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CZM52

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  1. Womöglich das deutsche Gesetzgebungsverfahren? Wenn der BR am 23.09 wie geplant zustimmt, erscheint ja kein Donnerschlag und macht ein Gesetz. dazu muss es erstmal vom BP unterschrieben, im Bundesanzeiger veröffentlicht und gültig werden.....Oktober ist da realistischer
  2. Planen können Sie viel.....kaufen da eher weniger
  3. Ich hoffe das wir bald den TEXT mit den abgestimmten Änderungen haben...muss ja bald mal vorliegen
  4. Und DER weiss WAS er abgestimmt hat? Und kennt das DEUTSCHE WaffG ? KAUM!
  5. Nur der Trachtenclub!! Die muss auch weg 16" bedeutet US-Waffen OHNE teure DE Umbauten!!
  6. Umbauten aus Vollauto sind wohl dann verboten, NEUBAUTEN aus Deko nicht
  7. News-Letter FWR: Europäischer Parlamentsausschuss "Binnenmarkt und Verbraucherschutz"/ IMCO positioniert sich zur Feuerwaffenrichtlinie Nach der Europäischen Kommission und dem Rat der Innen und Justizminister hat sich gestern auch der zuständige Ausschuss des EU-Parlamentes "Binnenmarkt und Verbraucherschutz"/ IMCO zu den seit November veröffentlichten Änderungsplänen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie positioniert. Zwar wird von uns als Interessenvertretern legaler Waffenbesitzer, -Herstellern und Händlern nach wie vor auf Schärfste kritisiert, mit Terroristen gleichgestellt zu werden und auch insgesamt bezweifelt, dass eine Richtlinie des Binnenmarktes zur Terrorabwehr geeignet ist. Jedoch wurden durch den gestern tagenden Ausschuss und insbesondere durch dessen Vorsitzende, Vicky Ford, erstmals Anmerkungen und Bedenken der seit Bekanntwerden der Vorschläge beständig beratenden Verbände aufgenommen und eingearbeitet. Wie bereits der Beschluss des Rates beinhaltet der gestern abgestimmte Kompromissentwurf keine verpflichtenden medizinischen Tests oder Verbote von Selbstladewaffen der Kategorie B7 (Halbautomaten, die vollautomatischen Kriegswaffen ähnlich sehen). Der Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen bleibt demnach solange unberührt, wie lediglich Magazine bis zu einer Kapazität von 20 Patronen eingeführt werden. Auch wurde kein Besitzverbot von größeren Magazinen beschlossen, sodass hier nicht die befürchtete Kriminalisierung von Altbesitzern eintritt. Letztlich enthält der Kompromiss auch eine große Zahl von Ausnahmen für Sportschützen und Sammler, die insgesamt vielen Belangen Rechnung tragen. Danach bleiben auch waffenrechtliche Erlaubnisse bestehen, solange die Erteilungsvoraussetzungen unverändert vorliegen. Die periodische Neuerteilung nach jeweils fünf Jahren ist damit vom Tisch. Trotzdem enthält der gestrige Beschluss auch noch eine Vielzahl problematischer und abklärungsbedürftiger Punkte, insbesondere im Bereich der Aufbewahrung, Kennzeichnung und des Onlinehandels. Diese gilt es zunächst im Detail auszuwerten und dann im Rahmen des nun stattfinden parlamentarischen Abstimmungsprozesses und des anschließenden Trilogs mit Kommission, Rat und Parlament zu besprechen. Eine endgültige Entscheidung, welche Änderungen die EU-Feuerwaffenrichtlinie erhält, wird das EU-Parlament erst im November 2016 treffen. Wie schon in den letzten Monaten werden wir uns weiterhin für die Interessen unserer Mitglieder zusammen mit den großen europäischen Verbänden einsetzen und alles tun damit keine Regelungen geschaffen werden, die über die bestehenden strengen deutschen Vorgaben hinausgehen.
  8. Weiterhin...ich lese wie bereits angesprochen nur SPORTSCHÜTZEN (Organisiert). Bedeutet, der Bundestag ändert ein Gesetz das Jäger wieder SL kaufen können, und die EU verbietet es direkt? Top!
  9. genau hier sehe ich das Problem. Viele haben irgendwo ein M16 oder AK Magazin rumliegen...auch nicht sportschützen. Diese werden dann je nach Text kriminalisiert....ohne es ggf. zu wissen
  10. Nun, die Worte höre ich auch....aber die Deutung kann je nach dem ausfallen......... Das man nun von Sportschützen und Kat.A spricht.....mal sehen wie das dann reglementiert wird
  11. Mal das Bild einen Beitrag darüber angeschaut? Ist das ein Ladestreifen?
  12. Musst du deine Fragen, ob Ihr das reicht oder sie warten will bis es gültig ist nach BR und BP
  13. Geh dabei kurz zur IHK und besorg dir die passende Fachkunde
  14. Was ist daran lustig? Das DU mal wieder keine Ahnung hast? Als Tip: Stichwort Föderalismusreform 2006 und Abweichungsgesetzgebung
  15. Imho steht hier Landesrecht über Bundesrecht. also unsere 5RD zum Nachsuchen bleibt bestehen. Und das BUndesrecht wird ja eh erst im Herbst geändert, wenn der BUndesrat abstimmt. Für die ERntejagden bietet der BUndestagsbeschluss ggf. gewisse Sicherheit zur NUtzung vorhandener Waffen, ob Behörden nun wieder SL eintragen auf JJ bleibt abzuwarten
  16. Es ging darum das man vor den Erntejagden Klarheit hat...das braucht im Oktober ggf. der der Rosenkohl erntet noch
  17. Und würde dem "schnell, schnell" den Sinn nehmen....warten wir es ab.
  18. Den letzten Punkt auf der aktuellen Tagesordnung, auch wenn hier Off Topic, find ich lustig
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