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Wo bin ich zurückgerudert?? Er hat sicher keine US erlaubnis, die kostet mehr als seine Artikel , aber wenn du meinst in DE wäre die passende Erlaubnis eine Verbringungserlaubnis der Behörde
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Was soll da nicht konform sein? brauchst halt ne passende Erlaubnis das größere Problem ist eher die Exportrechtliche Seite in den USA
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Ist kein Problem neben Nummer ist ja auch Hersteller im NWR. also einmal Wechselsystem Glock mit Nummer 123 und dann mit dem Griffstück und den neuen Teile Pistole Hersteller Maier mit der Nummer 123 sonst müssten ja alle Hersteller Weltweit ihre Seriennummern absprechen. und der Hersteller Maier kann ja keine Glock bauen,sondern z.b. Ne Maier M17, also Problemlos und schon mehrfach praktiziert. wir machen dann aber such alle Glock und sonstigen Beschriftungen außer der Nummer vom Griffstück weg.
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Was ja unnötig ist wenn ich einfach die selbe Nummer überall drauf mache
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DAS WS muss mit Entsprechender Beschriftung versehen werden. Wenn das WS zur Waffe wird, muss da ein entsprechender Hersteller drauf. Nummer ist dann nicht so relevant, da ja einmal Glock Nr. XYZ und das andere Mal Hans Wurst Nummer XYZ ist. Grundsätzlich sehe ich aber die notwendigkeit der Frage garnicht. Der Importeur sollte wissen was er machen muss, und da gibt es auch keinen Spielraum. Weiterhin vleibt dann eben zu hoffen das die Abmessungen des WS passen, und es CIP Beschuss erhält.
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Mal sehen wie lang es den Anbieter noch gibt nachdem man in WO wieder fleissig posten muss......
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Darf ein Journalist keine Waffe Kaufen? Alle bissle in Panik oder was? Nenn ihm dein Preis, wenn es 100% korrekt machen willst, ändere die Auktion auf Sofortkauf und gut. Solange er dann entsprechende Papiere hat, warum nicht?
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110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
CZM52 antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
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Dann Gratuliere, dürfte Weltweit die einzige M5 mit 20" sein.......
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Wohl kaum......
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Klang in FB noch anders
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Lassen wir die Ausflüchte und Erklärungen weg und fassen es zusammen Herr Achim Peters : „mit passender EWB in Deutschland zu erwerben „
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Aber diese Person darf doch dann erwerben? mit entsprechenden Erlaubnis vom BKA und dann sollte es, wenn also diese Person mit entsprechender Erwerbsberechtigung vom BKA erwerben darf, ja auch jemand geben der Überlassen, also umgangssprachlich „verkaufen“ darf, oder?
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Lies nochmal sicher bekommt die nicht Hinz und Kunz, aber eben auch nicht nur Behörden
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§40 (4) WaffG wäre so ein Text
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Heute erhalten Sie 35% Rabatt auf Ausgewählte Magazine!
CZM52 antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Lagerhaltung in DE kostet halt Geld -
Wohl auf Grün
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BKA Festellungsbescheid - Waffen mit picatinny quadrail
CZM52 antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Und der Paragraph 6 der AwAffV eingeführt. Zum Anschein und was dazu führt darf man gerne die Suchfunktion im Forum nutzen...und dann kannst die ganzen Ferien lesen...... -
Heute erhalten Sie 35% Rabatt auf Ausgewählte Magazine!
CZM52 antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Am besten EWB Teile -
Warum sollten die Unbeschriftet sein?
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So so ein Unsinn wieder....
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Die Ex
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Nun, KK ist aufgrund §6 ja wieder Grenzwertiger wenn da mit ner Banane ankommst.......
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Bei Privat bei gewerblich sieht es das WaffG anders als du