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Bettina Fischer

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Alle Inhalte von Bettina Fischer

  1. Bei vielen ist das Thema Cybersicherheit im Büroalltag eben noch nicht angekommen. Eine falsche Mail, der Kunde mit USB-Sick im Bürgerbüro etc. kann reichen. Glauben nur eben etliche Mitarbeiter nicht, vor allem die nicht, die meinen bei einem falschen Tastendruck das WWW zu löschen Sorry für OT.
  2. Problem bei fehlendem Muni-Stempel ist dann eben die Strafbarkeit des Besitzes, wenn man mal JJS nicht rechtzeitig verlängern kann, zB wg Krankenhausaufenthalt. Deshalb würde ich zumindest dagegen angehen.
  3. Nunja es gibt tatsächlich Waffenbehörden, die tragen bei Jägern keine Mun-Erwerbsberechtigung ein, mit Ausnahme bei den vorhandenen KW. Begründung ist die Erwerbsmöglichkeit auf JJS. Das widerspricht zwar der WaffVwV, ist denen aber egal. Da wird es dann beim .357er Unterhebler lustig, wenn man Muni haben will.
  4. Kann jetzt nur für "meine" Behörde (größere Bundesbehörde) sprechen, aber bei uns wird Datenschutz groß geschrieben. Es gibt regelmäßige Schulungen zum Datenschutz, einschließlich ganztägiger Veranstaltungen durch private Cybersicherheitsfirmen, wo zB auch mal die Vorgehensweise von Hackern live vorgeführt wird. Das sind Pflichtveranstaltungen, zumindest bei uns. Was da so in einigen Kommunen läuft, möchte ich allerdings tatsächlich nicht kommentieren. Gut 100% Sicherheit gibt's nirgends.
  5. Bei Waffen- bzw Schlüsselaufbewahrung geht es nicht um Verhinderung von Gewaltkriminalität (Raub, räuberische Erpressung etc), sondern um den alltäglichen Einbruchsdiebstahl. Der kommt oft vor und die Aufklärungsquote ist gering. Da ist es aber dann in der Tat ein Problem, wenn der Einbrecher den Schlüssel zum Schrank findet, und die KW oder eben einen .223er HA mitnimmt. Insofern sind die Vorgaben nicht ganz unrealistisch und werden wohl auch in anderen Bundesländern vor Gericht Bestand haben. Woher jetzt die ganzen Einbrecher stammen, ist wieder eine andere Frage. Bei uns paar Häuser weiter hat es gerade einen recht massiven Einbruchsversuch gegeben, der Dank gutem mechanischen Schutz erfolglos war. Diesmal...
  6. Die Software der meisten Zahlenschlösser kann man auslesen. Das macht dann nach dem Einbruch die Spurensicherung.
  7. Wieso sollte er nicht teilnehmen dürfen? Stichwort Unschuldsvermutung
  8. Das mit den 10 Jahren ist nur bedingt richtig. Wenn man eine Waffe tauschen will, weil zB ausgeschlossen etc, dann greift für den beabsichtigten Neuerwerb die ganz normale Bedürfnisprüfung. Nur für den dann weiteren Besitz eben nicht.
  9. Tippe drauf, dass das WaffG in dieser Legislaturperiode nicht mehr geändert wird. Wird zeitlich bereits eng. Alles nur Show m.E.
  10. Gar keine Disziplinen. Waffe zum Selbstschutz erwerbbar. Sicherer Umgang etc sollte regelmäßig geübt werden. Für uns Jäger gibt es schließlich auch keine vorgeschriebenen Übungen, ausser das man sich mit der Waffe in Übung hält.
  11. Denke das war ne RAM Waffe die mit Stahlkugeln gelafen wurde. Sieht mir lt Foto zumindest nach einer Walther PPQ RAM in .68 aus. Bei einer normalen SRS Waffe könnte man sonst zumindest theoretisch eine Stahlkugel in den Abschussbecher packen. Keine Ahnung ob das funktioniert, habe so ein Teil nicht.
  12. Noch einfacher: Waffenverbotszonen sollten nicht für LWB gelten, da umfangreich und regelmäßig überprüft.
  13. Lösung: Einfach nicht in Waffenverbotszonen gehen, beim Onlinehändler kaufen, Öffis meiden und ggf. das Auto benutzen.
  14. Versehentlich vertauscht. Kommt vor. Ein Irrtum eben.
  15. Bei uns hier 15 Euro für die Anzeigebestätigung. Anzahl Magazine spielte dabei keine Rolle.
  16. Ohne F kann ggf auch DDR Altbesitz sein. Mit F und Exportfeder ist natürlich auch noch möglich....
  17. Naja wenn er ein Waffenverbot hatte, ist die Durchsuchung nachvollziehbar.
  18. Kannst gleich .458 Socom etc nehmen Die gibt's wenigstens schon
  19. Ja musst du bitte BKA und BMWI fragen. .338 mögen die auch nicht mehr in halbauto....
  20. Halbautomaten in .50 BMG fallen unter KWKG
  21. Die Frage hatte sich die Behörde sich bei mir nicht mal getraut. Dafür gab es sogar den Mun-Erwerb zu den Erbwaffen dazu
  22. Ne weil Erben die Waffen ohne Bedürfnis erhalten können. Und bei LWB werden diese dann nichtmal auf das Kontingent angerechnet. Ist zumindest bei meinen Erbwaffen so.
  23. Klingt alles gut und schön mit einem neuen Verband. Dann bleiben noch die Schießstände als Problem. Wie bisher auch. Wo schiessen denn zB BDMP, BDS etc derzeit? In der Masse auf veralteten 25m DSB Ständen. Also gleiches Problem, nur neuer Vetband. Nichts wirklich gewonnen m.E.
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