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HBM

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  1. Kein Problem, die Diskussion ist für mich auch eher amüsant als interessant. ;-)
  2. Meinst Du jetzt "gezogene Läufe nicht ausgeschlossen"?
  3. Sorry, aber man kann zu KiPo nicht stehen, wie man will. KiPo ist illegal, nicht zu tolerieren und kompromisslos zu verfolgen. Die Konsumenten bilden den Markt für KiPo und damit zumindest eine der Grundlagen für diverse Verbrechen und viel Leid. PS: Man kann darüber diskutieren, ob Konsumenten von KiPo automatisch so viel "Gesetzesuntreue" unterstellt werden kann, dass Waffenbesitz nicht mehr tragbar ist aber KiPo sowie deren Konsum kann man nur ablehnen.
  4. Der einzige Unterschied zwischen Stufe 0 und Stufe 1 ist, dass man in Stufe 0 nur maximal 10 Kurzwaffen aufbewahren darf und in Stufe 1 eben eine "unbegrenzte" Anzahl von Kurzwaffen. Munition, auch für die im 0er oder 1er aufbewahrten Waffen, darfst Du gemeinsam im Schrank lagern.
  5. Und ich dachte immer man "gilt als unschuldig" und nicht man "ist unschuldig", aber evtl. reden wir auch nur an einander vorbei.
  6. Zwar etwas OT, aber für mich gibt es einen Unterschied zwischen "ist unschuldig" und "gilt als unschuldig". Wenn jemand nicht erwischt wird, dann gilt derjenige als unschuldig bzw. bleibt eben unentdeckt, dadurch natürlich auch unbestraft (vom evtl. schlechten Gewissen mal abgesehen). "Unschuldig" ist derjenige nach dem Gesetz nach aber nicht, zumindest kenne ich keinen Paragraphen in dem steht "Wenn jemand nicht erwischt wird, dann ist er unschuldig." ;-) PS: Das jemand, der erwischt wird (zumindest theoretisch) als unschuldig gilt, bis man ihm beweisen kann, dass er schuldig ist, das finde ich gut so, unschuldig ist er deshalb aber nicht.
  7. Ja, ich kann mich erinnern, dass beim Hausbau (ist allerdings schon mehr als 15 Jahre her) die Dachdecker Faustmesser zum "durchstoßen" der Teerpappe verwendet haben und auch mit diversen Einhandmessern zu Gange waren. Aber das ist natürlich schon lange her und ich bin selbst kein Dachdecker. ;-)
  8. Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen, dass alle Dachdecker ihr Arbeitsgerät als "verbotene Waffe" betrachten und in einem Tresor wegschließen bzw. besonders darauf auf passen.
  9. Gründe bei mir sind z.B. weil - die WBK dann gleich wieder mitgenommen werden kann - die Gebühr einfach in bar eingezahlt wird und ich nichts überweisen muss - die Behörde auf meinem Arbeitsweg liegt - der Sachbearbeiter/in recht nett ist (gut, das wusste ich beim ersten Mal nicht und ist auch kein echter Grund aber zumindest kein Hindernis) - mit der richtigen Begründung auch mal drei statt zwei Waffen auf einmal genehmigt werden (o.K., das könnte man sicher auch schriftlich machen, aber ich denke mir halt, dass ein Sachbearbeiter, immerhin auch ein Mensch, gerne erklärt bekommt, warum man was von ihm will. Da kann ich natürlich auch falsch liegen und die Besucher gehen ihm auf den Wecker, allerdings habe ich bei meinem Sachbearbeiter/in nicht das Gefühl) So hat jeder sicherlich seine Gründe, warum er etwas macht. Bei einem Sachbearbeiter wie vom Thread-Ersteller beschrieben würde ich allerdings auch eher den schriftlichen Weg wählen da sicherlich stressfreier. Oder, wie schon geschrieben, auf den "echten" Sachbearbeiter warten, allerdings die 14 Tage Anmeldefrist unbedingt einhalten und daher evtl. doch lieber was schreiben.
  10. Vorab ein Link zu einem Artikel der nur indirekt zum Thema passt, aber für jeden LWB ein paar nette Argumente enthält. Und wer weis schon, dass Fisch viel gefährlicher als Rindfleisch ist: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/pruem/aktuell/Heute-in-der-Pruemer-Zeitung-An-verschluckten-Fischgraeten-sterben-mehr-Menschen-als-an-Rinderwahn;art8111,3447348 Der Unterschied zwischen "nach Lust und Laune entscheiden" und "nachdenken ob ein Gesetz/Verordnung/Anweisung gegen z.B. die menschlichen Grundrechte verstösst und danach zu entscheiden dieses Gesetz nicht einzuhalten" ist Dir aber hoffentlich schon bewusst? Ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung (Ich gehe mal davon aus, dass für Dich geltende Verordnungen auch "Recht" sind) kann durchaus gegen unser aktuelles Grundgesetzt verstoßen und dann hast Du, ich bleibe jetzt mal bei Deiner Wortwahl, das "Recht" gegen diese Verordnung oder dieses Gesetz zu verstoßen bzw. dich daran zu halten. Natürlich immer mit dem Risiko, dass sich danach herausstellt (bzw. höchstrichterlich festgestellt wird), dass die Verordnung doch mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Das Beispiel ist meiner Meinung nach etwas falsch, da ich nicht glaube, dass es ein Gesetz gab, dass Dich verpflichtet hat einen Nachbarn zu denunzieren, der Juden im Keller versteckt hat. Bin mir da aber nicht sicher, da gerade damals praktisch alles "gesetzlich legitimiert" wurde um nach außen den Anschein zu erwecken "das ist alles legal was wir machen". Es gab sogar ein Gesetz, das geregelt hat, wie der Staat das Eigentum von jüdischen Kindern verwerten durfte nachdem deren Eltern ins KZ geschafft wurden. Aber genau aus diesem Grund würde ich ein "Gesetz zum Strahlenschutz", das, egal ob sinnvoll oder nicht (kann ich nicht beurteilen), zumindest die Aufgabe hat Menschen zu schützen, nicht mit Gesetzen aus dem dritten Reich vergleichen. Auch sehe ich hier kein "Recht" darauf sich einfach nicht an diese Gesetze zu halten. Jetzt wären wir wieder beim Artikel unter http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/pruem/aktuell/Heute-in-der-Pruemer-Zeitung-An-verschluckten-Fischgraeten-sterben-mehr-Menschen-als-an-Rinderwahn;art8111,3447348 und der Himbeere. Bist Du wirklich der Meinung, nur weil in Himbeeren sehr viele Schadstoffe enthalten sind, sollten auch in allen künstlich hergestellten Lebensmitteln eine solch hohe Konzentration von Schadstoffen erlaubt werden? ich hoffe mal nicht bzw. ich hoffe, dass Du dich nicht mit dieser Meinung soweit durchsetzen kannst, dass die diversen Lebensmittel-Verordnungen bzw. -Gesetze geändert werden. Ansonsten müsste ich nämlich auch mit den dann sicherlich höheren Schadstoffen (aufgrund von "besser haltbar", "billigere Herstellung", etc.) leben. PS: Nur damit mich alle richtig verstehen: Ich bin gegen das Verbot von Himbeeren und auch gegen eine Zwangsumsiedlung aus natürlich radioaktiv belasteten Gebieten. ;-)
  11. In dem Link steht gleich als erstes der Hinweis, dass für Vorrichtungen die unter der Freigrenze liegen keine Bauartzulassung möglich ist. Jetzt Deine Anmerkung zum Thema "Lagern" und dann ergibt sich doch gleich wieder ein neues Problem, oder sehe ich das jetzt falsch und dies Summe ist nur "böse" wenn jedes einzelne Teil vorher "böse" war?
  12. Warum merkwürdig. Es geht hier um zwei verschiedene Sachverhalte: 1. Du jagst nur mit eigenen Waffen und lässt Dir in die WBK die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz für Munition für die entsprechenden Kaliber eintragen. 2. Du jagst auch mal mit geliehenen Waffen (z.B. weil Du für ein bestimmtes Wild ein größeres Kaliber brauchst, aber Dir nicht gleich selbst eine Waffe mit diesem Kaliber kaufen möchtest) und lässt Dir dafür einen Munitionserwerbsschein ausstellen. Keine Ahnung ob 2. sehr oft vorkommt und ob Du den Munitionserwerbsschein ohne Probleme bekommst, aber "merkwürdig" ist das nicht.
  13. Bescheid vom 01.04.2014: BAnz AT 01.04.2014 B6.pdf
  14. Dann hast Du recht und es bleibt nur entweder die 4,- ohne "knurren und murren" zu addieren oder halt noch was zusätzlich zu kaufen. PS: Hätte mir die Website vorher anschauen sollen. Sorry
  15. Wobei ich es auch nicht mag, wenn beim Kauf "versteckte" Kosten auftauchen, teilweise erst ganz am Schluss nach Eingabe von Adresse, etc.. Ich kenne diesen konkreten Fall nicht, aber auf den "normalen" Handel (nicht online) übertragen verstehe ich das so, dass ich in einen Laden gehe, weil im Schaufenster der Artikel für 75,- Euro angeboten wird und beim bezahlen bekomme ich dann die Info, dass ich (aufgrund Mindermenge) 4,- Euro Aufschlag zahlen muss. Da wäre ich auch sauer, egal wie günstig ich den Artikel bekomme. Das hat dann aber weniger mit dem Endpreis als mit dem "nachträglichen" Aufpreis zu tun - für mich absolut verständlich und hat nichts mit "Geiz ist geil" zu tun.
  16. Und jetzt noch die gleichen Szenen mit lauter "bewaffneten" Studenten. Die Wahrscheinlichkeit, dass einer den "Ausbilder" trifft wäre dann wohl sehr hoch, allerdings gäbe es wohl auch verletzte Studenten durch Schüsse von anderen Studenten. Ein "Angreifer" würde sich aber wohl eher eine unbewaffnete Klasse aussuchen - warum wohl? ;-)
  17. ZITAT-ANFANG Die Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (§ 27 Absatz 3) ist hinreichend sichergestellt, wenn auf der Schießstätte eine angemessene Anzahl derartig qualifizierter Personen anwesend und eine ständige Beaufsichtigung der minderjährigen Schützen durch diese Personen gewährleistet ist; die Angemessenheit richtet sich u. a. nach der Größe der Schießstätte, insbesondere auch der Anzahl der von diesen Personen insgesamt zu betreuenden Schießbahnen sowie der Zahl der gleichzeitig von Minderjährigen genutzten Schießbahnen. Die Obhut durch qualifiziertes Personal ist weder gleichzusetzen mit der Aufsicht beim Schützen noch mit der Schießstandaufsicht. ZITAT-ENDE Für mich sagt die WaffVwV, siehe Zitat, aber gerade, dass auf einer Schießstätte gleichzeitig bzw. gemischt Jugendliche und Erwachsene schießen dürfen. Von einer Kaliberbegrenzung für Erwachsene im Beisein von Jugendlichen habe ich noch nichts gehört, also alles kein Problem. Evtl. druckst Du Dir, wenns Dir wichtig ist, die WaffVwV aus und fragst mal nach. Als Verein, der keine Jugendlichen hat würde ich das auch erst mal einfach so aktzeptieren, da es mir ja egal ist. Die Erklärung ist aber, siehe oben, zumindest meiner Meinung nach, falsch. Ich habe zwar nur gute Erfahrungen mit Vereinen, aber frag doch einfach mal mit dem Hinweis auf die WaffVwV nach. Evtl. sind die anderen ja sogar froh, wenn endlich auch Nachwuchs schießen darf. Ansonsten verstehe ich Dich schon, wenn die Verantwortlichen bei Dir vor Ort (die kenne ich ja nicht) gleich eingeschnappt sind, dann muss man sich natürlich zweimal überlegen was man sagt.
  18. Warum? 1. Standordnung - muss man wohl akzeptieren aber evtl. kann man mit dem Betreiber bzgl. einer Änderung reden 2. Aufsicht will das nicht - muss man wohl akzeptieren, aber die Frage "Warum?" bzw. die Antwort wäre interessant. 3. der Verein will das nicht - muss man, in dem Verein wohl erst mal akzeptieren, aber ein Gespräch mit dem Vorstand hilft hier evtl. auch 4. ein/die andere/r Schütze/n wollen das nicht - wäre mir ziemlich egal ;-) 5. aufgrund Anordnung von ..... - die Anordnung würde mich interessieren :-)
  19. Wieso wäre, lt. Gesetz bzw. auch lt. normalem Menschenverstand, es für meinen 15-jährigen Sohn ein Problem, wenn neben Ihm ein anderer Schütze mit einer .375 Magnum schießt? Ich stehe ja, nur für Ihn zuständig, direkt neben Ihm, während er mit meiner KK-Pistole schießt. PS: Natürlich habe ich eine bestanden Aufsichtenschulung des BDS sowie die Jugend-Aufsichtenschulung (ebenfalls bestanden) bereits hinter mir.
  20. In Bayern (BBS, ein Landesverband des BDS) gibt es ebenfalls BDS-Jugendaufsichtenschulungen als "Erweiterung" zur normalen Stand-Aufsichtenschulung. PS: Formal, also lt. Waffengesetz, sollte auch eine anderweitige Ausbildung/Schulung zum Umgang mit Jugendlichen ausreichen (z.B. Befähigung zur Ausbildung, Pfadfinder-Jugendleiter, etc.) da es primär um den besonderen Umgang bzw. Besonderheiten im Umgang mit Jugendlichen geht. In wie weit Verbände eine solche anderweitige Ausbildung anerkennen muss allerdings im Einzelfall mit dem jeweiligen Verband geklärt werden.
  21. http://www.vdw-duesseldorf.de/
  22. Frag mal bei Deiner Bank nach, ob die Kontonummer mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Wenn nicht, dann sollte es, evtl. mit Vorlage der Anzeige bei der Polizei, möglich sein die Überweisung evtl. rückgangig zu machen. Bin mir nicht sicher, aber bei z.B. einem Zahlendreher ist so etwas möglich, so lange das Geld noch auf dem Konto des Zahlungsempfängers ist.
  23. Auf jeden Fall einen Termin bei Müller in Manching ausmachen. Ich habe mich damals eigentlich nur aufgrund des "Designs" der Schießbrillen für Müller entschieden, aber bei dem Termin habe ich dann sehr schnell gemerkt, dass dort wirklich sehr viel Erfahrung im Brillensystem steckt. Alleine die wirklich einfach austauschbaren (für dynamisch bzw. Präzision brauche ich unterschiedliche Werte) und farblich gekennzeichneten Gläser haben mich dann noch zusätzlich überzeugt. Du solltest Dir allerdings vorher überlegen, ob Du mit oder ohne Diopter schießen möchtest oder gleich Gläser für beides mitnehmen. Ich habe meine Gläser mit Diopter einmessen lassen und jetzt schieße ich doch recht oft ohne, gerade, wenn es nicht um ganz konzentriertes Training geht. Daher werde ich mir noch mal ein Glas zum tauschen machen lassen. PS: Für Ordonanzgewehr brauche ich allerdings immer einen Diopter, sonst gehen die Ergebnisse echt in die Knie. ;-)
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