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HBM

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  1. Eine Verpflichtung für den Verein zur Führung einer "Teilnehmerliste" bzw. einer "Schießkladde" besteht nicht. Ein Stempel incl. Unterschrift in einem persönlichen Schießbuch ist eine Bestätigung der Teilnahme am Schießen. Weder würde ich selbst, noch kenne ich "Berechtigte" in meinem Umfeld, die hier "einfach so" etwas abstempeln würden. Die Aussage "Die Nachfrage beim Verband ergab allerdings, dass sich die Kollegin in keiner!, der immer bei den Schießen ausliegenden Teilnehmerlisten eingetragen hatte!" verstehe ich nicht. Schickt der Verein die Teilnehmerlisten an den Verband oder wie soll ich mir das vorstellen? Du, bzw. Dein Verein, unterschreibt auf der Bedürfnisbescheinigung doch "nur": - die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb des Vereins (hier ist keine Mindestanzahl gefordert) - die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin (z.B. ein Mietverhältnis für einen 100m Stand bzw. begehbarer Stand, etc.) Den Nachweis über die Termine (z.B. Schießbuch, Urkunden, etc.) muss der Antragsteller doch selbst an den Verband (mit dem Bedürfnis-Antrag) schicken, bei dem er die Waffe beantragt, da bist Du bzw. Dein Verein doch raus. Welches Problem hast Du bzw. Dein Verein denn? Wenn niemand bei Euch den/die Antragsteller/in kennt und diese nie zum schießen kommt, dann gibt es keine Bestätigung. Wenn es um eine Erstbescheinigung geht (erste Waffen), dann haben die meisten Verbände auch eine Regelung, dass ein bestimmter Prozentsatz bzw. Mindesttermine beim "eigenen" Verband geschossen werden müssen, aber auch da bist Du bzw. Dein Verein raus aus der Beurteilung. Dafür ist der Verband da.
  2. Wenn Du schon Bilanzen postest, dann nimm doch bitte die aktuell veröffentlichte Bilanz und nicht die "alte" und sag noch dazu, welches Jahr die Bilanz betrifft. Aktuell veröffentlicht ist die Bilanz 2013 und dort sind keine ungedeckten Fehlbeträge mehr vorhanden (wurden aus dem Gewinn gedeckt). Das einzige Problem, neben der Risiken bei Gesetzesänderungen und immer niedrigerer Beschaffungsetats, von HKO ist die hohe Fremdfinanzierung durch Anleihen. Evtl. auch problematisch, aber da müsste ich mich jetzt tiefer einlesen, ist ein hohes Darlehen an die Muttergesellschaft (HKB). Normalerweise finanziert die Mutter die Töchter und nicht die Tochter die Mutter, daher müsst man sich die Mutterfirma (HKB Heckler & Koch Beteiligungs GmbH, Konzernabschluss hinterlegt bei der Bank of New York Mellon, Luxemburg) mal genauer ansehen bzw. prüfen warum dort Geld gebraucht wird. Evtl. gibt es ja noch andere Beteiligungen, die nicht so gewinnträchtig (über 50% Umsatzrendite der HKO, allerdings nur so hoch durch korrigierte Abschreibungen auf Finanzanlagen, aber "bereinigt" um die Korrektur und von Tochterunternehmen abgeführte Gewinne immer noch über 20% Umsatzrendigt) wie die HKO sind. Im Moment schaut HKO, zumindest nach einer kurzen Durchsicht der öffentlich zugänglichen Unterlagen, recht "stabil" aus. Allerdings "stören" mich die vielen Darlehen an "Beiräte" und "Geschäftsführer" und die Tatsache, dass die Ausgaben für die "ausgeschiedene" Geschäftsleitung höher ist, als die Kosten für die aktuelle/operative Geschäftsleitung. Aber evtl. kenne ich mich mit den "Gepflogenheiten" bei größeren Gesellschaften auch nur nicht aus. ;-) PS: Um beim Thema zu bleiben: HKO hat, nach den wenigen offiziellen Unterlagen zu urteilen, die Kapazität, die Stabilität und auch die finanziellen Mittel um ein "neues" Sturmgewehr oder auch ein "Umbaukit" für das G36 zu entwickeln, zu produzieren und langfristig zu liefern. :-)
  3. Bin gespannt was SPD und Grüne davon halten, wenn Ärzte bei "kritischen Berufen" verpflichtet werden dem Arbeitgeber eine "Beeinträchtigung der Einsatzfähigkeit" zu melden. Die Sicherheit der Allgemeinheit wäre bestimmt höher, aber die Rechte des Einzelnen werden massiv beschnitten. Meiner Meinung nach der falsche Weg, auch wenn dadurch evlt. der konkrete Fall verhindert worden wäre.
  4. Ich bin da "eigentlich" voll bei Dir, o.K., das Wort "eigentlich" schränkt das ganze ein und daher möchte ich mal nachfragen wie Du / Ihr zu dem folgenden Sachverhalt steht: 1. Bei meiner ersten WBK wollte ich einmal Pistole, einmal Revolver und ein AR15. ;-) 2. Lt. gesetzlicher Regelung kann der SB auch mehr als zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten genehmigen, allerdings muss er das nicht tun. 3. Als Begründung beim SB habe ich neben diversen Teilnahmen auf Meisterschaften (mit Vereinswaffen bzw. Waffen von Freunden) auch meine vielen Schießtermine (ca. 150 im ersten Jahr) angeführt. 4. Der Sachbearbeiter meinte, bei einem Nachweis meinerseits (Urkunden sowie Schießbuch) kann er sich eine solche Ausnahme vorstellen. 5. Nach Vorlage der Unterlagen hat der SB ohne weitere Rückfrage drei Waffen "zum Start" genehmigt. Ich habe, in diesem speziellen Fall, Verständniss dafür, dass ein SB bei einer "eigenen Beurteilung" die über das "Muss" hinaus geht, auch zusätzliche Unterlagen / Infos anfordert und dann auch bekommt. Wie soll der SB denn sonst entscheiden ob er seinen Spielraum ausübt oder nicht. PS: Das Thema "mehr als zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten" wäre z.B. auch bei Western-Disziplinen mit zwei identischen Revolvern, einer Flinte und einem UHR möglich.
  5. Hast Du den wirklich kurzen "Artikel" überhaupt gelesen? Oder hast Du "Kriminaltechniker untersuchen nun den Unfallhergang. Noch ist unklar, wie das Projektil das Mädchen treffen konnte." nicht verstanden oder nicht verstehen wollen?
  6. Perfekt und treffend geschrieben. Genau die Inhalte des Vortrages auf der IWA. Es wurden dort noch ein paar Beispiele genannt an welchen Stellen Fehler bei Verweisen, etc. angepasst werden. Von "echten" Änderungen, Ergänzungen wurde nicht gesprochen. Es wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass weder eine Lockerung, noch eine Verschärfung des Waffenrechtes geplant ist. Der einzige Punkt, der mich etwas "irritiert" hat, war der Hinweis darauf, dass noch nicht klar ist, welche Anpassungen an EU-Recht zu machen sind. Hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, ob wirklich nur die Thematik "Export an Drittstaaten" angesprochen wurde. War hier noch jemand bei dem Vortrag und kann hier evtl. etwas mehr Infos liefern?
  7. ja, richtig, wobei das "Lärmgutachten" ja bei Euch eine "maximale Stundenzahl" festgestellt hat und daher würde ich die Schießzeiten auch in diesem Rahmen definieren. Wenn Ihr wirklich nicht so viel Zeit braucht, dann vermietet den Stand doch oder bietet Euren Mitgliedern mehr Flexibilität. Wenn dann noch annähernd alle Mitglieder auch eine Stand-Aufsicht-Schulung hinter sich haben, dann macht ein solches Konstrukt richtig Spaß. Erweitert die Schießzeiten auf das "genehmigte" Volumen und beantragt diese Zeiten. Sollte dann wirklich mal niemand schießen, dann werden sich die Nachbarn wohl eher nicht beschweren.
  8. Danke für die Infos und die kurze "Übersicht der Verhältnisse in den USA". Das mit den Schießständen war mir komplett neu, aber ich hab ich auch nicht wirklich darüber informiert. Vom User "Gl0ck" würde mich das Herkunftsland interessieren um die diversen Beiträge besser einordnen zu können.
  9. Wir haben auf einem der zwei Stände eine Zulassung von 24/7 und mit meinem Mietvertrag kann ich immer, auch spontan, schießen (natürlich nur, wenn die Stände nicht von Dauermietern genutzt werden) wenn ich möchte. Zusätzlich kann ich auch Termine "fest" buchen und diese Termine werden dann reserviert. Wie soll denn bitte unser Verein die "Trainingszeit" melden? Da reicht doch ein Mietvertrag mit obigem Konstrukt und alles ist klar.
  10. Aus welchem Land kommst Du denn bzw. in welchem Land hast Du Deine Waffen?
  11. Bei der Standaufsicht kann ich jetzt keine sichere Auskunft geben, aber beim Thema "Kinder- und Jugendarbeit" reicht z.B. auch ein Nachweis über die Befähigung zur Ausbildung (z.B. AdA-Kurs oder ähnliches) und der Verband bestätigt diese "Ausbildung" nur noch. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob eine solche Bestätigung noch notwendig ist. Beim Thema Aufsicht gibt es ja zum einen die Standaufsicht und zum anderen die (hoffentlich erinnere ich mich jetzt an den richtigen Begriff - im Moment bin ich zu faul zum nachlesen) "verantwortliche Person" auf dem Schießstand (oft der Betreiber).
  12. Sorry, bin schon still. ;-)
  13. Stimmt, das ist mir auch schon mal passiert obwohl ich mir 100%ig sicher war. :-) Wie hat mein Anwalt damals so schön gesagt hat: Wenn der Richter sagt die Sonne ist blau, dann ist die Sonne so lange blau bis eine höhere Instanz sagt die Sonne ist grün. Gelb wird die Sonne deshalb auch nicht. ;-)
  14. Sorry, hab mich wohl falsch ausgedrückt. Das Problem war, dass der PVB auf dem Beifahrersitz eben zugegeben hat, dass er sich nicht sicher ist, aber der PVB auf dem Fahrersitz dann in der Verhandlung ausgesagt hat er hätte es genau gesehen. Dann der Vorschlag mit dem Gutachter vom Anwalt da der PVB auf dem Fahersitz aus seiner Perspektive gar nichts gesehen haben kann. Und dann der Einwand des Richters, dass er das Gutachten nicht zulässt und man sich doch auch einigen könnte. Dann die Einigung auf "nur Geld" und anscheinend war es dem Beklagten dann halt nicht wichtig genug oder es war doch so und er war dann froh, dass er so glimpflich davon gekommen ist. War halt für mich etwas irritierend, aber ich verstehe auch, wenn Richter nicht für alles ein Gutachten (und dann Gegengutachten und ....) zulassen. Ist aber alles etwas neben dem Thema und auch nicht so wichtig.
  15. Es gab dann eine Einigung auf "nur Geld zahlen" und keine weitere Strafe und dann war es dem Beklagten anscheinend egal, aber der PVB hatte wohl Glück. Zumindest bin ich auch (allerdings bin ich kein Sachverständiger bzw. Gutachter) der Meinung, dass man als Fahrer eines normalen PKW (auf der linken Spur) nicht sehen kann, was der Beifahrer eines VW-Busses macht. Das wahr wohl dem Richter auch klar, aber die Aussage des PVB war halt schon gemacht. Keine Ahnung was einem PVB passiert, der vor Gericht Dinge aussagt, die er gar nicht gesehen haben kann nur um eine Verurteilung zu erwirken, aber lustig ist das bestimmt nicht. Zumindest in diesem Fall hatte ich halt das Gefühl, dass der PVB vom Richter "geschützt wird". War zwar keine große Sache, hat mich aber halt etwas irritiert, vor allem da der PVB auf dem Beifahrersitz dann auf nachfragen gemeint hat "Bin mir nicht mehr sicher, ob es so passiert ist.". Wahrscheinlich hatte der dann später mehr Ärger als der Fahrer. Aber das ist jetzt natürlich nur noch Spekulation. ;-)
  16. Sehe ich auch so,, dass die meisten PVBs ihren Dienst fair und ordentlich versehen, aber ich habe auch selbst als Zeuge nach meiner Aussage im Gerichtssaal erlebt wie ein Richter den PVB geschützt hat. Nach der Aussage des PVB wollte der Anwalt ein Gutachtens (auf Kosten des Mandanten) erstellen lassen, dass der PVB als Fahrer des Wagens gar keine Möglichkeit hatte den Sachverhalt zusehen (unmöglicher Blickwinkel). Der Richter hat dann gemeint "Das Gutachtens können Sie gerne machen, aber es wird von mir nicht zugelassen.". Kam mir zumindest "ungewöhnlich" vor, aber ich bin auch selten vor Gericht.
  17. O.K. also erwartest Du von jedem Unternehmer, dass er Geld in eine Firma steckt ohne Anrecht darauf es jemals wieder zu sehen und wenn es mal Probleme (auch vom Gesellschafter unverschuldet) gibt, dann soll auch noch das gesamte Privatvermögen eingebracht werden und natürlich dürfen keine Gewinne entnommen werden. Sorry, aber aus der Diskussion bin ich jetzt raus.
  18. Wenn ein Gesellschafter also Geld als Kapitaleinlage in die Gesellschaft einlegt um die entstandenen Verluste zu decken, dann istndas Deiner Meinung nach "Insolvenzverschleppung"?
  19. Die Gesellschafter haben in diesem Fall die Verluste als Kapitalrücklage in die Gesellschaft eingelegt und sie haften daher mit dem gesamten Betrag der angefallenen Verluste. Gesellschafter als Vollhafter machen bei einer GmbH unter anderem aus folgenden Gründen wenig Sinn: 1. Den Geschäftsbetrieb führt bei einer GmbH der Geschäftsführer und er trifft, je nach Satzung mehr oder weniger, alle Entscheidungen der GmbH. 2. Oft gibt es bei einer GmbH viele Gesellschafter und nicht nur einen "Ton angehenden". Ein Gesellschafter wird überstimmt und würde dann für "Folgen" haften obwohl er in der Versammlung dagegen gestimmt hat aber überstimmt wurde. 3. Eine Haftungsbegrenzung macht z.B. auch bei unvorhersehbaren Zahlungsausfällen Sinn. ...
  20. Ich halte es da lieber mit "Fragt was der Staat für Euch tut und dann verlasst Euch nicht darauf und tut noch etwas mehr.". Dadurch bleibt der Statt "aufmerksam" und tut vielleicht etwas mehr als wenn niemand nachfragt und der Einzelne kann sogar noch etwas drauf setzen. ;-)
  21. Sehe ich nicht ganz so, zumindest so lange, wie es zwei "Arten" von Mitgliedern gibt. Sollte irgendwann "jeder gleich sein" (o.K., mir ist des Thema "Gleicher unter Gleichen" schon bekannt), dann sind wir alle mit verantwortlich. So lange sehe ich mich als "Fördermitglied" nicht in der Verantwortung etwas zu organisieren. Was jetzt nicht heißen soll, dass man nicht, wenns Spaß macht, auch mal was organisiert. Eine "Verpflichtung" dazu sehe ich aber, zumindest für "Fördermitglieder" nicht.
  22. Wäre mal interessant mit einer P210 und Wechselsystem (leider mit "altem" Magazinhalter unten) anzutreten. Reichen 40 Schuss (fünf Magazine hätte ich) für alle Stages bei KK? PS: Darf man ab 14 Jahren KK-IPSC schießen?
  23. http://traunstein.com/wTraunstein/verwaltung/formulare/waffenrecht/aktuelle_gebuehren_waffen_sprengstoff.pdf
  24. Inzwischen wirklich als 1er oder sogar höher zertifiziert - siehe http://www.eisenbach-tresore.de/tresore-biometrie-finkey-fingerprint/ Danke für die Info, war mir so nicht klar.
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