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HangMan69

WO Silber
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  1. wenn der "verein" eine bds truppe hat, dann können Sie schon mal nicht "sooo von gestern" sein! und auch beim bdmp musst du dir einen verein suchen... denn die meisten slg sind (inzwischen) vereine... das du in einer gegend wohnst wo kein entsprechender verein um die ecke liegt ist ja fast schon normal! geh mal davon aus dass du dich nach vereinen bis 50km entfernung umschauen musst...
  2. und?!? ich habe nur darauf reagiert, das hier behautet wurde, dass das grundkontingent "2 halbautomatische kw" umfasst...
  3. NEIN!!! bei 2 Kurzwaffen!!! das können auch 2 revolver sein, oder 1 revolver und 1 pistole....
  4. trotzdem wird es nach wie vor von büxern so gehandhabt! 😠
  5. du weißt schon für was "lr" steht, oder?!? geht schon immer auf jj!!! der händler der das nicht macht ist anscheinend "nicht sehr an geschäften interessiert"!!
  6. hab gerade im leitfaden gesehen: ein leere griff-gehäuse des g3 (stahlgriffstück/plastegriffstück) ist kwkg?!? echt jetzt?!? nur weil da S-E-F an der seite dran steht statt: S-E?!? oder gillt das nur für das stahlgriffstück welches da abgebildet ist?!?
  7. wahnsinnig "kompetenter" sb!!! wirklich!!! 🙄
  8. dann hast du glück!
  9. nein...
  10. versteh nicht das man dann nicht die hp vom Netz nimmt...
  11. sie sind halt eintragungspflichtig... erwerbsberechtigung muss wohl auch nachgewiesen werden?!?
  12. mit kat. a wirst du hier wohl nicht einreisen dürfen...
  13. du glaubst aber auch wirklich jeden scheiß den dein sb absondert!
  14. kürzen... noch is es einfach nur nen stück blech/plaste...
  15. kapier ich auch nicht! wenn es tatsächlich so sein sollte, dass mag besitz vor stichtag zwar legal besessen, aber nicht mehr verwendet werde dürfen, egal ob blockiert oder nicht, dann macht es für mich eigentlich keinen Sinn die zu melden...
  16. (17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Be- hörde anzeigt... wo steht denn jetzt bitte die Definition von "verbotenen magazinen"?!? hab ich nich gefunden...
  17. innerhalb der eu?!?
  18. auf teletext hieß es, dass das hauptsächlich "gaser" waren...
  19. man MUSS eine perso besitzen (aber nicht mitfühlen)... man muss KEINEN pass besitzen...
  20. dann sind wir wohl ein verein wie du in hier beschreibst...
  21. gute frage! wir sind halt eine slg, die zu zeiten gegründet worden ist, als slgs eben noch kein e.v. wurden... uns gibt es schon seit ca. 20 jahren, da hat noch keiner von e.v. gesprochen, und der nachträglichen aufforderung seitens des bdmp sind wir nicht nachgekommen, da nicht verpflichtend...
  22. da hast du recht! daher: es wurde jetzt alles wichtige und unwichtige gesagt! MOD, Bitte schliessen...
  23. das ist IMMER noch falsch! in dem § steht: hab ich weiter oben aber schon mal korrigiert!
  24. brauch ich in diesem fall nicht, da ich nach wie vor NICHT der slg leiter bin der das schluss endlich entscheidet ob gemeldet wird oder nicht!!! es gibt ja keins! wir wollten nur mal abchecken ob eine meldung NOTWENDIG ist oder nicht! nöö... denn anscheinend hast du nicht alle meine postings gelesen/verstanden!!
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