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Spätestens bei "Ich habe keine Zeit die Website auf dem laufenden zu halten" wird die Argumentation aber sehr dünn. ;-)
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Erstaunlich ruhig um "diejenigen, die nicht genannt werden sollen"
HBM antwortete auf botack's Thema in Waffenrecht
Bei einer Firma in Deutschland bzw. "Steuerpflicht in Deutschland" macht das eher weniger Sinn, vor allem bei der aktuellen Gesellschafterstruktur der GmbH (Stand: 06.11.2013): Nr. Gesellschafter: 00.001 - 33.600 Armatix S.A., Luxenburg 33.601 - 36.960 Montain Partners AG, St. Gallen, Schweiz 36.961 - 40.320 KfW, Bonn 40.321 - 44.352 Doultin S.A., Luxenbourg Die KfW-Bank als Gesellschafter (wahrscheinlich über ERP-Beteiligungsprogramm) der GmbH wird sicherlich nicht an "steuerlichen Verlusten" interessiert sein bzw. hier "Spielchen" akzeptieren. Der Vollständigkeit halber hier die Infos zu den Gesellschaftern "im Wandel der Zeit ;-)": Gesellschafter zum 13.04.2007: 1. Brockhaus Private Equity Verwaltungs GmbH, Frankfurt - 1.000,- Euro 2. Co-Investor AG, Baar-Zug - 500,- Euro 3. Moraun Investments S.A., Luxenburg - 22.500,- Euro 4. Hans Gutegast, Los Angeles - 150,- Euro 5. Dr. Stephan Parhofer, München - 650,- + 350,- Euro 6. Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank, Karlsruhe - 8.450,- Euro Gesellschafter zum 10.01.2008 (bzw. 23.04.2008): 1. Brockhaus Private Equity Verwaltungs GmbH, Frankfurt - 1.000,- Euro 2. Co-Investor AG, Baar-Zug - 500,- Euro 3. Moraun Investments S.A., Luxenburg - 22.500,- + 500,- + 350,- + 150,- + 8.450,- Euro 4. Hans Gutegast, Los Angeles - 150,- Euro Gesellschafter zum 04.09.2008: Armatix S.A., Luxemburg - alle Anteile bzw. gesamte Stammeinlage in Höhe von 33.600,- Euro Gesellschafter zum 17.08.2011: 1. Armatix S.A., Luxemburg - 33.600,- Euro 2. Mountain Partners AG, St. Gallen - 3.360,- Euro (Kapitalerhöhung) 3. KfW, Bonn - 3.360,- Euro (Kapitalerhöhung) Gesellschafter zum 06.11.2013 (siehe oben): 1. Armatix S.A., Luxemburg - 33.600,- Euro 2. Mountain Partners AG, St. Gallen - 3.360,- Euro 3. KfW, Bonn - 3.360,- Euro 4. Doultin S.A., Luxembourg - 4.032,- Euro -
Erstaunlich ruhig um "diejenigen, die nicht genannt werden sollen"
HBM antwortete auf botack's Thema in Waffenrecht
Keine Ahnung ob "Inkognito" oder nicht, aber bei einem Verlust von über 3 Mio. in 2012 und insgesamt über 15 Mio. aufgelaufenem Verlust werden bei "nur" 7,5 Mio. Kapitalrücklage im Jahr 2013 weitere 7-8 Mio. für die Gesellschafter zu zahlen "fällig geworden" sein. Ansonsten bzw. wenn die Gesellschafter nicht nachschießen (in dem Zusammenhang ein interessantes Wort), wäre ich ungern dort Geschäftsführer. ;-) -
Gott sei Dank ist es kein "Unrechtsstaat", wenn sich Richter an Gesetze halten. ;-) Sorry, ist zwar OT, aber der Satz musste jetzt, aufgrund diverser Aussagen im Thread, einfach sein.
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Wen meinst Du mit "Ihr"? Wie kommst Du auf die Idee, dass "uns" (wieder die Frage, wer ist "uns") Gelegenheitsschützen (Breitensport) nicht recht sind bzw. die dann keine Waffen haben sollen? Für mich und ich würde mich inzwischen als zumindest "ambitionierten Sportschützen" ("erfolgreicher" kann ich leider noch nicht schreiben ;-)) bezeichnen, gilt dies ganz gewiss nicht. Auch viele andere Schützen, die ich kenne, freuen sich über jeden "Neuzugang" bzw. auch über Freunde / Bekannte die nur mal reinschnuppern, auch wenn das manchmal, neben dem Training, etwas aufwendig ist. Hier helfen immer alle zusammen. PS: Außerdem will man als engagierter Sportschütze ja nicht letzter werden und da sind "Breitensportschützen" immer recht nützlich, besonders beim Start in neuen Disziplinen. ;-)
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Sehe ich ähnlich, wobei ich mich im Bereich Skisport als "Breitensportler" bezeichnen würde, einfach, weil mir kein anderer Begriff einfällt. Es ist Sport und es ist kein Wettkampf-Sport (zumindest wie ich und anscheinend auch Du Ski fährst), also Breitensport. Keine Ahnung, wie das bei anderen ist, aber ich schieße mindestens 10-20 Mal im Jahr auf "fremden" Schießständen (z.B. wg. 300m oder mal was anderes sehen oder beruflich unterwegs, etc.) und da war es noch nie ein Problem sich eine Vereinswaffe auszuleihen. Meistens konnte man dann auch noch andere Waffen ausprobieren. Bei kommerziellen Schießständen sucht man sich eine Waffe aus, unterschreibt die Bedingungen und nach einer kurzen Einweisung zum Stand kann man trainieren bzw. eher ausprobieren. Dazu braucht es weder Verein noch andere Vereinsmitglieder. Dann noch ein oder zwei professionelle Kurse und schon sind die Termine zusammen. Klar, "schlimmer geht immer" ;-), aber meiner Meinung nach wird durch die diversen Regelungen der "Breitensport Schießen" immer komplizierter. Natürlich ist das so gewollt, aber für die Sicherheit im öffentlichen Raum hat das eine eher nicht vorhandene Bedeutung. PS: Sind wir eigentlich schon komplett OT oder passt das noch "irgendwie"?
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Die Frage ist hierbei, was ist ein "Sportschütze", vor allem, was ist ein "Sportschütze - Breitensport"? Persönlich bin ich gegen das "Bedürfnissprinzip", auch wenn es mich als "Sportschütze, der gerne Wettkämpfe schießt" nur bedingt einschränkt. Sollte ich einmal nur noch "Schießen als Breitensport und nur noch zum Spaß" ausüben möchten, dann sähe das anders aus. Auch dann wäre ich aber "Sportschütze", wenn auch im Bereich "Breitensport". Das ist genau das Problem. Bist Du "Skisportler" oder nur noch "Skifahrer" und warum bist Du kein "Skisportler - Breitensport"? Wahrscheinlich fährt ein Markus Wasmeier mir nur sechs Tagen im Jahr immer noch "sportlicher" als ich, wenn ich 18x im Jahr zum Skifahren fahre. PS: Du hast recht, dass die diversen Hürden (Vereinsmitgliedschaft, Verbandsbedürfnis, Wartezeit, etc.) sicherlich den ein oder anderen potenziellen Schützen abhalten, aber ich denke gerade für die von Dir angesprochenen "Sportschützen-Mantelträger" werden sich nicht abhalten lassen. Aber in diesem Punkt kann man ja, mangels "Vergleichszahlen" auch anderer Meinung sein.
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Evtl. verwechselst Du ja auch was. Es gibt im Gesetz nur die Definition "regelmäßig", sowie richtig. Zusätzlich gibt es eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)" vom 5. März 2012 (siehe z.B. http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf ). An diese Verwaltungsvorschrift brauchst "Du" dich nicht zu halten, aber im Normalfall hält sich Dein Sachbearbeiter und normalerweise auch Dein Verband daran. In der Verwaltungsvorschrift steht zum Thema "regelmäßig" folgende Definition: 14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftma- chung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilver- bandes darüber, dass – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Mo- naten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf- fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); – die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportord- nung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des An- tragstellers auch geschossen werden kann. Die Pflicht des Sportschützen, sein Bedürfnis glaubhaft zu ma- chen, beschränkt sich in der Regel auf die Vorlage der Be- scheinigung. Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Be- scheinigungen lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen. Glaubhaft zu machen sind Tatsachen, die belegen, dass diese gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Glaubhaftmachung müssen Angaben gemacht werden, die es der Waffenbehörde ermöglichen zu beurteilen, ob eine über- wiegende Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung der gesetz- lichen Voraussetzungen spricht. Die Bescheinigung darf sich daher nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes und der bloßen Behauptung, dass diese Voraussetzungen vorlie- gen, erschöpfen, sondern muss nachvollziehbare Angaben da- rüber enthalten. Hervorhebung der 18x bzw. 12x (dann jeweils einmal pro Monat) hab ich gemacht. PS: Einmal monatlich Skifahren wäre echt teuer bzw. extrem aufwendig. Aber für den Kauf von Skiern gilt die Regelung ja nicht. :-)
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Entweder ich fahre jedes Monat mindestens einmal Ski oder 18x im Jahr und warte ein Jahr nach Beitritt in einem Skiclub bis ich mir zwei paar Ski (mehr geht erst mal nicht) kaufen darf oder ich mache einen "Outdoor-Ski-Kurs für Waldfahrten" was mich mindestens drei Wochen meiner Zeit kostet incl. Prüfung mit viel Theorie zum Skifahren um mir gleich Ski kaufen zu dürfen. PS: Bevor ich es vergesse, gefährliche Carving Ski mit weniger als 10 Zentimeter breite an der schmälsten Stelle darf ich natürlich nur mit "Outdoor-Ski-Kurs" kaufen. PS-2: Wenn ich der zuständigen Behörde ein wirklich wichtiges Bedürfnis für ein paar Ski nachweisen kann (z.B. Wohnen auf der Alm auch im Winter) dann bekomme ich natürlich, von den finanziellen Einschränkungen abgesehen, gleich ein paar Ski. PS-3: Hätte jetzt fast die Antwort vergessen: Für mich als Sportschütze "Waffg" in Verbindung mit "WaffVwV".
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Seh ich etwas anders. Wenn mir der Staat vorschreibt mindestens 18x im Jahr Ski zu fahren und dann noch Mitglied in einem Skiclub zu sein, nur weil ich ein paar Ski kaufen möchte, dann wäre das für mich echt nervig, da ich aufgrund meiner vielen Schießtermine bzw. Training nur sehr wenig zum Skifahren komme. Daher, nicht nur bürokratische Hürden, sondern auch zeitlicher Aufwand. Vom finanziellen Aspekt mal ganz abgesehen. Wenn ich für den "Bedarf" ein paar Ski erst für eine Genehmigung zahlen muss und dann für den Eintrag in den Skipass noch mal und wenn ich zusätzlich noch laufend Wachs kaufen möchte, dann für den weiteren Stempel noch mal den Geldbeutel aufmachen muss, dann sind das nicht nur "bürokratische Hürden". PS: Zwei bis dreimal im Jahr möchte ich aber doch gerne Skifahren und das auch gerne mit eigenen Ski und nicht mit geliehenem "Material".
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Im Moment schieße ich im Schnitt drei Mal pro Woche und in manchen Wochen auch bis zu fünf mal, besonders wenn Wettkämpfe mit dazu kommen. Keine Ahnung, ob ich irgendwann 150 Waffen dafür "brauche", aber erlaubt wäre es, zumindest nach aktuellem Waffenrecht schon. Wenn, wie anscheinend in diesem Fall (hab mich aber Mangels gesteigertem Interesse nicht komplett eingelesen), "Jagdwaffen", "Sportwaffen" und evtl. sogar noch was geerbtes zusammenkommen und das über Jahre, dann kann ich mir die Zahl schon vorstellen. Ich würde meinen ersten "Schweden" nicht mal verkaufen, wenn er gar nicht mehr schießt, geschweige denn wenn die Präzision nachlässt. Da hängen einfach zu viele Erinnerungen/Erfolge dran. Aber anscheinend wollte der Betroffene hier keine Argumentation vortragen, evtl. war's auch nur eine "schlechter" Anwalt oder ... Das sehe ich ähnlich, aber keiner von uns weis, ob es sich wirklich um eine "Sammlung" gehandelt hat, oder einfach über die Jahre eine "Ansammlung von Waffen" (aus unterschiedlichen Bedürfnissen bzw. Herkunft) entstanden ist. Einfach aus der "Aktenlage" jetzt hier zu entscheiden ist nicht fair, aber natürlich drängt sich der Verdacht auf, dass hier vom Betroffenen nicht sehr intelligent/vorausschauend gehandelt wurde. Keine Ahnung, ob ich an "Probleme" denken würde, wenn mir mein Sachbearbeiter die zehnte Waffe in 6,5x55 eintragen würde. Nach der aktuellen Rechtslage würde ich davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter mir irgendwann sagt "Aber jetzt langts dann mal mit den Schweden, oder wollen Sie sammeln, dann können Sie das ja auch beantragen.". Als ich zum Start meiner "Karriere" ;-) als Sportschütze gleichzeitig meine ersten drei Waffen beantragt habe ging das auch, da der SB hier einen Spielraum durch die Formulierung "in der Regel nicht mehr als" hat. Beim Eintragen der Waffen hat der SB mich aber auch noch mal darauf hingewiesen im nächsten halben Jahr keine Waffe auf "Die Gelbe" zu kaufen. Hätte er nicht tun müssen und war mir natürlich klar, hab es aber trotzdem sehr nett gefunden und daher gehe ich davon aus, dass er mich auch im Vorfeld "warnen" würde, wenn er irgendwann ein Problem mit zu vielen Waffen auf gelb hätte.
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Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
HBM antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Den Unterschied zwischen Deinen beiden Äußerungen begreifst Du aber schon, oder? Das Thema an sich interessiert mich nicht besonders aber mit Deiner ersten Äußerung hast Du es doch tatsächlich geschafft, dass ich Deine Beträge ausblenden lasse. PS: Ich denke, dass es sich beim Thema um eine rechtliche Grauzone handelt und bis zur Klärung der/die Sachbearbeiter entscheiden. Ob es sinnvoll ist eine "Flinte mit gezogenem Lauf" auf Gelb zu erwerben muss jeder selbst entscheiden. Mir wäre es alleine deshalb zu "gefährlich" da ich nach drei oder vier Jahren bei einem evlt. Laufwechsel evtl. vergesse, dass ich nur einen Lauf mit Zügen einbauen darf und keinen "normalen" Lauf. Das alleine würde mich, ist aber natürlich nur meine Meinung, davon abhalten eine Rebetier-Flinte auf Gelb zu erwerben. PS2: Zum Thema "blaue Schrift" - empfinde ich als "unhöflich" da sehr aufdringlich und nervig, stört einfach. -
"Waffenverwaltungsvorschrift - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.2 Stahlruten sind biegsame Gegenstände aus Metall, die zusam- men geschoben werden können und in der Regel mit einem Metallkopf versehen sind. Starre Teleskopschlagstöcke, unabhängig von der Länge im eingeschobenen Zustand, unterliegen nicht diesem Verbot. Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläu- che, Riemen und Stricke, bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert ist. Die Biegsamkeit ist wie bei der Stahlrute wesentliches Kriterium, da nur dadurch die beabsichtigte Verstärkung der Schlagwir- kung gewährleistet wird. Mit Sand gefüllte Ledersäckchen sind nur als Hiebwaffen anzusehen, nicht aber als Totschläger." Nach dem lesen der Verwaltungsvorschrift würde ich jetzt auch eher nach "nicht verboten" tendieren: 1. keine Stahlrute, da die Eigenschaft "kann zusammengeschoben werden" fehlt 2. kein Totschläger, da die Eigenschaft "an einem Ende schwerer" fehlt
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Ja, ich denke als "Stahlruten" verboten, da flexibel und biegsam. Siehe http://www.dtsdv.de/Verband/Downloads/Newsletter/WaffengesetzPolizeispiegel.pdf
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Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
HBM antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Kein Problem, die Diskussion ist für mich auch eher amüsant als interessant. ;-) -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
HBM antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Meinst Du jetzt "gezogene Läufe nicht ausgeschlossen"? -
Warum wird vom Gesetz her zwischen gekaufter und wiedergeladener Munition unterschieden?
HBM antwortete auf Rohrzange's Thema in Waffenrecht
Warum merkwürdig. Es geht hier um zwei verschiedene Sachverhalte: 1. Du jagst nur mit eigenen Waffen und lässt Dir in die WBK die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz für Munition für die entsprechenden Kaliber eintragen. 2. Du jagst auch mal mit geliehenen Waffen (z.B. weil Du für ein bestimmtes Wild ein größeres Kaliber brauchst, aber Dir nicht gleich selbst eine Waffe mit diesem Kaliber kaufen möchtest) und lässt Dir dafür einen Munitionserwerbsschein ausstellen. Keine Ahnung ob 2. sehr oft vorkommt und ob Du den Munitionserwerbsschein ohne Probleme bekommst, aber "merkwürdig" ist das nicht. -
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ZITAT-ANFANG Die Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (§ 27 Absatz 3) ist hinreichend sichergestellt, wenn auf der Schießstätte eine angemessene Anzahl derartig qualifizierter Personen anwesend und eine ständige Beaufsichtigung der minderjährigen Schützen durch diese Personen gewährleistet ist; die Angemessenheit richtet sich u. a. nach der Größe der Schießstätte, insbesondere auch der Anzahl der von diesen Personen insgesamt zu betreuenden Schießbahnen sowie der Zahl der gleichzeitig von Minderjährigen genutzten Schießbahnen. Die Obhut durch qualifiziertes Personal ist weder gleichzusetzen mit der Aufsicht beim Schützen noch mit der Schießstandaufsicht. ZITAT-ENDE Für mich sagt die WaffVwV, siehe Zitat, aber gerade, dass auf einer Schießstätte gleichzeitig bzw. gemischt Jugendliche und Erwachsene schießen dürfen. Von einer Kaliberbegrenzung für Erwachsene im Beisein von Jugendlichen habe ich noch nichts gehört, also alles kein Problem. Evtl. druckst Du Dir, wenns Dir wichtig ist, die WaffVwV aus und fragst mal nach. Als Verein, der keine Jugendlichen hat würde ich das auch erst mal einfach so aktzeptieren, da es mir ja egal ist. Die Erklärung ist aber, siehe oben, zumindest meiner Meinung nach, falsch. Ich habe zwar nur gute Erfahrungen mit Vereinen, aber frag doch einfach mal mit dem Hinweis auf die WaffVwV nach. Evtl. sind die anderen ja sogar froh, wenn endlich auch Nachwuchs schießen darf. Ansonsten verstehe ich Dich schon, wenn die Verantwortlichen bei Dir vor Ort (die kenne ich ja nicht) gleich eingeschnappt sind, dann muss man sich natürlich zweimal überlegen was man sagt.
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Warum? 1. Standordnung - muss man wohl akzeptieren aber evtl. kann man mit dem Betreiber bzgl. einer Änderung reden 2. Aufsicht will das nicht - muss man wohl akzeptieren, aber die Frage "Warum?" bzw. die Antwort wäre interessant. 3. der Verein will das nicht - muss man, in dem Verein wohl erst mal akzeptieren, aber ein Gespräch mit dem Vorstand hilft hier evtl. auch 4. ein/die andere/r Schütze/n wollen das nicht - wäre mir ziemlich egal ;-) 5. aufgrund Anordnung von ..... - die Anordnung würde mich interessieren :-)
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Wieso wäre, lt. Gesetz bzw. auch lt. normalem Menschenverstand, es für meinen 15-jährigen Sohn ein Problem, wenn neben Ihm ein anderer Schütze mit einer .375 Magnum schießt? Ich stehe ja, nur für Ihn zuständig, direkt neben Ihm, während er mit meiner KK-Pistole schießt. PS: Natürlich habe ich eine bestanden Aufsichtenschulung des BDS sowie die Jugend-Aufsichtenschulung (ebenfalls bestanden) bereits hinter mir.
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In Bayern (BBS, ein Landesverband des BDS) gibt es ebenfalls BDS-Jugendaufsichtenschulungen als "Erweiterung" zur normalen Stand-Aufsichtenschulung. PS: Formal, also lt. Waffengesetz, sollte auch eine anderweitige Ausbildung/Schulung zum Umgang mit Jugendlichen ausreichen (z.B. Befähigung zur Ausbildung, Pfadfinder-Jugendleiter, etc.) da es primär um den besonderen Umgang bzw. Besonderheiten im Umgang mit Jugendlichen geht. In wie weit Verbände eine solche anderweitige Ausbildung anerkennen muss allerdings im Einzelfall mit dem jeweiligen Verband geklärt werden.
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http://www.vdw-duesseldorf.de/