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Bettina Fischer

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Alle Inhalte von Bettina Fischer

  1. Die Diskussion hatte ich neulich im Dienst mit einer Erbin und deren Tochter, beides Sportschützen. Wollten mir nicht glauben, dass auch LuPi als erlaubnisfreie Waffen zuhause entsprechend in einem verschlossenem Behältnis verwahrt werden müssen. Das wäre neu etc. Beide waren dann aber einsichtig und haben dann nach Rücksprache mit der Waffenbehörde auch unverzüglich entsprechend gehandelt. Gut das ich mit meinen jagdlichen KW im Nachbarverein trainiere, die mögen mich nicht mehr glaube ich.
  2. Ja der gute alte Brennecke. Unvergessen. Muss schlimm für ihn im Ruhestand gewesen sein, als ausgerechnet Rot-Grün den 37er abgeschafft hat.
  3. Die mit 100+ Waffen sind Ausnahmen; die gibt's überall. Was Waffengener von Waffen, deren Anzahl, Aussehen, etc haben, geht mir am Popo vorbei. Das sind eben Waffengegner, ist eben deren Ansicht, völlig egal was wir tun.
  4. Es ist auch ein Märchen, dass Jäger Waffen auf JJS sammeln. Z.B bei uns im Landkreis sollen das im Durchschnitt 4 LW und 1 KW pro Jäger sein. Wer mehr Waffen hat, hat auch einen guten Grund dafür, zB zu Ausbildungszwecken, zur Auslandsjagd etc. Waffenhorten ist definitiv was anderes. Und es ist auch kaum erkennbar, wie denn die bloße Mitgliedschaft in einer jagdl. Vereinigung die innere Sicherheit erhöhen könnte. Es schreckt höchstens den Nachwuchs durch höhere Kosten und Bürokratie ab.
  5. Unbedeutende Meinung einer Einzelperson mit ausschließlich regionaler Bedeutung kurz vorm Sommerloch.
  6. 38 WaffG behandelt den Grundsatz. Dann darfst Du deine Waffe auch nicht zuhause haben, wenn die WBK auf dem Amt liegt. Weiterhin ist ein Verstoßes gegen 38 WaffG nur eine OWI und da dürfte die Behörde es schwer mit der Begründung haben. Im Umkehrschluss hast du dann ja auch ein Problem mit dem regelmäßigem Training, wenn die WBK so lange auf dem Amt ist. Auch da hast du das nicht zu vertreten.
  7. Beginnenden Sommerloch in Nds eben.
  8. Rechtsgrundlage zu keine Original WBK, kein Transport etc.wenn WBK sich bei der Behörde befindet.
  9. Die Rechtsgrundlage dazu würde mich brennend interessieren. Danach würde ich im Innenministerium nachfragen, ob die das auch so sehen. Dürfte einen Meinungsaustausch geben.
  10. Grün an: Evtl will man ja ein zügiges Verbot der HA um den Weg für VA frei zu machen, wie in Litauen. Wir müssen schließlich kriegstüchtig werden.was soll man da mit Jagd- und Sportwaffen.
  11. Das sollte dann auch für Baumarktkunden gelten.
  12. Strafen schrecken keinen Täter ab, das war schon im Mittelalter so. Sicherungsverwahrung sorgt zumindest dafür, dass Wiederholungstaten unwahrscheinlich werden. Aber Sicherungsverwahrung ist zum Glück nur das letzte Mittel.
  13. Achso....ich nun wieder..... Da hast Du natürlich recht.
  14. Na nicht ganz. Da ist man häufiger im Verbrechenstatbestand. Musste tatsächlich ne Kollegin feststellen. Ihrem Sohn war ein Account gehackt worden, von dem fröhlich nicht jugendfreies Material auch an Minderjährige verbreitet wurde. Ganz andere Hausnummer als F-Wummen und ne beiliegende Exportfeder.
  15. Bitte trotzdem beachten, dass Waffen auf Erben-WBK dann nicht so ohne weiteres geschossen werden dürfen. Trotzdem in jedem Fall unverzüglich Erben-WBK beantragen. Verkaufen kann man dann immer noch.
  16. Ich habe mit Jörg kein Problem, im Gegenteil. Er tut das, was wir alle tun, indem er sich an das Gesetz hält und guckt, was er daraus machen kann. Er verkauft (tolle !) legale Waffen und verdient damit Geld. Der Jäger kauft sich das kurze 11 Zoll AR15 was der Sportschütze nicht darf. Der Sportschütze holt sich die dritte, vierte etc Kurzwaffe, die der Jäger nicht bekommt. Könnte man endlos fortsetzen. DAS Problem ist das m.E. völlig untaugliche und unübersichtliche WaffG. Wir alle holen uns was wir können im Rahmen des legalen. Völlig ok!
  17. Die sauberste Lösung, die sich vermutlich jedem erschließt, wäre sicherlich wenn ein Büchsenmacher vor Ort auf dem Stand die Waffe umbaut und anschließend auch wieder zurück baut. Damit hätte sicherlich niemand ein Problem. Die gute Frage ist hier eben: Braucht man diesen oder nicht. Vermutlich tatsächlich nicht...
  18. Jörg ich gönne Dir den Erfolg! Mittelfristig wird das WaffG so enden wie das Canabisverbot - mit einer zunächst kontrollierten Freigabe. Was die Drogisten geschafft haben, bekommen wie LWBs auch hin! Ggf wäre es ja eine Idee, wenn sich ein Verein mit entsprechender Erlaubnis mal ein paar leistungsgesteigerte LG/LP von dir als Vereinswaffe erwirbt...
  19. Na auf das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten bin ich gespannt.
  20. Warum nicht 110 gerufen? Beobachten und ggf die Profis das lösen lassen. Just my 2 Cent
  21. Und nach dem persönlichen Erscheinen dann den Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten nicht vergessen. War schließlich auf Anordnung der Behörde. Also beim Termin am besten gleich fragen ob per Vordruck oder formlos per Mail.
  22. Ja irgendwie habe ich auch meine Zweifel bezüglich der Lebensdauer von Elektonikschlössern. Habe mir jetzt auch einen 1er mit E-Schloss geholt und bin gespannt. OT: Waffenaufbewahrung sorgt immer wieder für Heiterkeit. Habe neulich nach einem Todesfall der Witwe erklärt, wie das mit der Erben-WBK abläuft. Alles kein Problem, beide sind/waren Sportschützen. Meinte die Tochter, dass sie als Luftpistolenschützin da zum Glück aussen vor sei. Als ich dann erklärte, daß es auch für freie Waffen Aufbewahrungsbestimmungen gibt, guckten mich alle Anwesenden ungläubig an. Das wäre ihnen absolut neu, dass man eine LuPi zumindest in einem verschlossenen Behältnis aufbewahren müsse. Sie wollten sich dann gleich mal bei der Waffenbehörde erkundigen.
  23. Ja wird in Nds. auch so gehandhabt. Es wird zunächst das Sommertreffen der Waffenrechtsreferenten abgewartet, um dann ggf bundeseinheitliches Vorgehen abzustimmen.
  24. Genauso lustig wie mit den Schlüsselverstecken wird aber die Verwahrung der Zahlenkombination sein. Es ist Lebensfremd anzunehmen, dass diese nicht notiert wird und sei es für den Todesfall. Und kaum einer dürfte da einen (sicheren) Passwortmanager verwenden. Also wird die PIN vom Handy etc genommen und zur "Sicherheit" im Portemonnaie oder an die Pinwand in der Küche gehängt.
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