, welches auf den Seiten der Waffenbehörde derzeit nicht auffindbar ist, basieren könnte: (Datum und Author/in anbei) https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=2896.1419.1.PDF 03.11.2017 - Besler_Y P.S. Interessanter Abschnitt zum Thema Waffen-Aufbewahrung im Bankschließfach. Hatte ich noch nie etwas von gehört. Wer geht denn mit ner Kanone in die Bank? Und ist der Tresorraum tatsächlich ebenfalls nach DIN/ EN 1143-1 zertifiziert? Gibts auch Schließfächer, wo meine AR15 reinpasst? Und was mache ich, wenn die Aufbewahrung überprüft werden soll? Treffen mit Behördenvertretern in der Bank ... "warten Sie, ich lege mal alles auf den Boden und Sie gleichen die Nummern ab" ? Hier auch mal ein eher authentisches Schreiben des Kreises Offenbach von 2017 welches zeigt, dass man dort die regelmäßige Bedürfnisüberprüfung durchaus ernst zu nehmen scheint: http://www.limesschützen.de/Home-Dateien/Offenbach Schreiben.pdf Tatache ist, die Telefonnummern in der hier diskutierten (für mich unglaubwürdigen) Bedürfnisüberprüfung sind echt! Auch die Email-Adresse von Frau Besler, welche ebenfalls Authorin der "Auskunft zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition" ist, ist korrekt: y.besler@kreis-offenbach.de Sie ist diejenige, die mit Sicherheit mehr dazu sagen könnte. Anrufe an diesem Dienstag zwischen 8:00 und 12:00 oder ne Mail schreiben, dann sollte die Sache klar sein. Ach ja: Ein offizielles Formular zum Bedürfnisnachweis ist auf den Seiten der Waffenbehörde des Kreises Offenbach ebenfalls nicht zu finden. Meine Waffenbehörde stellt dieses Formular durchaus zur Verfügung! Vielleicht war es ja mal verfügbar und wird gerade ... aktualisiert ? MfG P.S.: Ich steh ja nen bisschen auf Kleinigkeiten. Das hier diskutierte Dokument zeigt einen Fehler in der Kopfzeile, bei der Anschrift: "Werner Hilpert-Str.1,63128 Dietzenbach" ... hinter dem Komma fehlt das Leerzeichen! Bei dem von mir verliinkten echten Dokument ("Auskunft zur Aufbewahrung"), welches als einziges noch aus 2017 stammt, ist der selbe Fehler zu sehen. Aber ... alle anderen Dokumente der Waffenbehörde des Kreises Offenbach zeigen diesen Fehler nicht mehr... seht selbst: https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=350.964.1.PDF - 10.09.2018 - Besler_Y https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=350.7440.1.PDF 10.09.2018 - Besler_Y https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=110.321.1.PDF 09.01.2019 - Besler_Y https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=2896.1419.1.PDF 10.09.2018 - Besler_Y https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=350.2693.1.PDF 10.09.2018 - Besler_Y https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=110.320.1.PDF 02.11.2009 - Kreis Offenbach https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=110.317.1.PDF 10.09.2018 - Besler_Y Es wurde offensichtlich das älteste und einzige fehlerhafte Dokument als Vorlage genommen. Sowas könnte auch einer Behörde passieren, aber ... naja ... ruft doch einfach an ? Alle genannten Infos sind natürlich öffentlich zugänglich und verletzen niemandes Rechte!
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Vielleicht nicht ganz uninteressant im Zusammenhang mit der Thematik: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/06/berliner-50-000-schusswaffen-anstieg-zahl.html Durch das massive Anwachsen der Bevölkerung von Berlin hat sich die Anzahl der Waffen pro Einwohner übrigens nicht um 9% erhöht sondern um <1%. Dazu rückläufige Kriminalität mit Schusswaffen und, wenn auch statistisch nicht erfasst, praktisch keine deliktrelevanz bei legalen Waffen. Was muss also als logische Konsequenz getan werden?: Verschärfen um jeden Preis! Werden die Antworten auf solche kleinen Anfragen nicht auch vollständig veröffentlicht? Wo finde ist sowas, Google hat nix ausgespuckt?
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Das ist korrekt, wer schon lang genug dabei ist, muss sich um seine größeren Magazine bzw. Magazin-Körper weniger Sorgen machen. Aber angenommen, jemand hat seine WBK erst in 2018 erhalten und zu dieser Zeit auch ein "großes" Magazin für eine LW erworben, welches im Inland nur blockiert sportlich genutzt wird, sieht es anders aus. Mit dem Gesetzentwurf würde diese Person de facto enteignet werden, denn ein Verkauf an einen der wenigen Berechtigten dürfe kaum noch etwas erbringen. Bliebe noch der Antrag nach § 40 Absatz 4 WaffG, wobei die Person erklären müsste, den großen Magazinkörper für künfitge Teilnahmen an Wettkämpfen im Ausland nutzen zu wollen. Vorteil: Bei ca. 1 mio. dieser Magazine im Umlauf bekommt die Person als zuverlässiger LWB vielleicht die Genehmigung. Nachteil: Ist den Behörden der Besitz erstmal bekannt, reicht es womöglich nichtmal aus, das Teil zu verschenken oder in den Müll zu werfen. Dann wird vll. ein Nachweis des Überlassens gefordert, wenn keine Genehmingung erteilt wird, sprich: Antanzen und freundlich lächelnd ca. 30 EUR und ein bisschen Freiheit zur Verschrottung abgeben. Die Person könnte auch behaupten, das Magazin schon vor 06/2017 besessen zu haben, vom Trödelmarkt, auch ohne eigene Waffe oder WBK ... nur so aus Interesse. Wenn keine Guss-Uhr (à la Speedmark) auf dem Mag vorhanden ist, wäre das möglich. Aber dann haben sie denjenigen sicher uffm Kieker, weil unglaubwürdig! Behält die Person den "großen" Magazinkörper einfach, würde es wahrscheinlich niemand mitbekommen. Kommt es aber dennoch raus --> Verbotene Waffe ---> alles abgeben + reichlich Probleme Ist alles mal wieder ziemliche S******e mit den Magazinkörpern ... wird aber wohl aalglatt so durchgehen
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17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbote- nes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am ... [Datum des ersten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt.
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Ja, da gibts nen Trend ... aber besser wird es damit keinesfalls! Die Grünen werden voraussichtlich die SPD ablösen. Immerhin muss ja das Klima gerettet werden. Es wird also 2021 voraussichtlich GRR oder GR werden. Verbote ohne Ende, Yippieh Bis es knallt, dauert es noch n bisschen.... jedes extrem schlägt irgendwann um. Wer derzeit noch Halbautomaten schießen oder V8/V12 fahren will ... der sollte es jetzt machen oder noch lange leben ?
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Wir haben in Berlin schon länger RRG. Es mag zwar sein, dass FFM in 2018 mehr Kriminalität aufweisen konnte, aber in Sachen Clan-. Gewalt- und Drogen-Kriminalität haben wir bestimmt noch die Nase vorne. Drogenhandel wird hier praktisch gefördert. Öffentliche Verkehrsmittel sind nirgendwo so gefährlich wie hier ... während die Verkehrssenatorin den Individualverkehr, also private PKW schnellstmöglich vollumfänglich verbieten möchte... zugunsten des ÖPNV und des Fahrrades. Ich wünsche es den Bremern keinesfalls ... aber wenn noch jemand anderes mal als Versuchslabor herhalten könnte, würde hier vielleicht etwas Druck rauskommen. Geteiltes Leid ist halbes Leid ... Sorry
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Zumindest Laufgewichte müssen sogar mit Kleber oder Nagellack gegen allzu schnelle (ab)Montage „gesichert“ sein für Wettkämpfe im BDS. Und dass niemand Präzision in Standard 9mm sowie etwas dynamisches in freier Klasse schießt und zwischen zwei Wettkämpfen schnell die Pistole umbaut, ist in der Praxis total nachvollziehbar. Da es aber hier nicht z.B. um Kaliber oder Gewicht geht, wäre es theoretisch möglich und da die Behörden ... naja, du weißt schon. Andererseits war es aufm Amt in Berlin bislang immer recht fair und entspannt und ich habe bislang kaum etwas anderslautendes gehört.
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Edit: Nachdem ich den alten Thread nochmal überflogen habe denke ich nun, dass es mit den 2 unterschiedlichen Disziplinen schon klappen wird, auch wenn die Polymer Q5 nach jeweils kurzem Umbau (2 Schrauben für die Optik) für beide geeignet wäre. Danke euch ?
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Danke für eure Antworten. Bei Bedürfnis und Voreintrag sehe ich tatsächlich kein so großes Problem, es wird ja nur Pistole in 9mm sowie die Disziplin angegeben. Aber das Eintragen bei der Behörde stell ich mir nicht ganz so easy vor. Es gab hier einen Fall, da wollte jemand 2x die P266 haben und die Berliner Behörde, die auch für mich zuständig ist, sagte pustekuchen: Damals wurde mit der Ersatzwaffe argumentiert, was ohne Wettkämpfe bekanntermaßen nicht klappt ... aber ob die Visierung so viel besser ist. Die Optik ließe sich ja auch auf die Polymer Q5 leicht draufschrauben. Naja, ich Versuchs einfach, mehr als ablehnen können sie ja nicht. @Fyodor Du bist in dem damaligen Beitrag auch noch weniger optimistisch gewesen. Mfg
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Ich hänge mich mal hier mit dran. Habe ein ähnliches Anliegen, nur noch etwas kniffliger. Ich bin im BDS, besitze als einzige KW eine Q5 Match und hätte zusätzlich gerne die neue Q5 Match SF mit Ganzstahl-Griffstück. Im Grunde sind die Waffen identisch, die SF wiegt aber mit 1200g über 50% mehr als die Polymer Q5. Mit Laufgewicht und Optik käme die SF auch über 1300g und würde in der freien Klasse Sinn machen. Die Polymer Q5 ließe sich aber in gleicher Weise einsetzen, die 1300g sind ja kein Mindestgewicht. Und dass man einiges Umbauen müsste (u.a. Optik) inkl. neu Einschießen wäre im Zweifelsfall eben Pech, oder?! Gibts ne Chance für eine zweite Q5 oder ist das Quatsch, weil Verband oder spät. die Behörde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mitspielen werden? Ach ja, Wettkämpfe kann ich keine Vorweisen, bin mit nur einer KW noch im Kontingent und habe das Bedüfnis für die Q5 für Präzision bekommen (1001). Für die schwere Q5 SF würde ich versuchen, ein Bedüfnis auf freie Pistole Speed (1411) erteilt zu bekommen, sofern nicht von vornherein aussichtslos. MfG
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Wozu denn den 3D-Drucker bemühen? Große Magazine bzw. Magazin-Körper werden doch (noch) nicht zu verbotenen Gegenständen. Jeder (!!!) kann sie auch zukünftig erwerben, einfach so... und bar bezahlen. Da wird nix kontrolliert werden. Solltest du aber als legaler Waffenbesitzer nachweislich so ein Teil besitzen ohne es vor dem Stichtag erworben und nach Umsetzung des Entwurfs ins WaffG entsprechend gemeldet zu haben ... ist halt die K***e am Dampfen. Damit wärst du nämlich kein legaler Waffenbesitzer mehr, auch wenn das große Magazin mittels Blockierung nicht mehr als 10 Patronen fassen kann. Das ist doch die Krux. Wäre ich ein Händler, würde ich mir Gedanken machen, wie man ein originales 10er Mag mit einem entsprechend langer "Greif-Hilfe" rein optisch exakt in ein 20er oder 30er Mag verwandeln kann, und das rechtssicher. Im oberen Teil hat man seine 10 Murmeln, die unteren 1/2 bzw. 2/3 dienen zum besseren Greifen für den Wechsel und als Reservoir für ne Dose Cola oder ne Schachtel Kippen. Den IPSClern, die tatsächlich größere Kapazitäten benötigen, würde das natürlich nicht helfen. Und die Rechtsunsicherheit bzgl. austauschbarer Teile, die womöglich 11 Murmeln möglich machen, besteht auch weiterhin. Sollte es noch Pläne geben, vor dem Kanzleramt aufzumarschieren, wäre ich dabei. Dabei denke ich allerdings eher an die zig-tausenden Deko-Besitzer, als an die wenigen IPSC-Schützen ... aber von den Deko-Besitzern werden es die meisten wohl erst mitbekommen, wenn es in der Tagesschau bekannt gemacht wird. Und die hängen den Karabiner oder die AK dann halt in den Keller, wird schon niemand mitbekommen und verkaufen wollte man die ja eh nie. MfG
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Au weia ... die bösen AR15 ... ich habs schon immer gewusst! Die sind sowas von Pfui. Schade, dass die Qualitätsmedien kaum mal hinterfragen, wer denn den Abzug gedrückt hat... den Schweizern hätte ich da eher was zugetraut. Aber die Schlagzeile stimmt schonmal, die reißt! Wenn du anständige Bilder vom Artikel hinbekommst, lese ich mir das Machwerk vielleicht auch noch mal durch.