

mein_c_tut_w
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Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz: Punkt 5.5, zweiter Absatz:
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Vorab, ich weiß nicht wie das LKA BaWü die Abfragen tätigt. Aber in RLP gabs diese unbefriedigende Situation vor ca. 1,5 Jahren auch. Die Abfragen dauerten zeitweise 6 Monate. Mittlerweile hat sich dies jedoch merklich verbessert. Die Übertragung wird nun elektronisch getätigt und die Abfragen bei LKA laufen automa- tisiert. Im Idealfall haben die Waffenbehörden bei keinen Auffälligkeiten eine Antwort innerhalb von 3-4 Tagen. .. Sollte das System in den Polizeisystemen fündig werden, schaut man sich den oder die aufgefundenen Sachverhalte natürlich an.. Das kann dann dauern.. Bezüglich deiner Situation würde ich mal den Sb anhauen. In den meisten Fällen wissen die wer beim LKA die Anfragen bearbeiten. Bitte ihn doch mal freundlich da anzurufen und nachzufragen wo es hängt. Es soll schon Behörden gegeben haben, die telefonisch innerhalb von 2 min Auskunft bekommen haben..
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Überspitzt betrachtet: Das bedeutet, wenn der Verein bereits 26 Pistolen vom selben Hersteller mit dem selben Kaliber hat muss die Behörde dem Verein auch die 27te eintragen ..?? Merkste was ? "ein positiver Anspruch" oder ähnlicher Quatsch gibts nicht. Im Übrigen ist das was in meinem Beitrag #5 steht im Behördenhandbuch zum Waffenrecht von Andre Busche nachzulesen.
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Anerkannt ist, dass der Nachweis der sicheren Aufbewahrung keine Holschuld der Behörde, sondern eine Bringschuld des WBK-Inhabers ist. (Steindorf/Papsthart, WaffG, § 36 Rdnr. 10; Gade, Waffenrecht, 4. Kap. Seite 130 f.) Die Nachweis der "sicheren Aufbewahrung" muss erbracht werden (der aktuelle Aufbewahrungsort ist hier nicht erwähnt). ABER: Wenn du deiner Behörde jetzt nur mitteilst, du bewahrst die Waffen in einem B-Schrank auf, fragt die Behörde nach "Wo werden die Waffen denn aufbewahrt ?" Dann musst du aufgrund § 39 (1) WaffG dieser mitteilen, wo die Waffen liegen. Übrigens: Sollte man sich hier wiederholt weigern, kann dies als ein wiederholter Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet werden. Damit ist die Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG futsch. Zur Sache: Schreib deinem Sachbearbeiter eine E-Mail (Dreizeiler), teile deine neue Anschrift mit, das die Waffen nach wie vor an der vorherigen Anschrift liegen und das sich die Aufbewahrungsform nicht geändert hat. Ende.
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Absolut immer unter den Top Ten: Drogen und Alkohol.
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Ausstellungsstück/Gebrauchte Waffe als "NEU" verkauft und Visierung unvollständig
mein_c_tut_w antwortete auf hulk2k's Thema in Allgemein
Nein, der Bestand der Händler wird erst 2017 durch das sog. NWR II erfasst. Cool bleiben :-) Optimalerweise ist jede Waffe nur einmal im NWR erfasst. ("Optimalerweise" weil auch in diesem Punkt stetig Nachbesserungsbedarf besteht). Ziel ist es den Weg einer jeden Waffe von der Produktion bis zu Ihrer Vernichtung nachvollziehen zu können. Da die Händler derzeit im NWR noch nicht erfasst sind verschwindet die Waffe derzeit bei einer Überlassung an einen Händler aus der ... ich nenn´s mal 1:1 Verfolgung. Wenn du jetzt eine Waffe kaufst von einem Händler und nicht klar ist ob diese gebraucht ist oder neu (bspw. du erledigst es per Post und die Info ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich) muss der Sachbearbeiter sowieso im NWR schauen, ob besagtes Stück bereits erfasst ist oder nicht. Ziel ist ja wie gesagt, dass jede Waffe mit Ihrer individuellen Nummer nur ein einziges Mal vorkommt. Das heißt, wenn ich die Waffe neu anlegen würde, aber sie schon existent ist, weil sie vorher schon von Privat an den Händler überlassen wurde, kommt die Waffe im NWR zweimal vor. -
Ausstellungsstück/Gebrauchte Waffe als "NEU" verkauft und Visierung unvollständig
mein_c_tut_w antwortete auf hulk2k's Thema in Allgemein
Da ich diesen Problemfall auch schon einmal hatte.. kleiner Tipp am Rande: Durch den Anschluss ans NWR haben die Sachbearbeiter der Waffenbehörden die Möglichkeit bundesweit nach einer bestimmten Waffe zu suchen. Eine Neu-Waffe dürfte im Register nicht vermerkt sein. Wenn doch...... -
Also bei uns ist immernoch ein medizinisches Gutachten ausschlaggebend für die persönliche Eignung.. Aber es ist interessant, dass bei euch ein Verwaltungsmensch oder ein Sheriff die persönliche Eignung begutachten darf... Von welchem Land dieser Erde sprecht ihr gerade ?
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in RLP kostet die auch 50, genauso wie der kws - zumindest in RLP also nicht günstiger.
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Selbes Prozedere wie beim Waffenrecht: Auskunft Bundeszentralregister und Erziehungsregister, staatsanwaltliches Verfahrensregister und Anfrage bei der der örtlichen Polizeibehörde oder LKA... (und nicht BKA - wie ich hier schonmal las).
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Bitte was hat deine Jagd-, Sprengstoff und Fischerei Sachbearbeiterin mit dem SÜG zutun ? Ich hab nicht gesagt, dass die Frau dich behumst.. ich hab lediglich wiedergegeben, was laut § 8a Abs. 5 SprengG behördlich bei einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sprengstoffgesetz zulässig ist.
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Die Auskunft vom Verfassungsschutz wird nur bei gewerblichen Erlaubnissen, sprich im Zusammenhang mit § 7 SprengG, eingeholt. Ich kann aus deiner Formulierung "einmal beruflich" nicht herauslesen ob du eine Erlaubnis nach § 7 SprengG hast, aber falls das bei dir nicht der Fall ist, frag deine Sb mal nach der Ermächtigungsgrundlage Ihres Handelns..
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Wo hast du denn das her ?
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Pistole 9mm + .22 Wechselsystem Munitionserwerb
mein_c_tut_w antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
Ich könnte liefern.. guck mal nach Bayern: Die Aufbewahrungsgrundlagen des LKA an die polizeilichen Fachberater von Bayern - das steht´s schwarz auf weiß, öffentlich und ganz anders: Nämlich das WS mitzählen..! (Seite 35, Berechnung der Höchstzahlen von Waffen) Genauso beim bssb und der Jägergemeinschaft.. Was du da verbreitest lieber petman ist Saarland. Das Saarland ist klein (sorry). Die Saarländer machen nur einen Bruchteil der deutschen Waffenbehörden aus. Und nur weil ein HErr im Ministerium des Saarlandes (nicht BUNDESMINISTERIUM des INNERN) dir allein mal eine Mail geschickthat, wodrin er dir seine Meinung mitteilt, gilt das halt nicht für ganz Deutschland. Du schreibst zwar immer das du dich auf das Saarland beziehst, aber wie es bei "stille Post" so ist, wird sowas als erstes weggelassen.. Sorry aber wer sicher sein will, fragt selber bei seiner Behörde - in seinem Bundesland - nach. Das spart unnötigeDiskussionen, Verfahrenskosten und viele, viele Nerven.. Und einem Verwaltungsverfahren zu argumentieren "ich hab aber im Internet gelesen, das einer von saarländischen Innenministerium das so mal gesagt hat - hat nämlich einer im Internet gepostet"... naja, ein Gewinner-Argument sieht anders aus.. Gruß aus dem Nachbarland.. -
Pistole 9mm + .22 Wechselsystem Munitionserwerb
mein_c_tut_w antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
sehr aussagekräftig.. diesen Wortlaut nutzte ich auch immer wenn ich etwas nicht weiß und meine auf dünnem Eis zu stehen.