mein_c_tut_w
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mein_c_tut_w antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Art. 31 GG. Bundesrecht bricht Landesrecht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mein_c_tut_w antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Grad mal reingeguckt - steht nicht drin. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mein_c_tut_w antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hat jemand die Abstimmung der Tops mitbekommen? Ich hab´s grade verpasst. :-/ -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mein_c_tut_w antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Gibt es einen einsehbaren Zeitplan oder Ablaufplan zu diesem Trialog? -
Ich dachte, dass hier wäre ein Newsticker-topic.... :-/
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mein_c_tut_w antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Sollte man sich auf die Registrierung von SRS-, Deko- und Salutwaffen einigen, wird man einen Großteil der Behörden von ernsthafte Probleme stellen... und am End´die schon jetzt unterbesetzten Sachbearbeiter allein im Regen stehen lassen :-/ -
Beim Thema Ladehemmungen kann ich leider mitreden: 5 Störungen in meinen 2 Minuten, davon eine wo´s richtig geklemmt hat. :-/
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
mein_c_tut_w antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Bei uns gibt´s 4-6 Wochen Frist, je nach Sachlage. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mein_c_tut_w antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
NEUIGKEITEN IN RLP (Stand 15.04.16 - Weisung an die Waffenbehörden): - Es werden keine Neueintragungen getätigt. Etwaige Anträge auf WBK-Eintrag nach Kauf auf Jagdschein sind zurückzustellen. (...) - Altfälle, d.h. bereits wirksam erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse sind, unter Anwendung des § 45 Abs. 3 WaffG bis auf weiteres nicht zu widerrufen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mein_c_tut_w antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Sachstand für RLP: Keine Handlungsanweisung der oberen Behörden an die unteren Waffenbehörden existent. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
mein_c_tut_w antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
War der Vorfall im Umkreis Mainz/Wiesbaden ? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mein_c_tut_w antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wenn ein Waffenbesitzer die NPD – ohne Mitglied zu sein – durch Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen der Partei und durch Anmietung von Räumlichkeiten in einer Gaststätte für deren Kreisverband unterstützt, begründet das die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a WaffG. (Leitsatz) VGH München, Beschl. v. 21. 10. 2014 – 21 ZB 14.876 Aber das hat mal grad gar nichts mit der eigenen persönlichen Meinung zum Waffengesetz zutun... ;-) -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
mein_c_tut_w antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
Da stimme ich mit Alzi überein. -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
mein_c_tut_w antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
nein. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mein_c_tut_w antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
na und...steht bei uns schon immer drin, gilt ja auch § 36, 1 WaffG. -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
mein_c_tut_w antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
Das haet ich aber auch mal gern detaillierter gewusst.. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mein_c_tut_w antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Kam ja schon öfters mal die Frage auf, warum die Händler und Hersteller nicht stärker gegen den Eu-Vorschlag wettern.. Die haben sich sicherlich das Dokument ganz genau durchgelesen und bemerkt, dass der Wegfall der B7 Kategorie sie kaum tangiert. Schaut man sich nämlich mal die Feststellungsbescheide des BKA an, sind Waffen dahingehend kaum eingruppiert. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mein_c_tut_w antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Bezüglich dem im Eu-Vorschlag angesprochenen "Vermittler" beim Waffenverkauf.. Laut dem Schriftstück wäre dem, neben dem Händler, der Verkauf von Waffen im Internet gestattet. Ist egun als Plattform nicht in einer Art Vermittlerrolle...? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mein_c_tut_w antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wo bekommt man so eine Vorhersage-Glaskugel her? Ich find bei Amazon und Co nix dergleichen, nur WetterApps - die zeigen aber nur Wetter und auch nur für 2-3 Tage.. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mein_c_tut_w antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Sag mal, hat hier irgendjemand das Dokument mal gelesen... ? Wenn einer Bullshit verzapft kann man ja noch drüberlesen... aber langsam wird´s peinlich. -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
mein_c_tut_w antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
Naja, Vorgabe war u.a. das die Blockierung 15min (thermische Einflüsse) bzw. 30min (mechanische Einflüsse) standhält. Nicht mehr, nicht weniger.. Das man die Blockierung grundsätzlich umgehen kann ist unstreitig. -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
mein_c_tut_w antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
Das Blockiersystem Trustlock .22lr von Armatix (Zulassungsnummer B 12-01) ist derzeit für Büchsen zugelassen. Es ist grundsätzlich geeignet für Kurz- (eingeschränkt) und Langwaffen. Aufpassen in der Liste: Das "Strichelchen" bei Langwaffen-Kaliber ist nicht gesetzt. Das bedeutet, es ist für Lang- und Kurzwaffen grundsätzlich geeignet. Grundsätzlich heißt: Für Kurzwaffen eingeschränkt. Liegt daran, dass die Mindestlauflänge 10cm betragen muss. Bei einer Walther TPH ist beispielsweise der Lauf zu kurz (7 cm). Lt. PTB sind derzeit nur 2 Systeme aktuell im Test (Stand: vor ca. 2 Wochen) Das eine ist gunblock#3 von Felix Mogdans - ebenfalls für Kaliber .22lr (Lang- und Kurzwaffen). Der Hersteller muss da aber noch Teile nachliefern. Hinsichtlich weiterer Blockierkaliber drückte man sich folgendermaßen aus: ... "Still ruht der See".. -
Anerkannt ist, dass der Nachweis der sicheren Aufbewahrung keine Holschuld der Behörde, sondern eine Bringschuld des WBK-Inhabers ist. (Steindorf/Papsthart, WaffG, § 36 Rdnr. 10; Gade, Waffenrecht, 4. Kap. Seite 130 f.) Die Nachweis der "sicheren Aufbewahrung" muss erbracht werden (der aktuelle Aufbewahrungsort ist hier nicht erwähnt). ABER: Wenn du deiner Behörde jetzt nur mitteilst, du bewahrst die Waffen in einem B-Schrank auf, fragt die Behörde nach "Wo werden die Waffen denn aufbewahrt ?" Dann musst du aufgrund § 39 (1) WaffG dieser mitteilen, wo die Waffen liegen. Übrigens: Sollte man sich hier wiederholt weigern, kann dies als ein wiederholter Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet werden. Damit ist die Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG futsch. Zur Sache: Schreib deinem Sachbearbeiter eine E-Mail (Dreizeiler), teile deine neue Anschrift mit, das die Waffen nach wie vor an der vorherigen Anschrift liegen und das sich die Aufbewahrungsform nicht geändert hat. Ende.