Zum Inhalt springen

mein_c_tut_w

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    192
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von mein_c_tut_w

  1. Schade eigentlich. Bürgernähe fängt bei sowas zum Beispiel an. :-/
  2. Ich bin als Waffensachbearbeiter einer der größten Waffenbehörden in die Problematik der rheinland-pfälzischen Zuverlässigkeitsüberprüfungen eingebunden. Wir waren eine der Waffenbehörden die den Datenschutz in dem beabsichtigen Verfahren mehr als einmal auf ministerialer Ebene angeprangert und letztlich eine Verweigerung angestoßen haben, persönliche Daten mit Namen, Anschriften, Geb.-daten und strafrechtlicher Vorgeschichte unverschlüsselt zu übersenden. Das verstehe ich zumindest auch als einen Teil des Service am Bürger! Es muss nicht jeder Hinz und Kunz lesen können was, Peter Müller aus Zwetschgenhausen mal für Dinger gedreht hat. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit: Die aktuellen Vorgaben hat sich keiner von uns ausgedacht. Wir dürfen uns nur dran halten, bwz. deren Einhaltung umsetzen. Wenn ein Schütze öffentlich verlangt, dass jemand einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmechanismus wissentlich umgeht , nur weil es für den Schützen damit bequemer ist, geht das auf Kosten der Sicherheit für alle. Und in einem Sport in dem mit Gegenständen umgegangen wird, die einst zum töten konstruiert wurden und der aufgrund uns aller bekannten Vorfällen wahrlich schon arg öffentlich in der Kritik gestanden hat bzw. steht, kann es nicht sein, dass manche Leute die Sicherheitsvorschriften aufweichen, nur damit es zum Vorteil von einem und damit zum NAchteil aller ist. Derjenige eine der aufgrund dieser Aufweichungen an Waffen kommt und damit Unfug treibt hat die Macht eine ganze Sparte dieses Leistungssport in Verruf zu bringen. Ein "Durchwinken" von Anfragen und Aushebeln eines Sicherheitsaspektes ist zum einen nicht Wille des Gesetzgebers und kann schon gar nicht Wille eines Leistungsschützen sein, welcher damit Gefahr läuft, sich, sein Hobby und seine Schützenkameraden durch öffentliche (Fehl-)Verurteilung auszunocken!
  3. Bei solchen Leuten wie dir, mit solchen Antworten würd ich in den Krümmeln suchen, von der Zuverlässigkeit über das Bedürfnis bis zur Aufbewahrungskontrolle und deiner Mitwirkungspflicht ... Du hast nicht, und damit mein ich zu keinem bisschen, kapiert worum es bei einem solch sensiblem Thema wie der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit geht! Solche Antworten zeugen von egoistischen und unverantwortlichen Verhalten!
  4. Hallo, zur Thematik: Ich vermute stark, dass es an der durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung liegt. Denn nur diese liegt zwischen Antragstellung und Ausstellung der UBB. Um mal Licht ins Dunkel zu bringen: Vorab - es liegt nicht an den dortigen Sachbearbeitern, deren Arbeitseinstellung oder der Fußball-WM. Im Rahmen der UBB wird von der antragstellenden Person eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Soweit klar. Die Auszüge aus dem BZR, bzw. dem StVR werden bei den meisten Behörden elektronisch angefordert und liegen in der Regel innerhalb von 2 Std in der Waffenbehörde vor. Problematisch wurde es seit letztem Jahr insachen Anfragen bei der örtlichen Polizeibehörde. Da die Qualität der Auskünfte stark voneinander abwichen hat das Landeskriminalamt im letzten Jahr alle diese Anfragen an sich gezogen. Grundsätzlich ist die Idee eine zentrale Stelle zu schaffen keine Schlechte, jedoch war die Umsetzung ...etwas holprig. Man ging beim LKA davon aus, dass 3-4 Sachbearbeiter ca. 1600 täglich eintrudelnde Anfragen abfangen und beantworten könnten. Geplant war das ganze elektronisch zuzusenden, automatisiert in eine Programm zu geben, zu überprüfen und eletronisch wieder an die anfragende Behörde abzusenden. Aus verschiedenen Gründen ging das in die Hose! Zum einen wurde der Datenschutz nur unzureichend beachtet, das Personal war viel zu wenig und insgesamt hat man den Arbeitsaufwand wohl arg unterschätzt. Zusammenfassend schafften es die Sachbearbeiter nur ca. 1300 Anfragen täglich zurückzuschicken. War also ein Minusgeschäft und die Papierberge und damit zusammenhängende Wartezeit vergrößerten sich von Tag zu Tag. Von ca. 2-3 Wochen auf 4-6 Monate. Zwischenzeitlich war die Not so groß, dass man 10-12 Arbeitskräfte (!!!) der Bereitschaftspolizei (!!!) dazuzog um die Berge wieder abzuarbeiten. Mittlerweile ist der Sachstand folgender: Die Kollegen beim LKA haben für die Beantwortung der Anfragen 2 Stellen zusätzlich bekommen. Die Anfragen werden aus Datenschutzgründen per Fax zugesandt und laufen seit ca. 2 Wochen direkt auf die PC´s der Sachbearbeiter. Auch wurde die Organisation der Abarbeitung der anfallenden Anfragen optimiert. Hinsichtlich der elektronischen Übersendung wurde eine Arbeitsgruppe aus Ministerium, LDI usw.gegründet. Derzeit wird im Ausländerwesen, wo eine solche Überprüfung ebenso gemacht wird, im Rahmen eines Pilotprojektes die elektronsiche Übersendung mit dem LKA getestet. Wenn man da über die Kinderkrankheiten hinaus ist, wird ein Anschluss im Bereich Waffen stattfinden. Derzeit ist, zumindest bei uns, wieder die Bearbeitungsdauer bei ca. 3-4 Wochen. Akzeptabel, wenn man den Hintergrund kennt, und das im letzten Jahr auch bei uns die Anfragen zeitweise ein viertel oder halbes Jahr gedauert haben. Diesbezüglich möchte ich für die Sachbearbeiter des LKA mal eine Lanze brechen. Die Kollegen dort haben trotz Papierbergen ihr Möglichstes getan und versucht die Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Auch Anfragen die dringend waren (Bsp: wegen Wettkampfteilnahme des Schützen) konnten telefonisch vorab abgeklärt werden und im Anschluss schriftlich nachgereicht werden. Ich hoffe, ich konnte zu dem Thema mal ein wenig Aufklärungsarbeit leisten. Nicht nur im Rahmen der Schützenschaft war das Ärgernis groß, schließlich sind die Waffenbehörden die erste Anlaufstelle für die (zahlreichen) Rückfragen der Antragsteller.
  5. Uninteressant. Als es zur Verurteilung kam war der Widerruf wg. Unzuverlässigkeit sowie die Dusu schon gelaufen. Das dachte ich auch mal, es ist aber anders und es bleibt eine OWi. verweise etc. in diesem Forum iirc von 2nd Amendment Gibt aber auch anderslautende Kommentare wonach das ganze auch als Straftat nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 a WaffG gewertet werden kann (Kommentar zum Waffengesetz/Waffenrecht v. Appel/Bushard, Seite 86, § 13, Nr. 17.
  6. Wobei er den ja schon veloren hat (3000,- € Geldstrafe), lt. Sb. gabs auch keine Berufung.
  7. Was ich interessant finde: Die Behörde dort hat nicht nur die Waffen im Wege des Zwangsverfahrens sichergestellt (und es dabei belassen), sondern mit dem Strafverfahren noch eins oben drauf gesetzt. Kann man grundsätzlich machen ... Wenn ich dann noch daran denke, welche Gebühren auf den Herren draufzukommen (Widerrufsgebühren, Gebühren d. Gerichtes f. Dusu-Beschl., Gebühren f. Massnahmen Unmittelbarer Zwang, Gebühren für Waffenaufbewahrung + die Geldstrafe und evtl. Gerichtsgebühren, die eigenen Rechtsanwaltsgebühren) ... da sind schnell mal viele, viele tausend Euro weg.
  8. Man kann ja auch mit zwei Erwerbsberechtigungen zwei Waffen mit jeweils noch einem Wechselsystem mit kleinerem Kaliber als die Ursprungswaffe erwerben. Aus zwei mach vier..
  9. Waffenrecht ist Bundesrecht, nix mit jedes Land kocht eignes Süppchen und schikanös schon gar nicht, zumal Erwerbsstreckungsgebot Sachkunde-Thema ist. Richtig. edit: da war jemand schneller.. ;-)
  10. Statistiken haben jedoch bewiesen, dass es sich Ende der 90er bei mehr als 50 % von sichergestellten Tatwaffen um SRS-Waffen handelte. Aus dieser Tatsache heraus wurde die Erlaubnispflicht beim Führen von SRS-Waffen motiviert. Aus der Kommentierung Lehmann/v.Grotthuss zum WaffG: In den Jahresberichten des BKA finden sich hierzu in den letzten Jahren wesentlich geringere Waffenzahlen im Vergleich zu 1999 (994 SRS-Waffen): 2010 - 69,3 % (344 SRS- Waffen) 2011 - 72,0 % (335 SRS-Waffen) 2012 - 68,5 % (431 SRS-Waffen) Zurückzuführen ist dies, denk ich mal, auf den erschwerten Zugang "scharfer" Schusswaffen (höhere Prozentzahl), als auch das Führverbot von SRS-Waffen ohne kl.WS (geringer Anzahl der SRS-Waffen). Und zu deiner Gesamtaussage: Mal ehrlich, das WaffG von 1976 hatte m. E. 2003 eine Neugestaltung mehr als nötig! edit: Sorry, meiner Meinung eine Stammtischaussage - wäre weder angemessen noch verhältnismäßig und würde in jeder Berufung kippen. Geldstrafe ist hier das Maß aller Dinge.
  11. Das gilt eben nicht nur für Berlin, schon gar nicht für eine bestimmte Dienststelle. Welche BL noch, entzieht sich meiner Kenntnis. Im Land Brandenburg wurde vor Jahren durch einen derartigen Beschuss einer SRS Waffe eine Raubserie aufgeklärt. In RLP gibt es diese Regelung für den Beschuss abgegebener Waffen auch nicht. Die zuständige Abteilung des LKA würde bei einer solchen Regelung, dem bereits jetzt vorhandenen Arbeitsanfall und dem derzeitigen Personal schlichtweg die Arbeit einstellen. Schon jetzt dauert ein waffenrechtliches Gutachten (Beschuss inkl.) für eine Waffe gut 9-12 Monate. Zum Thema: Die Datenschutz-Angelegenheit ist natürlich so eine Sache. Die Behörden mussten vor Einführung des NWR ein Sicherheitskonzept mit Sicherheitsanforderungen erfüllen (Das Konzept hatte die Dicke eines Kataloges von Quelle oder Neckermann) um an die zentrale Komponente des NWR angeschlossen werden zu können. Hierbei wurde insbesondere ein Auge auf den Datenschutz geworfen. Bsp. war zu erörten, inwieweit Putzfrauen allein die Räume betreten dürfen. Auch können z. B. Daten aus der NWR-Komponente (Listen mit Namen, Anschriften) nicht ausgedruckt wurden. All das nur mal als Beispiel wie hoch die Messlatte gelegt wurde - von den technischen Vorgaben (Verschlüsselung usw.) mal abgesehen. Aber das alles hilft nun mal nicht, wenn der oder die Sachbearbeiter/in ein Tratschmaul ...
  12. Ich habe schon so einige Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemacht und muss dazu sagen, dass Fehleintragungen im BZR wenn vorhanden, dann nur äußerst selten vorkommen, persönlich ist mir zumindest noch keiner untergekommen. Hinsichtlich der Laufzeit/Löschung der Daten gibt es die gesetzliche Unzuverlässigkeitsfristen im Waffenrecht. Sind Einträge im BZR vorhanden, die älter sind, kann ich damit schlichtweg nicht arbeiten oder sie fallen unter andere Absätze. Das klingt immer alles so negativ, wenn ihr über Zuverlässigkeit sprecht.. bleibt mal locker
  13. Ich denke man kann sich auch zuviel Arbeit machen. Wenn man auf diese Art und Weise versucht etwas "verstecken", sollte man sich Gedanken machen, ob ein so verantwortungsvoller Sport wie der Schützensport das Richtige für jemanden ist..
  14. dann hab ich dein "Genehmigung" und "Erlaubnis" falsch verstanden.. Fachausdrücke hätten geholfen..
  15. Alle mir in meinem Umkreis bekannten Banken schließen meiner Anfrage nach in ihren AGB die Waffenlagerung expliziert aus. Falsch - Die Bankenverbände und die darunter fallenden Banken selbst, die übrigens alle dieselben AGB´s haben, da sie in einem Verbund angesiedelt sind, schließen die Lagerung von "feuergefährlichen Gegenständen" aus (Bsp. Sprengstoff). Es wird nicht die expliziete Lagerung von Schusswaffen ausgeschlossen! Hinzu kommt, dass eine Waffenaufbewahrung in einem Schließfach von der Bank gar nicht verhindert werden kann, da der Kunde beim Öffen des Schließfaches alleine ist und somit die Kenntnis über Waffen in Schließfächern in der Regel nicht gegeben ist. Auch ist die Aufbewahrung in einem Bankschließfach juristisch anerkannt worden. Siehe Urteil des VG Stuttgart v. 15. 11. 2013 – 5 K 4397/11: Leitsätze des Urteils: 1. Die Ablehnung eines zur Gefahrenabwehr ebenso geeigneten Austauschmittels wie das verfügte Mittel führt zur Rechtswidrigkeit der Verfügung. 2. Die Verwahrung von ungeladenen Waffen in einem Bankschließfach erfüllt die Voraussetzung zur Verhinderung, dass Waffen und Munition abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG). 3. Bei einer Aufbewahrung von Waffen im Bankschließfach kann die Waffenbehörde die Anschaffung eines Waffenschrankes nicht verlangen. 4. Die Aufbewahrung in einem Bankschließfach beeinträchtigt auch nicht die Kontrollrechte der Waffenbehörde nach § 36 WaffG.
  16. Schon mal an die Gelbe WBK für Sportschützen gedacht ? :-)
  17. Wie gesagt: Die Führungszentralen verfügen über einen Zugriff. Ansonsten wie bisweilen auch ...Hörer in die Hand und nachfragen ;-)
  18. Den Sachverhalt schriftlich anzeigen und gut ist. Die Waffe wird dann im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben und kann somit, wenn Sie von irgendwem aufgefunden und abgegeben wird auch von der Polizei zugeordnet werden (alternativ mittlweile auch durch jede x-beliebe Waffenbehörde mittels NWR). Im Rahmen von Aufbewahrungskontrollen schreiben wir alle paar Tage Waffen zur Fahndung aus. Kaum zu glauben, was in den letzten 40 Jahren alles weggekommen ist..
  19. .. ist sogar meistens handschriftlich. gibt da keine Vorgabe..
  20. 2017 abwarten. Derzeit wird das sog. NWR II vorbereitet und soll 2017 eingeführt werden. Es erlaubt den Händlern Zugriff auf die zentrale Komponente des Registers. Inwieweit die Leseberechtigung auch die Erwerbsberechtigungen erfasst bleibt abzuwarten. Die Zugänge der Polizei sind derzeit noch stark eingeschränkt. In unserem Zuständigkeitsbereich verfügt lediglich die Führungszentrale der Polizei und das LKA über somit ganze zwei Zugänge. Auch die Staatsanwaltschaft hat derzeit nur eine Zugangsberechtigung. Da der laufende Betrieb des NWR von Zeit zu Zeit immernoch arge Schwierigkeiten macht (Kinderkrankheiten, bundesweite Systemabstürze etc.) und der WEB-Zugriff der Sicherheitsbehörden (Polizei, LKA) noch sehr umständlichin der Bedienung ist, ist ein 24h Zugriff durch die Behörden nicht garantiert. Solang das nicht sichergestellt ist, bleibt die WBK das einzige verlässliche Registrierdokument. Die Anrufe von Verkäufern hinsichtlich der Aktualität/Authentizität von WBK´en/EWB´en kommen 3-4x am Tag.. :-)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.