Zum Inhalt springen

MarkF

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.813
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von MarkF

  1. @ bigbore: Nun ja, man muß aufpassen, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Geschwindigkeitsbegrenzungen betreffen alle in dem Sinn, daß deren Verletzung durch jedermann grundsätzlich zu Gefahren führt - wenn mit 100 km/h an einem Kindergarten oder eine Schule vorbeigebraust wird ist wurscht, ob ein professioneller Rennfahrer fährt oder ein Normalmensch. D.h. diese Regeln zielen auf jedermann. Waffenverbote dagegen zielen doch wohl auf die einschlägige Klientel, die in diesen Gegenden besonders "gefährlich" ist - oder? Ein Verstoß gegen diese Regel durch Dich und mich ist unschädlich, wir würden nicht von uns aus, aus eigener Aggressivität Waffen benutzen, eben weil wir friedliche Leute sind. Hinzu kommt gerade bei diesen Regeln, daß sie keinen Sinn haben, wenn deren Beachtung eine rechtstreue Einstellung erfordert, die Zielgruppe aber gerade nicht rechtstreu ist, was gerade wohl die Ursache dieser Regel ist. Denn dieses Waffenverbotszonen werden ja nicht eingerichtet, weil Leute wie Du und ich mitz diesen "Waffen" Unsinn machen. Das ist wie beim KWS und dessen offizielle Begründung, die Benutzung von SSW bei Straftaten zu verhindern: Die Beachtung der Regel erfordert eine rechtstreue Einstellung, Ursache und eigentlicher Adressat der Regel ist aber gerade der rechtsuntreue Straftäter. Das ist wie Catch 22, nur umgekehrt. Der Befund ist: Die Zielgruppe, wegen der die Regeln gemacht sind, hält sich nicht daran. Diejenigen, die die Waffen nur zu legitimen Zwecken - Selbstverteidigung - einsetzen würde, also nicht die Zielgruppe, hält sich an die Regeln und ist damit erst recht, sozusagen doppelt wehrlos. Also ist die Regelung nicht nur sinnlos sondern kontraproduktiv. Allerdings gilt auch: Wenn irgendeine Regelung zu nahezu 100% und dabei auch von den "Guten" mißachtet wird, dann sollte dies Anlaß über Sinnhaftigkeit und Legitimation der Regel nachzudenken.
  2. Nicht nur das. Maßgeblich aus meiner Sicht für die Aufregung ist,daß diejenigen, für die dies eigentlich gedacht ist bzw. sein sollte (wenn man mal von dem legitimen Zweck, daß auf der Reeperbahn etc. nicht wild herumgeschlagen, -gestochen und -geschossen wird), sich ohnehin nicht daran halten. Ähnlich wie bei der allgemeinen Regelmentierung von Waffen. Wer sich daran hält und Erlaubnisse einholt etc. der ist in aller Regel ohnehin nicht der, bei dem Waffen ein Problem wären.
  3. Oops. Sorry, Schreibfehler. 2 Jahre sollte es heißen. Nach Hamburg komme ich praktisch nie, daher kannte ich diese Zonen bzw. das entsprechende Schild nicht. M.W. gibt es so etwas in Hessen (noch) nicht. Nun ja, wenn die Veranlasser der Schilder selbst nicht erwarteten, daß sich die bösen Jungs daran halten (wie es z.B. bei dem kleinen WS aber der Fall war): Warum das dann? Mal ehrlich und ohne den üblichen Sarkasmus. Denn wieviel Normalbürger sind denn in einer entsprechenden Weise bewaffnet? Doch praktisch niemand.
  4. Man müßte man in den jeweiligen Städten an den dortigen OB die Anfrage richten, welchen Sicherheitsgewinn man realistischerweise sich daraus verspreche, insbesondere, ob er irgendeine rationale und durch Tatsachen gewonnene Grundlage für die Erwartung besteht, daß ausgerechnet die kriminellen Bevölkerungsteile sich auch an das Waffenverbot hatlten, und wie man meint, dessen Beachtung durchsetzen zu können. Ich bin erstmal vor ca. 2 Wochen bei einem Besuch in Hamburg darauf aufmerksam geworden. Das Theater, das wir besuchten, lag im Gebiet der Reeperbahn, und ich dachte zunächst, daß das Schild ein Witz, nicht ernst gemeint sei. Die Davidswache war nicht weiter davon, ich fragte also frech nach, und man meinte zwar, daß das Schild schon ernst gemeint sei, auf meine aufsässige Frage, was man sich davon verspreche, ob das eine Wirkung bei den Raufbolden und Kriminellen zeige (außer, daß sie nach dem Auffälligweren auch noch wegen Verstoßes gegen das Waffenverbot belangt werden können), mochte man sich nicht äußern.
  5. So differenziert kann man es nicht beschreiben. Als erstes sind die maßgebliche Leute gegen alle Waffen und Bürgerhand. Warum ist klar - man hat Angst vor dem bewaffneten Bürger. Mit öffentlicher Sicherheit und Bekämpfung des Terrorismus hat dies nichts zu tun. Weiter kommt hinzu, daß man mangels eigener Sachkenntnis das Geschwätz glaubt, daß jeder Heimwerker, Bastler, Wutbürger und Terrorist aus einer Deko eine scharfe Waffe bauen könne. Und begreift einfach nicht, daß man jedenfalls bei den regelgerecht deaktivierten Dekos in jedem Fall Lauf und Verschluß als Ersatzteil erforderlich sind, den man - möchte man die Benutzung der Waffe überleben - nicht selbst schnitzen kann sondern als richtiges ET kaufen muß. Oder denkt, daß diese Et auf den Bäumen oder im Garten wachsen, sprich absolut einfach da ranzukommen ist. Klar, Darknet macht´s möglich. Es würde schon genügen, wenn sich alle Staaten daran halten würde, wie bis dahin eine Waffe zu deakivieren war. Und wenn man ordentliche Grenzkontrollen vornehmen würden und Zöllner besser ausgebildet werden würden, damit nicht ordentlich deaktivierte Dekos in die EU bzw. ins Land kommen.
  6. Ja, eigentlich. Nur muß der Vereinspräsi auch eine Unterschrift leisten, nämlich das regelmäßige Training bestätigen. Und hier ist die Gelegenheit, die eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Und dies wird gelegentlich auch getan. Zwar unrechtmäßig, aber was hilft´s, wenn man es sich nicht mit allen verderben möchte?
  7. Du mußt mir nichts über ungerechte Entscheidungen, Einsatz ohne Ende und kämpfen bis zum Letzten erzählen. Wirklich nicht. Dafür hätte ich das BVK verdient (und ich wünschte, man würde es mir verleihen wollen, weil ich es dann mit großer Geste ablehnen könnte). Es geht nur darum, daß ich mich beruflich nicht instrumentieren lasse. Und mir daher die Freiheit erhalte, nehme und nutze, auch Mandate abzulehnen. Es gibt kaum einen schlimmeren Vorwurf als Partei, und DEN lasse ich mir ganz gewiß nicht gefallen, weder konkret noch pauschal. Also halte mal den Bach etwas flach, ja? Und lies bitte, was ich geschrieben habe. Ich habe nicht behauptet, daß es alle "waren", die es bis zur Eröffnung der HV schaffen. Und auch solltest Du zwischen Täterschaft und Schuld bzw. Verurteilung unterschieden. Aber das wird jetzt wirklich OT, lassen wir es.
  8. Und schon wieder ... Zu Schmitz75: Kann schon sein, durchaus denkbar. Aber das würde über die EU-VO hinausgehen und damit könnte man bei "Altdekos" letztlich wegen Verletzung Art.14 GG Verfassungsbeschwerde einlegen.
  9. Blöd - in dem Sinne - ist dies für alle, die Dekos haben oder erwerben oder damit handeln möchten. Und blöd ist irgendein Konflikt mit Polizei oder Behörde für jedermann, egal worum es geht. Ob eine solche Beschlagnahme besonders mißlich ist richtet sind nach den konkreten Umstände, welche Dekos, wann erworben usw.usw. Je nachdem, um was für Dekos es sich handelt, was man damit "machen" möchte, kann es auch ratsam sein, sich nicht als Dekowaffenbesitzer zu outen. Man muß nicht besonders paranoid sein um eine Registrierungspflicht nebst Überprüfungen zu befürchten. Und wenn man sich als Dekowaffenbesitzer outet schreit man ja gerade danach. Der Staat kann zwar nicht die große Zahl der sog. Asylanten bürokratisch bewältigen. Aber um Dekowaffenbesitzer zu drangsalieren wird es allemal reichen. Das war jetzt populistisch, ich gebe es zu.
  10. JETZT an den BMI die Regierung, den BT schreiben und eine Klarstellung/Regelung fordern, die entsprechend der Unsinnigkeit dieser VO - denn was in D als Deko gehandelt wurde, das waren auch nur noch Dekos, das ist allgemein bekannt, D braucht diese VO nicht - lediglich Dekos erfaßt, die neu, zum ersten Mal, in Verkehr gebracht werden, bzw. die nicht erfaßt, die bereits irgendwann einmal gehandelt wurde. Am besten alle Dekos herausnehmen, die zum Stichtag bereits in D waren. Rechtlich kann man gegenwärtig nicht viel machen. Es gibt ja noch keinen Verwaltungsakt, kein Gesetz, keine VO, die man angreifen könnte Gegen diese EU-VO kann man nichts machen, das BVerfG hat längst die Hosen heruntergelassen, sich selbst aufgegeben, unser Grundgesetz zur Disposition der EU gestellt ("Solange I"- und "Solange II"-Beschlüsse), die werden den Teufel und sich ausgerechnet wegen Dekowaffen mit der EU, dem EuGH anlegen. Da müßte aus der Eu schon etwas kommen, das sie selbst betrifft, etwa die Weisungsabhängigkeit der Richter angeordnet wird. DAS würden die Karlsruher natürlich niemals akzeptierne, DAS würde die Grundpfeiler, den Wesensgehalt des GG betreffen. Wer als Händler oder sonstwie von einer Behörde einem demtsprechenden VA erhält kann dagegen klagen. Beschränlen sich die Behörden auf einen Verweis auf die Hinweise oder tun sie nur Meinungen kund, kann dies für eine Feststellungsklage ausreichen. Ich meine, daß auch schon diese "Hinweise" des BMI für eine Feststellungsklage ausreichen. Es ist nicht zumutbar, erst zu verkaufen, auf eine Maßnahme der Behörde zu warten, und dann zu klagen - zumal es u,U. um die Zuverlässigkeit geht. Ich bin mir aber noch nicht recht schlüssig, gegen wen die Feststellungsklage einzureichen wäre. Am liebsten wäre mir, man könnte den BMI als den, der den "hinweis" verbrochen hat, verklagen. Als Händer oder jemand, der privat eine Deko verkaufen will, würde ich diese Feststellungsklage einreichen. Sobald ein Gesetz oder eine VO draußen ist, kann man dagegen wie üblich vorgehen. Verfassungsbeschwerde und Feststellungsklagen vor den VGen. Behält sich diese Regelung aber im Rahmen der VO werden Rechtsmittel erfolglos sein. Siehe oben. EU-Recht ist die heilige Kuh. Nachtrag: Tja, was heißt dieses "sollte"? "Sollte" heißt: Eigentlich "sollte" etwas geschen, gelten, tut es aber nicht. Ein "soll" wäre klar: So ist die Regelung zu verstehen, das ist das Ziel. Ein "sollte" als Vorwort für für eine selbst geschaffene Regelung heißt: "Ich würde es ja gerne so regeln, die Regelung sollte eigentlich so und so lauten, aber leider fehlt mir dazu die Kompetenz, ich darf es nicht, oder wenn ich es tue verstoße ich gegen Rechte der anderen Staaten oder gerate in die Gefahr, daß mein Regelung dort erfolgreich angegriffen und gar kassiert wird. Also beschränke ich mich auf das,, was ich ich sicher meine, regen zu können und zu dürfen, und rege mit "sollte" die anderen an, national die Schraube fest zu ziehen - das ist dann deren Sache und wenn sie damit auf die Nase fallen ist dann nicht mein Problem und tangiert meine Regelung nicht." Anders kann man diese weinerliche "sollte" nicht verstehen.
  11. Das ist und bleibt falsch. Die Absonderung der EU, also die Freistellung, lautet in Art.1: "2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht. " Das kann man jetzt in zweierlei Hinsicht verstehen: "... es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht ..." oder "diese Waffen werden in Verkehr gebracht. " oder aber: "... es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht ..." oder "diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat in Verkehr gebracht. " Mir erscheint die zweite Verständnismöglichkeit als unsinnig; auch sprachlichen Sinn ergibt nur, wenn sowohl das nationale Inverkehrbringen wie das Verbringen ins Ausland (also sozusagen das internationale Inverkehrbringen) die Freistellung aushebelt. Anders gesagt: Was bereits in einem Staat inverkehrgebracht wurde bleibt in diesem Land von der VO verschont. Was heißt nun das Inverkehrbringen? wikipedia meint, daß dies je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Bedeutung habe. Ist so, auch wenn ich natürlich nicht in jedem Rechtsgebiet auskenne, letztlich wird vielleicht irgendwann ein Gericht darüber befinden, was dies im Waffenrecht bedeutet. Mir erscheint " die endgültige, willentliche Entlassung des Produkts aus dem Einfluss- und Organisationsbereich des Herstellers“ oder " oder " die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt." (Nachweise siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen) als einzig richtiges Verständnis. Denn die EU-VO meinte den erstmaligen Verkauf bzw. die erstmalige Überlassung in dem betreffenden Land an einen Verbraucher oder inländischen Hersteller oder dem gleichgestellten Importeur an einen anderen. Warum? Weil der sperrige Begriff des "Inverkehrbringens" verwendte wurde und nicht einfach "überlassen". Denn wenn man unter "Inverkehrbringen" jeden Besitzwechsel verstehen möchte (wie wohl der BMI), dann wäre dies jede Überlassung. Das hat mit dem "Inverhebringen" nicbts zu tun. Wenn etwas in den Verkehr gebracht wurde, dann ist es für den Handel, für Überlassungen, eröffnet, zugänglich gemacht. Gehört also zum nationalen Warenangebot. Ist dies einmal erfolgt, so kann es kein zweites Mal erfolgen. Schauen wir mal in die fremdsprachigen Fassungen bei http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2403 Englisch verstehe ich leidlich, also dort: "... unless those firearms are transferred to another Member State or placed on the market." http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2403&from=DE Spanisch verstehe ich nicht, aber das " a menos que dichas armas de fuego sean transferidas a otro Estado miembro o comercializadas" klingt doch auch irgend danach. Dito für Italienisch, auch wenn ich da dank Kleinem Latinum mehr erahnen kann, worum es geht: "a meno che tali armi da fuoco siano trasferite in un altro Stato membro o immesse sul mercato" Auch Französisch zählt weder zu meinen Kern- noch Randkompetenzen, aber die Bedeutung von "à moins que ces armes à feu ne soient transférées dans un autre État membre ou mises sur le marché" ist auch mir eher klar. Market. Marché. Mercato. Markt. Alles chlor? Wer fremdsprachig gut aufgestellt ist möge bitte korrekt übersetzen. Was auf jeden Fall für alle privat besessenen Dekos bedeutet: Die EU-VO gilt nicht, da mag der BMI schreiben was er will. Und das muß auch für Dekos gelten, die innerdeutsch an Händler verkauft worden waren. Auch diese sind bereits "im Verkehr" , "auf dem Markt". Ausgenommen sind nur Dekos, die noch beim gewerblichen Importeur oder inländischen Hersteller lagern, da man wohl davon ausgehen muß, daß diese noch nicht in den Verkehr gebracht wurde. Hatte aber ein anderer Händler diese Dekos inländisch erworben, dann sind sie bereits on den Verkehr, in den Markt, in den Handel, gebracht worden. Nun zu den Vollzugshiweisen des BMI. Was sind sie? Ein Behördenfurz. Sorry: Ein ministerialer Behörderfurz, ein Ministeriumsfurz. Die rechtliche Qualität ist Null. Allenfalls dem eigenen Leuten kann der BMI etwas befehlen. Für die Landesbehörden, die Waffenbehörden, die StAen, die Landespolizeien, die (alle) Gerichte ist dies nur heiße Luft. Man kann zur Kenntnis nehmen, daß der BMI eine Meinung hat., Das war´s aber auch schon. Und für uns oder die Händlerschaft ist dies erst recht nichts. Kein VA. Keine Allgemeiverfügung. Keine VO. Nichts mit rechtlichem Gehalt. Zum Inhalt: Auf S.3 2. Punkt steht: "Ein Besitzwechsel („Inverkehrbringen“) bzw. der Transport einer unbrauchbar gemachten Schusswaffe aus dem Inland in einen EU-Mitgliedstaat oder aus einem Drittstaat oder EU-Mitgliedstaat nach Deutschland („Verbringen“) ist nur noch zulässig, wenn die Schusswaffe nach den neuen Regelungen des EURechts deaktiviert wurde und die einschlägigen Kennzeichnungen und Dokumente vorliegen. " So mag es sein. Dies mag man aus der EU-VO mangels Befreiung/Nichtanwendung herauslesen. Denn das Verbringen in einen anderen Staat ist nicht von der Nichtanwendungsregelung erfaßt. Bedeutung für den innerdeutschen Verkauf von bereits in Deutschland "in Verkehr gebrachten" Dekos? Null. Weiter. Der BMI schreibt da auch: "Jedenfalls jeder dauerhafte Besitzwechsel, auch von Privat zu Privat, setzt also ab 08.04.2016 das Deaktivierungsverfahren nach der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung voraus. Selbst nach bisherigen Vorgaben ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Waffen dürfen ab Inkrafttreten der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung ohne Deaktivierung nach deren Vorgaben nicht mehr in den Verkehr gebracht oder nach oder aus Deutschland verbracht werden." Tja. Und das ist nun mal definitiv nicht richtig. Siehe oben. Einmal in Verkehr gebracht, einmal in und auf den Markt gebracht, einmal in das nationale Warenangebot eingebracht und die Ware ist handelbar und kann kein zweites Mal "In den Verkehr gebracht" werden. Keineswegs unterliegt jeder erneute Besitzwechsel, sei es von privat zu privat, von Händler zu privat, von Händler zu Händler, von privat zu Händler, den Beschränkungen der VO. Definitiv nicht. Definitiv wollte dies selbst doe Kommission nicht. Demzufolge sind auch die folgenden Ausführungen schlicht nicht zutreffend. Und daher ist auch weiter unten erfolgte Drohung, trotz des Fehlens von Sanktionen würde ein Verstoß Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit besitzen, was den innerdeutschen Handel mit bereits im Handeln befindlichen, in Verkehr gebrachten, Dekos anbetrifft, heiße Luft. Schade nur, daß bislang sich kaum jemand die Mühe gemacht und die VO und diese "Hinweise" näher analysiert hat. Also, diese Hinweise sind zar nur heiße Luft. Das hindert aber natürlich unseren Gesetzgeber bzw. VO-Geber nicht daran, bei der Schaffung nationalen Rechts die Schraube nicht weiter anzuziehen. Hier sollte man sich massiv an den BMI, die Regierung und den BT - Innenausschuß - wenden und darauf hinweisen, daß selbst die EU nicht jede nationalen Überlassung einer Deko den verschärften Regeln unterwerfen wollte, vermutlich weil auch diese Leute erkannt haben, daß dies auf eine unzulässige Enteignung hinauslaufen würde. Und zum anderen, daß eine über diesen Wortlaut hinausgehende deutsche Regelung den Weg zum Verfassungsgericht eröffnen würde (was ja bei einer bindenden bzw. gebundenen 1:1-Umsetzung EU-Rechts faktisch nicht möglich ist, denn jeder noch so kalte EU-Furz bricht jedes unserer Grundrechte und das BVerfG nimmt entsprechende Verfassungsbeschwerden aufgrund der Nachrangigkeit sogar unseres GG gegenüber der geringsten EU-Regelung, welcher Art auch immer, nicht einmal zur Entscheidung an) und hier auf jeden Fall Art.14 GG tangiert wäre.
  12. Bitte eine Quelle, einen Beleg.
  13. Das ist OT und wäre zu weitgehend, aber Du kannst mir glauben, daß man durchaus in der Lage, herauszufinden, ob die Story, die einem der Mandant verkaufen möchte, so richtig ist, sein kann, oder geschönt, falsch ist. Das macht natürlich nur der, der es sich auch erlauben kann, bohrend nachzufragen und ggfs. Mandanten wieder wegzuschicken. Aber seit jeher war mein Anspruch, mich nicht instrumentalisieren zu lassen. Anderen Kollegen war dies schnuppe, Hauptsache die Kasse stimmte. Sachzwänge. Da kommt es sehr auf die individuellen Umstände und das eigene standing an. Pauschalieren hilft nicht. Aber natürlich aber besteht ein Unterschied zwischen strafrechtlichen Anklagen und anderen Prozessen. Und meist steht bei Strafverfahren die Täterschaft auch nicht wirklich im Streit.
  14. Bitte beachte: Ich rede nicht von der Theorie sondern von der Praxis. Du mußt mich nicht über die Unschuldsvermutung belehren. Nach 30 Berufsjahren kann ich das schon etwas beurteilen und da ich keinen Umgang mit Straftätern habe möchte übernehme ich auch nur sehr, sehr, sehr ausnahmsweise Strafsachen und dann auch nur eher "untypische" Dinge und nur, wenn ich von der Unschuld des Mandanten überzeugt bin. Den Luxus kann sich ein Strafverteidiger, der davon leben muß/will, natürlich nicht leisten.
  15. Wie ich sagte, aus den aktuellen Medienberichten ergibt sich nicht, was als "Waffenbesitz" gezählt wurde. In einem Bericht aus November wurden ausdrücklich aus KWS genannt. Aber da natürlich der IM ein starkes Interesse an Dramatisierung hat - wieder ein Vorwand, das WaffG zu verschärfen - und Stimmung gegen uns ungeliebte LWB zu machen, gehe ich für mich davon aus, daß hierbei auch jede LuPi, jeder Knicker, jede Softair, jedes Bajo, jedes Dekoschwert und natürlich auch jede Deko mitgezählt wurde. Wenn man ferner einmal unterstellen möchte, daß der typische LWB schon etwas mehr Hirn hat oder nutzt als der gemeine Bürger, da er andernfalls nicht so lange die Fallstricke des Waffenrechts umgehen konnte, um noch LWB zu sein, halte ich es auch für wenig wahrscheinlich, daß der durchschnittliche LWB so bescheuert sein soll, um einerseits den "Reichsbürger"-Ideen anzuhängen und sich dann auch noch entsprechend zu outen. Aber vielleicht überschätze ich auch nur die intellktuelle Kompetenz des durchschnittlichen LWB ...
  16. Ich auch nicht. Sonst könnte ich es erklären. Aber ich werde den Tip mit der "Zurück"-Taste mal beachten bzw. vor dem Posten - und das dürfte ja wohl jeden "negativen" Effekt der "Zurück"-Taste beseitigen, ein "Refresh" mit "Shift" durchführen.
  17. Hört auf zu jammern. Das Problem hat Du immer, wenn es um etwas tatsächlich oder auch mal rechtlich Spezielles geht. Medizinrecht, Baurecht, etwas technsichere Kfz- und Unfallsachen, handelsrechtliche Streitigkeiten, IT, Urheberrecht - immer ist es von Vorteil, einen RA an seiner Seite zu haben, der sich tatsächlich wie rechtlich auskennt. Aber auch dafür hat uns die Natur mit dem Mundwerk ausgestattet und es ist nicht verboten, dem Kollegen auf den Zahn zu fühlen, ist man nicht aus anderen Gründen von seiner Kompetenz überzeugt.
  18. Ist zwar OT, aber in der Praxis ist es auch so. Es entspricht zwar nicht der Unschuldsvermutung, aber nach der owi- und strafrichterlichen Lebens- und Berufsrerfahrung kann man getrost davon ausgehen, daß jeder, der es bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens geschafft hat, auch "der Täter" war. Ausnahmen bestätigen die Regel. Natürlich darf dies nicht die Grundlage für die Verurteilung sein. Aber dafür bzw. dagegen gibt es ja uns RAe.
  19. Jetzt mal Schluß mit dieser Klugscheißerei, das Pendat der PKH ist im Strafprozeß der staatlich bezahlte Pflichtverteidiger. Tatsache ist, daß in D die Rechtsdurchsetzung grundsätzlich nicht an Geldfragen scheitert. Zurück zum Thema: Heute wird z.B. in der FAZ reißerisch berichtet, daß laut Bay.IM sog. "Reichsbürger" in Bayern häufig Waffenbesitzer seien. Andere Medien zitieren den bayr. IM mit "überdurchschnittlich". Die mitgeteilten Zahlen belegen aber das Gegenteil: 130 von 1700 seien Waffenbesitzer, wobei natürlich offenbleibt, was alles zu dem "Waffenbesitz" gerechnet wurde. Aber selbst wenn man dies auf waffenrechtliche Besitzerlaubnisse beschränken möchte: Es wären nur etwa 7,5%. Die große, große, große Masse dieser Erlaubnisse besteht aber in einer Bevölkerungsgruppe (deutsch, männlich, Mittelalter bis älter, bis vielleicht 70, eher weniger), in der zufällig auch die sehr große Masse der sog. "Reichsbürger" zu finden ist. Allerdings auch die Zahl der Geländewagenagenfahre, Touring-Motorradfahrer, Porsche-Besitzer und diese Gruppe zahlt auch die meisten Steuern als Privatleute. Das sind ungefähr 25% der Bevölkerung, also etwa 20 Mio. Die etwa 2 Mio LWB stellen somit einen Anteil von etwa 10%. Daraus folgt, daß der 7,5%-Anteil der LWB (wenn denn LWB gemeint sind) bei den Reichsbürgern sehr deutlich unterdurchschnittlich ist, etwa 1/3 weniger als allein statistisch zu erwarten. Was erzählt der bayr.IM da für einen Stuß?
  20. Und schon wieder! Himmelherrgott, warum muß als Forumssoftware so ein Schrott laufen?
  21. Ganz einfach: Ich will auf ein post antworten, klicke entsprechend und es erscheint anstelle des Eingabefensters mit dem gequoteten post ein anderes post, auf das ich irgendwann früher geantwortet habe, und ich kann nicht man den gesamte quote löschen sondern nur deren Inhalt. Was ich auch tun und dies abschicken muß, damit ich beim zweiten Mal endlich kommentieren und schreiben kann, was ich eigentlich möchte. Was dann zu dem Phänomen des leeren quotes und leeres posts führt wie dem vor meiner "Beschwerde". Frag mich nicht nach den Kriterien und Randumständen dieses Phänomens, ich weiß es nicht.
  22. Was? Wirklich? Die spinnen doch. Kannst Du das mal posten oder einen Link darauf? Allerdings kann der Gesetzgeber natürlich über die VO hinausgehen, wobei ich mal unterstellen möchte, das das BVerfG die damit verbundene faktische Enteignung aufgrund der unermesslichen Gefahren (wie wissen ja alle, daß jedes Jahr zigtausende Menschen mit Dekos, sei es so oder reaktiviert, ermordet werden) die von Dekos für den Rechtsstaat ausgeht und überhaupt nicht überschätzt werden können, billigen wird/würde.
  23. Wie schon einige hingewiesen haben muß man zwischen der Gesetzeslage - erlaubnispflichtige Waffe - und den Verbands- und Vereinskautelen unterscheiden. Natürlich kann man auch versuchen, den Verband bzw. Verein an den Ohren zu ziehen und die Rechtslage nach dem WaffG vor den Zivilgerichten durchzusetzen, wobei man natürlich auch damit rechnen muß, daß ein Richter dem Verband zugestehen wird, "schärfere" Regeln aufzustellen - immerhin geht es ja um den Besitz böser, böser, böser Schußwaffen, damit hat die Justiz, hat ein Jurist qua Ausbildung (unreflektiert stellt er das Gesetz und damit seine Autorität über alles und eine Schußwaffe kann zur Gewaltausübung und damit gegen die Autorität des Rechts verwendet werden - das spielt sich alles eher im im juristischen Bauchbereich ab) ein Problem, da ist alles recht, was die Regeln verschärft und Waffenerwerb erschwert. Davon abgesehen dürfte das standing im Verein, ohne den man als Sportschüze seit einigen Jahren ja leider nicht mehr auskommt, durch eine derartige Prozessierei (erst recht sollte man gewinnen) eher leiden. Folglich ist es zu empfehlen, sich vorher nach den Anforderungen des Vereins und Verbands zu erkundigen und, da man letztlich ohnehin in welcher Form auch immer Nachteile haben wird, auf Widerspruch, Renitenz und Besserwissen verzichten und sich fügen. Das sage ich gegen mein Naturell, aber eines der wenigen Vorzüge des Alters ist, daß gelegentlich doch eine gewisse Einsicht (manche nennen es Weisheit) Platz greift.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.