nein. Wenn eine Kennzeichenabfrage gemacht wird, wird eine Fahndungsabfrage auf das Kennzeichen gemacht (Kennzeichen gestohlen/missbräuchlich benutzt?). Das geschieht über INPOL/Schengen.
Eine Halterabfrage bedeutet eine Abfrage beim KBA über ZEVIS, respektive auch EUCARIS. Hier werden die Halterdaten und die Führerscheindaten eines Halters abgefragt.
Eine Personenabfrage erfolgt über POLAS (örtlich-Land) / INPOL (Schengen SIS). Hier werden Fahndungsersuchen und polizeiliche Erkenntnisse abgefragt.
Erweitert werden kann eine Personenabfrage noch mit einer Anfrage an das Melderegister. Hier gibt es den Kenner als LWB - siehe auch § 44 WaffG.
Sämtliche Anwendungen haben aus Datenschutzgründen eine sehr kleinteilige Berechtigungsvergabe. Nicht jeder, der zu einer Anfrage berechtigt ist, darf auch alle Daten sehen.
Das alles kann man, wenn man denn will, im Netz nachlesen.
Für manche ist es aber wohl einfacher mit Stammtischgeschwafel Scheisshausparolen zu verbreiten.
Übrigens: beim KBA und Melderegister darf man auch als Privatmann Abfragen machen (natürlich geg. Gebühr). Ich glaube aber kaum, dass man da dann den LWB-Kenner erfährt.
Und was die Polizei über einen gespeichert hat, darf man seit einigen Jahren auch bei der Polizei erfragen.