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karlyman

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  1. Ich denke, diejenigen, die nun tiefstschwarz sehen, müssen gar nicht "ins Wasser gehen"... Um sich zu beruhigen und für die Zukunft die unerträgliche Verlust-Angst zu nehmen, können sie stattdessen auch einfach alles abgeben. Das kann befreiende Wirkung haben.
  2. Wir können aber als LWB nicht "gesund" weiterleben, wenn wir uns bei jedem Waffenmissbrauch im LWB-Bereich (oder der schlimmen Aussicht auf die reine Möglichkeit) derart in die Hosen machen. Es wird weiterhin, wenn auch in relativ geringem Umfang, Waffenmissbrauch geben. Ich meine, es war F. Gepperth, der mal zutreffender Weise gesagt hat, mit so einem (geringen) Restrisiko müsse eine freiheitliche Gesellschaft leben, ohne alles zu verbieten.
  3. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, im Waffenrechts-Verschärfungs-Thread so reflexartig auf jede (Un-)Tat mit Schusswaffen zu reagieren. Außerdem gibt es einen eigenen Thread dafür (in dem sich der Sachverhalt auch erst langsam, entsprechend Nachrichtenlage, zeigt).
  4. Ich glaube nicht, dass die FDP selbst mehr von grün-linken Wählerschichten dazu gewinnen kann, als sie bei liberalen Wählerschichten verliert, wenn sie freiheitliche Themen opfert. Egal wie "Nische" die sind (und ich bin mir nicht mal so sicher, ob das Waffenrecht eine so winzige Nische ist).
  5. Ich habe mir den entsprechenden Beitrag in Report Mainz gestern abend im Linearfernsehen angeschaut... Viele Behauptungen, viel Stimmungsmache, wenig Kausalität und Zusammenhang.... Im Grunde war/ist das ein Propagandamachwerk, welches den WaffG-Verschärfungsvorstoß der Bundesinnenministerin flankieren soll.
  6. Es ist am Ende immer eine Einzelfallprüfung... Was nichts daran ändert, dass sich ggf. andere Verwaltungsgerichte daran orientieren.
  7. Ich habe es nicht als ungewöhnlich bezeichnet. Ich habe es eingestellt, weil es ein aktuelles VG-Urteil zum Thema ist. Den Rest... möge sich jeder selbst denken.
  8. Wie im Waffenlobby-Bereich bereits zitiert... Gerade vorhin wurde auf N-TV folgendes zur Thematik eingestellt: "Urteil: AfD-Abgeordneter darf keine Waffen besitzen Keine Schießeisen für Landtagsabgeordneten: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage eines AfD-Politikers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte zurückgewiesen. Das Gericht berief sich dabei auf das 2020 verschärfte Waffenrecht. Es gebe demnach berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Mannes. So sei der Kläger nicht nur in der AfD und in deren Jugendorganisation Junger Alternative engagiert, die beide vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Er sei auch beim Leverkusener Verein Publicatio und seinem Arcadi-Magazin engagiert, die vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden."
  9. Wie passend... Gerade eben, aktuell auf N-TV eingestellt: "Urteil: AfD-Abgeordneter darf keine Waffen besitzen Keine Schießeisen für Landtagsabgeordneten: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage eines AfD-Politikers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte zurückgewiesen. Das Gericht berief sich dabei auf das 2020 verschärfte Waffenrecht. Es gebe demnach berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Mannes. So sei der Kläger nicht nur in der AfD und in deren Jugendorganisation Junger Alternative engagiert, die beide vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Er sei auch beim Leverkusener Verein Publicatio und seinem Arcadi-Magazin engagiert, die vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden."
  10. Hach ja. Diese furchtbar unzureichende Gesetzesgrundlage. Da muss doch jetzt aber ganz dringend etwas getan (verschärft) werden.... Bullshit, die einschlägigen aktuellen Zuverlässigkeits-Regelungen bieten wahrhaft ausreichend Eingriffsgrundlage für die Behörden.
  11. Das solltest du präzisieren. Es geht hier im Threadthema ja eigentlich nicht um die Nutzung von Sportwaffen auf dem Stand, und auch nicht um "Jedermann".
  12. Ich meine damit nicht das Decken rechtswidriger Dinge, aber etliche Nickeligkeiten, die in diesem Thread ausgetragen wurden, sind Ärgernisse weit unterhalb der Rechtswidrigkeit oder gar der Strafbarkeit. Nach meinem Empfinden: unnötige Ärgernisse, die das Leben schwer machen.
  13. Bei der Evaluierung geht es aber nicht darum, was man evtl. verhindern könnte, indem man künftig auf irgendeine Weise radikal verschärft... (Das wäre im Übrigen auch nicht evaluiert, sondern spekuliert). Evaluiert werden sollen vielmehr die Wirkungen der zurückliegenden Waffenrechtsänderungen/-verschärfungen.
  14. Es sind solche Diskussionen, bei denen mich der Gedanke streift "Wir brauchen keine Feinde, wir sind uns selbst schon genug Feind"
  15. Ich habe ohnehin den Eindruck, dass so manche der hier im Thread geschilderten "Probleme" mit auf dem Stand schießenden Waidgenossen entweder keine sind, oder keinesfalls welche sein müssen.
  16. Da hat er wohl durchaus recht. Jede Novelle birgt die Gefahr, dass da irgendwelche faktischen Verschärfungen (oft im Detail, "am Rande", oder in letzter Minute) reingebracht werden.
  17. Ich mache auch beides. Der Stand gehört aber eben dazu. Für mich als SV-Mitglied, bzw. Zugang zu einem Stand, auch kein Problem. Und das sollte es auch für jagdliche Gastschützen nicht sein.
  18. Auf die Evaluierung zu pochen - und eben außer die SSW/KWS-Sache bis dahin nichts anderes zuzulassen - ist richtig und wichtig. Man muss sich allerdings (schon zum Verständnis der Verhältnisse) klar machen, dass Rot und Grün das mit der Evaluierung zwar mit unterschrieben haben, es ihnen jedoch tatsächlich am Hintern vorbeigeht. Die wollen nicht evaluieren. Die wollen für ihre ideologische Klientel (parteiintern und -extern) irgendwas im WaffG verschärfen / verbieten. Und sie ahnen bereits, dass bei einer korrekt durchgeführten Evaluierung kaum etwas bzw. nichts an Argumenten für eine weitere Verschärfung herauskommen wird.
  19. "Die Jäger" bei euch müssen eher schlechte Schützen sein. Das ist bei uns so wirklich nicht zu beobachten. Wobei man sagen muss, dass die auf unserem Stand regelmäßig schießenden Jäger meist auch Vereinsmitglieder des SV sind... Jäger als schießende Gäste kommen ab und zu mal. Auch die schießen aber nur sehr selten mal was an der Anlage kaputt.
  20. Extra Bahnen auf demselben Schießstand? Na gut, das ist dann - wenn möglich und praktikabel - wieder etwas anderes, als bestimmte Jagdwaffen "auszuschließen".
  21. Hach, das ist ja nett... Und wie soll jagdliches Übungsschießen mit solchen, in der jagdlichen Praxis durchaus verwendeten Waffen dann vor sich gehen?
  22. Jagdliches Training (ich meine damit nicht dezidiert jagdsportliches Training), Einschießen der Optik etc. ist auf dem Stand unseres SV - im Rahmen der Standzulassung betreffend Waffen/Munition/Höchstenergie - überhaupt kein Problem. Sicherlich auch deshalb, weil wir - bis hinein in den Vorstand - einen gewissen Anteil (auch-)Jäger im Schützenverein haben. Es gibt kein Gegifte und kein Gemotze. So sollte das sein. Ich stelle in diesem Thread hingegen fest, dass es eine Menge Probleme geben kann, wenn man sie sich nur eifrig selbst macht...
  23. Das ist deine Unterstellung, mehr nicht.
  24. Das ist auch noch so ein Punkt aus dem Kapitel "wir schießen dem Bedürfnis hinterher"... Im Grunde, bei genau nachfragender Behörde (bei uns bislang nicht der Fall), kann es erforderlich werden, die Wettkampfteilnahme mit konkret identifizierter Waffe (Modell, Kal., Waffen-Nr.) zu belegen. Ich nehme jedes Jahr an ein paar BDMP-Landesmeisterschaften teil, eine durch die Leitung gegengezeichnete/geprüfte Dokumentation ist mir da noch nicht aufgefallen. Im Schießbuch ist eine so genaue Identifikation nicht vorgesehen, wäre theoretisch vielleicht möglich, aber m.W. macht das niemand.
  25. Das ist ja der Punkt. Du bist ein wirklich aktiver Sportschütze. Und du hast "regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen". Dennoch gibt es in Baden-Württemberg, beim dortigen VGH, Verwaltungsrichter, die die einschlägige Norm im WaffG nun strikt so interpretieren, dass mit jeder ÜK-Waffe ein Wettkampf abzuleisten sei. Ungeachtet von der sonstigen Aktivität. Und das führt dann im Ergebnis dazu, dass du nicht mehr nach Lust und Laune, oder schießsportlichen Interessen, oder ggf. leistungsoptimiert, Wettkämpfe schießt - sondern dass du sie bedürfnisorientiert absolvierst. Natürlich kann man das schaffen. Bis dann die nächsten Verwaltungsrichter erneut "Richterrecht" schaffen und erneut an der Schraube drehen. Einige werden das wiederum schaffen/erfüllen, andere nicht mehr. Das Ganze geht erkennbar in eine Richtung.
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