Zum Inhalt springen

thomas.h

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.218
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von thomas.h

  1. Die Chance, daß jemanden ein 200 oder 500kg-Waffenschrank aus einer Wohnung entwendet wird, ist wahrscheinlich geringer als ein 6-er im Lotto. Wie oft ist das denn schon passiert oder worüber reden wir dann hier eigentlich? Und genau deshalb würde mich so ein so unwahrscheinliches Szenario in der Praxis auch nicht wirklich interessieren. Auch mein Kühlschrank läuft über Nacht, obwohl er vielleicht irgend wann mal einen Brand auslösen könnte, oder das Ladegerät meines Telefons. Und wenn ich solchen Bullshit lese: " Wer in einem Holzhaus wohnt, muß halt auf Waffenbesitz verzichten oder einen Betonbunker bauen." Ich kann mich nicht vor allen Unwiedrigkeiten im Leben 100%-ig schützen! Abgesehen davon habe ich einen behördlich abgenommenen Waffenraum mit 60cm-Vollziegel-Mauerwerk. Und falls es doch jemand wirklich darauf anlegt, ist er mit einem Bagger oder Radlader auch in höchstens einer Minute durch die Wand.
  2. Was lernen wir aus der ganzen Diskussion: Wer nicht zufällig ein Bankgebäude mit Tresorraum im Keller gekauft hat oder einen Banktresor mit mindestens 1 Tonne Gewicht im Wohnzimmer oder Keller stehen hat oder in einem Betonhaus wohnt, wo er Dübel mit 50 kN Abreißkraft in die Wände einsetzen kann, ist für den Besitz von Waffen völlig ungeeignet, weil er diese nicht 100%ig gegen fremden Zugriff aufbewahren kann und sollte sich ein anderes Hobby suchen. Und selbst dann, wenn alle oben genannten Vorgaben erfüllt wären, könnte ja dennoch etwas abhanden kommen, selbst Banktresore wurden ja schon geknackt. Fazit: Gesetzeskonformer privater Waffenbesitz ist nach hiesiger Expertenmeinungen in Germanistan nicht möglich.
  3. Mit Verlaub: Du redest Blödsinn! Es ist jetzt hier schon mehrfach darauf hingewiesen worden, daß sich die 50kN auf die Stabilität der Befestigungsbohrungen des Schrankes beziehen und nicht auf die Ausrißfestigkeit der Verbindung im Mauerwerk/Wand/Boden. Inzwischen sollte das doch auch der Letzte hier begriffen haben.
  4. In meiner Hausarztpraxis liegt der im Wartezimmer, allerdings immer nur mehrere Wochen alte Ausgaben.
  5. Die Behörde verlangt das nicht, weil ja die Behörde in ihrem Schreiben so einen Fall (mehr als ein vorhandener Waffenschrank) gar nicht vorgesehen hat.
  6. Ich weiß nicht, was an dem Text mißverständlich sein soll? Steht doch da ganz klar: Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloß .... - zur Aufbewahrung des Schlüssels oder Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloß .... - zur Aufbewahrung der Schußwaffen und Munition Also entweder man will seinen alten Schlüsselschrank behalten und die Waffen weiterhin darin lagern - dann einen zusätzlichen Schlüsseltresor kaufen. Oder man will nur einen Schrank, dann aber halt den alten Schlüsselschrank nicht mehr nutzen und alle Waffen in den neuen mit biometrischem- oder Zahlenschloß. Schließlich geht die Behörde davon aus, daß niemand mehr als einen Waffenschrank besitzt, in dem Text wird ja nur vom Besitz eines Waffenschranks oder der bereits vorhandene Waffenschrank (Einzahl) geschrieben. Deswegen ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Schlüsseln in dem Schreiben gar nicht erst berücksichtigt.
  7. Steht doch inzwischen in so gut wie jedem Urteil, wo es um Waffenbesitz geht:
  8. Allein wohnend, Schlüssel unterm Kopfkissen, der Jagdhund schläft im Flur vor der Schlafzimmertür. Den Einbrecher möchte ich sehen, wie er da an meine Schlüssel rankommen will ohne daß ich das merke.
  9. Eine Druckluftflasche wird nicht genügend Luft enthalten, um damit zu arbeiten. https://www.lidl.de/p/parkside-plasmaschneider-pps-40-b3-4-4-5-bar/p100342928
  10. Man braucht, um so einen Plasmaschneider einzusetzen, aber auch noch Druckluft aus einen Kompressor. Und den hat der durchschnittliche Einbrecher ja auch immer mit dabei.
  11. Bei keinem Tresor und auch bei keiner Sicherheitstür sind die Scharniere für irgend etwas anderes zuständig, als das Schwenken der Türe zu ermöglichen. Für die Aufbruchscherheit sind die irrelevant. Es hat somit keinen Sinn, die Scharniere abzuflexen, da jeder vernünftige Tresor auf der Scharnierseite entweder feste Riegelbolzen oder eine Hintergreifschiene besitzt, die die Tür im geschlossenen Zustand unabhängig von den Scharnieren auch auf dieser Seite im Rahmen sichern.
  12. Hat da jetzt der DSB was davon oder vielleicht doch eher die teilnehmenden Schützen? Aber egal, Hauptsache immer nur auf den DSB draufhauen.
  13. Mich würde mal interessieren, in welchem Land der Welt, außer im bDaz, über so ein Thema 36 Seiten lang diskutiert werden muß.
  14. https://www.swr.de/swr1/rp/programm/loriot-mini-luftschutzbunker-zum-preis-einer-waschmaschine-100.html
  15. Ich kenne die auch noch und bin noch keine 103 Jahre alt. https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnsteigkarte
  16. Wenn man weiter nichts zum Thema zu sagen hat, kann man auch einfach mal nichts dazu schreiben.
  17. Ich glaube, die meinen das eher so: Entweder soll man sich einen kleinen Schlüsseltresor mit biometrischem oder Zahlenschloß für den Schlüssel des alten Waffenschrankes kaufen oder man kauft sich gleich einen neuen Waffenschrank mit Biometrie-/Zahlenschloß (oder rüstet um) und spart sich dann den separaten Schlüsseltresor. Den alten Waffenschrank kann man dann ja in beiden Fällen immer noch weiternutzen, entweder man bewahrt den Schlüssel dazu in dem Schlüsseltresor auf oder, wenn man gleich einen neuen Waffenschrank gekauft hat, dann halt in diesem und hat dann einen weiteren Waffenschrank zur Verfügung.
  18. Es wird da ja niemand enteignet, sondern nur der Besitz. d.h. der Umgang und somit die Nutzung des Eigentums wird nicht mehr erlaubt. Schon clever gemacht, so muß man dann auch niemanden entschädigen.
  19. So wie ich das verstehe, war die SSW in überhaupt keinem Behältnis, also auch weder in einem verschlossenen/geschlossenen noch in einem offenen Verbandskasten.
  20. Hat der VDW nicht auch so etwas im Beitrag mit dabei?
  21. Bei Weihrauch einfach hier die Seriennummer eingeben.
  22. Na ja, gibt auch Waffen ohne Nummern, zumindest bei alten Stücken vor 1945. Ich habe da ein paar wenige Kandidaten in meiner Sammlung, da ist auch nach intensiver Suche nirgendwo eine Serien-Nr. zu entdecken. Sind dann in der WBK halt "ohne Nr." eingetragen.
  23. Leider hinter Bezahlschranke, aber bei Google findet man das: Stellt sich jetzt nur die Frage: War das nur ein "Jagdzimmer" oder ein gesicherter und genehmigter Waffenraum?
  24. https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html
  25. Was ist eine vollautomatische Pumpgun?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.