Zum Inhalt springen

CZM52

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11.975
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von CZM52

  1. Nö Wechselsystem und WBK gelb/Rot sagt das gesetz nicht unbedingt eintragen kommt drauf an wie Mann den §34 unc den §10(1) ließt beim eintragen geht geht es primär darum, das mit dem Eintrag der Voreintrag quasi gefüllt wird. bei WS oder Gelb/Rot gibts nix zu füllen, da die erwebsberechtigung ja kein Voreintrag ist
  2. Besser... naja, ca.15-20% der Büma machen zu da der Aufwand zu hoch ob das besser ist ....
  3. Klar steht das Ding im Buch, aber eben nicht im Register wenn noch nicht im Handel.
  4. NWR ist Deutschland weit die selbe Software.... der fehler sitzt in der in der Regel vor dem Pc
  5. Muss nicht eingetragen sein wenn vom Händler aber es ist problemlos ggf. Fanden Sie die Nummer suspekt, wenn es exakt die angegebene ist.
  6. Und wo ist das Problem?
  7. Thread lesen hätte das posting erübrigt
  8. So wie auch wegen dem § 6 und was noch ?
  9. Wir sind gespannt auf den 24!!! ist ja fast wie Weihnachten
  10. Schon lange nicht mehr ...
  11. Machen das selber El Be Tac hat bisher immer gute Arbeit abgeliefert
  12. Nicht laut WaffG , nur laut AWaffV...... und NUR für Sportschützen.
  13. Woher diese schlaue Weisheit?
  14. Nö, vergessen nicht. Da wird fleissig daran gearbeitet, keine Sorge.
  15. Im Einzelfall....maybe. Aber bei x Fällen an Tag?
  16. Spannend wird es dann, wenn der brave Deko Besitzer dann bemerkt das im Rahmen der Feuerwaffengeschichtevauf einmal Gehäuse und Griffstücke von Langwaffen auch wesentliche Teile sind... das gute G3 Griffstück dann wesentliches Teil einer Kriegswaffe.... glaub dann ist das Deko Problem sein kleinstes....
  17. TSA prüft kein Itar die juckt nur die luftsicherheit. Da kannst auch hundert 30 RD Magazine im Koffer haben... ist der TSA egal
  18. Keine Ahnung ob es dazu ne DE Rechtsgrundlage gibt..........aber wenn der Hersteller das so geregelt hat, sein Importeur in mal anstösst und der Hersteller dann den anderen "Importeur" ..........am Ende wird der Hersteller Mittel haben das umzusetzten..... Klar kannst dann in DE gegen nen US-Hersteller klagen Aber ob das dann der schlaue Weg ist.......
  19. oder der Offizielle Geissele Importeur hat wie der offizielle Magnum Research Importeur mal auf den Tisch geklopft..........
  20. CZM52

    Neues vom Beitler

    Ist bekannt welcher Anwalt ihn vertreten hat?
  21. Grundsätzlich ist zu prüfen ob die Waffen in DE legal sind. dann ist es immer der schlauste Weg, Kontakt mit der für deinen zukünftigen Wohnort zuständigen deutschen Behörde aufzunehmen
  22. Ist ja voll das DI-AR dein MR
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.