Zum Inhalt springen
Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis

walthi

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    301
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von walthi

  1. Ausdenken tue ich es mir nicht, aber vielleicht schätze ich es falsch ein. Ich habe noch nie eine Waffe per DHL bekommen, immer nur per Kurier. Andererseits reden wir von nur 4 unterschiedlichen Händlern, die sind kaum repräsentativ. Aber will ich bei egun ne Glock 17 vom Händler kaufen, sind Versandkosten unter 30€ die Ausnahme… trotz guter Auswahl an Händlern. Gut, als DHL-Kunden muss man mind. 200 Pakete im Jahr umsetzen. Das macht womöglich nicht jeder. Dennoch scheint der Waffenversand mit DHL nicht allzu weit verbreitet. Hat ja vielleicht auch andere Gründe … dauert z.B. nen Tag länger als beim Kurier oder verursacht Komplikationen, die ich erstmal nicht auf dem Schirm habe. Darum frag ich ja.
  2. Ja, aus Sicht der Privatperson ist die Perspektive eine andere. Man muss allerdings auch betrachten, dass sich die Kuriere jede Zusatzleistung ebenfalls gut bezahlen lassen. Falsche Adresse, Empfänger nicht beim ersten Mal angetroffen oder Sendung nicht zustellbar bedeutet teils happige Zusatzkosten. Diese müssten dem Händler natürlich auch zugestanden werden. 5€ wäre sozusagen nur der Idealfall für den informierten Kunden, der eine fertig verpackte Waffe abgibt, die ohne Probleme zugestellt werden kann (und vorausgesetzt, der Händler müsste keine NWR Meldung machen). Die eigentliche Frage ist aber nicht, warum Händler nicht für andere Privatpersonen verschicken. Die Frage ist, warum sie auch die eigenen Waffen nicht oder nur selten auf diese Art verschicken. Sicher, die Kosten können an den Endkunden weitergegeben werden. Der Kunde würde aber für 20-30€ weniger Gesamtkosten vielleicht zu einem anderen Händler gehen. Warum also so häufig diese teuren Kuriere?
  3. Davon ausgehend, dass beim gewerblichen DHL Kunden eh regelmäßig abgeholt wird, wären 5€ fürs Ausdrucken und Aufkleben eines Paketscheins jetzt nicht allzu unmenschlich. Fertig verpackt sollte es ja sein. Ich weiß allerdings nicht, welche Pflichten da sonst noch dranhängen. Womöglich muss eine Rückmeldung an die Behörde erfolgen, wie beim Kommissionsverkauf??
  4. Ziel ist es ja, die Waffe günstig zum (privaten) Käufer zu bekommen. Ich fände es super, wenn Büchsenmacher und Händler als gewerbliche DHL Kunden den Transport per Zwischenstation etablieren würden. Der Ident-Service kostet wohl 3€ Aufpreis und der Händler könnte auch entsprechende Paketlabels für den Versand zu sich erstellen. Man zahlt also (bis 5kG) 7€ + 3€ für den Versand an den Händler (oder bringt die Waffe persönlich vorbei) und der Händler schickt das ganze per DHL mit Ident-Check rechtssicher weiter, für ebenfalls 10€. Da könnten gerne noch 5€ für den Händler abfallen und er wäre immernoch weitaus günstiger als all die aktuellen Dienstleister. Edit: und ja, würde DHL den Ident-Check für private Kunden anbieten, wäre wohl ziemlich schnell Schluss mit den überteuren Kurieren.
  5. Hallo, ich weiß, auch dieses Thema ist ein Dauerbrenner aber ich habe kürzlich etwas gesehen, was mir neuartig vorkam. Womöglich hab ich es aber auch nur bisher nicht mitbekommen. Es gibt beim „Eco“-Waffenversand bei einem Anbieter die Möglichkeit, die Waffe per DHL zu einem Versandzentrum zu schicken, von wo aus sie dann per Kurier zugestellt wird. Der Anbieter ist gewerblicher DHL-Kunde, kann daher den echten Ident-Service nutzen und schickt einem das passende Versandlabel zu. Ich finde die Lösung nicht schlecht, es ist etwas günstiger (30€ bis 5kg) und man muss nicht auf die Abholung warten sondern kann einfach in jede Filiale gehen. Ich stelle mir aber die Frage, warum nicht direkt mit DHL beim Empfänger zugestellt wird. Die AGB und der Ident-Service lassen dies eigentlich zu, dennoch nutzt kaum ein Händler diese Möglichkeit. Warum eigentlich nicht?
  6. Wenn niemand da ist, ginge es wohl auf einem geschlossenen Schießstand durch den Notausgang raus. Ich kenne auch Vereine, wo ich nach einigen Sessions unter Aufsicht mit der entliehenen Waffe + 200 Schuss Munition ohne WBK zum Schießen losgeschickt wurde (natürlich gibts das!) und auf dem Weg vom Schützenhaus zur Schießbahn an meinem geparkten Auto vorbeigelaufen bin. Ja, ich hätte meinen Perso da zurückgelassen und ja, ich wäre auf Video gewesen... aber hätte ich durchbrennen wollen, wäre ich halt trotzdem erstmal weg gewesen. Ganz schlicht: Wenn ihr Waffen an unberechtigte Personen überlasst, dann seht halt einfach zu, dass derjenige keinen Abgang macht und sich nicht wehtut. Ob jemand nen Sachkundelehrgang gemacht hat oder beim Eintritt in Verein/Verband mal nen kleines Führungszeugnis vorgelegt hat, spielt für die Berechtigung eben keine Rolle. Es könnte trotzdem jemand sein, der nie eine WBK bekommen hätte. Und wenn doch ohne Aufsicht etwas passiert, wird eben ein Richter seine Definition von §12 und §34 zum Besten geben... und ich wette, das geht böse aus. Denkt auch an den Verein und den Schießsport an sich ... Faeser würde den ganz großen Hebel umlegen, wenn in Zukunft ein Täter auf diese Weise an eine Waffe gelangt ohne erst den Weg über die eigene WBK zu gehen. Und dann wäre wohl für alle Schluss. @CZM52 Du bist ja als Händler jemand mit Berechtigung und ich interessiere mich als Kunde für eine Waffe. Ich bin Mitglied im DSB/BDS/SVBB, Mitglied im Verein und habe Sachkunde und Standaufsicht bereits absolviert aber noch keine WBK. Nun zitiere ich §12, Abs 3: "Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese ... von einem Berechtigten erwirbt, wenn ...er als Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung ... den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf" Weil ich die Waffe gerne probeschießen möchte, bitte ich dich als Berechtigten mir eine entsprechende schriftliche Weisung auszustellen. Da steht dann drin, dass ich angewiesen bin, mit Waffe und Munition zum Schießstand zu fahren, dort zur Probe schießen darf und anschließend zurückkommen muss. Nun komme ich in eine Verkehrskontrolle, die Waffe wird gefunden... ... kann ich a) meine Weisung und meinen Verbandsausweis vorzeigen und meiner Wege ziehen? ... oder hast du b) Eine Waffe einem Unberechtigten überlassen und wir bekommen beide ernste Probleme? ... oder c) ?? Ich meine, so stehts im Gesetz. Das ist für mich tatsächlich logisch nicht ganz zu verstehen. Ich bin sicher, du würdest mich nicht mit ner Weisung losschicken ... aber wäre es legal möglich? Ist wirklich eine ernst gemeinte Frage zur Definition dieses Absatzes und deine Meinung würde mich interessieren.
  7. @Kreppel Es sind aber doch nicht meine Regulierungen! Ich hätte gern mehr Freiheit und mehr Eigenverantwortung für jeden, der schießsportlich oder in der Jagd tätig ist. Was die fachlichen Themen angeht, kommen wir wohl nicht mehr zusammen. Was aber nur darum schade ist, weil es die Frage des Threadstarters weitgehend unbeantwortet lässt. Gerne schreib ich dir aber ne Nachricht, vielleicht lern ich da noch was (z.B. was eine Waffentrageberechtigung ist, sofern kein Waffenschein gemeint ist) Meine fachkundige Meinung habe ich zum Besten gegeben, ganz ohne Bauchgefühl sondern im Gegenteil ... teils entgegen meines gefühlten Rechtsverständnisses. Und was den Angestellten eines Sicherheitsdienstes angeht: Die haben weder Waffenschein noch WBK, die bringen nen Führungszeugnis mit. Der Chef hat in der Regel als Inhaber der Sicherheitsfirma eine WBK, die Angestellten schleppen die Kanone bloß gemäß Weisung mit und verdienen zum Einstieg teils nur mickrige 1.900EUR im Monat. Die haben keinen Plan von garnichts! Die nehmen zumeist auch nicht die Waffe in die Hand, wenn es gefährlich wird ... die legen sich einfach auf den Boden.
  8. @Mittelalter Jeder kann sich sich eine Standaufsicht beschaffen, die gibts zum Wochenend-Sachkundekurs gleich mit dazu. Niemand prüft dabei irgendwas, man muss nichtmal Mitglied in einem Verein/Verband sein (so lief es bei mir). Das ist doch keine Berechtigung! @Kreppel 12.1.3 WaffVwV spricht doch von "vertraglichen Weisungsverhältnissen", bezieht sich also viel eher auf §12 WaffG, Abs. 3a ... typischerweise Angestellte eines Sicherheitsdienstes o.ä.. Diese sind natürlich ihrerseits auf ihre Zuverlässigkeit überprüft worden und dürfen gemäß Weisung natürlich nicht Schießen. Und ja, ohne eigene WBK dürfen diese überprüften Angestellten die Gewalt über eine Waffe erlangen (nicht ausüben), auch wenn der Chef nicht daneben steht. Das Schießen mit der Waffe würde im Ernstfall im Sinne von Notwehr oder Nothilfe ohne Erlaubnis erfolgen. Der Angestellte eines Sicherheitsdienstes darf mit der Waffe seines Chefs (steht auf der WBK vom Chef) nicht einfach so und ohne Aufsicht zum Üben auf den Schießstand gegen. Er besitzt die Waffe nicht! Das ist der Unterschied zwischen Erwerb und Besitz. Ich bitte euch, es ist doch eine Frage des gesunden Menschenverstands. Keiner will hier der Spielverderber sein, auch ich wünsche mir einen leichteren Zugang zum Schießsport (und zur Jagd), eine wachsende Anzahl von Sportlern, größere Verbände mit größerem Einfluss. Ich bin nicht gegen euch, versprochen! Aber zäumt das Pferd doch mal von hinten auf: Nur mal angenommen, der Täter aus Hamburg hätte erfahren, dass es Vereine gibt, wo man nach erstmaligem Probeschießen mit sympathischen Auftreten eine 9mm Waffe mit 200 Schuss Munition ausgehändigt bekommt und damit "für ne Stunde verschwinden kann". Stellt euch vor, dieser Typ wäre ohne WBK beim dritten Besuch des Vereins mit der Waffe abgehauen und hätte sein Ding durchgezogen. Von den eh schon schrecklichen Folgen mal abgesehen ... was wäre denn wohl mit dem (verantwortlichen) Verein passiert ... und was mit dem Schießsport an sich? Ja, die Definitionen sind Mist. Und ja, der Angestellte beim Sicherheitsdienst kann (scheinbar) die tatsächliche Gewalt über eine Waffe auch ohne WBK ausüben (Besitz). Er darf es aber nicht. Bitte, verlasst euch gerne weiterhin auf eure Menschenkenntnis wenn ihr Waffen überlasst. Aber seid euch halt auch im Klaren, dass ihr im denkbar beschissensten Fall eben auch am Arsch seid.
  9. Darin ist das Wesentliche aber doch enthalten: Du darfst mit der Waffe schießen (tatsächliche Gewalt ausüben = Besitzen), wenn du den Weisungen des Berechtigten folgst. Also unter Aufsicht, wann denn bitte auch sonst? Hättest du keinen Berechtigten, der dich beaufsichtigt bzw. anweist, düftest du nicht Schießen. Darum gehts doch hier, oder nicht? P.S. Mich würde auch deine Antwort auf meine Beispiel-Frage interessieren, sofern wir nicht auch schon wieder aneinander vorbeischreiben.
  10. @Kreppel Nochmal: Es macht einen Unterschied, ob man die tatsächliche Gewalt erlangt oder ausübt. Dies unterscheidet Erwerb von Besitz. Bitte die Definitionen beachten! Dann können wir gerne auf fachkundigem Level diskutieren. @Sal-Peter Ich persönlich mag deine Einstellung. Ohne Leute wie dich hätte ich in meiner Trainingszeit auf gewerblichen Ständen teilweise eine zusätzliche Aufsicht bezahlen müssen... weil ich aber nen netter Typ bin der immer gut klargekommen ist, wurden eben auch Ausnahmen gemacht. Aber: Die Polizei wird nicht interessieren, ob der Extremist ebenfalls nen netter, charismatischer Typ mit einnehmendem Wesen war. Baut der Scheiße, bist du mit dran. So einfach isses.
  11. Die Definitionen sind Mist, typisch deutsch, ja. Aber wie würdest du meine Beispiel-Frage beantworten, wärst du Waffenmeister in einem Verein? P.S.: Ich habe meine Sachkunde selbstverständlich ohne WBK absolviert, so wird es auch bleiben. Aber eben auch kein Waffenbesitz oder Waffenbesitzkarte.
  12. Ich glaube, hier wird wirklich sehr viel aneinander vorbei geschrieben. Ich würds gerne mal fachkundig Aufschlüsseln. Als ich für meine WBK trainiert habe, hab ich mir die gleiche Frage gestellt und wenn ich mich recht entsinne, sogar die gleiche Diskussion geführt, hier im Forum wie auch in den Vereinen, in denen ich als Gast geschossen habe. Also: Der Knackpunkt ist, ob jemand in den Besitz einer Waffe gelangt, also die vollständige und uneingeschränkte Kontrolle ("tatsächliche Gewalt") darüber ausüben kann. Ist dies der Fall muss derjenige eine Waffenbesitzkarte haben, darum heißt die ja so. Die Sachkunde oder eine Befähigung zur Standaufsicht spielen da keine Rolle! Wer eine Waffe auf dem Schießstand ausgehändigt bekommt, erwirbt diese vorübergehend (§12 WaffG, Abs. 1, 5) und erlangt die tatsächliche Gewalt darüber (WaffG, Anlage 1, Abschnitt 2, 1). Um damit zu Schießen, muss man die tatsächliche Gewalt über die Waffe aber auch ausüben, dies entspricht per Definition dem Besitz (WaffG, Anlage 1, Abschnitt 2, 2). Zur weiteren Klärung kann auch die Definition des Begriffs "Überlassen" herangezogen werden (WaffG, Anlage 1, Abschnitt 2, 3). Dabei räumt man jemand anderem die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ein. Darf eine Waffe an jemanden ohne WBK überlassen werden? Nein, das regelt §34, Abs.1: "Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden". Zusammengefasst: Ohne WBK darf man nicht in den Besitz einer Waffe kommen, niemals! Wer ohne jegliche Aufsicht und ohne eigene WBK auf dem Stand eine erlaubnispflichtige Waffe schießt, ist im Besitz der Waffe. Er könnte jederzeit durch die Hintertür verschwinden oder sich bzw. anderen direkt vor Ort etwas antun. Dies verstößt gegen das WaffG! Wenn hingegen eine berechtigte Person Aufsicht führt, so kann der Schütze nicht mehr die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben. Mit dem vorübergehenden Erwerb wurde die tatsächliche Gewalt darüber zwar erlangt, kann aber aufgrund der Aufsicht nicht ausgeübt werden. Deswegen kein Besitz und deswegen kann §12, Abs. 1, 5 überhaupt zur Geltung kommen. Zugegeben, die Definitionen sind nicht sehr verständlich gewählt - deutsche Behördensprache halt. Man kann sich die Frage aus Sicht des Waffenmeisters im Verein auch noch viel leichter selbst beantworten: "Wenn ich jemandem, der einen simplen Wochenendkurs absolviert hat aber noch keine WBK besitzt, eine Kanone + Muni in die Hand drücke und den alleine zum Schießen auf die Bahn schicke ... was erzähle ich dann der Polizei, wenn der nach einer Stunde nicht mehr zurück kommt und der Notausgang offen steht?" Könnte ja auch jemand sein, der niemals eine WBK bekommen hätte, nen Spinner oder nen Extremist. Wer steht dann alles vor Gericht, wenn wirklich was mit dieser Waffe passiert? Eigentlich logisch, oder? Eine Grauzone, die auch ich in meiner Trainingszeit gerne genutzt habe, ist die Aufsicht durch eine Glasscheibe oder z.B. mittels Kamera. Manche Vereine gestatten dies, andere nicht. Ich fand diese Möglichkeit damals gut und denke noch immer so. Es lässt sich so nicht alles verhindern, aber ungewolltes Verschwinden oder unbeholfene Versuche zur Beseitigung einer Störung können vermieden werden. Eine 1-zu-1 Beaufsichtigung sollte es beim ersten Probeschießen schon sein, wenn aber eine gewisse Kenntnis in der Handhabung vorhanden ist, darf es auch etwas lockerer zugehen. Aber alles ohne den neuen Schützen jemals in Besitz der Waffe kommen zu lassen!
  13. Und beim Waffenrecht? Spielt dort der Grenzwert (3 ng/ml) aus dem Straßenverkehr auch eine Rolle? Ist man bei nachgewiesener Überschreitung des Wertes die Erlaubnis ebenfalls los oder auch bei schon jeglichem geringeren Konsum? Schwer, dazu etwas zu finden weil immerzu nur der illegale Waffenbesitz in Verbindung mit Drogen genannt wird.
  14. Wobei aber z.B. der ärztlich verschriebene Einsatz explizit nicht verboten ist und scheinbar in manchen Fällen sogar das Führen eines KFZ zulässt. Dennoch hielten bislang die Gerichte an der Gefährlichkeit des Stoffes fest. Womöglich liegt das auch an der Menge, die medizinisch wirksame Dosierung scheint ausgesprochen hoch zu sein (5 Joints am Tag?). Würde man an dieser rechtlichen Einschätzung festhalten, dann müsste es Grenzwerte geben, die eben einen gelegentlichen und maßvollen Konsum vom problematischen Konsum unterscheiden können. Wie halten es denn die Niederländer damit?
  15. Ich könnte mir vorstellen, dass beim Cannabis mit der Zeit schon Erfahrungen mit den Grenzwerten gesammelt oder aus anderen Ländern ohne Prohibition (Niederlande, Schweiz, Teile der USA) übernommen werden. Aber wird es -abgesehen von Abhängigkeit- ansonsten so wie beim Alkohol, wo den Menschen eine gewisse Eigenverantwortung zugestanden wird? Wo gelegentlicher, maßvoller Konsum (selbst in Bezug aufs Autofahren) straffrei und sogar in gewisser Weise gesellschaftlich akzeptiert ist? Die bisherige Rechtssprechung ging ja stets davon aus, dass beim Cannabis ausnahmslos jeder Konsum problematisch ist (siehe auch StVO). Warum sollte sich daran etwas ändern, nur weil der Stoff nicht mehr als Betäubungsmittel gilt? Am Wirkstoff ändert sich ja nichts.
  16. Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall im Kopf, da wurde der Jagdschein aber garnicht erst erteilt. In dem Fall war auch ärztlich verschriebenes Oxycodon im Spiel, entscheiden war aber wohl der Konsum von Cannabis. Ansonsten lesen sich die Fälle genau gleich: https://vgtr.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Trier/Dokumente/Entscheidungen/2_K_11388-17_TR_Urteil_vom_20-09-2018.pdf Auch dieser angehende Jäger hatte damals keine Chance, ob da weitere Instanzen folgten, weiß ich aber nicht. Vielleicht gehören die beiden Fälle sogar zusammen. Beachtlich finde ich, dass der Schmerzpatient gemäß Gutachten ein Kraftfahrzeug führen dürfte, das Gericht aber keine Übertragbarkeit auf die waffenrechtliche Eignung gesehen hat, denn: "In wesentlich stärkerer Weise als beim Fahrerlaubnisrecht stehen nämlich beim Waffengesetz sicherheitsrechtliche Interessen im Vordergrund."
  17. Ruhig, Brauner. Ist bloß ne Droge wie viele andere. Würde Alkohol künftig verboten werden und jeder Kontakt zum Verlust der waffenrechtlichen Eignung führen, wäre das sicher für (sehr) viele ein Thema. Und ja, ein Thema mit Bezug zum Waffenrecht.
  18. Mit der Abhängigkeit ist es schwierig. Wer täglich nach dem Schießen seine Waffe im Verein wegschließen lässt, sich dann mächtig einen antrinkt und mit 1,5 Promille mit dem Rad nach Hause fährt, der macht erstmal nichts falsch. Erfährt die Behörde davon, dürfte sie dennoch die Eignung in Frage stellen. Womöglich gibt es Cannabis-Werte im Blut/Urin, deren Höhe ebenfalls einen "zu hohen" Konsum voraussetzen lässt. Im Straßenverkehr gibt es wahrscheinlich die gleiche Problematik, auch da muss es Grenzwerte geben, die noch garnicht erforscht sind. Interessanterweise muss eine Person, die zukünftig einen dieser Cannabis-Vereine führen will, seinerseits auf die Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Der Anbau und Konsum sind aber Grundlage für diese Vereine, weshalb diese Zuverlässigkeit davon kaum tangiert werden dürfte. Aber es ist ja auch keine "waffenrechtliche Zuverlässigkeit" und es ist keine Prüfung der "Eignung", die wahrscheinlich eher Rolle spielt.
  19. Manch einer wird es mitbekommen haben, die Ampel möchte noch dieses Jahr erste Schritte zur Legalisierung von Cannabis umsetzen. Konsum, Besitz und privater Anbau sollen weitgehend legal werden, die Droge selbst gilt dann nicht mehr als Betäubungsmittel. Über Sinn und Unsinn der Pläne soll hier garnicht weiter diskutiert werden und auch zur Gefährlichkeit von Cannabis (insb. im Vergleich zu Alkohol) gibt es wahrscheinlich ebenso viele Meinungen wie Mitleser. Spannend dürfte aber sein, wie nach Ende der Prohibition die waffenrechtliche Zuverlässigkeit/Eignung bei nachgewiesenem Konsum bewertet wird. Bisher war ja prakisch jede Form von Kontakt ein "Strikeout", selbst bei ärztlich verschriebener Anwendung. Vielleicht hat hier jemand Kontakte oder es liest ein Sachbearbeiter mit ... in naher Zukunft düfte es dazu ja ein Memo geben. Ich könnte mir vorstellen, dass ähnlich wie beim Alkohol eine missbräuchliche Verwendung (betrunken Fahren/Waffen handhaben) zum Verlust der Eignung führt während ein bewusster Konsum ohne offensichtliche Abhängigkeit unsanktioniert bleibt. Aber woran soll das festgemacht werden, es gibt ja keine Grenzwerte oder wissenschaftliche Erkenntnisse aus Deutschland? Vielleicht machen die Waffenbehörden auch ihr ganz eigenes Ding, aber dann bräuchte es dafür neue Grundlagen. Wer hat dazu eine rechtliche Einschätzung bevor es irgendwann Präzedenzfälle gibt?
  20. Wer starke Nerven hat, kann sich gerne diesen aktuellen und sauber durchgegenderten Podcast vom SWR reinziehen. Auch Friedrich Gepperth kommt zu Wort. Ich hab erst ein paar Minuten gehört und ahne bereits, welche eindeutige Agenda das Format hat… https://www.ardaudiothek.de/episode/die-justizreporter-innen/waffenland-deutschland-brauchen-wir-ein-neues-waffenrecht/swr/12513841/
  21. Grad hat Faeser bei den Tagesthemen eine peinlich ungenaue Rechtskenntnis offenbart: So sei der Besitz von Magazinen rechtlich beschränkt, der Täter mit mind. 9 Stück im Bereich der Illegalität unterwegs gewesen. Ähnliches sagt sie zur Munition: Der Täter hat 135 Schuss verschossen und weitere 400 Schuss wurden beim ihm zu Hause gefunden. Auch dies sei „über den Grenzen“ für legalen Besitz. 400 Schuss verschießen viele an einem einzigen Trainingstag. Ich fürchte, bald könnte der aktuelle Entwurf noch um tatsächliche Begrenzungen bei Munition ergänzt werden. Bleibt zu hoffen, dass die FDP das gröbste noch abwehren kann. Langfristig denke ich aber, wird der Nachwuchs für den Schießsport aufgrund der massiven Erschwerung für erstmaligen Waffenbesitz wegbrechen und damit dem Sport ein Ende bereitet werden. Bestandsbesitzer könnten mit einem blauen Auge davon kommen, wenn das HA-Verbot nicht durchkommt. Wir werden sehen …
  22. Die Forderungen nach weiteren Verschärfungen entsprechen doch beinahe einem Totalverbot jeglichen sportlichen Schießens. Wie soll man die Trainings für ein erstes Bedürfnis absolvieren, wenn eine behördliche Überprüfung erst beim ersten Erwerb erfolgt? Dann müsste jedes Mitglied eines Schützenvereins und jeder mögliche Gastschütze unabhängig vom eigenen Besitz überprüft werden ... bei jetzt schon überforderten Behörden = Totalverbot. Die restliche Hetze ist eigentlich die gleiche wie sonst, z.B. HA-Verbot mit Blick auf die Sicherheit. Dass hierzulande kaum eine Deliktrelevanz besteht, dass der allergrößte Teil der Waffen im illegalen Besitz ist und das mit jenen Waffen auch die allermeisten Straftaten geschehen, geschenkt! Witzig auch die Rechnung, dass es hier in Berlin 340 Jahre dauern soll, bis alle LWB einmal durchgeprüft wurden. Und dann rufen die noch am Tag zuvor an und machen nen Termin. N Knaller
  23. Am nördlichen Stadtrand war tatsächlich schön was los, ich war erstaunt. Dachte wirklich, mit meinen F3-Raketen und der großen Batterie etwas reißen zu können, aber der Asiate an der Ecke hat sicher allen die Show gestohlen (wie praktisch jedes Jahr). Besonders "verboten" war sein Feuerwerk dabei augenscheinlich nicht ... aber sehr schön und farbenfroh. Auch sonst gab es Vieles zu sehen und zu hören. Allen Mitlesern hier ein frohes Neues Jahr an dieser Stelle. Und ja, dieser Punkt gehört auch dazu: Obwohl ich ein ausdrücklicher Befürworter von Silvester-Feuerwerk bin, muss ich meine Abneigung hinsichtlich des Umgangs mit Polizei- und Rettungskräften im Berliner Zentrum zum Ausdruck bringen. Was dort vor sich geht, hat mit Silvester-Bräuchen garnichts zu tun... da geht es um das Treiben von sog. "Event-orientierten Jugendlichen" (bis etwa 40 Jahre). Sofern Hass, Frustration und radikale Ablehnung von Mehrheitsgesellschaft und Staat zu einem Event werden, mit dem Ziel, andere Menschen zu verletzen und deren Eigentum zu zerstören, hat das nichts mehr mit Silvester zu tun! Ich wünschte, die Ordnungskräfte würden das auch endlich erfassen und unterscheiden. Und noch etwas: Es gab auch dieses Jahr sehr viele Verletzte und auch einige Tote duch Feuerwerk. Was oftmals von den Medien nicht hervorgehoben wird ist, dass es sich dabei praktisch ausschließlich um illegal produziertes oder selbst zusammengebautes Feuerwerk gehandelt hat. Auch legales Feuerwerk der Klasse F4 kann tödlich sein, wenn es falsch eingesetzt wird oder in größeren Mengen umsetzt. Dem geht aber zumeist ebenfalls ein illegaler Erwerb vorweg. Das Verkaufsverbot wird sicherlich den Einen oder Anderen zum Eigenbau oder zum illegalen Erwerb verleitet haben ... Menschen, die ansonsten womöglich einfach "sicheres" F2 Feuerwerk gekauft hätten und glücklich gewesen wären ... haben dann eine folgenschwere Entscheidung getroffen. Andere hätten solchen Mist wohl auch ohne Verbot gemacht ... wie jedes Jahr. Ich fürchte dennoch, die (vergleichsweise geringen) Zahlen von den Intensivstationen wird hier niemand zu hören bekommen. So long
  24. Ich habe letztes Jahr nen §27er beantragt und bekommen, um Feuerwerk bis inkl. F3 jederzeit erwerben und (nach Anmeldung) auch zünden zu dürfen. Nahezu jeder Zuverlässige ab 21 mit ner Haftplicht kann das machen, Infos gibts hier und im Feuerwerkforum. Die Kosten für 5 Jahre liegen zwischen 50-190 EUR, für die Bearbeitung der jeweiligen Anmeldung sind meist 15-30 EUR fällig... eigener Garten oder Acker mit Einverständnis des Bauern vorausgesetzt. Zuverlässig sind hier eh die Meisten und viele Haftpflichtversicherungen decken Feuerwerk schon von sich aus mit ab. Dass die Branche und die einzelnen Händler davon jetzt nicht viel haben, ist mir klar. Ich möchte dennoch dazu aufrufen, dass sich jeder hier Interessierte diese Erlaubnis besorgen sollte und künftig dann ein gutes Stück unabhängiger von politischen (Fehl-)Entscheidungen hnsichtlich des Verkaufs ist. Sofern nicht das Abbrennen auf Privatgrundstücken verboten wird, werd ich mein im November erworbenes Feuerwerk zu Neujahr schießen und zumindest der Jugend in der Nachbarschaft ein wenig was bieten. Wer sich übrigens nur F2 Feuerwerk mitten im Jahr zulegen will, müsste das Abbrennen an Silvester nichtmal anzeigen... und da gibts auch gute Sachen. Ansonsten gilt wie letztes Jahr, dass pyrotechnische Munition der Klasse 1 (PM1) frei erworben und auf dem eigenen Grundstück bzw. mit Erlaubnis auch geschossen werden darf. Solange Schreckschusswaffen und -Munition noch frei erwerbbar sind (da gibt es Unkenrufe), kann gerne ein kleiner Vorrat angelegt werden. Die freie Effekt-Munition ist nicht so toll wie große Raketen, aber besser als nix.
  25. Ich schieße zwar schon einige Jahre, hätte aber jetzt Lust bekommen, auch solche Events zu veranstalten 😁 Hat jemand Interesse, als Aufsicht in Berlin mitzumachen?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.