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CZM52

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  1. Nixht mehr da und zusammen eingepackt ist ähnlich ?
  2. Wenn das FIX ist , dann bist du deiner Pflicht gem. WaffG sicher bereits nachgekommen. Und damit zu spät hier zu fragen. Dann solltest dir dringend nen Fachanwalt suchen, der sagt dir dann wie es läuft.
  3. Sicher das schon gemeldet? Text mist da etwas wirr diesbezüglich ggf. kann der TS das ja mal klarstellen
  4. Kannst du Ausschliessen das du es mal nem Kollegen "geliehen" hast und es da nicht mehr ist? Ich würde da nochmal genau überlegen, ggf. auch mal die Kollegen im Verein ansprechen und da mal die WS-Nr. überprüfen. Wenn du dir dann SICHER bist das du es wirklich "verloren" hast, handelst du natürlich gem. WaffG § 37b und da steht: ".....so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen"
  5. CZM52

    .50 BMG Kauf

    naja, das machst mit 5 Kollegen, 1 Stunde teit, jeder paar Schuss...dann ist das nicht mehr ganz so teuer
  6. Wie soll das funktionieren? Dann muss erstmal die Waffe ins Buch von anderen.... Funny Joke, weil auch das wäre Überlassen...ob nun an Kunden oder andere Berechtigte ist wohl egal
  7. Gabs u.a mal in der Form von Blade-tech, die bauen das imho nun Modular noch immer
  8. Muster? Laser Stippling
  9. Glock(USA ??) hat wohl was geändert am Material, ettliche US-Kollegen beklagen Probleme beim Lasern der Griffstücke. Wir hatten bisher kein Problem, ggf. wurde mur US Material geändert
  10. Die druckertinte ist nicht trocken, da stimmt schon die Hälfte im katalog nicht mehr macht halt keinen Sinn
  11. Imho nur mit Bedürfnis, bei angemeldeten Altbestand glaub ich das eher nicht
  12. Glaube jetzt das er eher "private" Erlaubnisse meint
  13. Lächerlich? Oder das Problem dass du es nicht verstanden hast? Anschein entsteht nicht durch die Hülsenlänge! Nur WENN Die Waffe den Anschein hat, ist die Hülsenlänge ein Kriterium. Wenn kein Anschein ist es eh egal
  14. beobachte YT....ggf. fällt es dir auf
  15. Dann lass dir das mal RECHTSSICHER und SCHRIFTLICH geben.........
  16. Leihe von Privatwaffen zum Gewerblichen Zweck? "Vom Bedürfnis umfasster Zweck...".. war das Argument der Behörde Auch auch schon dem ein oder anderen Youtube-"Waffentester" böse Probleme gebraxht
  17. Einfaches Prinzip: if you not can ban ist, tax it
  18. Wenn der Gegenstand, explizit der um den es hier geht, nicht beim Fund LUFTDICHT verpackt wurde, kann er technisch garnicht mehr im Fundzustand sein. Diese Aussage ist wissenschaftlich belegbar, daher sicherlich kein Problem
  19. jo. Wenn du meinst
  20. Entsorgt oder sicherlich nicht mehr im „Fundzustand“. kopf in den Sand ist halt nicht schlau
  21. Ich kenne den Vorgang, vermutlich besser als andere. was daran aber ein Effekt sein soll erschließt sich mir nicht 🤷🏻‍♂️
  22. Mitglied im LJV? Wenn ja, Sind die informiert?
  23. Was soll das sein?
  24. Da entstanden auch ganz ganz viele AR15............
  25. Das wird es wohl auch kaum sein...da keine Munition im NWR gemeldet wird
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