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Bettina Fischer

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  1. Die CDU wird demnächst ja Gelegenheit haben, ein neues WaffG in unsrem Sinne zu entwerfen. Mal gucken, ob sie liefern, oder weiter merkeln.
  2. Sorry das sind Ausnahmefällen, die aus dem Dienst zu entfernen sind. Es würde mir nie einfallen Straftaten, Owis etc zu erfinden, Bürger grundlos anzugreifen etc. Es gibt überall bösartige Menschen, was aber zim Glück nicht der Regelfall ist. Bekäme ich sowas bei uns auf der Dienststelle mit, würde ich (und andere Kollegen) das nicht hinnehmen und zur Anzeige bringen.
  3. Hin- und Rückweg etc sind damit übrigens auch abdeckt. Gleiche Formulierung wie in §13 Abs. 6 Wer sich nicht traut sein Messer zum Training mit zu nehmen, sollte sicherheitshalber auch gleich seine Waffen verkaufen. Der Transport könnte ja auch nicht ok sein
  4. Sport und Jagd ist eindeutig als Ausnahme im Gesetz genannt. Glaube mir, wenn Du eine scharfe Waffe dabei hast, fragt keiner nach einem Messer
  5. Sorry ist eben falsch. Dein Beispiel mit der Demo ist der Klassiker dafür. Ich vermute, dass Dein Anwalt das genau so regelt hat, weil Du eben kein Teilnehmer warst. Weil ich am Rande einer Demo stehe und diese beobachte, bin ich kein Teilnehmer. Die Kollegen zB, die dienstlich auf einer Demo sind, sind auch keine Teilnehmer. Kaufe ich ein Konzertticket um mit meinen Kindern dort hin zu gehen, bin ich Teilnehmer, ob ich die Musik nun mag oder nicht.
  6. Die Frage ist eben immer auch, ob man wirklich Teilnehmer einer Veranstaltung ist, oder nur Passant oder Beobachter. Weil "Wer an einer Veranstaltung teilnimmt darf keine Waffen und Messer führen..." Ohne Teilnehmereigenschaft kein Verbot oder Durchsuchungen. Klar wenn ich mit dem vollem Korb am Marktstand stehe beobachte ich nicht nur.
  7. Im Prinzip könnte ja immer mein 11 jähriger Sohn das Einhandmesser dabei haben wenn wir unterwegs sind. Ich weiß natürlich von dem Messer nichts und er ist strafunmündig. Grün alle
  8. Also wir haben nur einen kleinen Hund (ca. 15kg), da funktioniert das mit dem Durchschneiden der Halsung im Notfall tatsächlich. Bei einem Rottweiler zB dürfte das so nicht unbedingt klappen. Grds sehe ich bei Hundebesitzern aber durchaus ein berechtigtes Interesse am Führen von Einhandmessern, ähnlich wie bei Jägern.
  9. Hausmeister ist ein guter Gedanke. Auch Hundebesitzer, die beim Gassigehen ggf. die Leine im Notfall einhändig durchschneiden müssen, wenn sie sich verhindert hat.
  10. Wobei diese Nutzungsmöglichkeit in der Praxis eigentlich nur auf körperlich eingeschränkte Menschen (ein Arm oder Hand unbrauchbar oder amputiert), Jäger, Bergsteiger, (Industrie-)Kletterer zutreffen dürfte. Fällt jemandem noch eine ernsthafte Ausnahme ein?
  11. Alles völlig ok, weil im Zusammenhang mit dem Schießsport. Sogar in einer WVZ. Kann auch ruhig ein großes Messer sein; Führen völlig ok. Auf die Klingenlänge wird nicht abgestellt.
  12. Auch da hilft die Sport- oder Angelausrüstung definitiv weiter.
  13. Grds. ist das Führen von Messer im Zusammenhang Jagd und Sport ja in den Ausnahmen gestattet. Lt den Erläuterungen zum Gesetz zählen Schiess- und Angelsport ausdrücklich dazu. Also ist man mit Messern aller Art relativ sicher, wenn man zB zur Fahrt zum Schrebergarten, Schwiegereltern etc sicherheitshalber eine Pistole mitnimmt. Also zB Luftpistole im verschlossenen Futteral und paar Ohropax. Evtl. noch ne Zielscheibe etc. Nur mal so als Idee. Grün erforderlich?
  14. Evtl. sollten wir hier aus Sicherheitsgründen die Like-Funktion abschaffen. Dient ja der Sicherheit. Also unserer. Grün leer
  15. Ja sonst würde es keine Rechtsanwälte, Steuerberater und sonst. Juristen geben. Gibt's auch in anderen Berufszweigen. 1 Symptom, 3 Ärzte und 5 Diagnosen.
  16. Wieso sollte sie das mit der Kontrolle nicht hinbekommen? Immerhin ist sie volljährig und hat die Jägerprüfung bestanden und darf damit sogar Waffen führen. Die Bedenken erschließen sich mir nicht.
  17. M.E. sind die Altbesitz-Magazine leider schon verbotene Gegenstände, was eben dadurch deutlich wird, dass das Verbot nur eben nicht für den Altbesitzer, aber für jeden anderen, wirksam ist. Würde das Altbesitz-Magazin als solches nicht dem Verbot unterliegen, könnte man es ja problemlos an jedes Kleinkind verkaufen. Dem ist eben leider nicht so. Dadurch erscheint es scbon logisch, dass eine Aufbewahrung in 0 oder 1 erforderlich ist. Denke das hat der Gesetzgeber auch tatsächlich so gewollt. Ähnlich zB bei Faustmessern. Für Jäger und Kürschner gilt das Verbot nicht, trotzdem verbotener Gegenstand und Aufbewahrung nur in 0 oder 1er.
  18. Wenn ich der Kontroletti wäre, würde ich den Schrank mit einem Siegel versehen und nach Ablauf der Sperrfrist wieder kommen.
  19. Das mit einem "finanziellem Reset" ist völliger Quatsch. Wir befinden uns vor einer m.E. recht heftigen Rezession, welche auch eine starke Inflation mitbringen wird. Dadurch werden die Schulden der Staaten stark schrumpfen oder sogar getilgt werden. Schaut mal zB auf die Arbeitsmarktdaten der USA,,etc.
  20. Insgesamt zeigt sich hier mal wieder schön die Sinnlosigkeit des Bedürfnisprinzips und die Überregulierung des WaffG, welches so definitiv kein Sicherheitsgewinn ist. VDB übernehmen sie.
  21. Um es deutlich zu sagen ich habe nichts gegen Schwule, Lesben oder sonstwen. Es geht mir hier rein um die Biologie, die sich wissenschaftlich nicht leugnen lässt.
  22. Hallo Pikolomini, biologisch gesehen gibt es 2 Geschlechter, wer ernsthaft etwas anderes behauptet, sollte mal einen Biologen oder Mediziner (nicht Psychiater) befragen. Selbstverständlich gibt es krankhafte Abweichungen oder Missbildungen, die aber kein eigenes Geschlecht darstellen. XZ Chromosomen zb wären mir neu. Das sich jemand als Frau, Mann, Pferd oder sonstwas fühlt, begründet eben kein drittes biologisches Geschlecht.
  23. Im Prinzip ja, aber heute eben nicht immer. Man muss ganz klar feststellen, dass es 2 Geschlechter gibt, die sich recht eindeutig anhand von XX und XY Chromosomen unterscheiden lassen. Da hilft auch keine "Geschlechtsumwandlung" oder sonstwas. Ein auf Frau umoperierter Mann bleibt eben ein Mann. Gott erschuf den Menschen als Mann (XY) und Frau (XX). Die anderen eingebildeten 70 Geschlechter sind biologisch schwer zu begründen.
  24. Grds ist es gut, dass das Thema SV mal (wieder) für die breite Masse dargestellt wird. Was da teilweise auf YT etc zu finden ist, naja. Früher gab es ja mal von S.F. Hübner "Heimverteidigung mit allen Mitteln", was sich aber eher ausschließlich an LWB richtete. Nur wer kennt den heute noch.
  25. Es ist jetzt an der Zeit dass sich alle Verbände zusammen schließen gegen die Politik. Es ist ein Unding, dass man wg OWIs die Zuverlässigkeit verlieren kann (Messer etc) Wenn ich falsch parke, bin ich ja auch nicht den Führerschein los. Die Zuverlässigkeit gehört, wie im Beamtenrecht, an eine vorsätzliche Straftat mit rechtskräftigen Verurteilung zu mind. 1 Jahr gekoppelt. Nichts darunter darf zum Verlust der Zuverlässigkeit führen. Die Verbände müssen sich nun mal langsam auch dem Selbstschutz mit der Waffe öffnen und dies aktiv von der Politik fordern. Just my 2 cents
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