

thomas.h
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Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
thomas.h antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
oder ich habe sie auf dem Wohnzimmertisch ausgebreitet und erfreue mich an ihrem Anblick. -
Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
thomas.h antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Und wo steht, daß man seine Waffen, wenn man alleine zuhause ist, im Waffenschrank einzuschließen hat. Man muß die halt dann erst wieder aufräumen, bevor man jemanden Fremden in die Wohnung lässt. Die Kontrolleure müssen solange vor der Tür warten. -
Ich grabe den Beitrag mal aus, weil wir folgendes Problem haben: 1991, also vor 33 Jahren, haben wir für unsere Bürgerwehr eine Salutkanone gebaut, die Schwarzpulver-Alarmpatronen Kal. 12/49 verschießt. Die Länge der Patronenlager wurde damals, nach Vorgabe des Beschußamtes Mellrichstadt, mit Sperrstiften begrenzt, um das Laden von normalen Flintenpatronen Kal. 12 zu verhindern. Die Sperrstifte wurden so eingebracht, daß die max. Lagerlänge 53,5 mm betrug und somit keine scharfen Flintenpatronen geladen werden konnten. Daß wurde 1992 so vom Beschußamt abgenommen und die Kanone wurde auch so beschossen. Bei allen weiteren 5-jährigen Folgebeschüssen gab es dann auch nie Probleme. Dieses Jahr im November weigerte sich dann allerdings der nun zuständige Beamte des Beschußamtes, die Kanone erneut zu beschießen, und verwies auf diese Tabelle 5 der Maßtafeln, worin eine max. Patronenlagerlänge von 45 + 2mm angegeben ist. Meine Frage: Hat er recht und hat das Beschußamt seit nunmehr 32 Jahren dieses Maß übersehen/nicht überprüft oder ist dieses Maß nach Tabelle 5 evtl. erst später so festgelegt worden?
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
thomas.h antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
ist ja nur z.B. aber was ist während des Badens oder beim 6? Und wie verhält sich das beim gendergerechtem Tragen des Schlüssels an "Frau" -
Bestehendes Wechselsystem auf neuer Waffe - erlaubt?
thomas.h antwortete auf Slickride's Thema in Waffenrecht
Kommt es da jetzt auf das Kaliber (Durchmesser des Geschosses) an oder auf die Geschoßenergie? D.h. ich darf auf einer Grundwaffe im Kal. .223 oder gar .308 kein Wechselsystem 9mm Para verwenden, weil da der Geschoßdurchmesser größer ist obwohl wesentlich schwächer, aber auf einer Grundwaffe im Kal 9mm Para geht dann ein Wechselsystem in .223 oder .308? -
Bestehendes Wechselsystem auf neuer Waffe - erlaubt?
thomas.h antwortete auf Slickride's Thema in Waffenrecht
Darf man Lower oder Upper von AR15 von WBK Platz 1 mit Lower oder Upper von WBK Platz 3 tauschen? Und wenn jemand zwei nicht nummerngleiche Karabiner 98k eingetragen hat, darf er die Verschlüsse untereinander tauschen? Fragen über Fragen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Eigene Zähne dürften noch erlaubt sein, ein Gebiss ist schon zweifelhaft. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was für ein schwachsinniger Artikel! Da wird ein bischen was erzählt, was in einer Waffenverbotszone gilt und wie das durchgesetzt werden soll. Aber keinerlei Antwort auf die eigentliche Frage: Bringt das Waffenverbot mehr Sicherheit auf dem Weihnachtsmarkt? -
Große Magazine und Anzeige bei der Erlaubsnisbehörde.
thomas.h antwortete auf Duke74's Thema in Waffenrecht
Sich bei den, für das Gericht maßgebenden, richtigen Quellen informieren, wo immer man die auch finden soll. Was das Innenministerium (oder der VDB) offiziell dazu absondert, interssiert das Gericht nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
SWR zeigt hier halt auch nur wider die "zufällig vorbeikommende Passanten". -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gibt's den vollständigen Artikel auch ohne Paywall irgendwo zu lesen, gerne auch Mitteilung per PN. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die meisten Menschen, die so etwas finden, hatten mit Waffen noch nie etwas zu tun und wissen wahrscheinlich nicht einmal, daß es so etwas wie eine Waffenbehörde gibt. Mir ist es jedenfalls im Laufe meines Lebens schon mehrmals passiert, daß ich, als bekannter "Waffensachverständiger", als erster um Rat zur weitergehenden Vorgehensweise befragt wurde oder einen gesetzeskonformen Verkauf / Entsorgung in Absprache mit der Behörde gleich selbst übernehmen durfte. -
Auch so lassen sich Kritiker mundtod machen - was aber nicht immer funktioniert.
thomas.h antwortete auf Ulrich Eichstädt's Thema in Waffenlobby
Ohne Paywall: https://archive.is/ggzts -
Viele Leute, mit denen ich bis jetzt gesprochen habe, begrüßen die neuen Messerverbotsgesetze auf Weihnachstmärkten, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen. Ablehnen tun das nur selbstständig denkende Menschen, die aber leider in der Minderzahl sind.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hättest ihn mal besser gefragt, warum er so viele Angeln hat oder braucht. Die meisten Angler, die ich kenne, haben weit mehr als 10 verschiedene Angelruten. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Leider auch hinter Paywall. (Natürlich koster Journalismus Geld, aber glauben die wirklich allesamt, jemand würde da überall ein Abo abschließen, nur um bei denen einmalig mal einen zufällig im Internet aufgefundenen Artikel lesen zu können?) -
Bundestagswahl 2025 , Erinnerung Waffenverbot im Grünen Wahlprogramm
thomas.h antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Was sind "Flaubert-Waffen"? Googlesuche war da auch nicht unbedingt erfolgreich. -
Die soll ja auch nicht tragen, die dient zur Sicherheit, falls die beiden anderen Warzen oder der Hülsenkopf versagt.
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Und auch Diverse: Rentner:-/_*Innen?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
thomas.h antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nein, der TÜV kontrolliert nur, ob dein Fahrzeug genau in dem Moment der Abnahme verkehrstauglich ist. Das kann schon kurz nachdem du den Hof verlassen hast, ganz anders sein. -
Der Link funktioniert nicht.
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Das heißt also, ich darf auch in meiner eigenen Wohnung einem Nicht-WBK-Inhaber keine meiner Waffen mal eben in die Hand nehmen lassen? Und Besitzer z.B. einer Erben-WBK oder einer WBK nur für bedürfnisfreie 4mm-Waffen zählen nicht, da kein von ihrem Bedürfnis umfasster Zweck besteht?
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Ich habe mir für meine Kurzwaffensammlung schon vor vielen Jahren einen 1er-Schrank gekauft, als es noch gar keine gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften gab und alle Waffen auch noch im Kleiderschrank oder in der Schreibtischschublade gelagert werden durften. Einzig deshalb, weil mir die Waffen zu wertvoll waren, um bei einem evtl. Einbruch einfach gestohlen zu werden.