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CZM52

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  1. Wenn deine WBK‘s „weg“ sind, sind die im NWR als ungültig gestellt. Logischerweise müssen dann deine Waffen im NWR einer gültigen Waffenrechtlichen Erlaubnis zugeordnet sein. Sollte logisch nachvollziehbar sein🤷🏻‍♂️ sollte aber dem Händler klar sein und er kann hoffen das er dafür nicht noch Ärger bekommt wenn er wusste das die WBK‘s weg sind
  2. ja, sollte man dann beim Verband mal ansprechen, würde Sinn machen
  3. Wenn du irgendwas "modernes" kaufen willst muss es B sein. Hat der/Die SB halt die falsche Auswahl im Programm getroffen. Sollte der Verband ja auch so auf dem Bedürfnis haben das es Kat.B ist Das Kat.C/KAt.B Problem hatten wir anfangs oft bei Vorderschaft-Rep.-Flinten. Da haben viele Behörden Voreinträge auf Kat.C gemacht......teilweise ärgerlich wenn der Kunde Samstags paar hundert KM anfährt....und dann wieder ohne Waffe wegfährt
  4. Naja, nicht pauschal. Das NWR kennt z.b. halbautomatische Langwaffen mit FEST eingebautem Magazin mit 2 Suhuss oder weniger als Kat.C ! Das gebräuchliche Zeug aber sollte klar Kat.B sein!
  5. Nur im eigenen Programm, z.b. Waffenbuch des VDB
  6. Wurden deine WBK´s widerrufen? Dann musst die Waffen natürlich an einen "Berechtigten", also den Händler überlassen gem. Waffg und der diese auf sich buchen im NWR. Und wenn du diese "freiwillig abgegeben hast", ja auch. Sollte aber deinem Händler auch klar sein das er die Waffen nicht in einfach so annehmen darf.
  7. ja, wenn du meinst. ICH arbeite täglich mit dem NWR Also frag besser nochmal deinen Büma oder Händler WAS er im NWR kann bevor hier Müll postest!
  8. nehm ich direkt 10 x bitte...............
  9. Einblick ins NWR.......Nein, können eben dein Händler und dein Büma NICHT! Die können ggf. bei der Behörde anfragen, aber daas ist ja auch viel besser als einfach den Waffenbrief zu nutzen
  10. 1.Du kannst dir Daten aus dem NWR holen? Gratuliere! 2. wenn z.b. nur ein Teil zum Büma muss, ist eine T-ID schon sehr sinnvoll, sonst muss halt die ganze Waffe dahin 3. genau, ist halt ne Service Leistung des Handels 4. da die Behörde schon (im Gegensatz dann zu dir) schon alle Daten hat 5. dann hast du halt nur die W-ID und sonst nix
  11. Neu ( bzw. halt ein neuer Account) und gleich Quatsch erzählen, das läuft! Wo steht den das ein Jäger kein Bedürfnis für ne SL-Flinte über 2(3) Schuss haben soll?
  12. Frankonia wird dann den Fehler Bemerken und ändern die Hornady hat nämlich nur 20/Pack
  13. Was soll da passieren ?
  14. Am besten direkt im Internet ein Fass aufmachen, damit das endlich unterbunden wird. Waffenforen, Facebook etc. Und dann blöd schauen wenn es auf einmal wie in anderen Ländern ist, das garnicht mehr an Endkunden versendet wird.
  15. Dazu wird es kaum reichen weil irgendeiner in Uniform das Ding am Gürtel hat.............
  16. Im Grunde ist es nur ne Absprache mit dem Sachverständigen, wenn er sagt das 4000J aufgrund der Bauart geht, geht das
  17. Was soll da jemand erklären?
  18. jo, langsam wirds zu trollig......
  19. nö, nennt sich Datenschutz
  20. Du kannst alles fragen, ob du ne Antwort erhälst, ist immer was anderes
  21. Ein privatverkaufer meldet NIE irgendwas an die Behörde des Erwerbers, Gewerbliche melden ins NWR.
  22. Du bist dafür zuständig zu prüfen, ob der Erwerber eine passende EWB hat....somit musst du das bei Zweifeln prüfen.
  23. Fürs KWKG MAterial ist die "08/15" Behörde nicht zuständig und kann das daher auch nicht erlauben. Kriegswaffenmaterial kann nur das BMWI erlauben
  24. Steht drauf. Nö
  25. Dann sind es halt auch keine Repetierflinten 😳🙈🙈
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