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HBM

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  1. HBM

    Was lohnt zu importieren ?

    Ich hab ein Problem damit, wenn jemand was möchte (bis dahin absolut legitim) aber dann beim geringsten Gegenwind gleich losblafft. Ansonsten gönne ich jedem ein (oder auch mehrere) gute Einkommensquellen. Nur nicht einen auf "beleidigt" machen, das passt eher nicht zu einem (evtl. erst angehenden) Unternehmer.
  2. Wie kommst Du darauf, dass der Kontrolleur "irgend jemand" mitnehmen darf? Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. Presse oder ein "Verwandter, den das mal interessiert" ohne Einwilligung des Hausrecht-Inhabers mit dabei sein darf. PS: Ob der Kontrolleur mit rosa Rüschenhemd oder Blaumann kommt, kann der Kontrollierte aber nicht bestimmen. ;-)
  3. HBM

    Was lohnt zu importieren ?

    Und ich war so kurz davor auf Deine Eingangsfrage zu antworten. Schade ;-(
  4. Bist Du Dir da sicher? Meiner Meinung nach sind nur "ehrenamtliche" Tätigkeiten von "nicht gewählten" Personen kostenlos versichert. Arbeitsleistungen die, aufgrund von Satzung oder anderen Vereinbarungen von Mitgliedern geleistet werden "müssen", sind nicht versichert. Habe aber auch keine Quelle dafür, sondern das Thema nur irgendwann mal "gelernt". ;-) Daher wäre eine Quelle wirklich interessant. Unter http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/haftung-versicherung/die-verwaltungs-berufsgenossenschaft-welche-beitraege-sind-zu-zahlen-und-welchen-schutz-bietet-sie sind zumindest mal die Eckdaten, wobei ich auf die schnelle jetzt auch nicht gelesen habe, welche Leistungen wirklich "kostenlos" erbracht werden. http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/haftung-versicherung/achtung-termin-beachten-der-beitrag-2013-zur-vbg-wird-im-mai-faellig ist auch ganz interessant.
  5. Wenn Du immer in die MItte triffst kein Problem, ansonsten halt weniger Punkte. Musst Du für Dich probieren.
  6. Probier doch einfach beide Kaliber selbst aus. Bestimmt lässt Dich mal einer aus Deinem Verein ein paar Schüsse machen. Welche Waffe / Kaliber schießt Du normalerweise beim IPSC?
  7. o.k., passt, war mir auch nicht sicher, wie Du das gemeint hast und die technischen Möglichkeiten bzgl. "Herkunft einer Mail-Adresse" nicht "Herkunft einer Mail" hätte mich jetzt echt interessiert. ;-) Man lernt ja nie aus.
  8. Es geht doch aber darum, ob die "eigene" Mail-Adresse: - unberechtigt weiter gegeben wurde - durch einen Systemfehler / Sicherheitslücke Dritte Zugang zur Adresse bekommen haben - die Mail-Adresse durch "ausprobieren" generiert wurde Wie helfen Dir hier die "Analyse" der IP, Weg, etc. weiter? Entweder hab ich in den letzten Jahren was verpasst (bin nicht mehr wirklich auf dem Laufenden, insbesondere bei IPV6, etc.) oder eine Unterscheidung ist, wie früher, nicht möglich. Wenn eine Mail-Adresse "egun-Hubert-Mustermann-egun@..." plötzlich für Spam bzw. für illegal generierte Mails verwendet wird, dann sehe ich es als sehr wahrscheinlich, dass egun ein Datenschutzproblem hat. Wenn es um "Hubert.Mustermann@gmx.de", etc. geht, dann ist, zumindest meiner Meinung nach, alles möglich.
  9. Servus, diesmal keine "Ordonanz-Kurzwaffen-Disziplin"? Waren zwar nicht sehr viele Teilnehmer, aber jetzt hätte ich mich an die Waffe meines Bekannten "gewöhnt". ;-) Gruß und wahrscheinlich bis zum 22.11.
  10. Wäre das auch bei "Fabrikmunition" o.K.? Im Ausgangsfall ging es doch um die "Auslosungspraxis" bzw. jeder mit Startnummer teilbar durch ... wird kontrolliert. Zumindest war dies bei einigen Fällen in denen ich Munitionskontrolle mitbekommen habe, so der Fall. PS: Zumindest in meinem Lehrgang bzgl. Erlaubnis nach § 27 SprengG wurde vermittelt, dass Fabrikmunition nicht delaboriert werden darf.
  11. Gott sei Dank ist es kein "Unrechtsstaat", wenn sich Richter an Gesetze halten. ;-) Sorry, ist zwar OT, aber der Satz musste jetzt, aufgrund diverser Aussagen im Thread, einfach sein.
  12. Stimmt, hab mich falsch ausgedrückt. Gemeint war, "Es ist leider noch nicht höchstrichterlich Entschieden, aber trotzdem ein schon mal ein toller Erfolg.".
  13. Leider wird es wohl in die nächste Instanz gehen (Revision wurde zugelassen) und das mit unseren Steuergeldern. ;-) Trotzdem ein toller Erfolg, der wirklich zeigt, dass es notwendig ist um seine Rechte zu kämpfen.
  14. Wen meinst Du mit "Ihr"? Wie kommst Du auf die Idee, dass "uns" (wieder die Frage, wer ist "uns") Gelegenheitsschützen (Breitensport) nicht recht sind bzw. die dann keine Waffen haben sollen? Für mich und ich würde mich inzwischen als zumindest "ambitionierten Sportschützen" ("erfolgreicher" kann ich leider noch nicht schreiben ;-)) bezeichnen, gilt dies ganz gewiss nicht. Auch viele andere Schützen, die ich kenne, freuen sich über jeden "Neuzugang" bzw. auch über Freunde / Bekannte die nur mal reinschnuppern, auch wenn das manchmal, neben dem Training, etwas aufwendig ist. Hier helfen immer alle zusammen. PS: Außerdem will man als engagierter Sportschütze ja nicht letzter werden und da sind "Breitensportschützen" immer recht nützlich, besonders beim Start in neuen Disziplinen. ;-)
  15. Sehe ich ähnlich, wobei ich mich im Bereich Skisport als "Breitensportler" bezeichnen würde, einfach, weil mir kein anderer Begriff einfällt. Es ist Sport und es ist kein Wettkampf-Sport (zumindest wie ich und anscheinend auch Du Ski fährst), also Breitensport. Keine Ahnung, wie das bei anderen ist, aber ich schieße mindestens 10-20 Mal im Jahr auf "fremden" Schießständen (z.B. wg. 300m oder mal was anderes sehen oder beruflich unterwegs, etc.) und da war es noch nie ein Problem sich eine Vereinswaffe auszuleihen. Meistens konnte man dann auch noch andere Waffen ausprobieren. Bei kommerziellen Schießständen sucht man sich eine Waffe aus, unterschreibt die Bedingungen und nach einer kurzen Einweisung zum Stand kann man trainieren bzw. eher ausprobieren. Dazu braucht es weder Verein noch andere Vereinsmitglieder. Dann noch ein oder zwei professionelle Kurse und schon sind die Termine zusammen. Klar, "schlimmer geht immer" ;-), aber meiner Meinung nach wird durch die diversen Regelungen der "Breitensport Schießen" immer komplizierter. Natürlich ist das so gewollt, aber für die Sicherheit im öffentlichen Raum hat das eine eher nicht vorhandene Bedeutung. PS: Sind wir eigentlich schon komplett OT oder passt das noch "irgendwie"?
  16. HBM

    German-Steel-Challenge 2014

    Da freue ich mich auch schon drauf. Die Geschwindigkeit hab ich echt unterschätzt. ;-) Als Schütze, der eher in den Präzisionsdisziplinen unterwegs ist, hat die German-Steel-Challenge zwar richtig viel Spaß gemacht, aber ohne Training bzw. "Umgewöhnung" bin ich echt froh nicht ganz, ganz, ganz hinten gelandet zu sein. :-)
  17. Die Frage ist hierbei, was ist ein "Sportschütze", vor allem, was ist ein "Sportschütze - Breitensport"? Persönlich bin ich gegen das "Bedürfnissprinzip", auch wenn es mich als "Sportschütze, der gerne Wettkämpfe schießt" nur bedingt einschränkt. Sollte ich einmal nur noch "Schießen als Breitensport und nur noch zum Spaß" ausüben möchten, dann sähe das anders aus. Auch dann wäre ich aber "Sportschütze", wenn auch im Bereich "Breitensport". Das ist genau das Problem. Bist Du "Skisportler" oder nur noch "Skifahrer" und warum bist Du kein "Skisportler - Breitensport"? Wahrscheinlich fährt ein Markus Wasmeier mir nur sechs Tagen im Jahr immer noch "sportlicher" als ich, wenn ich 18x im Jahr zum Skifahren fahre. PS: Du hast recht, dass die diversen Hürden (Vereinsmitgliedschaft, Verbandsbedürfnis, Wartezeit, etc.) sicherlich den ein oder anderen potenziellen Schützen abhalten, aber ich denke gerade für die von Dir angesprochenen "Sportschützen-Mantelträger" werden sich nicht abhalten lassen. Aber in diesem Punkt kann man ja, mangels "Vergleichszahlen" auch anderer Meinung sein.
  18. Evtl. verwechselst Du ja auch was. Es gibt im Gesetz nur die Definition "regelmäßig", sowie richtig. Zusätzlich gibt es eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)" vom 5. März 2012 (siehe z.B. http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf ). An diese Verwaltungsvorschrift brauchst "Du" dich nicht zu halten, aber im Normalfall hält sich Dein Sachbearbeiter und normalerweise auch Dein Verband daran. In der Verwaltungsvorschrift steht zum Thema "regelmäßig" folgende Definition: 14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftma- chung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilver- bandes darüber, dass – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Mo- naten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf- fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); – die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportord- nung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des An- tragstellers auch geschossen werden kann. Die Pflicht des Sportschützen, sein Bedürfnis glaubhaft zu ma- chen, beschränkt sich in der Regel auf die Vorlage der Be- scheinigung. Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Be- scheinigungen lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen. Glaubhaft zu machen sind Tatsachen, die belegen, dass diese gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Glaubhaftmachung müssen Angaben gemacht werden, die es der Waffenbehörde ermöglichen zu beurteilen, ob eine über- wiegende Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung der gesetz- lichen Voraussetzungen spricht. Die Bescheinigung darf sich daher nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes und der bloßen Behauptung, dass diese Voraussetzungen vorlie- gen, erschöpfen, sondern muss nachvollziehbare Angaben da- rüber enthalten. Hervorhebung der 18x bzw. 12x (dann jeweils einmal pro Monat) hab ich gemacht. PS: Einmal monatlich Skifahren wäre echt teuer bzw. extrem aufwendig. Aber für den Kauf von Skiern gilt die Regelung ja nicht. :-)
  19. Entweder ich fahre jedes Monat mindestens einmal Ski oder 18x im Jahr und warte ein Jahr nach Beitritt in einem Skiclub bis ich mir zwei paar Ski (mehr geht erst mal nicht) kaufen darf oder ich mache einen "Outdoor-Ski-Kurs für Waldfahrten" was mich mindestens drei Wochen meiner Zeit kostet incl. Prüfung mit viel Theorie zum Skifahren um mir gleich Ski kaufen zu dürfen. PS: Bevor ich es vergesse, gefährliche Carving Ski mit weniger als 10 Zentimeter breite an der schmälsten Stelle darf ich natürlich nur mit "Outdoor-Ski-Kurs" kaufen. PS-2: Wenn ich der zuständigen Behörde ein wirklich wichtiges Bedürfnis für ein paar Ski nachweisen kann (z.B. Wohnen auf der Alm auch im Winter) dann bekomme ich natürlich, von den finanziellen Einschränkungen abgesehen, gleich ein paar Ski. PS-3: Hätte jetzt fast die Antwort vergessen: Für mich als Sportschütze "Waffg" in Verbindung mit "WaffVwV".
  20. Seh ich etwas anders. Wenn mir der Staat vorschreibt mindestens 18x im Jahr Ski zu fahren und dann noch Mitglied in einem Skiclub zu sein, nur weil ich ein paar Ski kaufen möchte, dann wäre das für mich echt nervig, da ich aufgrund meiner vielen Schießtermine bzw. Training nur sehr wenig zum Skifahren komme. Daher, nicht nur bürokratische Hürden, sondern auch zeitlicher Aufwand. Vom finanziellen Aspekt mal ganz abgesehen. Wenn ich für den "Bedarf" ein paar Ski erst für eine Genehmigung zahlen muss und dann für den Eintrag in den Skipass noch mal und wenn ich zusätzlich noch laufend Wachs kaufen möchte, dann für den weiteren Stempel noch mal den Geldbeutel aufmachen muss, dann sind das nicht nur "bürokratische Hürden". PS: Zwei bis dreimal im Jahr möchte ich aber doch gerne Skifahren und das auch gerne mit eigenen Ski und nicht mit geliehenem "Material".
  21. Stimmt, aber wenn "Ich hätte gerne eine Waffe zum Selbstschutz." als "Bedürfnis" ausreicht, dann ist das doch ein großer Unterschied zu Deutschland. Bedürfnisprinzip ist halt nicht gleich Bedürfnisprinzip.
  22. HBM

    Wiedereinstieg

    Servus, eine Rechtfertigung für dein Vorgehen braucht es nicht. Ist sicher ärgerlich genug, dass Du wahrscheinlich wieder ein Jahr warten musst, also mach Dir nichts draus, wenn Dir hier jetzt "nachträglich", ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, diverse "Ratschläge" (warum eigentlich - ist eh schon rum) erteilt werden. Hab Spaß am Schießen und hoffentlich hast Du beim Verkauf Deiner Waffen nicht zu viel Geld verloren. Willkommen zurück in Deutschland und das Jahr geht sicher schnell vorbei. Gruß HBM
  23. Im Moment schieße ich im Schnitt drei Mal pro Woche und in manchen Wochen auch bis zu fünf mal, besonders wenn Wettkämpfe mit dazu kommen. Keine Ahnung, ob ich irgendwann 150 Waffen dafür "brauche", aber erlaubt wäre es, zumindest nach aktuellem Waffenrecht schon. Wenn, wie anscheinend in diesem Fall (hab mich aber Mangels gesteigertem Interesse nicht komplett eingelesen), "Jagdwaffen", "Sportwaffen" und evtl. sogar noch was geerbtes zusammenkommen und das über Jahre, dann kann ich mir die Zahl schon vorstellen. Ich würde meinen ersten "Schweden" nicht mal verkaufen, wenn er gar nicht mehr schießt, geschweige denn wenn die Präzision nachlässt. Da hängen einfach zu viele Erinnerungen/Erfolge dran. Aber anscheinend wollte der Betroffene hier keine Argumentation vortragen, evtl. war's auch nur eine "schlechter" Anwalt oder ... Das sehe ich ähnlich, aber keiner von uns weis, ob es sich wirklich um eine "Sammlung" gehandelt hat, oder einfach über die Jahre eine "Ansammlung von Waffen" (aus unterschiedlichen Bedürfnissen bzw. Herkunft) entstanden ist. Einfach aus der "Aktenlage" jetzt hier zu entscheiden ist nicht fair, aber natürlich drängt sich der Verdacht auf, dass hier vom Betroffenen nicht sehr intelligent/vorausschauend gehandelt wurde. Keine Ahnung, ob ich an "Probleme" denken würde, wenn mir mein Sachbearbeiter die zehnte Waffe in 6,5x55 eintragen würde. Nach der aktuellen Rechtslage würde ich davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter mir irgendwann sagt "Aber jetzt langts dann mal mit den Schweden, oder wollen Sie sammeln, dann können Sie das ja auch beantragen.". Als ich zum Start meiner "Karriere" ;-) als Sportschütze gleichzeitig meine ersten drei Waffen beantragt habe ging das auch, da der SB hier einen Spielraum durch die Formulierung "in der Regel nicht mehr als" hat. Beim Eintragen der Waffen hat der SB mich aber auch noch mal darauf hingewiesen im nächsten halben Jahr keine Waffe auf "Die Gelbe" zu kaufen. Hätte er nicht tun müssen und war mir natürlich klar, hab es aber trotzdem sehr nett gefunden und daher gehe ich davon aus, dass er mich auch im Vorfeld "warnen" würde, wenn er irgendwann ein Problem mit zu vielen Waffen auf gelb hätte.
  24. Und wie kann man teilnehmen, wenn man niemanden beim HSV kennt und damit auch nicht als "Gast" eingeladen ist?
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