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Sachbearbeiter

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  1. Der Unterschied zu den Einsteckläufen ist mir schon klar, CM. Nur werden die jetzt im gleichen Atemzug mit den WS genannt und gleich geregelt. Sollen jetzt Deiner Meinung nach alle Altbesitzer von Einsteckläufen kommen und diese in die WBK nachtragen lassen ?
  2. Dass einige Händler da vorsichtig sind, verstehe ich ja auch. Aber spätestens wenn der zuständige SB auf den existierenden Erlass des BMI hierzu hinweisen würde, wäre die Sache für alle Seiten bereinigt. Warum hat es bei den Einsteckläufen immer schon ohne Jammern geklappt, hm ?
  3. So könnte man es zusammenfassen, gut. Zur Frage, wem es schadet, erlaubnisfreie Waffen in eine WBK einzutragen: ganz eindeutig den SB und gebührenmäßig dem Antragsteller dazu ! Mir hat noch keiner eine Begründung liefern können, warum die schon nach altem WaffG erfolgte Nichteintragung von Einsteckläufen wegen Freistellung derselben niemanden gekratzt hat. Warum nun also das Gezeter um die Wechselläufe, die für zugehörige Grundwaffen nicht einzutragen sind ? Es gibt in Deutschland offensichtlich leider immer noch Menschen, die sich gegen Entbürokratisierung (hoffentlich ohne Erfolg ! ) wehren. Gruß vom erstaunten SB
  4. Na dann tut Euch mal keinen Zwang an...
  5. Die beste Verteidigung ist immer noch die, die man nicht braucht. Wir können hier noch tagelang weiterdiskutieren. Jeder wird das Mittel finden, das er für angemessen hält und sich dafür entsprechend rechtfertigen können. --- So, hab grad einen Anruf bekommen vom Pflegeheim. Werde mich diese Woche mal wieder verstärkt den Alten widmen und deshalb wenig Zeit für WO haben. Was das mit dem Thema zu tun hat ? Dachte dabei gerade an die Selbstverteidigung einer für Pflegeheimverhältnisse recht rüstigen Dame, die neulich drangsalierende Schüler mit ihrem Schirm wacker auf Distanz hielt.
  6. Was die Non-Lethal-Waffen mit der wirtschaftlichen Gesamtlage und Deinen alten Zeitungen zu tun haben sollen, ist mir nicht klar, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen. Aber es ist ja auch nur Deine IMHO.
  7. Hm, ein heißes Eisen, das ihr da schmiedet. Zu den Non-Lethal-Waffen: die haben schon eine gute Abschreckungswirkung ! Wer mit diesen mal Bekanntschaft gemacht hat, wird sich daran nicht gerne erinnern...
  8. Er hat B) bereits selbst zugegeben. Hängt ihn höher !
  9. Erwischt wegen Verstoß gegen § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG i.V. mit § 13 Abs. 4 Satz 2 AWaffV ! OWI, OWI !!!!!! Und wie war das noch: im § 5 WaffG steht doch irgendwo wer Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahrt... Also ein unzuverlässiger WO-User ist doch untragbar hier, oder ?
  10. Antwort auf: uffbasse!!!! net das du noch mal einen auf die zwölf kriegst .... und überhaupt, als beamter und staatsdiener würde ich von dir einen etwas seriöseren stil erwarten. reiss dich also bitte etwas mehr zusammen, ja?? HERR INSPEKTOR!! Sonst wird es nie was mit dem Amtmann Wie kommst Du denn drauf, dass ich ein HERR INSPEKTOR bin ?
  11. "Üff wollte doch nur nah dem Weg fragen..."
  12. Was meinst Du, was Flintograf zur Zeit im Garten macht ?
  13. Jetzt weiß ich endlich, für was meine Schwester Werbung macht...
  14. Diese Auslegung finde ich auch ulkig. Dann müsste man ja neuerdings auch die Einsteckläufe eintragen, die früher immer schon frei waren... Wenn Erwerb und Besitz einer Waffe freigestellt ist, heißt das auch erlaubnisfrei und nicht eintragungspflichtig. Die WBK ist nur der Eintragung erlaubnispflichtiger Waffen vorbehalten. Wie sollte man denn sonst die anderen in der Anlage zum WaffG freigestellten Gegenstände beurteilen; frei aber doch nicht frei oder wie ? Nein: der Besitz ist doch im vorliegenden Fall nur an WBK-Besitz und passende Waffe gebunden. Die Regelung ist abschließend und eindeutig.
  15. Selbstverteidigung mit Schusswaffen war und ist schon immer ein heißes Eisen. Ich sag dazu nur: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...
  16. Die Frage ist halt, wer sich dran hält. Egun selbst wird es nicht jucken, weil man die Waffen ja auch persönlich abholen oder über einen Händler versenden kann @Wahrsager: letzteres würde ich Dir empfehlen, wenn Du ganz sicher gehen möchtest.
  17. Wirklich erstaunlich. Nicht mal "SM" hilft dieser Seite weiter...
  18. Und für Ausflüge von Millionären, um unter sich zu sein...
  19. Wäre doch mal eine Attraktion für Euer Seenachtsfest, oder ?
  20. Frag am besten Deinen SB...
  21. Sind die Dinger bei Dir auf dem Bodensee unterwegs ?
  22. Ich wars nicht ! SB, das Leben einfach lebenswert findend...
  23. Mauerspruch: "Gott ist tot !" - unterschrieben von Nitzsche Darunter steht: "Nitzsche ist tot !" - unterschrieben von Gott...
  24. In Antwort auf: Argh... geht das schon wieder los? Seid friedlich, sonst stelle ich auch BEIDE auf Ignore, ihr Streithähne!!! Trooper Nicht gut, Troopi. Dann haste ja nix mehr zu lesen...
  25. War mit Otto beim essen, aber er hatte wieder mal keine Zeit für mich. Vielleicht klappts ja heute abend beim golfen...
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