Astanase
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Ich bin kein Vorsitzender. Nur im Vorstand seid Gründung und unser Vorsitzender wird sich hüten der Behörde irgendwas von sich aus zukommen zu lassen was nicht zu seinen Aufgaben / Pflichten gehört. Er ist nämlich kein "Ich, der große Präsi kündige schon mal an das ...." Wir sind ein e.V. der nicht gemeinnützig ist und dies nie angestrebt hat. Wir machen ausschliesslich alles für uns. Kein Mitglied zahlt einen Euro mehr als die Jahresausgaben es notwendig machen. Unser Vorsitzender / Vorstand "sind wir". Niemand kriecht jemanden in den Allerwertesten. Sei 29 Jahren nicht! Wir geben der Behörde nichts, worauf sie keinen Anspruch hat. Wir erwehren uns mit allen juristischen Mittel. Wir gehen bis zum LKA / Innenministerium NRW (letzter Fall 2018/2019) und wir gehen auch zum Verwaltungsgericht. Damit du mal einen Überblick hast. Wir geben den Behörden auch keinen Ansatz um unnötigerweise mit uns Diskutieren zu müssen. Deswegen informieren wir einen Anfänger allumfassend. Sicherlich besser, als er selber dies im Internet zusammensuchen kann!! Ein Anfänger (wir suchen keine) hat sich somit an unsere Vorstellungen zu halten. Falls nicht, ist er nicht passend für uns und muss gehen. Grund: Nicht weil unsereiner majestätisch erscheinen will, sondern weil es unsere eigenen, gewollten Vorgehensweisen sind und dazu zählt auch eine komplette, tadellose Einreichung / Beantragung von Erlaubnissen. Somit kommt es nie zu Rückfragen oder gar Fehler bei der Antragstellung. Wir gehen auf keinen behördlichen Basar, da unsereiner ja auch keinen solchen haben will.
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Ich würde als Vorsitzender es nicht gut finden, wenn unser neues Mitglied da bereits eindeutig vor den 12 Monaten bei der Behörde seinen Antrag einreicht. Bin mir auch fast sicher der BDS würde es ähnlich sehen. Das sieht nämlich recht unqualifiziert aus. Dieses zeitliche Vorpreschen bringt dem Neumitglied auch nichts. Der Vorstand muss warten bis die mindestens 12 Monate vergangen sind, bevor er etwas passend datieren kann u. dem Verband bestätigt! Gleiches trifft auf den Verband zu. Die können ohne die Bestätigungen vom Verein auch nichts machen. Die Behörde, auch wenn die im Dezember den Antragsteller überprüfen würden, müssen dann zwei Monate später ja erneut prüfen wenn dann erstmalig die Verbandsbescheinigung eingereicht wird und erst dann um diese Zeit eine Erlaubniss ausgesprochen wird. Ich empfehle hier dem Neumitglied all das zu machen was er kann; alle Papiere ausdruckfähig vorzubereiten. Mit seinem Vorsitzenden rechtzeitig einen Termin abzusprechen an welchem der alles unterzeichnen, stempeln kann. Passenden Briefumschlag .... so das am selben Tag der Brief im gelben Kasten landet. Wenns zwischen den beiden optimal läuft, geht am ersten möglichen Tag nach den 12 Monaten der Brief somit raus.
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Eure Vereinssatzungen wäre sicherlich mal amüsant zu lesen. Der Text mit einer "Vereinzugehörigkeit erst ab dem ersten Schuss" wird sich sehr wahrscheinlich😁 nicht vorfinden. Weder die Verbände, noch die Behörden interessieren sich für "einen / den ersten Schuss". Der Eintrittsstag in den Verein + Verband ist gefragt. Kein Schuss, kein erster Toilettengang, keine erstes Freibier für den Präsi ..... @Leyliner: I.d.R. / Praxis ist es öfter so das es erst zu der Vereinszugehörigkeit kommt und etwas später folgt die Verbandsmitgliedschaft. Schaue in deinen Verbandsausweis rein, dann weisst du es.
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Wieder mal ist es schade das WO hier nur immer "zustimmende" Vermerke wie "Wichtig" + "Gefällt mir" möglich macht! Du würdest zumindest für deine erste Meinung vor der obigen von mir ein wahrnehmbares "Negativ!" erhalten. Dein armer alter (67jähriger) Mann war Jäger und ehemals Rechtsanwalt. Somit gehört er zu dem Personenkreis der lesen kann, sogar Gesetzestexte. Diese auslegen und deuten, verstehen kann. Sicherlich besser als einige hier! Vermutlich wird er in seinem Berufsleben auch mal etwas erfolgreich juristisch erreicht haben. Somit ein Bürger der sich ohne Aufwand juristisch hätte wehren können. Anders als mancher hier, der sich vielleicht keinen Anwalt leisten kann, will + nicht weiss was er machen könnte. Dieser Mann hat nun seine Erlaubnisse entzogen bekommen. Gründe dazu und zu anderen Dingen finden wir hier und dort im Net vor. Spielen aber hier erstmal keine Rolle! Nehmen wir nur die Fakten. DER meint nun, das er seine Waffen nicht abgeben möchte. Weder an die Behörde, noch an einen Berechtigten. Die Behörde ahnt, das dieser Fall vielleicht nicht standard ist. Müssen ihren Job ausüben, die angeordnete Durchsuchung stand an (keine Festnahme!) und werden dann beschossen! Dieser alte Mann (🥱psychologisches Spielchen) gefährdete Dritte + sich selbst. Hätte er seine Taten überlebt und wäre er gesund da rausgekommen, wäre er zurecht auch u.a. ein Fall für die geschlossene Psychiatrie gewesen und hätte sich am gleichen Tag mit dem zuständigen Richter unterhalten dürfen ob die vorrübergehende Einweisung begründet, rechtens ist. Was hat unsereiner mit so einem Mitmenschen gemein?? Nichts!! Wer demjenigen jetzt noch die Stange hält, den Schwarzen Peter wieder mal Behörde / Staat zuschieben mag, sollte mal seine "politischen" Grundgedanken aussen vor lassen. Seine Scheuklappen abnehmen und mal den Fehler, die Ursache bei dem Täter suchen und ... wird sie finden.
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Astanase antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Ok, ich würde nun einfach diese Waffen einem Händler überlassen. Der soll das Zeug veräussern. Das lohnt sich alles nicht. Der Sohn sollte sich, sobald er berechtigt ist, was für sich passendes, sinnvolleres kaufen. Alternativ müsstest du dich zukünftig mit dieser unbedarften SB auseinandersetzen. Als Berechtigter im Auftrag Waffen an Käufer überlassen und dies dieser Person dann melden. Vermutlich wird diese "zickig" reagieren. Wer weiss. Sowas wird dir keinen Spaß(**) bereiten. Falls aber doch(**), dann schaue mal ob eine zügig zu verkaufen ist und dann reichst du die Überlassungsanzeige ein. 😀 -
Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Astanase antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Wenn du die alleinige Schlüsselgewalt / Zugriffsmöglichkeit auf die Waffen (Munition) für dich sicherstellen kannst (?), könntest du bei der zuständigen Behörde gem. §12 i.Verb. mit § 37c WaffG versuchen das die Waffen im Hause des Senioren und in dessen Schränken verbleiben dürfen. Solange bis die Waffen von dir an Berechtigte überlassen wurden. Dies dient somit dem Verkauf in Ruhe bzw. ..... was sich in der kommenden Zeit so ergeben könnte. Damit entstehen keine Gebühren, keine neue Schränke, kein Transport, kein .... nichts. Bist aber zu 100 % in der Verantwortung bei Verlust! Also, keinen Zweitschlüssel in welchen Händen auch immer!! Sollte die Behörde einverstanden sein, gleichst du den Waffenbestand mit den WBK's ab. Dann schreibst du (eMail reicht) denen, das du folgende Waffen gemäß der WBK xyz in dem Schrank vorgefunden hast. Bei jedem Verkauf / Überlassung sendest du per eMail (Postbrief geht natürlich auch😄) eine Überlassungsanzeige an die Behörde. Du trägst in den Vordruck alle Daten des Seniors ein. Überlässt somit aus der WBK heraus. Unterzeichnest natürlich mit deinem Namen + deine eMail-Adresse. Alles ganz einfach! -
Händler hat eine Waffe überlassen für die es keinen Voreintrag gibt. Käufer hat eine Waffe der Behörde als erworben angezeigt, für die er keinen Voreintrag erhalten hat. Beide stehen aktuell nicht sonderlich gut da. Direkt beim Händler im Laden stehend, kann ein Käufer schauen ob er das passende zu seiner Erlaubnis in den Händen hat. Ok! Aber zuhause, nachdem er das Paket geöffnet hat, die Waffe in seinen Händen hält, kann man vom Käufer nicht mehr verlangen das er schaut ob das Teil zu seiner Erlaubnis passt?? Interessante Meinung! 😀 In der Praxis: Der Käufer / Empfänger öffnet das Paket und stellt fest "Habe das falsche erhalten!!" Teilt dies dem Händler mit...... Abstimmung zwischen beiden. Rückversand; erledigt. Niemand macht da eine Anzeige nach § 37. Ausserdem hat der Käufer hier keine Anzeige nach § 37c an seine Behörde gerichtet, sondern eine nach § 37a.
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Nun, es kommt ja darauf an, was er will. Will er nur diese beiden Waffen haben, auch nach einem Jahr, ergibt es jetzt keinen Sinn Gebühren für die Ausstellung dieser eingeschränkten EWB zu bezahlen + für die Einträge + die Lohnkosten + passendes Blockiersystem. Ergäbe unterm Strich ..... ne Menge Euro.
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Sohn hat keine WBK. Auch (noch) kein Bedürfnis, welches er nachweisen kann. Er arbeitet ja noch fast ein Jahr an seinem Bedürfnisnachweis. Aktuell kann er eine Erben-WBK beantragen. Die Waffen müssen dann blockiert werden und werden auf diese WBK eingetragen. Recht sinnlos für ihn! Oder er belässt die Waffen beim Händler. Übernimmt diese nach einem Jahr als Sportschütze mit seiner ersten, eigenen normalen WBK vom Händler. Schussfähig! Eine "Erben-WBK" zu beantragen + zu erhalten und dann auf diese keine Eintragung vornehmen zu wollen, geht nicht.
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Gemeinsame Aufbewahrung von ==> erlaubnispflichtigen Schußwaffen. Wohl weniger ein frei verkäufliches LG.
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Hier gibt es eine allgemeine Info vom BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html Daraus zum Bedürfnis:
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Fange einfach mal mit dem § 14 WaffG an. https://dejure.org/gesetze/WaffG/14.html 😉
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Nachfolger für bestehende Pistole gesucht - was ist zu beachten?
Astanase antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Allgemein
Musst Friedrich Gepperth nur eine PN mit deinem Namen, Anschrift senden. Solltest du im BDS sein, reicht wohl die Vereinsnummer / Mitgliedsnummer. Sollte dir einiges nicht zusagen, kannst du ja damit beginnen dich von deinem Vorstandsvorsitzenden zur Landesdelegiertenversammlung zu entsenden. Falls dein Vorstand der gleichen Ansicht ist wie du. Irgendwann biste dann vielleicht auch mal unser aller BDS-Präsident und dann kannste alles besser machen. -
Wo darf ich schießen mit kl. Waffenschein und Walther P99
Astanase antwortete auf Kalle385's Thema in Frei ab 18
Nun, wenn du tatsächlich meinst dich mit dem Teil auf den Angreifer bis auf Körperkontakt / 50 cm nähern zu wollen, darfst du dich nicht wundern wenn er dir mit seinem Messer auf den letzten Schritt die Kehle aufschlitzt. Viel Spaß noch bei den WO-Selbstverteidigungskursen. -
Wo darf ich schießen mit kl. Waffenschein und Walther P99
Astanase antwortete auf Kalle385's Thema in Frei ab 18
Kritisch wird es nur, wenn Dritte das Geschehen (gerade die letzten 30 - 50 %) beobachten, derjenige in der "Notwehrsituation" sich mit seiner SRS dem Angreifer schiessend nähert, bis auf 50 cm + Körperkontakt / aufgesetzten Schuß. Dann Körperverletzung, zwangsläufige Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen das "Opfer" welches den "Täter" in einer Notwehrsituation attackiert hat. So werden / könnten die Zeugen es aussagen. Da bin ich eher ein Freund des netten Gases gegen attackierende, aggressive Vierbeiner! Ich will nicht der Blöde sein, der bei einem aufgesetzten Schuß von Dritten beobachtet wird. Da schwindet schnell mal vor Gericht die Notwehr. -
Beobachte, achte mal bei Gesprächen auf die diversen Tröpfchen die aus den Mündern geschossen kommen. Wenn man zufälligerweise im idealen Winkel, Richtung zueinander steht, das Licht gerade passend ist ... u.s.w., wirst du sehen wie bei dem ein oder anderen mehr o. weniger edliche Tropfen bis zu sichtbar 50 cm weit rausgeflogen kommen. Habe dies über den Sommer draussen öfter, regelmässig wahrnehmen dürfen. DAS ist ja alles normal. Nur, in der heutigen Phase wird dies einem so richtig bewusst.
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Gut, kann nicht schaden, auch logisch. Studie habe ich jetzt nicht gelesen.
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Ist die Schlagzeile nicht wert. ..... im waffenrechtlichen Sinne. 😉
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Der gute Mann benötigt ne Menge Aufmerksamkeit, macht wohl alles dafür. Er filmt sich und stellt dies live ins Internet. Schlug mit einem Baseballschläger in seiner Wohnung um sich + schoß mit einer Schreckschusspistole. Er provoziert dies alles. Die Polizei wurde von einem Zuschauer informiert. Diese muss natürlich nach dem rechten schauen, nimmt ihm temporär die freie Pistole ab, Messer, Schläger. Er verbleibt in seiner Wohnung, keine akute Gefahr für sich + Dritte. Kann sich seine Gegenstände am kommenden Tag wieder abholen. Seine Schusswaffe war bei der Kontrolle vor Ort unter Verschluss. Das solche Typen überprüft werden und das man die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in frage stellt, ...... finde ich absolut korrekt! Unsere Polizei + Behörden haben sinnvolleres zu tun als solchen Spinnern als Statisten zu dienen und für seine dämlichen Spielereien Steuergelder zu verschwenden. PS.: Ob es sich nun um den Kleinen Waffenschein handelt oder um eine WBK mit scharfer KW, weiss ich nicht.
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Das einzige was der Verein machen muss, ist gemäß § 15 WaffG zu melden das ein Mitglied ausgeschieden ist. Vorstände die meinen Dinge melden zu wollen, die Mitgliedern schaden könnten, sollte mal nicht mehr wählen.
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Wenn er gute Arbeit leistet + ein wahrer Held des Systems ist (nicht alle wurden gezwungen!!) ..... ist die Möglichkeit das man dem treuen Genossen seine geliebte Jagd ermöglicht wohl nicht von der Hand zu weisen. Günstiges Leckerchen für den guten Mann. 😀
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Der ideale IM. 😉
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Darauf kommt es an. 😉
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Autobahnpolizei entdeckt Halbautomaten bei Kontrolle
Astanase antwortete auf Rubberduck70's Thema in Allgemein
Steven, erzähle das deinen Leuten im politischen OT Bereich. .... und nicht vergessen alles kräftig gegenseitig liken zu lassen.