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callahan44er

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Alle Inhalte von callahan44er

  1. Habe gerade in der Schutzverordnung gelesen und es da nicht gefunden. Habe es aber direkt von unserem O Amt, dem stellv. Leiter. Arbeitseinsätze zur Instandhaltung sind erlaubt. Eine Firma darf ja auch kommen. Die Anlagen sind für Sport geschlossen! Umzüge die privat organisiert sind, sind auch gestattet. Aber du nennst ja schon das Problem......Bayern!
  2. Also Vorstandssitzungen und Arbeitseinsätze sind in NRW weiterhin erlaubt. Dafür musste keine Partei sein.
  3. Manchmal muss man auch für was kämpfen........
  4. Ein paar Antworten...... https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/behoerdenpraxis-bei-beduerfnisnachweisen-in-der-corona-krise0/ https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html
  5. Offen, da nur Teilgedeckt und zählt so als draußen. Nur 2 Leute gleichzeitig. Viele haben einen Schlüssel. NRW.
  6. Guck nach. Bis jetzt wars immer 20.- https://www.waffenkurier-neu.com/
  7. Er kann und muss ja auch nicht alles wissen. Mit der DPolG App, hätte er es aber einfach nachgucken können. Wissen wo es steht.
  8. Der rot rötere versiffte grüne Salat ähhhh Senat!
  9. Das mag ja sein. Aber darum geht es nicht, es wird halt anerkannt. Und wenn ich diesen Vorteil gehabt hätte, hätte ich mir diese 2,5 Tage auch gespart!
  10. RRG......damit ist alles gesagt und nichts mehr zu verstehen!
  11. Du spinnst doch komplett! Ob Polizisten sich auskennen oder als sachkundig anerkannt werden von der Behörde, sind doch wohl 2 paar Schuhe. Wo sie nicht anerkannt wird, kannst du nicht benennen, aber ich schwätze, is kla Paul. Aber wenn du recht haben möchtest, bitte. Man soll nicht mit Idi....n diskutieren!
  12. Frage nicht beantwortet!!! Das die nicht alles wissen brauchst du mir nicht erzählen. Das weiß ich selbst. Fakt ist, sie gelten als sachkundig!
  13. Wo denn nicht? Ich habe eine im Haushalt und kenne mehrere aus unterschiedlichen Bundesländern. Alle anerkannt.
  14. Polizisten gelten als Sachkundig. Ob das aber allein ausreichend ist?
  15. Nein, das ist Unsinn! Pulver bis 3kg netto dürfen ohne geprüfte Verpackung und Kennzeichnung befördert werden. Größere Mengen benötigen u.a. eine geprüfte Verpackung, da gehört eine Tüte garantiert nicht zu!
  16. Habt ihr schon ausgiebig diskutiert ob Munition auch VERschlossen werden muss und wo man die WBK hat in der Tasche, damit man nicht des Führens schuldig wird falls man die Tasche bei einer Kontrolle öffnen muss. Die ja soooo häufig vorkommen. Sieht man ja in Pburg immer wieder, die ganzen abgefangenen Schützen am Stand und in den Hotels. Ach ne.......ihr seid ja erst bei Seite 3.
  17. Aber in der Verwaltungsvorschrift!!! Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist. Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).
  18. Och bitte auch nicht noch hier........mir reichen die ganzen Klima, Flüchtlings und Coronajünger auf Facebook und den sonstigen Medien!
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