

HBM
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Hast Du den wirklich kurzen "Artikel" überhaupt gelesen? Oder hast Du "Kriminaltechniker untersuchen nun den Unfallhergang. Noch ist unklar, wie das Projektil das Mädchen treffen konnte." nicht verstanden oder nicht verstehen wollen?
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Perfekt und treffend geschrieben. Genau die Inhalte des Vortrages auf der IWA. Es wurden dort noch ein paar Beispiele genannt an welchen Stellen Fehler bei Verweisen, etc. angepasst werden. Von "echten" Änderungen, Ergänzungen wurde nicht gesprochen. Es wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass weder eine Lockerung, noch eine Verschärfung des Waffenrechtes geplant ist. Der einzige Punkt, der mich etwas "irritiert" hat, war der Hinweis darauf, dass noch nicht klar ist, welche Anpassungen an EU-Recht zu machen sind. Hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, ob wirklich nur die Thematik "Export an Drittstaaten" angesprochen wurde. War hier noch jemand bei dem Vortrag und kann hier evtl. etwas mehr Infos liefern?
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ja, richtig, wobei das "Lärmgutachten" ja bei Euch eine "maximale Stundenzahl" festgestellt hat und daher würde ich die Schießzeiten auch in diesem Rahmen definieren. Wenn Ihr wirklich nicht so viel Zeit braucht, dann vermietet den Stand doch oder bietet Euren Mitgliedern mehr Flexibilität. Wenn dann noch annähernd alle Mitglieder auch eine Stand-Aufsicht-Schulung hinter sich haben, dann macht ein solches Konstrukt richtig Spaß. Erweitert die Schießzeiten auf das "genehmigte" Volumen und beantragt diese Zeiten. Sollte dann wirklich mal niemand schießen, dann werden sich die Nachbarn wohl eher nicht beschweren.
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Danke für die Infos und die kurze "Übersicht der Verhältnisse in den USA". Das mit den Schießständen war mir komplett neu, aber ich hab ich auch nicht wirklich darüber informiert. Vom User "Gl0ck" würde mich das Herkunftsland interessieren um die diversen Beiträge besser einordnen zu können.
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Wir haben auf einem der zwei Stände eine Zulassung von 24/7 und mit meinem Mietvertrag kann ich immer, auch spontan, schießen (natürlich nur, wenn die Stände nicht von Dauermietern genutzt werden) wenn ich möchte. Zusätzlich kann ich auch Termine "fest" buchen und diese Termine werden dann reserviert. Wie soll denn bitte unser Verein die "Trainingszeit" melden? Da reicht doch ein Mietvertrag mit obigem Konstrukt und alles ist klar.
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Aus welchem Land kommst Du denn bzw. in welchem Land hast Du Deine Waffen?
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Bei der Standaufsicht kann ich jetzt keine sichere Auskunft geben, aber beim Thema "Kinder- und Jugendarbeit" reicht z.B. auch ein Nachweis über die Befähigung zur Ausbildung (z.B. AdA-Kurs oder ähnliches) und der Verband bestätigt diese "Ausbildung" nur noch. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob eine solche Bestätigung noch notwendig ist. Beim Thema Aufsicht gibt es ja zum einen die Standaufsicht und zum anderen die (hoffentlich erinnere ich mich jetzt an den richtigen Begriff - im Moment bin ich zu faul zum nachlesen) "verantwortliche Person" auf dem Schießstand (oft der Betreiber).
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Sorry, bin schon still. ;-)
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Stimmt, das ist mir auch schon mal passiert obwohl ich mir 100%ig sicher war. :-) Wie hat mein Anwalt damals so schön gesagt hat: Wenn der Richter sagt die Sonne ist blau, dann ist die Sonne so lange blau bis eine höhere Instanz sagt die Sonne ist grün. Gelb wird die Sonne deshalb auch nicht. ;-)
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Sorry, hab mich wohl falsch ausgedrückt. Das Problem war, dass der PVB auf dem Beifahrersitz eben zugegeben hat, dass er sich nicht sicher ist, aber der PVB auf dem Fahrersitz dann in der Verhandlung ausgesagt hat er hätte es genau gesehen. Dann der Vorschlag mit dem Gutachter vom Anwalt da der PVB auf dem Fahersitz aus seiner Perspektive gar nichts gesehen haben kann. Und dann der Einwand des Richters, dass er das Gutachten nicht zulässt und man sich doch auch einigen könnte. Dann die Einigung auf "nur Geld" und anscheinend war es dem Beklagten dann halt nicht wichtig genug oder es war doch so und er war dann froh, dass er so glimpflich davon gekommen ist. War halt für mich etwas irritierend, aber ich verstehe auch, wenn Richter nicht für alles ein Gutachten (und dann Gegengutachten und ....) zulassen. Ist aber alles etwas neben dem Thema und auch nicht so wichtig.
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Es gab dann eine Einigung auf "nur Geld zahlen" und keine weitere Strafe und dann war es dem Beklagten anscheinend egal, aber der PVB hatte wohl Glück. Zumindest bin ich auch (allerdings bin ich kein Sachverständiger bzw. Gutachter) der Meinung, dass man als Fahrer eines normalen PKW (auf der linken Spur) nicht sehen kann, was der Beifahrer eines VW-Busses macht. Das wahr wohl dem Richter auch klar, aber die Aussage des PVB war halt schon gemacht. Keine Ahnung was einem PVB passiert, der vor Gericht Dinge aussagt, die er gar nicht gesehen haben kann nur um eine Verurteilung zu erwirken, aber lustig ist das bestimmt nicht. Zumindest in diesem Fall hatte ich halt das Gefühl, dass der PVB vom Richter "geschützt wird". War zwar keine große Sache, hat mich aber halt etwas irritiert, vor allem da der PVB auf dem Beifahrersitz dann auf nachfragen gemeint hat "Bin mir nicht mehr sicher, ob es so passiert ist.". Wahrscheinlich hatte der dann später mehr Ärger als der Fahrer. Aber das ist jetzt natürlich nur noch Spekulation. ;-)
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Sehe ich auch so,, dass die meisten PVBs ihren Dienst fair und ordentlich versehen, aber ich habe auch selbst als Zeuge nach meiner Aussage im Gerichtssaal erlebt wie ein Richter den PVB geschützt hat. Nach der Aussage des PVB wollte der Anwalt ein Gutachtens (auf Kosten des Mandanten) erstellen lassen, dass der PVB als Fahrer des Wagens gar keine Möglichkeit hatte den Sachverhalt zusehen (unmöglicher Blickwinkel). Der Richter hat dann gemeint "Das Gutachtens können Sie gerne machen, aber es wird von mir nicht zugelassen.". Kam mir zumindest "ungewöhnlich" vor, aber ich bin auch selten vor Gericht.
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
O.K. also erwartest Du von jedem Unternehmer, dass er Geld in eine Firma steckt ohne Anrecht darauf es jemals wieder zu sehen und wenn es mal Probleme (auch vom Gesellschafter unverschuldet) gibt, dann soll auch noch das gesamte Privatvermögen eingebracht werden und natürlich dürfen keine Gewinne entnommen werden. Sorry, aber aus der Diskussion bin ich jetzt raus.- 280 Antworten
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Wenn ein Gesellschafter also Geld als Kapitaleinlage in die Gesellschaft einlegt um die entstandenen Verluste zu decken, dann istndas Deiner Meinung nach "Insolvenzverschleppung"?- 280 Antworten
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Die Gesellschafter haben in diesem Fall die Verluste als Kapitalrücklage in die Gesellschaft eingelegt und sie haften daher mit dem gesamten Betrag der angefallenen Verluste. Gesellschafter als Vollhafter machen bei einer GmbH unter anderem aus folgenden Gründen wenig Sinn: 1. Den Geschäftsbetrieb führt bei einer GmbH der Geschäftsführer und er trifft, je nach Satzung mehr oder weniger, alle Entscheidungen der GmbH. 2. Oft gibt es bei einer GmbH viele Gesellschafter und nicht nur einen "Ton angehenden". Ein Gesellschafter wird überstimmt und würde dann für "Folgen" haften obwohl er in der Versammlung dagegen gestimmt hat aber überstimmt wurde. 3. Eine Haftungsbegrenzung macht z.B. auch bei unvorhersehbaren Zahlungsausfällen Sinn. ...- 280 Antworten
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Ich halte es da lieber mit "Fragt was der Staat für Euch tut und dann verlasst Euch nicht darauf und tut noch etwas mehr.". Dadurch bleibt der Statt "aufmerksam" und tut vielleicht etwas mehr als wenn niemand nachfragt und der Einzelne kann sogar noch etwas drauf setzen. ;-)- 280 Antworten
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Sehe ich nicht ganz so, zumindest so lange, wie es zwei "Arten" von Mitgliedern gibt. Sollte irgendwann "jeder gleich sein" (o.K., mir ist des Thema "Gleicher unter Gleichen" schon bekannt), dann sind wir alle mit verantwortlich. So lange sehe ich mich als "Fördermitglied" nicht in der Verantwortung etwas zu organisieren. Was jetzt nicht heißen soll, dass man nicht, wenns Spaß macht, auch mal was organisiert. Eine "Verpflichtung" dazu sehe ich aber, zumindest für "Fördermitglieder" nicht.- 280 Antworten
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Wäre mal interessant mit einer P210 und Wechselsystem (leider mit "altem" Magazinhalter unten) anzutreten. Reichen 40 Schuss (fünf Magazine hätte ich) für alle Stages bei KK? PS: Darf man ab 14 Jahren KK-IPSC schießen?
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http://traunstein.com/wTraunstein/verwaltung/formulare/waffenrecht/aktuelle_gebuehren_waffen_sprengstoff.pdf
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Inzwischen wirklich als 1er oder sogar höher zertifiziert - siehe http://www.eisenbach-tresore.de/tresore-biometrie-finkey-fingerprint/ Danke für die Info, war mir so nicht klar.
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Kannst Du bitte einen Link zu einem 0er oder 1er Schrank mit "nur" biometrischem Schloss hier einstellen. Im Moment finde ich leider kein solches Produkt.
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Dann sorry, dass ich hier "off-topic" geschrieben / gefragt habe. Ich dachte es geht um "Rp.-LW mit gezogenem LAuf auf Gelb 2.0" und da zähle ich jetzt UHR-Flinten mit gezogenem Lauf auch dazu. Wenn Du das anders siehst empfinde ich das zwar als falsch, aber ich lasse Dir selbstverständlich Deine Meinung. Die beiden Antworten passen "mir" nur deshalb nicht, da es nicht die Antworten auf die Frage, was Du bzgl. der Meinung des Gesetztgebers zu UHR-Flinten (ohne Berücksichtigung des Gesetztes, sondern nur "was der Gesetzgeber wollte" und nicht "was der Gesetzgeber ins Gesetzt geschrieben hat") für eine Darstellung hast. Sehe ich nicht so. Und wenn eine "Fragestellung" schon ein Paragraphen eines Gesetzte "gänzlich" in Frage stellt, dann frage ich mich (hoffentlich mache ich jetzt nicht noch mehr "kaputt"), was dann die Meinung "Es gilt nicht, was im Gesetz steht, sondern es gilt, was der Gesetzgeber gemeint hat." mit einem Paragraphen bzw. dem gesamten Gesetz macht. Danke für Deine Antwort auf meine Frage. Gibt es dazu von Dir auch noch weitere Infos? Ich kann es zwar nicht belegen, daher akzeptiere ich Deine Ausführungen bzgl. des "Willens des Gesetzgebers zu UHR-Flinten" natürlich als Deine Meinung. Meiner Meinung nach, zielte die Änderung aber nur auf die "bösen" Vorderschaftrepetierflinten und die UHR-Flinten wurden gar nicht berücksichtigt. Die UHR-Flinten fallen jetzt, ähnlich wie .22lr als "Kollateralschaden" wegen der ebenfalls "bösen" (bzw. in diesem Fall vielleicht aufgrund der Auflösung des Ostblocks wirklich leichter zu "beschaffenden") Munition in 5,45 x 39 unter die Regelung. Aber wenn Du das anders siehst, dann habe ich jetzt eine Antwort von Dir. Danke dafür. PS: Wenn der Gesetzgeber einfach geschrieben hätte "Repetierflinten" und evtl. noch "Flinten" über irgendwo definiert hätte, wäre alles etwas einfacher gewesen. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass "der Gesetzgeber" den Begriff "Flinte" nicht kennt und deshalb von "gezogenem Lauf" und "glattem Lauf" spricht.
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Weil mich Deine Meinung zum Thema "Was wollte der Gesetzgeber bei UHR-Flinten ändern?" interessieren würde. Aber ich kann auch verstehen, wenn Dir die Frage unangenehm ist. Die Argumentation "Ein Gesetz gilt nicht wie im Gesetzestext formuliert, sondern es muss zusätzlich, auch bei klarer Formulierung, noch der wahrscheinliche Wunsch des Gesetzgebers berücksichtigt werden." ist für mich zwar zumindest neu, aber gerade unter diesem Aspekt würde mich eben interessieren was der Gesetzgeber Deiner Meinung nach mit den UHR-Flinten neu regeln wollte.
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Sorry, aber ich glaube Du verstehst mich falsch. Ich gehe davon aus, dass ich mich an die Gesetze zu halten habe und Du und nicht ich, redest/schreibst dauernd von "es gilt nicht was im Gesetz steht, sondern das, was der Gesetzgeber wollte". Ich bin der Meinung, dass nach aktueller Rechtslage der Erwerb von UHR-Flinten mit glatten Läufen nicht auf die gelbe WBK möglich ist (ist übrigens auch die Meinung des für mich zuständigen SB). Das ist für mich relevant, da ich gerne eine solche erwerben möchte. Ist für mich allerdings auch kein Problem, da die für mich relevanten Beschränkungen eher aus 2/6 resultieren und nicht aus einem fehlenden "Bedürfnis". Das Thema VRF mit gezogenem Lauf auf gelbe WBK ist mir persönlich ziemlich egal, allerdings sieht das mein SB ebenfalls sehr klar und er würde mir eine solche Waffe nur auf gelbe WBK eintragen. Aus folgenden Gründen würde ich (die Gründe gelten nur für mich, deshalb schreibe ich auch "würde ich") eine VRF mit gezogenem Lauf trotzdem nicht "auf Gelb" erwerben: 1. Ich brauche keinen gezogenen Lauf, da ich entweder nur mit Schrot oder zumindest nur "gemischt" Schrot und Slugs schieße. 2. Ich hätte viel zu viel "Angst", dass ich mir irgendwann nach Jahren einen glatten Lauf kaufe und dann der Händler und ich (weil der Händler evtl. übersieht, dass das nicht erlaubt ist) Ärger bekommt. 3. Das "Problem" eher die 2/6-Regelung ist, aber nicht das Bedürfnis und ich daher eine VRF mit glattem Lauf und einem Wechsellauf mit Zügen/Feldern erwerben würde. 4. Auf die Entfernungen auf die ich mit Slugs schieße, gibt es (evtl. irre ich mich auch, aber wirklich interessieren tut es mich auch nicht) wohl kaum einen erkennbaren Unterschied zwischen glattem Lauf und gezogenem Lauf.