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- SBine - manchmal auch SB ;-)
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Anfragen gehen bei SB anscheinend momentan per verschlüsselter E-Mail an BuPo und ZKA raus. Rücklaufzeiten sehr fix mit wenigen Tagen. Problem allerdings: man soll nur alle zwei, besser maximal wöchentlich neue Anfragen stellen ! Die Schnittstellen seien bestellt, aber derzeit noch nicht verfügbar. Besonders fraglich sei, wie man zur persönlichen Eignung die Polizeidienstellen der letzten zehn Jahre anfragen soll. Schon ob da Polizeiposten, Polizeireviere oder Polizeipräsidien gemeint sind, weiß anscheindend niemand. Gruß SBine
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Habe gerade mal SB gefragt. Er schilderte viel Mehrarbeit und noch fehlende Schnittstellen für die neuen Quellen Bundespolizei und Zollkriminalamt sowie viele offene Fragen zur Umsetzung. Problematisch ist die ergänzte Zuverlässigkeitsprüfung für die Jagdbehörden. SBine
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Gilt aber immer noch so...
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Antragsteller müssen sich nicht selbst belasten lt. Klarstellung der Waffenrechtsreferenten vor gut 15 Jahren ! Fragen dazu sind deshalb rechtswidrig. Die Waffenbehörde prüft anhand der vorgegebenen Erkenntnisquellen. Punkt. SBine
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Meines Erachtens betrifft das 10er-Kontingent nur die gelbe WBK nach Paragraph 14 Abs. 6 WaffG. Die alte gelbe WBK gilt entsprechend Par. 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang fort, weshalb für diese ja auch das Erwerbsstreckungsgebot nicht gilt. Weihnachtsgrüße SBine
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Na ja die o.g. Personengruppen, die vom Verbot ausgenommen sind, wären zweifellos solche Berechtigte. Wenn man keinen findet, kann man die Teile ja innerhalb des Jahreszeitraums auch ins Ausland verkaufen.
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Waffe durch kalibergleiche ersetzen im Grundkontingent
Sachbearbeiter antwortete auf David K's Thema in Waffenrecht
Sorry, aber das ist totaler Quatsch und absolut unnötige Bürokratie ! Mit welcher Begründung sollte denn ein Verband einem solchen "Erneutbestätigungsantrag" widersprechen ? Oder anders gesagt: Da das Ergebnis zu so einem Antrag von vornherein feststeht und gar keiner Prüfung bedarf, ist so eine Verfahrensweise reif für die Tonne. SBine -
Wie sieht das mit dem Thema evtl. Verbot vom Schießsport für eine Schmeisser AR 15 Dynamic L (Lauflänge über 40cm) eigentlich aus, wenn es "nur" einen BKA-Feststellungsbescheid für ein anderes Modell gibt ? Gemeint ist dieses hier: Z-489, Schmeisser GmbH, Schmeisser AR 15 S4 Sport, .223Rem Im BKA-Bescheid steht ja explizit drin, dass er nur für das geprüfte Modell gilt. Wer weiß Bescheid ? Gruß SBine
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Waffe durch kalibergleiche ersetzen im Grundkontingent
Sachbearbeiter antwortete auf David K's Thema in Waffenrecht
Verstehe ich jetzt nicht. Zur defekten Waffe besteht doch ein Bedürfnis. Und wenn diese durch eine andere gleiche Waffe "ersetzt" wird, ist doch nichts anders als vorher ? Meines Erachtens muss so ein "Tausch" im WaffG aus genau diesem Grund nicht extra geregelt werden sondern ergibt sich aus der Logik selbst. Ist ja kompletter Unsinn, dass ein bereits bestätigtes Bedürfnis erneut nachgewiesen werden soll. Einzige Ausnahme, die man evtl. sehen kann: Grundbedürfnis wurde noch nach der Altregel vor WaffG2002 über den Schützenverein glaubhaft gemacht, dann könnte man zum Schluss kommen, dass der Verband aufgrund der aktuellen Regelungen übergangen werden würde. Wechsel einer Waffe in eine andere Klasse (z.B. alt 9mmLuger, neu: .40S&W) ist natürlich was anderes, da nicht vom vorhandenen Bedürfnis gedeckt. Das geht nur nach vorherigem Bedürfnisnachweis. SBine -
Wo steht das ? Ausgenommen vom Verbot sind doch nur Personen, die beruflich ein Springmesser brauchen oder wenn eine einhändige Nutzung erforderlich ist. Mit letzteren sind wohl Behinderte gemeint. Interessieren würde mich, wer Berechtigte sind, denen in dem Jahreszeitraum die verbotenen Messer überlassen werden können. Wer außer den vom Verbot ausgenommenen Personenkreise ist damit gemeint ? Gruß und schönes Weekend SBine
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SD für KW bekommen Jäger ja auch nicht. Hier geht es nur um Langwaffen bzw. spezieller um Repetierbüchsen und SL-Büchsen, aber auch die werden ja zahlreich in Schützenvereinen geschossen.
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Na ja, nur sehr bedingt. Wie genau willst Du anlagenseitig 30dB Schalldruck reduzieren ? Etliche Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft würden sich bei SD-Nutzung ruckzug erledigt haben. Grüßle SBine
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Überflüssig wie einen Kropf kann man so nicht stehen lassen. Schalldämpfer wären gerade für Sportschützen sehr brauchbar, weil es genau dort immer wieder Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft gibt, die dadurch massiv reduziert werden könnten. Auch verstehe ich nicht, warum die Ohren eines Sportschützen weniger wert sind als die eines Jägers, aber wenn sich nicht mal die Lobby wehrt.... Welche Schusszahlen ein moderner SD gut aushält, weiß ich nicht. Das könnte ich mir in der Tat bei Sportschützen als KO-Kriterium vorstellen. Für den Jäger haben SD neben dem Gehörschutz aber definitiv folgende Vorteile: 1. Weniger aufmucken und dadurch verbesserte Schussqualität 2. Kein Feuerschein Nur sehr vereinzelt als negativ dargestellt wird, dass man die Waffe für den SD erst mal neu einschießen muss und man sich an das geänderte Gewichteverhältnis erst mal gewöhnen müsse. Die ganz große Mehrheit in Jägerkreisen, die einen SD haben, begrüßt dessen Verwendung aber sehr. Gruß und allseits guten Appetit ! Ich probiere heute ein neues Rezept für Moussaka aus und dann werden fleißig Weihnachtsplätzchen gebacken... SBine
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Komplizierter (?) Fall Waffen- und Munitionsverkauf
Sachbearbeiter antwortete auf chief wiggum's Thema in Waffenrecht
Vielleicht liege ich mit meiner Einschätzung falsch, aber deckt hier nicht die erteilte Munitionserwerbserlaubnis auch das beschussrechtlich für den Wechsellauf zugelassene kleinere Kaliber ? Falls ja gäbe es keinen Unterschied in puncto Überlassung 9mmLuger oder 7,65mmpara. Bliebe dann "nur" noch die hier schon ellenlang geführte Grunddiskussion "für die darin eingetragene Schusswaffe"... Gruß SBine