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auch bei einer 20-Liter-Flasche lässt der Druck nach. Dafür ist Sie ziemlich schwer. Ich hab meine zwei einmal die Treppe runtergetragen, das mache ich freiwillig nicht nochmal. Hast du das Füllen aus einer 300-Bar-Flasche schon mal probiert? Nein? Woher weist du dann das ich Unsinn schreibe? Ich mache das (wie viele andere auch) seit Jahren so. Abgelaufene Flaschen gibt es bei eBay. Mehr als man sinnvoll brauchen kann. Übrigens auch ganz offiziell von Händlern...
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Ein unübersichtliches Thema. Für dich privat: Eine kleinere Flasche (5-6 Liter) reicht aus wenn du in akzeptabler Entfernung füllen lassen kannst. Nimm unbedingt eine 300-Bar Flasche, nur so kannst du deine Kartusche immer wieder auf 200 Bar füllen, bei einer 200-Bar-Flasche geht das nur ein mal, dann hat Sie immer weniger Druck! Das ist ungefähr so einfach wie ein Glas Wasser aus einer Karaffe zu füllen. Wenn man nicht gerade schläft überfüllt man das nicht. Es ist allerdings ein Adapter nötig weil die Gewinde unterschiedlich tief sind. Wenn keine Füllmöglichkeit mit 300 Bar in der Nähe ist und du ein wenig technisch begabt bist ist ein kleiner Kompressor sinnvoll. Die Teile aus China sind für gute 200€ erhältlich und durchaus brauchbar. Dann kannst du auch auf abgelaufene Flaschen der Feuerwehr zurückgreifen die sehr preiswert zu haben sind. Da diese aus CFK bestehen rosten Sie auch nicht. Preislich liegt das nur wenig über einer Flasche mit TüV und ist deutlich flexibler. Verein: Hier würde ich immer zu einem Kompressor raten. Der Verein sollte allerdings nur Flaschen mit gültigem TüV verwenden. Wenn Jugendliche im Verein sind die selbst an die Flaschen dürfen würde ich auch eine mit 200 Bar vorsehen (wegen der Haftungsfrage - die führt häufig zu richtig viel Ärger).
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Autobahnpolizei entdeckt Halbautomaten bei Kontrolle
WOF antwortete auf Rubberduck70's Thema in Allgemein
Das gab es hundertfach. Möglicherweise hat man jetzt sogar mal eine Echte gefunden? Wie war das noch mit dem blinden Huhn? -
Rechtsfolge der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 2a AWaffV
WOF antwortete auf Sachbearbeiter's Thema in Waffenrecht
Wenn im Bescheid klar steht daß die 42cm das Problem sind ist das ja klar. Aber was wenn nicht? -
Rechtsfolge der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 2a AWaffV
WOF antwortete auf Sachbearbeiter's Thema in Waffenrecht
Und da steht drin daß das BKA entscheidet... -
In Schland? Mut du bei die Grüninnen mittun.
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Dicke des Stahles ``Kugelsicher´´? (kein Kugelfang)
WOF antwortete auf Gosumaster's Thema in Allgemein
Dafür aber eine Jacke mit sehr langen Ärmeln! -
Genau. Und da ein Schalldämpfer für freie Waffen gar keine Markierung benötigt ist man da völlig frei. Die übliche Beschriftung "für <F>-Waffen" dient dazu die Bestimmung leichter nachvollziehen zu können. Das ist bei den Dingern die innen aus Lockenwicklern und Filz bestehen nicht wirklich nötig. Wenn man allerdings für .22lr gebaute Dämpfer in Deutschland für freie Luftgewehre erwirbt sollte schon der Importeur für eine zweifelsfreie Bestimmung sorgen, da beginnt der graue Bereich.
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Das steht aber anders im Gesetz...
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Das BKA ist zuständig für die Einstufung ob eine Waffe dem WaffG unterliegt. Das ist nur dann der Fall wenn es keine Kriegswaffe ist.
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Rechtsstaat? Wo soll das sein?
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WaffG §2 Abs 5: Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. WaffG §48 Abs. 3: Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt. Im Gesetz steht also das genaue Gegenteil von dem was die Richter da verkündet haben. Aber auch das hat in Deutschland eine lange Tradition.
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Nein, Dämlich. Muss ich das gendern?
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Offenbar gefällt das Urteil der Presse nicht. Einen Artikel gibt es inzwischen. Zwar hinter einer Bezahlschranke, aber die Headline reicht evtl. ja auch ... https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/22841491_Gericht-hebt-Waffenverbot-fuer-KSK-Soldaten-auf.html
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Verbohrte Ansichten? Zweifellos. Bei anderen Verbänden? Eher weniger.
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Nein, man hat dem Volk eingeredet daß man erhebliche wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen muss wenn das nicht angenommen wird. Eine klare Erpressung!