Zum Inhalt springen

Bettina Fischer

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    469
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Bettina Fischer

  1. Letztlich können die Verbände gar kein Interesse an der VdB Aktion haben. Sie müssen dafür sorgen, dass sie ein "exklusiver Club" bleiben, weil sonst der größte Vereinsfürst über Nacht nur noch der Müller von nebenan ist. Die meisten Verbandsfürsten möchten repräsentieren, organisieren und verwalten. Das würde bei Wegfall des Bedürfniszwangs entfallen.
  2. Neeee Leuchtspur für KW wurde m.E. später verboten, zusammen mit den KW <6,3mm (PSM)
  3. Wieder ein gutes Argument gegen die ganzen sinnlosen Verbote. Nach Freigabe der SD für Jäger ist D ja auch nicht im Chaos versunken. Was würde nur passieren, wenn weitere sinnlose Verbote verschwinden würden (Laser, Lampen, Magazine, SD für KW, etc)? Nix, gar nix.
  4. Ja das Verbot wurde damals unter Rot-Grün gestrichen, genau wie der 37er Anscheins-§. Wenn das die Grünen wüssten...
  5. OWI oder Straftatbestand vermag ich auch nicht zu erkennen. Also rechtswidrig ist das schon mal nicht.
  6. Naja lieber ein paar Spacken mit Waffe ( die sie im Zweifelsfall sowieso schon illegal haben) als eine abgeschlachtete Bevölkerung. Der Grundsatz muss lauten: Soviele Waffen wie möglich ins Volk! Was restriktive Waffengesetze bewirken, mussten jetzt hunderte jüdische Zivilisten am eigenen Leib erfahren, die den Hamas Terroristen wehrlos ausgeliefert waren. Das muss ja nun auch der letzte weltfremde Politiker begriffen haben. Was hier ein paar hundert Hamas Terroristen mit Macheten in einem Wohngebiet anrichten können, möchte ich mir lieber nicht vorstellen. Wer glaubt, dass dann Polizei etc wirklich effektiv helfen kann, hat aus dem Hamas Terror in Israel nichts gelernt.
  7. Na da traut man der eigenen Bevölkerung auch nicht. Also immer noch nicht.
  8. Kurze Frage: Wer prüft den angeblich verbotenen Bedürfniswechsel Jäger-Schütze? Wer bekommt das mit?
  9. Wenn dieser unwahrscheinliche Fall tatsächlich eintritt, hat man sich eben geirrt.
  10. Einfach der Behörde mitteilen, dass die Schlüssel vernichtet worden sind. Fertig
  11. Denke da liegt für die Behörde das Problem. Sie stellen nicht auf KW allgemein ab, sondern dass nicht mindestens 12/18x mit einem Revolver trainiert wurde, sondern mit Pistole. M.E. rechtswidrig.
  12. Ja in Nds. sind ab 1.1.24 nur noch in den Landkreisen und großen selbstständigen Städten Waffenbehörden angesiedelt. Fachaufsicht wird auf die Polizeidirektionen übertragen. Damit gibt es dann nur noch ca. 50 Waffenbehörden anstelle derzeit ca. 100.
  13. Er hätte ja vorher die Behörde um Zusendung der im Kommentar genannten Stelle bitten können. Macht nur kaum einer. Kann ja dann der nächste machen.
  14. Ich vermute, dass hier seitens der Behörde versucht wird, die Verwaltungsvorschrift zu umgehen. Grds. wird bei Sportschützen beim Grundkontingent ja nur gefordert, dass mit der gleichen Waffenart, also KW oder LW, zu trainieren ist. Die Behörde scheint das bei KW noch in Pistole und Revolver zu untergliedern, was m.E. rechtswidrig ist. Trainingsnachweise lagen für eine Pistole .45 ACP vor, es wird jedoch vermutlich ein Revolver in .44 Mag. beantragt. Und mit Revolver lag nur 1 Trainingstermin vor. Just my 2 Cents.
  15. Denke eher, dass das ein Versuchsballon ist. Wenn es klappt, etabliert sich das.
  16. Nö glaube ich nicht. Die meisten die ich kenne, die gerne eine Waffe zum Selbstschutz für zuhause haben möchten, würden auch max. 1-2 Waffen insgesamt anschaffen. Das muss man sehen wie ein Feuerlöscher. 1-2 Löscher und ggf ne Löschdecke reichen bis die Feuerwehr da ist. Aber meinen Bekannten ist der Firlefanz mit den Schützenvereinen zu aufwendig, zu teurer und letztlich auch sinnlos. Also haben die sich mit Pfefferspray und Machete versorgt.
  17. Da dürfte sich die Behörde vor Gericht definitiv eine Klatsche einfangen. Nicht ganz unwahrscheinlich, dass die sofort bei Klageeingang klein bei gibt und die Erlaubnis erteilt, nur um kein für sie negatives Urteil zu kassieren. Trotzdem rate ich definitiv zu einem Anwalt nachdem der Ablehnungsbescheid eingegangen ist, denn wer sich selbst vertritt, hat einen Deppen zum Mandanten.
  18. Schiessbuch und Trainingsnachweis braucht keiner mehr, wenn das Bedürfnisprinzip weg fällt. Man geht dann zum Schiessen um zu üben, zum Spaß haben etc. Allerdings sind dann auch die Verbände weitgehend nutzlos, was denen nicht gefallen dürfte, weil dann gewisse "Vereinsfürsten" über Nacht überflüssig und "Machtlos" werden.
  19. SV als Bedürfnisgrund gibt es schon; s. §19. Der müsste eben entschärft werde, was die Formulierung " ... mehr gefährdet als die Allgemeinheit..." betrifft. JJS muss wieder einem WS gleich gestellt werden, wie es vor 1972 war. Zumindest für KW.
  20. Schießstand auch für .44 Mag zugelassen? Welcher Landkreis? Evtl. Region H?
  21. Muss zugeben, dass ich zwischenzeitlich meine Rechtsauffassung zum Thema Verankerung geändert habe. Ich muss gem 36 WaffG alles unternehmen, damit die Waffen nicht abhanden kommen etc. Wenn man also zB mein 45 kg 1er Tresor einfach so weg tragen kann, habe ich ggf. ein Problem. Bisher sah ich das anders, ist aber nach reiflicher Überlegung eben doch unlogisch. Also den 1er auch angedübelt, damit man ihn nicht so einfach weg tragen kann. Dabei war ich allerdings doch überrascht, wie einfach ich durch die vorbereitete Öffnung auf der Rückseite bohren konnte (Betonzeugs und äußere Stahlwand). Ging tatsächlich mit Makita Akkuschrauber, entsprechenden Bohrer und bisschen Kraft innerhalb von 5 Minuten. Hätte ich nicht gedacht, dass das so einfach geht.
  22. Früher hatte ja der Gesetzgeber auch die große Angst, dass mit Schalldämpfern die Morde etc zunehmen. Alles Blödsinn wie man nun seit ein paar Jahren sieht. Das gleiche gilt für Hohlspitzmuni für KW (aka Bandenmunition), Halbautomaten im "bösen" Look etc. Bedürfnisprüfung und sachfremde Verbote sind einfach Blödsinn. Aber die Verbände sehen das ja anders...
  23. WBK Antrag ist mit dem ganzen Krams deutlich aufwendiger als KWS. Vor Ablehnung kommt Schreiben, dass Ablehnung beabsichtigt ist und man kann den Antrag kostenfrei zurück ziehen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.