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HBM

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  1. Also brauche ich Deiner Meinung nach als Vater, Aufsichtsberechtiger, Schießleiter und ausgebildeter Jugendaufsicht noch zusätzlich die Unterschrift meiner Frau wenn ich mit meiner Tochter zum Schießen gehen möchte? Sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen bei einer Kontrolle auf dem Schießstand nach einer Einverständniserklärung meiner Frau gefragt zu werden. Und ein Schießstandbetreiber wird mich wohl auch nicht darauf ansprechen, oder siehst Du das anders?
  2. Dann hat der Vorsitzende der BDS Gruppe wohl weder selbst die Richtlinien gelesen, noch Erfahrung mit der Handhabung der Regelung durch den Verantwortlichen beim Landesverband. :-(
  3. Servus, hängt vom jeweiligen "Entscheider" beim Landesverband ab. Die genauen Richtlinien gibt es unter http://www.bbs-bayern.de/downloads/Formulare/Allgemein/Bef%C3'> zum Download. Wichtig ist zum Thema der Punkt 2.1 2.1 Definition „... mindestens seit 12 Monaten ...“ entweder Mitglied und Verein sind seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS  die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt oder das Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS, aber noch keine 12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen BDS Verein)  die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt. Hier ist unter Umständen die Bestätigung beider Vereine (vorheriger und aktueller) einzuholen. oder Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG können als erfüllt angesehen werden, jedoch ist eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich Im letzten Absatz steht nicht "Bedingungen ... sind erfüllt", sondern "Bedingungen .... können als erfüllt angesehen werden", daher je nach "Entscheider" anders.
  4. Beim Sachkundelehrgang wird Dir alles beigebracht, was Du brauchst. Mach Dir da keinen Streß, das ist alles machbar. Du brauchst auch nicht vorher großartig zu lernen, ist ja ein "Lehrgang" und nicht nur eine Prüfung. Viel Spaß mit diesem großartigen Hobby.
  5. Dann würde ich, wenn ich es verstehen wollen würde ;-), doch einfach bei den Verbänden nachfragen und die Antwort hier einstellen.
  6. So wie ich das lese "Der umfangreichste Komplex – Großlieferungen von mehreren Tausend Kriegswaffen und Munition aus dem ehemaligen Jugoslawien – wurde am Freitag abgetrennt, weil hier nach Auffassung der Strafkammer und der Verteidiger noch nachermittelt werden müsse." kommt da noch was nach.
  7. HBM

    Merkwürdiger Bieter

    Sehr spät bieten und dann nur so viel, wie ich maximal ausgeben möchte ist bei mir "gängige Praxis" aber da sehe ich nichts verbotenes oder moralisch verwerfliches darin. Selbst verkaufe ich nichts und wenn ich mich wirklich mal verkauft habe und was nicht passt, dann kommt das in den Schrank (z.B. traumhaft schöne Nil-Holzgriffschalen die mir nicht liegen) falls ich es doch mal wieder ausprobieren möchte oder ein Schützenkollege kann es günstig brauchen. Auch hier bei WO wäre für mich eine Möglichkeit etwas zu verkaufen, da Waffen eh nicht verkauft werden ;-). Moralisch ist es sicher grenzwertig, wenn über Freunde, Bekannte oder sogar Zweitaccounts hochgeboten wird, aber das stört mich auch nicht mehr als "versteckte Mindestgebot" wenn man sich freut "gewonnen" zu haben und dann erfährt, dass der Mindestpreis nicht erreicht wurde.
  8. Die Darstellung eines Sachverhalts ist wohl eher keine Geschäftsschädigung. Die Art und Weise wie mit einer Reklamation und da ist mir erst mal egal ob berechtigt oder nicht, umgegangen wird, ist auch "nur" eine Tatsache. Es hilft aber evtl. bei der Wahl des Geschäftspartners. Weil es, zumindest für mich, nicht nur um die Frage von "Gewährleistung", "Garantie", "Sachmängelhaftung" oder was auch immer für eine "Haftung" geht, sondern darum, wie kulant man mit Kunden umgeht und wie bzw. in welcher Form man mit Aussagen wie Service von Waffen FrankBüchsenmacher Vollgarantie Jedes angebotene Stück wird zuerst durch unsere "Büchsenmacher-Werkstatt" auf Fehler und Mängel geprüft. Erst danach wird es zum Verkauf freigegeben - mit 1 Jahr "Vollgarantie. umgeht bzw. was hier unter "Vollgarantie" verstanden wird. "Irgendwas" über das gesetzlich vorgeschriebene sollte es bei dieser Werbeaussage schon sein, ansonsten würde ich als Händler gar keine Werbeaussage zu diesem Thema treffen und nur auf meine AGBs verweisen.
  9. HBM

    SIG Sauer Web ?

    Ja, aufgrund technischer Probleme im Moment noch offline bzw. ohne Inhalt. Siehe http://sigsauer.de/
  10. Ist ja nur eine "Empfehlungen des LKA BW", daher wohl auch die von der WaffVwV abweichenden Angaben.
  11. Ich bin zwar nicht der "angesprochene", aber ich finde auch keine Aussage bzgl. "ausschließen des Anwalts des Durchsuchten". Ich denke, hab dazu jetzt aber auch weder eine positive noch negative Aussage in den Gesetzen gefunden, dass nicht auf den "Anwalt des Durchsuchten" für den Beginn der Durchsuchung gewartet werden muss. Daher ist der "Anwalt des Durchsuchten" wohl eher nicht mit dabei, da einfach nicht vor Ort bzw. nicht rechtzeitig vor Ort. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der "Anwalt des Durchsuchten" bei eine Durchsuchung nicht mit dabei sein "darf", allerdings habe ich dazu auch weder eine positive noch negative Aussage in den Gesetzen gefunden.
  12. Stimmt, alles nur "soll" bzw. "falls möglich" bzgl. "Fremden" und dann auch nur, wenn der Betroffene nicht da ist. Ich muss mal auf unserem Merkblatt in der Firma nachschauen. Ich hätte jetzt gedacht dort steht was von "Recht einen Fremden mit dazu zu nehmen" aber anscheinend irre ich mich. Evtl. mal den Firmenanwalt fragen von dem der "Zettel" ist. Vielleicht ist es auch eine Abwechslung für die Beamten. Bin selbst kein Gemeindebeamter und kann daher nicht nachvollziehen wie interessant so was rüberkommt. Ich wäre, Sicherheit hin oder her, nicht scharf drauf, dabei zu sein.
  13. Da ist aber dann doch weder Staatsanwalt noch ein Gemeindebeamter dabei, zumindest könnte ich mir vorstellen,, dass de meisten Gemeindebeamter "dankend ablehnen".
  14. Ist bei einer Durchsuchung "wegen Waffen" wirklich das Recht einen "eigenen Zeugen" mit dazu zu nehmen eingeschränkt bzw. ausgehebelt?
  15. Ein Veranstalter kann doch, Regelwerk hin oder her, alle Teilnehmer unter 21 Jahren von den Startgebühren freistellen, oder ist das auch im IPSC-Regelwerk "geregelt" bzw. verboten? PS: Da ich die 21 schon ein paar Jahre hinter mir gelassen habe betrifft das eher meine Nachkommen, wobei Dank den aktuellen deutschen Gesetzen hier ja nur .22lfb und Flinte Kaliber 12 (die ganz schön austritt) erlaubt ist. ;-(
  16. Wenn aber "der Wille des Gesetzgebers" nur die Vorderschaftrepetierflinten betrifft, dann müssten ja diejenigen Sachbearbeiter, die eine VRF mit gezogenem Lauf nicht auf "Gelb" eintragen die "1887 Lever Action Shotgun" (siehe http://www.chiappafirearms.com/products/82) zwangsweise nicht auf "Grün", sondern auf "Gelb" eintragen. Es zählt ja der Wille des Gesetzgebers und nicht der Gesetzestext. Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, aber wer weis schon was nicht noch alles gibt. ;-)
  17. Heute war ich das erste mal bei einer IPSC - Landesmeisterschaft und ich muss sagen, es hat sehr viel Spaß gemacht. Die ROs und alle Mitwirkenden waren wirklich sehr hilfsbereit und nur die teilweise recht lange Wartezeit beim Wechsel der Schießstände war etwas "nervig". Beim nächsten Mal werde ich etwas früher kommen und vorher noch etwas essen. Ein großer Dank an die ROs und alle anderen, die sich für diese Meisterschaft engagiert haben damit die Schützen heute und morgen teilnehmen können. PS: Zu meinen Leistungen heute kann ich, falls es jemand interessiert, nur auf den "Olympischen Gedanken" hinweisen. ;-)
  18. Beim BDS darfst Du bei Fallscheibe nur zwei Magazine mit je 8 Schuss verwenden. Evtl. nimmst Du die CZ in .40S&W als "Ergänzung" zur P210.
  19. Evtl. habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Eine SIG 210 mit unten liegendem Magazinhalter ist nur sehr bedingt für Mehrdistanz-Parcour geeignet. "Spaß" bedeutet für mich, zumindest im Wettkampf eine erfolgreiche Platzierung und diese ist mit einer "moderneren" Waffe mit der schnellere Magazinwechsel möglich sind, einfacher/besser möglich. Daher wäre die Begründung in diesem Fall eher "Leistungssteigerung" und zusätzlich eine schneller zu erfassende Visierung für Mehrdistanz. Einfacher wäre natürlich z.B. eine SigSauer X-Six in 9 mm für "Fallscheibe" oder für "Speed" mit mehr als 1.300 Gramm als "Erstwaffe" und dann eine weitere 9 mm für Präzision oder Mehrdistanz. Oder, wie schon geschrieben, verschiedene Visier-Varianten für die Waffen.
  20. Meine SIG P210 (alte Version mit Magazinhalter unten) macht bei Mehrdistanz-Parcour überhaupt keinen Spaß da ein Magazinwechsel nicht zügig funktioniert. Das wäre z.B. schon mal ein Grund für eine zweite 9 mm auch wenn die SIG P210 natürlich "zugelassen" ist.
  21. Die Disziplinen in der Liste-B sind für den Anfang auf jeden Fall ausreichend um "alles" mal durch zu probieren. Später, bzw. wenn Du weist, welche Disziplinen Dir liegen, macht es evtl. Sinn in mehreren Verbänden Mitglied zu werden.
  22. Hab mir gerade die Liste-B des Badischen Sportschützenverbandes angeschaut. Wirklich sehr umfangreich incl. interessante Disziplinen für halbautomatische Langwaffen. Der Verband sollte passen. ;-) Frag vorsichtshalber aber nach, ob Du schon beim Verband gemeldet wurdest bzw. wann das passiert. Sonst kann es Dir passieren, dass Du in ein paar Monaten erst beim Verband gemeldet wirst.
  23. 1. Hast Du schon einen "Verbandsausweis" bzw. wurdest Du schon bei einem (welchem?) Verband angemeldet? Die Anmeldung beim Verband ist extrem wichtig, da das Jahr "Wartezeit" erst mit der Anmeldung beim Verband und nicht mit Vereinseintritt beginnt. Manche Vereine haben hier eine etwas eigenwillige Art "Neulinge" zu melden. 2. Eine .357 Magnum ist im Vergleich zu einer .45ACP sicherlich nicht "kleiner", zumindest gefühlt. ;-) 3. Rechtlich ist nur wichtig, dass Du mit "erlaubnispflichtigen" Waffen geschossen hast und KK ist erlaubnispflichtig.
  24. Ein paar Infos zum Thema Transport finden sich unter http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=70055 sowie direkt im KrWaffKontrG im §3 unter http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/BJNR004440961.html Vielleicht hat die BW ja eine "laufende Genehmigung" für den Transport mit Hermes. ;-)
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