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karlyman

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  1. Na denn. Wir.Dienen.Deutschland.
  2. Guter Punkt. Wer ein 20er-Mag schon ein "High capacity"-Mag. nennt, der nennt auch ein AR 15 ein Sturmgewehr... Wir können nicht verhindern, dass die Antis aller Couleur solche begriffliche Falschmünzerei vornehmen, aber wir müssen es nicht akzeptieren und (schlimmer) auch noch nachmachen.
  3. Dein Wort in Gottes Ohr... das wäre im Fall der Magazine ja sogar irgendwie mach- und zumutbar, aber "gesetzt" ist eine solche Lösung auch noch nicht. Wenn es dumm läuft, kann das auch auf eine Menge an Stahlblech-, Alublech- oder Kunststoff-Schrott hinauslaufen.
  4. Treffen einmal im Monat auf der Anlage des örtlichen Vereins. Es darf alles mitgtebracht werden, was in den Koferraum passt. Und dann, wenn alle mit ihren "Schätzchen" auf der Bahn sind, wird der verbands-eigene Sound-Generator angeworfen...
  5. Also, rein vom Thema Interessenvertretung/"Waffenlobby" her wäre ein solcher Irr- oder Schwachsinn noch nicht mal nachteilig. Mit einem Schlag hätten wir eine Riesenanzahl, eine zusätzliche Zahl von Millionen neuer LWB... (Das mit den absehbar - gleichzeitig - Millionen neuer "IWB" lassen wir jetzt mal außen vor)
  6. Ja, wenn es so ist, ist es halt so. Ich war davon ausgegangen, dass - wenn man den Eintrag hat - sich das Ding eben bestellt oder besorgt. Ist ja, wie ausgeführt, kein Riesenaufwand, auch nicht zeitlich.
  7. Vor allem dies, s. Hervorhebung, wäre für die LWB in der Eidgenossenschaft eine Riesen-Verschlechterung. Das Nicht-Vorliegen des Bedürfnisprinzips ist m.E. ein wesentlicher Punkt, an dem sich die Liberalität des CH -Waffenrechts gegenüber dem Rest Europas zeigt.
  8. Und sorgt für weitere Verwirrung... Das "Gewehr an der Wand" kann genausogut eine Modellwaffe, ein selbstgeschnitztes Gewehrchen oder irgendeine Softair sein; von keiner "Meldepflicht" erfasst. Und natürlich auch ein endgültig zu Deko umgebautes... Das mit den Dekos glaube ich nach wie vor nicht.
  9. In allen bisherigen Verlautbarungen zur reformierten EU-Feuerwaffenrichtlinie 91/477 war zwischen Salut und Deko stets eine Differenzierung vorgenommen worden. Auch im deutschen Recht ist da bekanntlich ein großer Unterschied. Speziell was Deko angeht (also komplett deaktiviert - keine Waffeneigenschaft mehr, sondern sonstige Gegenstände, im Grunde "Briefbeschwerer) halte ich das Gerücht bezüglich "meldepflchtig" für eine Latrinen-Parole, sorry. Aber auch die (Nach-)Erfassung der enormen Zahl der bisher freien Salut-Waffen (+ evtl. kommende Waffenschrank-Pflicht für diese Knall-Waffen) wird ein Riesen-Ding, und es wird über lange Jahre, wenn nicht für immer, eine große "Dunkelziffer" im gesamten Europa geben. Im Grunde ein Irrwitz.
  10. Mich wundert das "innerhalb eines Jahres nicht dazu kommen" vor allem bei einer Kurzwaffe für den jagdlichen Gebrauch. Es mag zwar bei "Exoten" mit Lieferschwierigkeiten, getunten GK-Sportpistolen etc. tatsächlich manchmal eng werden mit der Lieferung vor Jahresablauf. Das kam gerade bei Sportschützen schon mal vor (wobei man da mit den meisten Behörden sicher reden kann)... Aber - ich unterstelle das mal bei KW auf JS - bei einer jagdlichen Gebrauchswaffe? Also den üblichen, aber eben auch praktischen "Verdächtigen" wie Glock, HK USP-Familie oder (bei Revolvern) 3-4" S & W u.ä...? Die gibt es doch zuhauf bzw. sind kurzfristig von den Händlern lieferbar. Und wenn jemand sich einen Voreintrag hat machen lassen (KW-Kategorie, Kaliber!) , unterstelle ich mal, dass er sich zumindest grob schon Gedanken machte, was er kaufen will.
  11. Bei den Salut-Waffen war das ja schon klar (z.B. Salut-Repetierer gleichgestellt als Kat.C-Waffen, wie die "scharfen"). Aber die Dekos? Äußerst seltsam. Da diese die Waffeneigenschaft verloren haben, sind die in D überhaupt keine Waffen i.S.d. Gesetzes.
  12. Ja, ist schon ein Riesen-Stress, bei diesem in D "trockenen" Markt für Kurzwaffen. Keine Auswahl unter Herstellern und Modellen, und auch der Neu- und Gebrauchtmarkt ist wie leergefegt. Da ist das Gültigkeitsjahr dann so schnell um... Im Ernst, bei Eintragsgrundlage JS ist das kein wirkliches Problem. Wie schon gesagt: Wenn der Voreintrag "verfallen" ist, auf JS neu beantragen. Kostet halt wieder Verwaltungsgebühr, und evtl. eine Nachfrage der Behörde, warum's nicht in der Zeit möglich war.
  13. Lt. Medien-"Panorama" dieser Sylvesternacht war es wohl, zumindest überall in den Großststädten, der übliche Blöd- bzw. Wahnsinn. Aber was soll's. Euch allen ein gutes und gesegnetes neues Jahr 2019!
  14. Mal unabhängig von solchen Praktiken, oder natürlich auch der Lächerlichkeit solcher Alt-Preußen: "Schnauze halten" wird zur klugen Tugend im Staate.
  15. Genau. Gut auf den Punkt gebracht.
  16. Also ich war eigentlich davon ausgegangen, dass es sich bei der Amberger Prügel-Gang um Xaver, Loisl, Franz und Kurti handelte. Hat aber irgendwie nicht gestimmt.
  17. Die Beamten, die ich kenne, tun Dienst in verschiedenen JVA. Mehrere im Aufsichtsdienst, einer war bis vor kurzem im Werkdienst. Also doch ein gewisses Spektrum. Zur Zusammensetzung der Insassen "mit vs. ohne MiHiGru" kommt da von allen eine klare Aussage.
  18. Ich mache das anders, ich frage bezüglich dieses Vergleichs bzw. der Zusammensetzung langjährig tätige JVA-Beamte (von denen ich mehrere kenne). Das Ergebnis (d.h. deren Aussagen dazu) könnte dich aber beunruhigen.
  19. Nähere Infos dazu könnte es auch beim LJV Baden-Württemberg geben. In der neuesten Verbandszeitschrift "Der Jäger in Ba.-Wü." (habe ich seit vorhin als Print-Ausgabe) ist der Fall auf S. 7 veröffentlicht (durch Herrn RA Kurz, Justitiar des LJV).
  20. Ich kenne den konkreten Fall nicht; aber genau so wenig wundere ich mich über ihn... Was die Stadt Stuttgart bzw. deren Ordnungsamt/Waffenbehörde bei der Gebühren-Belastung von dortigen LWB seit Jahren veranstaltet, läuft ganz offensichtlich unter "Vergrämungsstrategie". Das ist m.E. auch nicht von den Mitarbeitern des Amts selbst ausgehend, sondern "politische Leitlinie" der Stadt-Spitze (Hinweis: grüner OB). Hinweis im konkreten Fall kann vielleicht die Kreisjägerschaft Stuttgart geben.
  21. Bist du jetzt unter die Comedians gegangen? Oder hast "Grün" vergessen? Oder einfach das von BBF Verlinkte nicht gelesen? Unter dem WO-Link, den BBF eingestellt hat und auf den du Bezug nahmst, lese ich nämlich, Zitat: " Ich würde für 2018 wieder jemanden unter meine Fittiche nehmen, der mit IPSC das Schießen anfangen will. Das Angebot richtet sich an Personen die derzeit noch kein LWB sind. Waffe (Glock 17) , Magazine, Holster (rechts), kann ich bereit stellen. Hauptsächlich würde das auf der BDS Schießanlage in Philippsburg stattfinden. " Ergo - er ermöglicht als Betreuer einem Schießsport-Interessenten im offensichtlich vollständig legalen Rahmen, in eine in D genehmigte Schießsportdisziplin einzusteigen. Wo ist das, bzw., wo ist dein Problem?
  22. Ich hatte direkt mit mehreren Anträgen nach dem UIG zu tun. Und das IFG (von der Systematik her gleich aufgebaut) ist mir gut bekannt.
  23. Dieses Detail wurde hier ja explizit genannt. Daher ging ich darauf ein.
  24. Na so was... Eine Pistole wird im beidhändigen Anschlag gehalten. Shocking. Und beim Abfeuern (das muss man sich mal vorstellen!) tritt dann auch noch Mündungsfeuer aus. Also, kämpferischer geht's nun wirklich nicht mehr.
  25. Wieder mal die alte Integrations-Frage von Holschuld vs. Bringschuld...
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