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karlyman

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  1. Wobei es sicherheitlich (d.h. wenn ein LWB etwas mit der Waffe "anstellen" wollte) nicht so relevant ist ob jemand zwei, oder 30, Waffen hat.
  2. Was ist das für ein Behördenpraktikum? Praktischer Teil des Vorbereitungsdienstes mittlerer, oder gehobener, Verwaltungsdienst? Oder im Rahmen eines verwaltungswissenschaftlichen, oder Jura-Studiums?
  3. Bist du Waffenbesitzer mit Sachkunde?
  4. Elektronisch können dad heute viele Kameras, ja... Kommt eben auf die Montageposition und die Ausrichtung der Kamera an, ob das (sinnvoll) möglich ist.
  5. Muss für eine Tür-/ Gegensprechanlagen-Kamera eigentlich nicht sein.
  6. Aus solchen Gründen läuft bei unserer Waffenbehörde die Kontrolle im Regelfall per Terminvereinbarung.
  7. Bei Dashcams in Kfz wird auch nicht herumgepisst... Und die nehmen fortlaufend öffentlichen Raum, und davon deutlich mehr als eine stationäre Tür-/ Sprechanlagenkamera, auf.
  8. Ersteres ist bei den inzwischen recht verbreiteten Kameramodulen an der Klingel-/Aussensprechanlage (neben der Tür, am Briekasten o.ä. verbaut) gar nicht vermeidbar. Öffentlicher Raum kommt bei deren Blickrichtung im Hintergrund immer mit drauf.
  9. Guter Punkt, ja. Maßgeblich wäre da eben 2009. Aber jetzt: Einen schönen Heiligabend euch allen!
  10. Das wäre ohnehin nicht zulässig. An den Erhalt des Bedürfnisses dürfen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden als an den ursprünglichen Bedürfnisnachweis (zur Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis). ich weiß, Behörden versuchen das (vgl. oben) dennoch.
  11. Du musst dir allerdings auch nicht jede phantasievolle, regelwidrige Rechtsauslegung durch Behörden gefallen lassen.
  12. Das Letztere wäre gar nicht erfüllbar. Mach aus den 2 Waffen mal 3 oder 4, dann merkst du es schnell. Macht aber auch nichts... Denn "12/18 je Waffe" stimmt nicht, und hat keine Rechtsgrundlage.
  13. Die sind doch einfach nur gaga. Man kann das jetzt nennen wie man will (herleiten aus irgendwelchen Urteilen in Ba.-Wü., bzw. den Gesetzestext so lange quetschen, drücken und winden bis genau das herauskommt)... Ich nenne es schlicht Vergrämung - denn nichts anderes ist es.
  14. Genau, wieder zurück zum Thema. Latürnich!
  15. Zudem haben wir seit 1990 die deutsche Einheit. Man sollte (bei aller berechtigten Abrechnung mit dem DDR-Regime) endlich auch das Verbindende betonen, nicht immer die Spaltung.
  16. Meines Wissens ist das Karabinersystem im BDMP in vier Sports Carbine Disziplinen (SC PP1, SC NPA, SC Falling Plates, SD ZG) einsetzbar.
  17. Ein Norlite USK-G. Dann wird meine G17 wieder richtig beschäftigt.
  18. Vielleicht kommt mal ein wirklich informativer Artikel darüber.
  19. Naja... vielleicht wurde "auf dem Schießstand" genau so verstanden... (also nicht als " in der angrenzenden Gaststätte")...
  20. Über das SEK habe ich in dem Fall auch gerätselt, ja. Vielleicht war der Polizeiführung das "auf dem Schießstand wird Alkohol getrunken" etwas zu heikel, um dort gewöhnliche Schutzpolizei hinzuschicken.
  21. Im genannten Fall (Vorfall in Eibau) ging es aber nicht um unerlaubtes Führen/Waffenbesitz außerhalb des Schießstandes. Sondern, dass anscheinend auf dem Stand "gebechert" worden sei. (Was allerdings auch alles andere als hamlos ist).
  22. Ich habe über diesen Autor auch nicht nur Schlechtes gehört. Allerdings, um was ging es in dem vorliegenden Fall (s. 1. Beitrag) überhaupt inhaltlich? Mal davon abgesehen, dass der "Ton" dabei schon recht unterirdisch ist.
  23. "Hände weg von "MonCheri" & Co.", kann man da nur sagen...
  24. Beides ist als "potenziell risikobehaftete" Ausübung anzusehen. Dann muss zumindest ein Vergleich zulässig sein, bzw. eine die Risiken beider Ausübungen vergleichende Betrachtung... Siehe auch @Sigges.
  25. Es ist keine rationale Risikoabwägung zweier Dinge.
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