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HBM

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  1. Da Du ja immer darauf hinweist, dass der Wille des Gesetzgebers nicht nur aus dem Gesetz selbst erkennbar ist, sondern viel mehr dazu gehört, würde mich interessieren, was Deiner Meinung nach der Gesetzgeber bei Erstellung des Gesetzes mit den UHR-Flinten "regeln" wollte oder ob der Gesetzgeber die UHR-Flinten mit der Gesetzesänderung gar nicht gemeint hat?
  2. Nur wollte der Gesetzgeber "nur" böse VRF neu regeln oder auch gute (das ist immer der mit dem weißen Pferd) UHR nicht mehr auf Gelb? Was im Gesetz steht ist mir klar, nur was wollte der Gesetzgeber mit den Western UHR oder besser, was wollte er nicht?
  3. Jetzt stellt sich für mich die Frage was der Gesetzgeber mit Unterhebelrepetierern geplant hat? Sollten UHR-Flinten auf Gelb oder nur mit Bedürfnis oder gilt hier einfach "genau an den Wortlaut des Gesetzes halten"? Und was ist mit UHR-Flinten mit gezogenen Lauf, was wollte der Gesetzgeber da? Oder doch besser einfach das Gesetz lesen? Hat jemand Antworten auf meine Fragen?
  4. Und beim Sachbearbeiter, der mir die Auskunft gegeben hat "Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenem Lauf kommen auf die Gelbe WBK - ist im Gesetz klar geregelt.". Möchte zwar keine erwerben, aber was soll ich Deiner Meinung nach tun, wenn ich eine möchte? Und mein Sachbearbeiter das auch so sieht. Zumindest hast Du ein (fast) vor "Sachbearbeiter" gesetzt. PS: Mir ist das Thema ziemlich egal da ich wenn überhaupt eine VRF mit glattem Lauf möchte. Aber ein Gesetz sollte schon so gelten, wie es geschrieben wird ansonsten darf jeder, mit irgendeiner Begründung, machen was er möchte. Evlt. kommt sonst jemand auf die Idee, dass der Gesetzgeber "taktische" Halbautomaten in .22lr gar nicht extra reglementieren wollte. Oder gilt das "es gilt nur, was der Gesetzgeber gewollt hat und nicht was im Gesetz steht" nur einseitig "im Zweifel gegen den Bürger"?
  5. HBM

    Erfahrungen mit HK SFP9?

    z.B. hier http://www.waffen-centrale.de/epages/61692274.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61692274/Products/24262000 , wobei es sicher noch andere Händler gibt, die die Waffe bereits haben.
  6. HBM

    Erfahrungen mit HK SFP9?

    Wobei Du die Glock und deren Abzug nicht unterschätzen darfst. Gerade am Anfang ist ein zu "kurzer" Abzug / Reset der Entwicklung beim Schießen nicht unbedingt förderlich. Auf kurze Entfernungen bemerkt man den Abzugsfehler (so denn einer vorhanden ist) bei einer Glock sehr viel besser als bei den anderen von Dir genannten Waffen. Selbst schieße ich mit der Glock, auch auf 25 Meter, immer mal wieder um zu prüfen, ob sich nicht doch wieder ein paar Fehler "eingeschlichen" haben. Alternativ geht zur "Abzugskontrolle" auch mal eine Trainingseinheit mit der LuPi meiner Tochter, aber das macht mir nicht so viel Spaß, daher eher selten.
  7. HBM

    Erfahrungen mit HK SFP9?

    Frag deinen Trainer mal nach der SigSauer P226 LDC Sport. Die Waffe sollte zum einen geeignet sein und zum anderen auch bezahlbar bleiben. In der "Liga" der neuen (und daher eher noch wenig getesteten) SFP9 liegt noch die Walther PPQ die auch einen ähnlichen Abzug/Reset/etc. hat. Günstig, vor allem günstige Magazine, wäre als Alternative noch die Glock, allerdings ist der Abzug komplett anders und liegt mir z.B. nur bedingt.
  8. HBM

    WBK Frage wegen dauer

    Nein, ist eine "interne" Fortbildung des/der Verbände und das LKA hat damit nichts zu tun und bekommt auch keine Infos. Bei mir ging die erste WBK zwar gefühlt recht schnell und ich hab mich daher nicht eingelesen, welche Abfragen da gemacht werden.
  9. HBM

    SIG Sauer Web ?

    Ja, aufgrund technischer Probleme im Moment noch offline bzw. ohne Inhalt. Siehe http://sigsauer.de/
  10. Ich bin zwar nicht der "angesprochene", aber ich finde auch keine Aussage bzgl. "ausschließen des Anwalts des Durchsuchten". Ich denke, hab dazu jetzt aber auch weder eine positive noch negative Aussage in den Gesetzen gefunden, dass nicht auf den "Anwalt des Durchsuchten" für den Beginn der Durchsuchung gewartet werden muss. Daher ist der "Anwalt des Durchsuchten" wohl eher nicht mit dabei, da einfach nicht vor Ort bzw. nicht rechtzeitig vor Ort. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der "Anwalt des Durchsuchten" bei eine Durchsuchung nicht mit dabei sein "darf", allerdings habe ich dazu auch weder eine positive noch negative Aussage in den Gesetzen gefunden.
  11. Stimmt, alles nur "soll" bzw. "falls möglich" bzgl. "Fremden" und dann auch nur, wenn der Betroffene nicht da ist. Ich muss mal auf unserem Merkblatt in der Firma nachschauen. Ich hätte jetzt gedacht dort steht was von "Recht einen Fremden mit dazu zu nehmen" aber anscheinend irre ich mich. Evtl. mal den Firmenanwalt fragen von dem der "Zettel" ist. Vielleicht ist es auch eine Abwechslung für die Beamten. Bin selbst kein Gemeindebeamter und kann daher nicht nachvollziehen wie interessant so was rüberkommt. Ich wäre, Sicherheit hin oder her, nicht scharf drauf, dabei zu sein.
  12. Da ist aber dann doch weder Staatsanwalt noch ein Gemeindebeamter dabei, zumindest könnte ich mir vorstellen,, dass de meisten Gemeindebeamter "dankend ablehnen".
  13. Ist bei einer Durchsuchung "wegen Waffen" wirklich das Recht einen "eigenen Zeugen" mit dazu zu nehmen eingeschränkt bzw. ausgehebelt?
  14. Ein Veranstalter kann doch, Regelwerk hin oder her, alle Teilnehmer unter 21 Jahren von den Startgebühren freistellen, oder ist das auch im IPSC-Regelwerk "geregelt" bzw. verboten? PS: Da ich die 21 schon ein paar Jahre hinter mir gelassen habe betrifft das eher meine Nachkommen, wobei Dank den aktuellen deutschen Gesetzen hier ja nur .22lfb und Flinte Kaliber 12 (die ganz schön austritt) erlaubt ist. ;-(
  15. Wenn aber "der Wille des Gesetzgebers" nur die Vorderschaftrepetierflinten betrifft, dann müssten ja diejenigen Sachbearbeiter, die eine VRF mit gezogenem Lauf nicht auf "Gelb" eintragen die "1887 Lever Action Shotgun" (siehe http://www.chiappafirearms.com/products/82) zwangsweise nicht auf "Grün", sondern auf "Gelb" eintragen. Es zählt ja der Wille des Gesetzgebers und nicht der Gesetzestext. Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, aber wer weis schon was nicht noch alles gibt. ;-)
  16. Beim BDS darfst Du bei Fallscheibe nur zwei Magazine mit je 8 Schuss verwenden. Evtl. nimmst Du die CZ in .40S&W als "Ergänzung" zur P210.
  17. Evtl. habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Eine SIG 210 mit unten liegendem Magazinhalter ist nur sehr bedingt für Mehrdistanz-Parcour geeignet. "Spaß" bedeutet für mich, zumindest im Wettkampf eine erfolgreiche Platzierung und diese ist mit einer "moderneren" Waffe mit der schnellere Magazinwechsel möglich sind, einfacher/besser möglich. Daher wäre die Begründung in diesem Fall eher "Leistungssteigerung" und zusätzlich eine schneller zu erfassende Visierung für Mehrdistanz. Einfacher wäre natürlich z.B. eine SigSauer X-Six in 9 mm für "Fallscheibe" oder für "Speed" mit mehr als 1.300 Gramm als "Erstwaffe" und dann eine weitere 9 mm für Präzision oder Mehrdistanz. Oder, wie schon geschrieben, verschiedene Visier-Varianten für die Waffen.
  18. Meine SIG P210 (alte Version mit Magazinhalter unten) macht bei Mehrdistanz-Parcour überhaupt keinen Spaß da ein Magazinwechsel nicht zügig funktioniert. Das wäre z.B. schon mal ein Grund für eine zweite 9 mm auch wenn die SIG P210 natürlich "zugelassen" ist.
  19. Haben dann Büchsen "per Definition" immer gezogene Läufe oder Läufe mit Polygonprofil?
  20. Meiner Meinung nach die Flintendisziplinen bei der DSU. Im genehmigten Sporthandbuch wird nur von Flinten gesprochen und keine "Einteilung" bzw. Beschränkung auf Läufe ohne Züge und Felder getroffen. Es steht nur: Repetierflinten: Alle Vorderschaft- und Unterhebelrepetierflinten mit: Magazinkapazität mindestens 5 Patronen, Gewehrschäftung, offener Visierung, Leuchtpunktvisier „Dot“. bzw. Kaliber 12 (ausschließlich) Munition Patronen mit Flintenlaufgeschoss Daher würde ich davon ausgehen, dass hier jegliche Flinten möglich sind. Bezüglich "gezogenem" Lauf wird in der DSU-Sportordnung nur in Verbindung mit Vorderladerwaffen und Modellkanonen ;-) gesprochen. PS: Ich muss mir echt noch mal die Sportordnungen durchlesen. Eine Schwarzpulverkanone auf Zielscheiben zu schießen wäre echt mal was. Da hätte sich der Wiederladekurs (incl. Schwarzpulver) doch auch mengenmäßig endlich mal gelohnt. :-) PS2: Aus diversen Gründen werde ich mir Repetierflinte über Bedürfnis/Voreintrag erwerben. Wenn der SB das einträgt sollte das bei der derzeitigen Rechtslage o.K. sein. Ich denke zwar, dass im Moment eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf "vormal" auf die Gelbe gehören würde, aber da ist mir der Stress, wenn z.B. die DSU Ihre Sportordnung ändert oder der Gesetzgeber "nachbessert" einfach zu groß. Da hab ich eher ein Problem mit 2/6, aber das ist ja wieder eine andere Baustelle.
  21. HBM

    EGUN mal wieder.....

    Stimmt, hab ich übersehen. Eine Auskunft wäre wohl nur "zu erzwingen", wenn vorher Daten übergeben wurden oder Daten genutzt werden. Die Frage "Wie werdet Ihr speichern?" könnte bei einem "öffentlichen" Anbieter aber evtl. schon berechtigt sein. Evtl. gibt es eine Auskunftspflicht lt. Datenschutzgesetz auch schon vor der Übergabe von Daten bei "Aufforderung zur Übergabe". Zumindest wäre das sinnvoll, da ich als Nutzer ja vorher wissen möchte, was mit meinen Daten und wie bzw. wie lange, etc. gemacht wird. Da müsste ich mich aber jetzt ins Datenschutzgesetz einlesen und dazu habe ich keine Lust. ;-)
  22. HBM

    EGUN mal wieder.....

    Eine "Nicht-Auskunft" über den Verbleib bzw. Nutzung von Daten kann einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellen.
  23. HBM

    EGUN mal wieder.....

    Leider online nicht abrufbar, da die/der Geschäftsführer der GmbH seit 2007 keine Gesellschafterlisten mehr abgegeben hat. Dies ist eigentlich verpflichtend, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wer möchte kann das Amtsgericht Darmstadt bzgl. "HRB 9258 – eGun GmbH" anschreiben und fragen, warum keine Gesellschafterliste online ist. Das Amtsgericht mahnt dann die Firma und falls immer noch nichts abgegeben wird gibt es "aufsteigende" Ordnungsgelder.
  24. Jetzt stellt sich nur die Frage, welche Bauteile in den "kommerziellen" Produkten verbaut werden. Da bin ich mir oft nicht sicher ob teuer auch wirklich gut ist. Selbst hab ich aber noch keine Geschwindigkeits-Messgeräte unter verschiedenen Temperaturen getestet. Lichtempfindlich sind die Teile aber teilweise recht massiv. Keine Ahnung ob das jetzt konstruktionsbedingt (siehe vorherige Beiträge) oder komponentenbedingt ist. Die Ergebnisse waren, bei unterschiedlichem Licht, allerdings reproduzierbar verschieden.
  25. Insolvenz "muss" nur der/die Geschäftsführer anmelden. So lange die Gesellschafter durch Kapitalerhöhungen, Kapitalrücklagen oder "Darlehen mit Rangrücktritt" oder Abschluss eines "Beherrschungs- und Gewinn-Abführungsvertrages" (hoffentlich habe ich jetzt nichts vergessen) die Zahlungsfähigkeit sicher stellen braucht es, auch bei massiver Überschuldung, keine Insolvenz. (Sehr verkürzte Darstellung, da noch eine "positive Fortführungsprognose" und noch weitere Voraussetzung notwendig sind und das ganze "so" auch erst seit der Finanzkrise so gilt.) Noch kürzer kann man sagen, dass, so lange die Firma laufend zahlen kann und "irgendwer" eine positive Fortführungsprognose stellt, keine Insolvenz angemeldet werden muss.
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