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ar15 Definition WaffG "verkürzt oder schnell zerlegt" - Wildererwaffe?
Sebastians antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Hoppla, wäre natürlich .22 lfb. -
Hallo zusammen, Folgende Konstellation, evtl. ein Projekt: AR15 mit Gesamtlänge ca. 70 cm Der Schaft (ohne die übliche tube) wäre mit nur einer Schraube befestigt und nach Abbau wäre die Waffe ohne Funktionseinbußen unter 60 cm lang (Kurzwaffe). Erfüllt das bereits dieses Verbot (oder ein anderes)? https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html Verbotene Waffen 1.2.3 über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können; Wie sind eure Meinungen dazu? Grenzwertig oder mit nur einer Schraube absolut ok? Gibt es dazu evtl. sogar einen halbwegs ähnlichen Feststellungsbescheid?
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Hätte ich das vor Jahren gewusst. DA kommt man als Anfänger natürlich nicht drauf.
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Das wäre schön, dann kann sich ein Händler die Anruferei bei der Behörde ja in Zukunft sparen. Gibt es eine Art "NWR-Zugang light" eigentlich auch für Private?
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Kann das jeder Händler? Eine evtl. widerrufene WBK muss doch im NWR trotzdem erstmal von einem Menschen als "widerrufen" eingetragen werden? Das NWR ist doch dann nicht taggenau?
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Das hab ich ja ganz verdrängt.😄 Sorry für OT, aber der Thread ist etwas trocken, da braucht es ne saftige Birne.
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Zu kurz gedacht, denn (Abriss-)Gewicht und Sicherheitsstufen sind in §36 WaffG und AWaffV geregelt. Zu Zahlenkombinationen oder Schlüsselaufbewahrung gibt es nur zu letzterem nur ein Gerichtsurteil von einem VG. Was ein kleines LRA gerne möchte ist im Vergleich dazu irrelevant.
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Die Anzahl der Waffenbesitzer die eine "einfache" Zahlenkombination wählen (oder die Werkskombi so lassen) dürfte erheblich geringer als im Gesamtdurchschnitt aller passwortverwendenden Menschen sein. Schlau war es von dem ehemaligen Besitzer natürlich nicht, aber zu sagen, dass alleine eine einfache Zahlenkombination zur Unzuverlässigkeit führt ist wohl dünnes Eis. Das LRA Bodenseekreis hat sich wohl geärgert, dass er mal tätig werden muss.
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Da kann man nicht meckern: https://saffo.shop/product/38-super-auto-geco-130-grs-vm-1000-stueck/ Geladen mit den hochwertigen Hülsen von Fiocchi, damit ist mehrfaches Wiederladen möglich. Also keine Hülsen aus ungarischer Produktion. Wie gesagt, wiederladende Vielschießer nehmen die Hülsen mit Kusshand.
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Das kann schon sein, gerüchteweise gibt´s da verschiedene Pulver die viel ausmachen können, bin aber kein Wiederlader. Ein Kollege hat mir auch mal ein Los .38 SA geladen, die war noch etwas sanfter im Vergleich zur Geco weil hart an der Funktionsgrenze. Bei der Geco merkst du halt richtig wie die Kanone brachial nach unten gedrückt wird, ist schon toll.😄
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An meiner HPS mit SVI Oberteil (ohne Hybridcomp), ja der wird gut bedient...
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Also die Geco .38 SA bei Saffo ist nur etwas teurer als 9 mm... Hat mächtig wums, dadurch kommt aber auch mehr für den Comp an. Wenn du die Hülsen immer brav aufsammelst und an Wiederlader verkaufst wird es noch günstiger. Wo bekommst du denn deine 9 mm Major Munition her? 9 mm ist auf Dauer übrigens langweilig.
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Du meinst sicher "unsere" Verbände für "uns"? Auch wenn die Behörde trödelt, die Verbände könnten daran auch nicht viel machen und auch dazu müssen sie das wissen... Höchstens zu einer Nachfrage raten ob die schon bearbeitet, verschickt und dann bei der Post verloren wurde oder eine Untätigkeitsklage empfehlen.
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Strengenommen sind Waffen nur bloße Gegenstände ohne einen Menschen mit böser Absicht, egal ob Messer, Ziegelstein oder sonstwas. Nur um es mal erwähnt zu haben... Dass Schusswaffen die Tat selbst evtl. etwas einfacher machen (auch darüber kann man streiten) ändert daran nichts und sollte man nicht ausblenden. Legalwaffenbesitzer in Deutschland werden so streng überprüft und beobachtet, dass Freunde aus diesem Personenkreis nicht die schlechteste Idee sind. Lecker Wildbret bei Jägerbekanntschaft ist oft ein gesunder und schmackhafter Bonus.
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Einstufung von SL-Waffen mit dem alten §37-Status
Sebastians antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
@Schwarzwälder Welche Anleitung meinst du? -
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Wo steht eigentlich geschrieben, dass die Gehäuseteile anstandslos als Altbesitz eingetragen werden?
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Ist ja halbwegs verständlich weil man sich irgendwann früher mal theoretisch aus KW-Griffstücken und Wechselsystemen eine fertige Waffe zusammenbauen konnte. Das wollte der GG damals verhindern. Analog dann jetzt Lower nur mit Voreintrag, das kann man gut mit obiger Problematik vergleichen (obwohl es nur auf dem Papier eine ist), kann man auch irgendwie mit versch. Disziplinen begründen und so ein Bedürfnis konstruieren. Die Händler können ihre überzähligen Upper de facto dann wohl fast nur noch für unzählige Neubauten von Wechselsystemen und Komplettwaffen verwenden und werden das wohl auch so machen. Der "Wille des Gesetzgebers", verworren er ist...
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Mir fällt gerade nicht ein, warum nur mit Bedingung Voreintrag. Eine fertige Waffe kann man sich auch mit 200 Uppern und 300 Lowern nicht bauen. Mit "Wille des Gesetzgebers" und so... (Wir reden schon über leere Gehäuse, oder?)
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Bei Problemen mit der Behörde kann man gegen eine Bedienungsanleitung wenigstens erfolgreich klagen... Kaum zu glauben was heutzutage alles irgendwo steht und von irgendwem gefordert wird.
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Das der Zettel voll ist ist nicht unsere Schuld. Ein- und Austragen dürfen die Händler jetzt sowieso nicht mehr.