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CZM52

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  1. Jo, aber 1995 halt ned
  2. Und dazu braucht man HKparts?
  3. Das BKA wird sich schon massiv freuen über die ganzen Anträge auf Ausnahmeerlaubnisse ?
  4. Und das wird mit dem NWR II die Regel werden und auch teurer. Wenn ich für ne Arbeit 30min in der Werkstatt bin, aber das Büro ne Stunde dafür am PC.... kann ich halt nicht nur die 30min Werkstatt abrechnen....
  5. Nö, sicher nicht.
  6. Jo, ist ja also recht neu
  7. Man könnte jetzt drüber nachdenken ob die Teile, wenn lang genug um als wesentlich anzusehen, im Grunde wesentliches Teil einer Kriegswaffe sind..... mit entsprechenden Folgen
  8. CZM52

    1000m-Bahn bald in D?

    Wart mal mit dem Austausch.....
  9. Ja, und? wie denkst wie es jetzt mit LLM etc. Läuft? §40 (4) hilft dir da
  10. Das sieht wohl der§55 des WaffG anders als du
  11. Nö, machen wir aktuell nicht. da wir auf Zeichnung sämtliche Konturen und Längen ordern können macht das aktuell für uns keinen Sinn.
  12. rein nach dem Text würde ich das so heraus lesen
  13. Die in häuslicher Gemeinschaft leben... ich würde sagen, Auszug, dann vorbei grundsätzlich aber gilt eh die Auslegung der zuständigen Behörden... und die kann so oder so sein
  14. Naja... Die Berechtigung zur Nutzung nach Satz 2 Nummer 2 bleibt über den Tod des bisherigen Besitzers hinaus für eine berechtigte Person nach Satz 2 Nummer 2 bestehen, wenn sie infolge des Erbfalls Eigentümer des Sicherheitsbehältnisses wird; die berechtigte Person wird in diesem Fall nicht bisheriger Besitzer im Sinne des Satzes 2 Nummer 1.
  15. WaffG §36 4.2 2. für die Dauer der gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch von berechtigten Personen mitgenutzt werden, die mit dem bisherigen Besitzer nach Nummer 1 in häuslicher Gemeinschaft leben.
  16. Jo hast recht im Gesetz steht für die Dauer der häuslichen Gemeinschaft denke nach Auszug ist es vorbei
  17. Jo, wenn meinst
  18. Edit
  19. Das geh null in die Richtung, da es hier um Verbotene Waffen und nicht um Kriegswaffen geht
  20. Na wenn du meinst....
  21. Nö, klar geregelte Zuständigkeit
  22. Nö das Ding geht in der Regel direkt nach Wiesbaden
  23. Kennst du welche die abgegeben haben? alle Dir ich kenne haben ne Ausnahmeerlaubnis vom BKA bekommen
  24. Wenn man wüsste was es für ein Gewehr ist, was wie defekt ist... dann könnte man was sagen. so ist es nur mimimi....
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