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mein_c_tut_w

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Alle Inhalte von mein_c_tut_w

  1. Art. 31 GG. Bundesrecht bricht Landesrecht.
  2. Grad mal reingeguckt - steht nicht drin.
  3. Hat jemand die Abstimmung der Tops mitbekommen? Ich hab´s grade verpasst. :-/
  4. Vll haben wir uns auch dann grade einfach missverstanden..
  5. Danke. Ich redete aber vom § 34.. Vom lesen des 34er und verstehen kann da ja mal dann keine Rede sein wenn du vom 13er redest.. Mal davon abgesehen, dass ich nicht weitsichtig bin.. edti: ach übrigens... der TE redet vom 14 (2) .. dein 13er ist raus. 34 (2) wins...
  6. Na dann erkläre es mir doch..
  7. § 34 Abs. 2 S. 1 WaffG beachten.
  8. Gibt es einen einsehbaren Zeitplan oder Ablaufplan zu diesem Trialog?
  9. Ich dachte, dass hier wäre ein Newsticker-topic.... :-/
  10. Seh ich jetzt auch nicht das Problem. Wir leben in einem Umfeld in dem man seine Meinung äußern kann. Wenn du dich dafür einsetzt ... ok, solange du dich an die geltende Rechtslage hälst... auch ok. Wenn du natürlich auf Basis von Terrorismusbekämpfung mit der Waffe in der Nachbarschaft auf Streifzug gehst ....dann könnte ein unsachgemäßer Umgang vorliegen ;-)
  11. Also bei uns, Nähe Frankfurt, sind 4 Wochen zur Überlassung normal und dieser Zeitraum wurde auch wiederholt gerichtlich bestätigt. Schließlich kann man die Waffen auch bei einem Händler unterstellen. Und ein Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ohne Erlaubnis stellt m. E. immer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
  12. Sollte man sich auf die Registrierung von SRS-, Deko- und Salutwaffen einigen, wird man einen Großteil der Behörden von ernsthafte Probleme stellen... und am End´die schon jetzt unterbesetzten Sachbearbeiter allein im Regen stehen lassen :-/
  13. Beim Thema Ladehemmungen kann ich leider mitreden: 5 Störungen in meinen 2 Minuten, davon eine wo´s richtig geklemmt hat. :-/
  14. Bei uns gibt´s 4-6 Wochen Frist, je nach Sachlage.
  15. Die Bearbeitungsdauer in Hessen liegt derzeit bei gut 6 Monaten. Die Dauer liegt aber nicht an deiner Waffenbehörde. Das Hessische LKA hat derzeut einen Rückstand von gut 10.000 Anträgen auf Zvl.-Prüfung. Da hilft es weder dir noch deinen Sachbearbeiter, wenn getreu dem "Wie lang dauerts noch"-Motto angerufen und nachfragt wird. Abwarten und Tee trinken..
  16. Rheinland-Pfalz (Anweisung der ADD v. 15.04.16 an die Waffenbehörden): - Es werden keine Neueintragungen hinsichtlich halbautomattischer LW mit mehr als 2 Schuss Kapazität etc. getätigt. Etwaige Anträge auf WBK-Eintrag nach Kauf auf Jagdschein sind zurückzustellen. (...) - Altfälle, d.h. bereits wirksam erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse sind, unter Anwendung des § 45 Abs. 3 WaffG bis auf weiteres nicht zu widerrufen.
  17. NEUIGKEITEN IN RLP (Stand 15.04.16 - Weisung an die Waffenbehörden): - Es werden keine Neueintragungen getätigt. Etwaige Anträge auf WBK-Eintrag nach Kauf auf Jagdschein sind zurückzustellen. (...) - Altfälle, d.h. bereits wirksam erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse sind, unter Anwendung des § 45 Abs. 3 WaffG bis auf weiteres nicht zu widerrufen.
  18. Sachstand für RLP: Keine Handlungsanweisung der oberen Behörden an die unteren Waffenbehörden existent.
  19. War der Vorfall im Umkreis Mainz/Wiesbaden ?
  20. Wenn ein Waffenbesitzer die NPD – ohne Mitglied zu sein – durch Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen der Partei und durch Anmietung von Räumlichkeiten in einer Gaststätte für deren Kreisverband unterstützt, begründet das die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a WaffG. (Leitsatz) VGH München, Beschl. v. 21. 10. 2014 – 21 ZB 14.876 Aber das hat mal grad gar nichts mit der eigenen persönlichen Meinung zum Waffengesetz zutun... ;-)
  21. Da stimme ich mit Alzi überein.
  22. na und...steht bei uns schon immer drin, gilt ja auch § 36, 1 WaffG.
  23. Das haet ich aber auch mal gern detaillierter gewusst..
  24. Kam ja schon öfters mal die Frage auf, warum die Händler und Hersteller nicht stärker gegen den Eu-Vorschlag wettern.. Die haben sich sicherlich das Dokument ganz genau durchgelesen und bemerkt, dass der Wegfall der B7 Kategorie sie kaum tangiert. Schaut man sich nämlich mal die Feststellungsbescheide des BKA an, sind Waffen dahingehend kaum eingruppiert.
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