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HangMan69

WO Silber
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Alle Inhalte von HangMan69

  1. seit wann sind macheten denn verbotene gegenstände?!? und wenn nicht, er hat sie "IN SEINEM" kiosk gehabt! warum sollte das verboten sein?!?
  2. das ist überhaupt schon mal die wichtigste info zu dem video die du bei JEDEM video drunter schreiben musst!!! vielleicht die "kadenz" etwas geringer halten!!!
  3. HangMan69

    Neues vom Beitler

    lt. damaliger "werbung" war es für das bwt3!
  4. HangMan69

    Neues vom Beitler

    wobei die bwt ja nen "bka-bescheid" hatten!!!
  5. schreib mal den user @Makalu an, der lebt soweit mir bekannt in f und hat auch erfahrungen auf dem gebiet ar15 dort...
  6. HangMan69

    Neues vom Beitler

    artikel nur mit abbo lesbar!!!
  7. hast hier schon mal geschaut?!? ist teuer der laden, aber die haben deine gesuchten teile vieleicht da... ist der auszieher nicht der vom g3?!? gibt es bei egun...
  8. es ist natürlich KEINE kommentarfunktion vorhanden!!! ist ja auch "verständlich"!!! dann würde ja bestimmt jemand die wahrheit über diesen "artikel" schreiben und "die wahrheit" kann man ja der leserschaft nicht zumuten!!!
  9. schon mal direkt bei hk angefragt?!? dafür gibt es von hk support...
  10. für einen Anwalt vielleicht, für dich nicht!
  11. wobei als Vorbild eben nicht unbedingt eine "tatsächlich existierende" kriegswaffe vorhanden sein muss! das defeniert das bka teilweise "nach gut dünken"! und das ist hier das problem...
  12. schön wärs, so einfach isses aber nicht!!!
  13. HangMan69

    IWA 2018

    janee, is klaa...
  14. du hast was "in deiner alten" hinterlegt?!?
  15. jeder kann sich den in die bude stellen, und mit den Papieren kann er die Wände tapezieren, NUR er kann eben KEINE erlaubnispflichtigen waffen mehr darin lagern!
  16. aaahhhhja!!! hatte er die hand im Rucksack und das bf in der selbigen?!?
  17. seit wann bekommen diese polit-versager überhaupt etwas hin?!?
  18. packstation kannst da vergessen, weil: - max. länge des packetes nur 60cm geht, - du da jeden abholen gehen lassen kannst (keine ausweiskontrolle)...
  19. wenn du per dhl ein "normales" packet versendest, dann schickst du es an eine adresse an der "gewöhnlich alle" Angestellten berechtigt sind ewb pflichtige waffen-/teile zu händeln! damit begibt sich der inhaber der whl auch nicht in irgend welche Gefahr seine lizenz zu verlieren... daher kannst du ohne Probleme deine waffe per dhl (jedoch am besten versichert und mit Sendeverfolgung) an den händler schicken! wenn du auch nur den Namen und die Adresse des Händlers drauf schreibst (also nicht "An Firma gun-maker abc usw..., sondern" An Herrn abc... ") , dann entstehen auch keine "Befindlichkeiten" beim versand doch mal das packet "verschwinden" zu lassen!
  20. nein...
  21. da ich das ausschalte sobald ich mich in den feierabend verabschiede, klappt das bei mir nett!!!
  22. wozu hat man ein "firmenhandy"... done...
  23. mit nem "jagdschein" des bundesstaates meist ohne probleme...
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