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VG Düsseldorf widerruft KWS bei Reichsbürger
gipflzipfla antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Und genau für den Quatschanteil daran wurde sein KWS widerrufen und eingezogen. Was daran Quatschanteil ist, legt der Staat, der Gesetzgeber, in Vetretung des Souveräns fest (behauptet er halt...). -
VG Düsseldorf widerruft KWS bei Reichsbürger
gipflzipfla antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Einerseits auf staatliche garantierte Meinungsfreiheit pochen wollen und andrerseits den Staat, auf dem diese Meinungsfreiheit basierend aufbaut, nicht akzeptieren zu wollen ist wie die Katze, die sich in den eigenen Schwanz beisst. Da passt etwas nicht. Und zwar grundlegend nicht! -
Letztendlich ists dann eh schon Chaixxegal, ob Jemand legalisiert zugekifft oder unter Alkoholeinfluss Umgang mit Waffen haben wird. Der Umgang mit Waffen betrifft ja nicht nur das Nutzen auf einem Schießstand, sondern auch das erlaubnisfreie Führen zuvor und danach. Wird vielleicht ganz gerne ausgeblendet. Das wird die Reihen der aktive Schützen in den kommenden Jahren ausdünnen.....
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Darum, um das Thema Alkohol, gehts in diesem Thread.
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Ich schaue recht gerne Formel1 Rennen... und die ganzen Berichte drumherum noch viel lieber. Da wird immer wieder gesagt, dass man mit Simulationsfahrten unheimlich wichtige Erkenntnisse gewinnt, welche sich dann in jeglicher Form positiv auswirken und verwenden lassen. Du scheinst die Künstliche Intelligenz massiv zu unterschätzen... Vielleicht solltest Du ein bischen tiefer in die Materie eintauchen
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Mach das.... Link dazu, Klick -->>
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"Planquadrat".... Wird Dir eher nichts sagen, ich weiss. Das ist bei uns die regelmäßige Maßnahme gegen Alkohol-Sünder am Steuer. Wenn nach so einer Aktion öffentlich wird, wie vielen Alkohol-Sündern am Steuer der Lappen geknipst wird, dann kann man einen signifikanten Rückgang erkennen. Sie werden niemals völlig eliminiert, aber die Statistiken sprechen sehr deutliche Sprachen. Zumindest für einige Zeit werden potentielle Öffentlichkeitsgefährder aus dem Verkehr gezogen. Alkohol am Schießstand hat absolut keinerlei Berechtigung! Ob Dir meine Meinung dazu passt, oder nicht., geht mir echt am Arsch vorbei! Ich erlebe jedes Mal "Nüchterne", mit wesentlichen Defiziten beim Umgang mit Schußwaffen. Möcht ich mir nicht mehr vorstellen, wie Jene dann erst unter schon leichtem Alkoholenfluß agieren! (ich weiss ja nicht, ob diese "Nüchternen" nicht eh einen im Tee haben!) Ich will mich am Schießstand nicht auch noch einer potentiellen Gefährdung durch Alkoholiker ausgesetzt sehen. Im Thema gehts aber ums e i n e Bier n a c h dem Schießen. Soll jeder machen, was er will.... Eines passt immer, so lange nichts passiert. Gültig für Österreich: Wie viel Bier darf man trinken bei 0 5 Promille? Bei einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein wird bei einem Mann bereits die Grenze von 0,5 Promille erreicht. Bei einer Frau dagegen sind hierfür nur 0,3 Liter Bier beziehungsweise 0,1 Liter Wein nötig. Für 1,6 Promille muss man als Mann etwa zwei Liter Bier oder einen Liter Wein trinken. Was passiert zwischen 0 5 und 0 8 Promille? 0,5 bis 0,79 Promille Bei einem Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,79 Promille im Blut wird eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 300 bis 3.700 Euro fällig. Es handelt sich dabei um eines der 13 so genannten „Vormerkdelikte“: Der betroffene Lenker erhält eine Vormerkung im Führerscheinregister.19.04.2023
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So ungefähr.... man weiss ja nicht, was in den Köpfen Anderer so vor sich geht und wo deren üersönliche Schmerzgrenze liegt. Ich weiss ja auch nicht, weshalb ein exklusives, explizites, Etikett auf die Mineralwasserflasche drauf muss... (irgendeine Deutsche / EU-Vorgabebestimmung wirds dann wohl schon geben, dessen bin ich mir fast sicher) Edit meint, alkoholfreies Minderalwasser nach dem Schießen ist ok
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"die auf die Geselligkeit scheißen".... Während in anderen Ländern z.B. im Straßenverkehr die 0,00 Promille Grenze gilt, warum eigentlich?, ists ein NoGo, dies auch für bzw. im Umgang mit Waffen anzudenken ?
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Blödes Geschwätz !! ...abgesehen von Deiner völlig bescheuerten Unterstellung. Völlig in Ruhe geschrieben
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Naja, nicht wirklich. Der Veganer will halt wissen, ob es im Produktionsablauf etwas gibt, was gegen Veganes Mineralwasser sprechen könnte. Muss man nicht drüber nachdenken, genau so wenig wie als Nicht-Veganer Mineralwasser mit so einem Etikett kaufen
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Grünschrift war grad aus...
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was ich grad auch vermisse, ist ein Beitrag von mir, ganz zu Anfang von dem Thread.. Da habe ich die WaffVwV zum Thema "Transportieren von Waffen" zititert. Frage an die Admin´s: wurde hier "geJokert" (und falls ja, warum)?
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ich kann auch mit ohne Alk und Giftstoffen im Blut Da gebe ich Dir Recht... Die Medien als auch die Politik haben wesentlich das Ihrige dazu beigetragen. So wie sie auch das Ihrige g e g e n den legalen Besitz von Waffen beitragen. Alkohol im Zuammenhang mit Schußwaffengebrauch ist daher immer ein willkomenes Thema ... Mein Thema wäre eher das "Schießstandsterben" ! Aber das ist dann eh ein anderes Thema.
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Die Biere der Brau Union genießen den besten Ruf...
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Hühnerpisse?? Igitt...
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Wenn ich Alkohol und Tabakrauch brauche, um gesellig zu sein.... ? Ok, das ist ein anderes Thema. In unserer ländlichen Gatronomie hat es auch ein "Gasthaussterben" gegeben.. aber eher auf Grund von Problemen durch nicht vorhanden Nachfolger oder eklatantem Personalmangel. Was wirklich erschwerend hinzukommt ist die Registrierkassenpflicht. Das wird allerdings niemals als Grund angegeben...
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Und das funktioniert mit nicht-alkoholischen Getränken nicht, oder nicht mehr ? Ich tendiere da eher zu Null Promille Grenze, beim Umgang mit Schußwaffen. Meiner Gesundheit und meiner Sicherheit zu Liebe!
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Hatte jetzt grad mit Alk vielleicht nichts zu tun, aber das Szenario existiert defintiv schon: https://kaernten.orf.at/stories/3196959/
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Bier ist und bleibt erst einmal Bier und keinen beliebige Zahleneinheit.... Man kann sich aber trefflich über das Volumenmaß unterhalten... Reagenzglas vs Männereinheit 10 Kölsch wären aber immer noch 4 Halbe
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Ja, genau.. die sind gegen Alk immun und deren Reaktionsvermögen ändert sich auch nicht ins Negative? Ok.... man lernt ja nie aus!
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Das sind dann aber schon, per Defintion, Alkoholiker. Die brauchen den bestimmten Pegelstand (ist erwiesene Tatsache).
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Die Einen sagen so, die Anderen so.... (Vor Gericht und auf hiher See bist Du in der Hand Gottes!) Bei den heutigen Bemühungen, Waffen aus Privathand zu bekommen, hättest Du im Fall der Fälle wohl sehr schlechte Karten. Die "Aberkennung der Zuverlüssigkeit" (Entzug der Waffenrechtlichen Dokumente) wird allerdings durch die zuständige Waffenbehörde (nicht durch die Polizei vor Ort) ausgesprochen. Wenn Du allerdings so breit bist, dass es wirklich auffällt, werdens Deine Knarre wohl gleich einkassieren (Gefahr im Verzug). https://www.google.com/search?q=Deutschland+Aberkennung+der+Zuverlässssigkeit+nach+Alkoholgenuss&client=firefox-b-d&ei=eWCJZK6oNPeE9u8PtOqr0A8&ved=0ahUKEwjuyO2ik8L_AhV3gv0HHTT1CvoQ4dUDCA4&uact=5&oq=Deutschland+Aberkennung+der+Zuverlässssigkeit+nach+Alkoholgenuss&gs_lcp=Cgxnd3Mtd2l6LXNlcnAQA0oECEEYAEoFCEASATFQAFgAYABoAHABeACAAQCIAQCSAQCYAQCgAQE&sclient=gws-wiz-serp
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Transportieren ist de facto erlaubnisfreies Führen.... Teilzitat WaffVwV "... 12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger. Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist. Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet). Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen...." Teilzitat Ende Zum Thema "erlaubnisfreies Führen einer Schußwaffe" findet sich in der WaffVwV bestimmt auch noch etwas. Da wette ich fast darauf.... (Das wäre aber Punkt 2 der Schulung und dann kostenpflichtig!)
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Ja, genau.... Klick -->>