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Bettina Fischer

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  1. Sorry falsch formuliert von mir. Ich meinte natürlich Waffenverbote im Einzelfall für Straftäter. Nicht das generelle Verbot bestimmter Waffen für alle.
  2. Ich finde Waffenverbote zielführender als Waffenverbotszonen. Zum einen kann sich Verwaltung und Politik profilieren, was sie doch für das Sicherheitsgefühl getan haben und andererseits werden nur solche Personen mit einem Waffenverbot belegt, die auch Straf- oder Gewalttäter sind. Waffenverbote im Einzelfall finde ich gut, auch wenn sie natürlich sinnlos sind. Für die LWB aber das kleinere Übel als Messerverbote oder Waffenverbotszonen.
  3. Sicher sein und sicher fühlen sind eben zwei verschiedene Dinge.
  4. Fakt ist, dass wir ohne die FDP derzeit mit den Ergebnissen des tollen Entwurfs von Fr. Faeser zu kämpfen hätten.
  5. Ja nur diese Ausfallkosten etc müssen im Einzelfall nachgewiesen werden und bei den Kosten für ein Fehlschuss darf auch die Grenze der Sittenwidrigkeit nicht überschritten werden. Da hilft auch keine Unterschrift oder sonstwas. Hatte ich vor zig Jahren tatsächlich mal, wo ich ein Zugseil beim Einschiessen einer Waffe getroffen habe. Reparatur etc keine Frage, aber eben unter den oben genannten Bedingungen. Ging für den Standbetreiber nach hinten los, was die extravaganten Kosten betraf. Grds stimme ich natürlich zu, dass manche wilde sau spielen, was natürlich nicht geht.
  6. Es gibt durchaus entsprechende Kurse für Jäger in D. Völlig legal und mit behördlicher Anmeldung etc. Kenne ich nicht nur vom Hörensagen, wobei meine Kurse schon ein paar Jahre her sind. Dürfte man mit Google recht problemlos finden und auch das regelmäßige Training hinterher ist für Jäger nicht wirklich ein Problem. Läuft natürlich nicht zusammen beim BDS sonstwas Training des Vereins, da muss man den Stand dann schon extra mieten. Und nein, um das deltaforce mäßige vorgehen in Team geht's es dabei eher nicht. .
  7. Wo ist das Problem? Jeder Schütze dürfte eine Versicherung haben. Schaden melden wenn verursacht, Rechnung verlangen und einreichen. Viele Standbetreiber tun sich schon mit der Rechnung schwer, was dann Pech ist.
  8. Der gesetzestreue Sportschütze ist der Politik völlig egal. Warum sollte das auch anders sein? Er macht ja alles widerspruchslos mit, egal was für ein Blödsinn beschlossen wird.
  9. Wird mit ziemlicher Sicherheit eingestellt bei der StA. Der Kauf (also der rechtsgeschäftliche Erwerb) der Waffe erfolgte innerhalb der von der Erwerbserlaubnis gedeckten Frist. Auftrag an den SB: Fristberechnung gem. §§ 187 und188 BGB üben. Trotzdem: Telefonat mit SB hätte geholfen. Kommunikation ist alles.
  10. Stäbchen sind definitiv Stichwerkzeuge. Ausser die haben alle 2cm eine Sollbruchstelle. Weiß nicht ob ich hier grün brauche
  11. Bei mir war mal die Bestellnummer von Frankonia als Seriennummer eingetragen. Fiel erst beim Verkauf (an privat) auf und wurde mittels Telefonat geklärt. Bei einer anderen Waffe war ein Zahlendreher in der Seriennummer. Das haben wir dann persönlich bei Kaffee und Keksen geklärt, weil er die Waffe unbedingt mal befummeln wollte. Alles völlig problemlos.
  12. Jaxda gab es schlimme Taten mit Hammer im Kindergarten etc. Zum Glück hatten wir hier sowas noch nicht.
  13. Aber die Superwaffenverbotszone ist wie eine Flugverbotszone über einem Gebiet was keiner überwacht oder mal sporadisch. Gerade da braucht es Personenschützer.
  14. Nein, denn der 07. Oktober hat in Israel gezeigt, wie wichtig der Selbstschutz der Bevölkerung ist. Wurde in Israel nicht wirklich ernst genommen und wird es hier auch nicht. Mögen die restlichen Geiseln der Hamas zügig befreit werden und uns ein 07. Oktober erspart bleiben.
  15. Wie ich schon sagte: Messer und andere Gegenstände (Mollis, USBV...) komplett aus dem WaffG herausnehmen und für diese Gegenstände eine eigene Rechtsvorschrift erlassen. Bringt zwar auch nicht mehr, aber der reflexartig Ruf nach Verschärfung des WaffG ist dann weg, mit dem man dann noch schnell mal was ganz anderes verbieten will. So kann man sich dann im WaffG ausschließlich auf Feuerwaffen konzentrieren. Im im "Messergesetz" gibt's dann Ausnahmen für Inhaber einer waffenrechlichen Erlaubnis. Fertig
  16. Grün an: Ich fordere Spitzhackenverbotszonen! Insbesondere rund um Baumärkte! Keine Privatperson braucht eine Spitzhacke
  17. Jaja der Baumarkt. Stichwaffen, Rohrbomben etc. Alles sofort dicht machen. Aaaaaallles! Grün alle
  18. Wenn weitere Messer verboten werden, greift man als Täter eben zum Schraubendreher etc. Angeblich sind ja jetzt Springmesser das Statssymbol. Gut, dann können die Einhandmesser ja wieder aus dem 42a raus, dann das war ja damals die Begründung für die 42a Einstufung.
  19. Am sinnvollsten wäre es, wenn Messer komplett aus dem WaffG herausgenommen werden würden. Damit wäre das WaffG schon mal bisschen übersichtlicher.
  20. Passiert eh nichts, da die FDP zum Glück blockt. Das WaffG muss komplett überarbeitet und entrümpelt werden.
  21. Täter lassen sich durch Verbote nicht beeindrucken. Höchstens dahingehend, dass sie bewusst Waffenverbotszonen aufsuchen, um ungestörter agieren zu können. Sie suchen Opfer, keine Gegner. Aber normalerweise sind Tätern irgendwelche Verbote nicht nur völlig egal, sie kennen diese nicht einmal. Mit Verboten schränkt man sich und seine eigenen Möglichkeiten nur selbst ohne Mehrwert ein.
  22. Dies ganze "brauche ich zum Schnitzen" etc ist auch völliger Quatsch. Ein Messer ist ein Werkzeug für den Alltag, um Pakete aufzuschneiden etc. Notwehr spielt bei typischen Taschenmessern und Multitools eine untergeordnete Rolle. Und die wenigsten sind so mit dem Messrr geübt, das sie sich tatsächlich effektiv damit verteidigen können. Ein stabiler Regenschirm ist im Alltag deutlich besser zur Notwehr nutzbar, auch für den Normalbürger. Viele packen sich jetzt komischerweise ne Axt ins Auto.
  23. Na so beschäftigen sich Gerichte und Rechtsanwälte gegenseitig. Das kann man nahezu endlos fortsetzen, sofern es nicht irgendwann mal praktikable Rechtsvorschriften gibt, die auch die Lebenswirklichkeit widerspiegeln. Das gilt für alle Rechtsbereiche, nicht nur für das WaffG.
  24. Das Auto ist dann aber mindestens als VdS 0 klassifiziert, oder? Grün noch nicht wach.
  25. Gut da das nun offensichtlich seine Privatmeinung war/ist, sollte man jetzt evtl. mal über einen Ausschluss wg verbandsschädigendem Verhalten nachdenken. Würde ich zumindest tun, wenn ich im dortigen LV Mitglied wäre. Ist aber natürlich nur meine persönliche Meinung.
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