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Joseg

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Alle Inhalte von Joseg

  1. Recht schnell wenn man den Aussagen mancher Foristen glauben schenken darf, belegbare Quellen könnte ich nicht finden.
  2. Wenn die Waffen wie es üblich ist nur ungeladen abgelegt werden kann nicht mal bei einem sicherungslosen Einzellader was passieren.
  3. Joseg

    WBK neu

    Da fragst Du den für Dich zuständigen Verband. Je nach Bundesland und Verband kaum mehr als ein oder zwei Monate, so das Ergebnis aus unzähligen Diskussionen in verschiedenen Foren.
  4. Wirklich? Schon weil Inhabern einiger ausländischer Jagdscheine hier problemlos eine Jagderlaubnis, die gelegentlich auch den Umgang mir Waffen umfasst ausgestellt wird.
  5. Joseg

    GRA auf Pro7

    Wieso zu sehr in Richtung Selbstschutz, Waffenbesitz zu Selbstschutz ist doch das Ziel.
  6. Du liegst falsch, die Mitnahme im aufgegebenen Gepäck war zulässig. Die Terroristen nannte man damals RAF und Flugzeugentführungen waren zu der Zeit "in" und Röntgengeräte gab es auch schon.
  7. Dass es sich hier um Ausverkaufsware handelt spielt da keine Rolle? Ruger haben die schon längere Zeit nicht mehr im Sortiment. Dass es ein Dreizöller war steht auch in der Beschreibung.
  8. Wenn es um Dritte ginge wäre es ja nicht so wild.
  9. Mit etwas suchen findet der sich sicher auch noch in der Erbmasse oder bei Kurz und Billisch.
  10. Die Begründung findest Du im Gesetz und den Verordnungen. Machen sie ja auch nicht, sie stellen nur ihr Handeln darauf ab dass bei Dir keine Kontrolle möglich war. Wenn Du das nicht ermöglichen kannst ist es Dein Problem, zuständig ist dann wenn ich richtig informiert bin das Familiengericht beim zuständigen AG. Das ist aber nur Dein Problem. Das müsste dann aber erstmal einer erstreiten, aber dafür fehlt wiederum der Inhalt in der Hose. Es könnte ja bedeuten dass der Waffenbesitzer deswegen den nächsten Kauf verschieben müsste und er vereinbart daher lieber einen Termin für die Nachschau mit dem Amt.
  11. Da hast Du natürlich recht, das ist nur eine Darstellung Deiner Situation. Natürlich bist Du nicht zur Ehe verpflichtet, auch nicht zur Aufbewahrung in der ehelichen Wohnung.
  12. Das spielt aber überhaupt keine Rolle. Den Nachweis der sicheren Aufbewahrung durch Kontrolle mußt Du nach Behördenvorgabe erbringen oder hier erdulden, es ist eine Bringschuld. Wenn Du das nicht kannst, weil Deine Frau die Hosen anhat hast Du halt Pech. Nur Sonderschule bedeutet eben meist kein Studium, auch ungerecht ist aber so.
  13. In unserem Fall geht es aber nicht um eine Durchsuchung. Wenn der Waffenbesitzer die Kontrolle der Aufbewahrung nicht ermöglichen kann erfüllt er u. U. nicht die Voraussetzungen für den Waffenbesitz. Der Waffenbesitzer muss die Bedingungen erfüllen und nicht seine Frau. Das muss ich jetzt nicht gut finden, ist aber so. Aber vielleicht sollte so eine leere Hose auch keine Waffen besitzen.
  14. Bootseigner diskutieren über die Kosten von Signalmunition, die sind ja noch besser drauf als die Waffenbesitzer.
  15. Warum fragt ich nicht einfach mal bei den zuständigen hier portugiesischen Behörden?
  16. Zu welchem Zweck war der BGS wohl erfunden worden? Kann das mit dem Namen zusammenhängen?
  17. Mal abgesehen davon dass die Entscheidung dann genau von diesem Null Bock Sachbearbeiter getroffen wird. Ist der SB überhaupt verpflichtet oder sogar berechtigt zu einem noch nicht gestellten Antrag verbindliche Angaben zu machen. Mit welcher Berechtigung fragt z.B. ein SB Daten ab ohne dass tatsächlich ein Grund (Antrag) vorliegt?
  18. Muss ich Sternekoch sein um zu merken dass das Kantinenessen zu fett ist? Wenn ich beim schießen nur gelegentlich die Scheibe treffe frage ich ja auch mal jemanden der es versteht wie man es besser machen kann. Trotz jahrelanger Praxis hat sich bei SGL - Leiter in der Präsentation nur wenig gebessert.
  19. Bei einem Wochenendseminar "Medienarbeit" hätte er aber schon vor einigen Jahren einige Grundlagen lernen können.
  20. Ob sie was erreichen ist fraglich. Zum ins Gespräch kommen hats jedenfalls gereicht.
  21. Wie oft und wo ist das bisher schon vorgekommen? In welchen Bundesländern bei welchen Behörden. Wir haben auch noch Leute die ihre vor 72 erworbenen Waffen ohne besondere Widmung sportlich nutzen bzw. genutzt haben ohne dass die Behörde bei Aufgabe des Sports eingeschritten sind.
  22. Wir brauchen keine Gegner, das können wir selbst viel besser.
  23. Schon klar, aber von nicht schießen dürfen war bei meiner Behörde auch schon in einem früheren Erbfall nie die Rede, wenn es erst nach einem Jahr, wie beim normalen Erwerb über Bedürfnis den Stempel gibt könnte ich noch verstehen, dann wird die Munition halt am Stand gekauft.
  24. Vor einem halben Jahr meinte der Mitarbeiter am Amt, ich solle einen Nachweis(das ich die Waffe sportlich verwenden kann) für das neue Kaliber bringen und ich bekomme dann den Stempel für Munitionserwerb. Da ich Wiederlade kann ich darauf verzichten.
  25. Welchen sozial anerkannten Zweck darf man sich in diesem Fall vorstellen? Er war bei Gericht, die findet man normal in größeren Orten und nicht in der Wildnis. Das Schweizer Messer, in meiner Jugend noch ein Statussymbol taugte damals auch schon zur Brotzeit und Briefeöffnen, hätte er auch nicht mit ins Gericht nehmen wäre ihm aber beim verlassen des Hauses wieder ausgehändigt worden.
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