Zum Inhalt springen
Das System wird am Donnerstag nachmittgs kurzzeitig wegen Wartungsarbeiten abgeschaltet. Wir bitten um Euer Verständnis

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.525
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Was die verkennen, ist, dass Messer (gerade wie die oft genannten gängigen Schweizermesser) praktische Alltagsgegenstände sind, die eben auch auf Reisen sowie alltäglichen Wegen bei Vielen mit dabei sind, und da natürlich dazu "gehören". Wer sich wirklich bewaffnen will, weicht auf sonstige Alltagsgegenstände aus, die ebenfalls in der Lage sind zu stechen, oder damit zuzuschlagen. Zu glauben, man könne das über kleinliche Verbotsregelungen ausschließen, hängt als Politiker naivem Kinderglauben an.
  2. NRW-Innenminister Reul sagt so etwas schon vor ca. 10 Tagen, u.a. war dazu in der Münster'schen Zeitung zu lesen (Zitat): "Schon heute seien Waffen, wie Butterfly- oder Springmesser, bei Volksfesten, wo Menschen zusammenkommen und Alkohol konsumieren, verboten. „Der Bund ist jetzt gefordert, das Waffengesetz so anzupassen, dass auf solchen Veranstaltungen – ebenso wie in Zügen oder Bahnhöfen – jegliche Messer verboten werden. Messer gehören in die Küche, nicht auf die Kirmes“, sagte Reul."
  3. Der will aber nicht ernshaft Opa Müller und Lieschen Meyer das Mitführen ihres Schweizermesserchens im Zug bzw. auf der Bahnreise verbieten? Das ist ja lächerlich.
  4. Na ja, wenn der Revolver (d.h. Patronenrevolver, und natürlich als Kurzwaffe) dauerhaft/irreversibel auf Einschüsser umgebaut ist... dann spricht eigentlich schon alles dafür, dass er eine "einläufige Einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition" (= Erlaubnisumfang lt. § 14 Abs. 6 WaffG) ist.
  5. Vorderlader-/Perkussions-Revolver mit normaler Trommel... gibt's ja aktuell auf "Gelb". Ebenso gibt's Revolverbüchsen (also Langwaffen) auf "Gelb".
  6. Die sind ja kaum mit den essentiellen Streit-Themen zu Energie, Verkehr, Investitionen fertig geworden... da hätte das ebenfalls strittige, aber für die Masse der Leute nebensächliche Thema Waffenrecht jeden Rahmen gesprengt.
  7. Fa. A. hat ihre Marktpräsenz beendet, und darauf würde ich mich zunächst mal berufen. Ungeachtet dessen, dass vielleicht noch ein paar Restexemplare davon bei Händlern rumliegen...
  8. Blockiert werden muss, wenn jeweils passende Blockiersysteme für die Waffe(n) auf dem Markt sind. Wenn für die Erbwaffe(n) nichts auf dem Markt ist (entweder für bestimmte, "exotischere" Kaliber oder weil sich Anbieter vom Markt zurückgezogen haben) kann eine Ausnahme von der Blockierpflicht beantragt werden... Wenn die erteilt wird, gilt sie so lange, bis wieder passende Systeme auf dem Markt sind.
  9. Dass er da organisiert ist, sagt ja noch nichts. Ich kenne auch Leute, die beim ÖJV organisiert sind... aber nicht die von Herrn v. Schwerin geäußerten "steilen Thesen" zum Waffenbesitz von Sportschützen teilen.
  10. Na, wenn sie nicht möglich sind, kann man sie auch nicht erfüllen. Den Sachbeweis zu führen dürfte dann nicht schwer sein.
  11. Zitate: "Waffen zu besitzen, sollte eine absolute Ausnahme sein», betonte Pegel in einer am Sonntag iin Schwerin verbreiteten Mitteilung." Es gibt doch im WaffG bereits dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis. Er will nun aus der Ausnahme eine "absolute Ausnahme" machen.... Dann kann er das sicherlich gut begründen; womit wir zum nächsten Punkt kommen: "Die Gewährleistung der Sicherheit der Menschen müsse mehr Gewicht haben, als das individuelle Recht, eine Waffe zu besitzen." Wenn er (für das gesetzgeberische Handeln) Waffenbesitz und Sicherheit der Menschen ins Verhältnis setzen will - dann kann da ja nichts anderes herangezogen werden als die Delikt-Relevanz des legalen Waffenbesitzes in D. Und da sieht es wahrhaft nicht schlecht aus für den legalen Waffenbesitz.
  12. "Waffensteuer" sollte mal als kommunale Aufwandsteuer kommen, Anläufe mehrerer Städte dazu (natürlich aus ideoiogischen Gründen betrieben) scheiterten aber bzw. wurden wieder eingestellt. Es gibt diverse rechtliche Probleme einer solchen Steuer, u.a. fehlt es bezogen auf Waffen (anders als etwa bei örtlichen Hunde- oder Pferdesteuern) am kommunalen Bezug. P.S.: Steuern mit klarer "Erdosselungswirkung" sind abgabenrechtlich unzulässig.
  13. Betreffend die Aufbewahrungskontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG steht aber genau das in der Gesetzesbegründung dazu...
  14. Mal wieder zum Kernthema zurück: Letzte Nacht tagte ja der der Koalitionsausschuss, um in einer Reihe strittiger Fragen und Gesetzesvorhaben Einigkeit zu erzielen. Vorrangig ging es da sicherlich um die Energiegesetzgebung (Habeck'sche Heizungspläne) und die Verkehrs-/E-Fuel-Frage... Ergebnisse, bzw. erzielte Kompromisse, sollen im Lauf des Tages verkündet werden. Zu den strittigen / "hängenden" Gesetzesvorhaben gehört ja bekanntlich auch "unser" Waffenrecht. Sicherlich für die meisten Leute in D (im Ggs. zu Heizung/Verkehr/Inflation etc.) ziemlich peripher, aber es ist eben wg. Fr. Faeser dennoch auf der "Ampel"-Liste... Da darf man mal gespannt sein.
  15. Ich bezog mich nicht auf die Inhalte, sondern die Fragestellung hier. Was erwartet der Fragesteller in einem Waffenbesitzerforum...?
  16. Genauso sinnbefreit könntest du im DSLR-/Foto-Forum die überspitzten Aussagen zur Wahl stellen: A) Man sollte überall und alles fotografieren dürfen B) Es sollte ein komplettes Fotografier-Verbot herrschen.
  17. Interessante Abkürzung. Also, was mich angeht, bei RB und RE denke ich stets an den Bahn-Nahverkehr.
  18. Man kann aber auch versuchen, durch normalen Ton (also nicht alles "mit gleicher Münze heimzahlen") die Angelegenheit wieder zu versachlichen. Ich bin damit jedenfalls immer besser gefahren, als mit Kraftausdrücken um mich zu werfen.
  19. Nicht nur frech, sondern rechtlich ziemlich umstritten. Es könnte an der im Gebührenrecht erforderlichen "Veranlassung der Behördenhandlung" fehlen. Genau, wie bei anderen stichprobenartigen Kontrollen (polizeiliche Anhaltekontrolle etc.). Aber das ist ein anderes, für sich abendfüllendes Thema...
  20. Und du bist sicher, das in Kenntnis von Fakten behaupten zu können?
  21. Glaubst du tatsächlich, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zusätzliche Zuständigkeiten und damit Arbeitsvolumen (durch Übernahme der Waffenrechtsbereiche von den kleineren Städten) aufdrücken lassen, ohne sich dafür entsprechende Kompensation bei den Personal- und Sachkosten geben zu lassen?
  22. Was Amthor angeht, solltest du allerdings bedenken, dass er auch angesichts der jüngsten Vorfälle klar gefordert hat, die rechtstreuen LWB nicht mit Verboten zu bestrafen. Fand ich als Position nicht schlecht.
  23. Man "kürzt" in Niedersachsen jetzt ja die kleinsten, bearbeitenden Dienststellen weg, und siedelt Waffenrecht ausschließlich bei den größeren in Stadt- und Landkreisen an. Effizienter wird es bei denen, weil mehr Spezialisierung und Routine beim Thema herrscht, als es bei den kleinen Behörden (wie geschrieben, wo nur "unter anderem immer mal wieder Waffenrecht bearbeitet wird) der Fall ist. Zudem werden die größeren Behörden, die nun mehr Fälle und größere Zuständigkeitsbereiche zu bearbeiten haben, sicherlich die entsprechenden Sach- und Personalaufwände kompensiert haben wollen, und auch "aufstocken". Dass geht bei denen ja nicht 1:1 so weiter.
  24. Ich kann ja nur über meine Erfahrungen dazu in Ba.-Wü. berichten. Und da habe ich von Schützen- und Jagdkollegen die Information erhalten, dass man/frau in den kleinen Dienststellen der Großen Kreisstädte, wo eben "unter anderem auch" Waffenrecht bearbeitet wird, oft pingeliger/nickeliger/zögerlicher mit der Ausstellung von Entscheidungen ist, als in den größeren, bei den Landratsämtern angesiedelten Waffenrechts-Dienststellen. Das hat, wie geschrieben, oft mit Unerfahrenheit und vergleichsweise weniger Routine zu tun... und dann entscheidet man/frau eben zögerlich und eher auf der restriktiven Seite. Sollte es im Land NS genau umgekehrt sein, na, dann ist es da so.
  25. In Ba.-Wü. ist es bislang ebenfalls so, dass die Organisation bei Landkreisen, Stadtkreisen (kreisfreien Städten), sowie den sog. Großen Kreisstädten (i.d.R. die über 20.000 Einwohner, mit Zuteilung bestimmter Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden) liegt. In Niedersachsen hat man jetzt offenbar die letztgenannte Zuständigkeit gestrichen. Das ist (wenn ich bestimmte Rückmeldungen/Dinge aus den Waffenbehörde Großer Kreisstädte in Ba.-Wü. höre) vielleicht ohnehin oft besser... In diesen ziemlich kleinen Verwaltungseinheiten muss das Waffenrecht aufgrund der Größe/Struktur neben anderen Ordnungsaufgaben in aller Regel von denselben Mitarbeitern "miterledigt" werden, folglich mit wenig Erfahrungen und Ressourcen für dieses Thema. Das ist der Aufgabe oft nicht zuträglich, und oft (Unwissen, Unsicherheit...) auch für die dortigen LWB nicht vorteilhaft. Es gibt m.W. in Ba.-Wü. Fälle, wo die (eben kleinen) Waffenbehörden/Waffenrechtszuständigkeiten Großer Kreisstädte durch freiwillige Kooperation in die des entsprechenden Landkreises eingegliedert wurden... Synergieeffekte.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.