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CZM52

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  1. Der 34 gilt aber nur bei ner Erlaubnis nach §10 und vergleichbar...das ist ne WBK. Der Jäger erwirbt aber nicht mit WBK sondern mit JJ............
  2. Waffengesetz (WaffG) § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken 3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder die Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte ist binnen zwei Wochen durch den Erwerber zu beantragen. Erwerbserlaubnis ist der JAGDSCHEIN. Dann trägt die BEHÖRDE die Waffe in ne Vorhandene oder NEUE WBK ein
  3. Genau! Und daher braucht er KEINE! Lesen und Verstehen!
  4. Was machst dann mit der Grünen im Laden? Rumwedeln? Weil sehen will die kein Schwein beim Erwerb LW auf JJ
  5. AHA als Jäger beantragst du erstmal ne leere Grüne und meldest dann den Erwerb?
  6. Nicht immer..............genau gelesen sagt der TS nämlich NICHTS über seinen Status! Ein Jäger z.B. wird bei Beantragung der WBK diese Daten IMMER angeben ( ausser bei den Voreinträgen für Kurzwaffen), da er Langwaffen aufgrund des JJ und nicht aufgrund einer WBK erwirbt! Unter bestimmten Voraussetzungenalso gilt die Pflicht des Händlers nur bei WBK-Grün mit Voreintrag. Dazu sagt das Gesetz: (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der §10 sagt: § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet. Durchh die HInweise 1 Jahr befristet....kann der §10 im Grunde NUR den Voreintrag auf Grün meinen, da es das z.B. auf Rot oder Gelb nicht gibt. Wenn der Käufer bereits die Waffe komplett vom Amt eintragen lässt, weil z.B. die Daten bekannt sind weil die Waffe bereits beim Händler liegt wenn er das Bedürfnis erhält braucht( bzw. kann ) der Händler nichts eintragen. Spart das versenden der WBK zum Eintragen und dem Käufer einen zweiten "Amtsgang"
  7. Das ist eine gute Frage! Gibt es für den Anwalt hier etwas, Fortbildung etc? Oder kann sich jeder "Fachanwalt für XYZ" nennen, weil ihm dieses THemengebiet liegt?
  8. Was wurde da geprüft? Also, welche Qualifikation hat die GRA überprüft um Anwälte in die Liste auf zu nehmen?
  9. SChreib mir ne email Hab noch irgendwo se nen HERA liegen
  10. ja, gibts auch einzeln Welchen HERA ? Naja, nach über 10 Jahren Zusammenarbeit mit Samson geht da schon was................
  11. ja, HK hat Frankonia den Grosshändler Status enzogen und will wohl nicht mehr für Katalogseiten bezahlen....wie andere auch, wenn man den Katalog vergleicht mit den Vorgängern
  12. Achtung, Nicht Speedy sagen....ist ein von Samson extra für uns gefertigter Evolution Keymod OHNE seitliche öffnungen...... Haben wir auf Lager, bauen die §6 Waffen damit in zukunft
  13. HERA 9mmBCG und Glock geht NICHT...muss die BHCG umgearbeitet werden...inkl. Neubeschuss
  14. Der Sear Cut ist auch im Upper......aber gut wenn hier Experten posten...... Und VA geht auch ohne den
  15. ..............das Tuning...einmal Drücken, 10x Knallen............ist dann weniger gut
  16. Nun, nicht ganz wie er will....eher im Rahmen des Gesetzes, sofern er das GRiffstück dann an ner Waffe nutzen will
  17. Und dann kommt es auch auf den Stand an. Viele erlauben KEINE Aufnahmen
  18. Ich gehe vom 23.09 aus...DANN nämlich ist die nächste Sitzung des BR.......
  19. Nein, sinnlose Panikmache und total unstrittig, auch anhand der genehmigten Sportordnungen
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