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HangMan69

WO Silber
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  1. nach 2-300 schuss??!! wohl eher nicht!!!
  2. es besteht aber "kein rechtlicher anspuch" auf solch eine "tauschaktion" und ist im affengesetz so auch nicht vorgesehen... du bist sportschütze und hast dich eben den gesetzlichen vorgaben "zu beugen"! klingt doof, is aber leider so!
  3. sprich zu aller erst mit deinem zuständigen sb! vielleicht lässt er sich darauf ein (wenn du ihm glaubhaft vermitteln kannst wieso, weshalb, warum du deine jetzige 9mm unbedingt gegen eine andere 9mm tauschen musst!!!), dass du die eine kw gegen eine andere kw "tauschen kannst" OHNE einen neueren bedürfnisnachweis von deinem verband einzureichen! ist in meinem bekanntenkreis schon mehrfach so vom sb akzeptiert worden! also vorgehen war so: mit sb vereinbart, tausch der alten kw gegen eine neue kw... händler nimmt die alte entgegen und bestätigt dies dem sb... händler gibt dir gleich die waff. nr. der neuen kw mit... danach zum sb, welcher die alte austrägt und die neue einträgt... danach zum händler und die neue kw abholen!!! dies ist nur EINE möglichkeit wie es laufen kann...
  4. hab ich das richtig verstanden: dein sohn hat jjj? also ist er UNTER 18 jahren? damit darf er sich zwar deine waffen leihen (ausschliesslich lw!), aber ER darf damit nicht ALLEINE zum schiesstand fahren! er muss dorthin mit einem "berechtigten" fahren! du musst ihn also dorthin begleiten... oder hab ich dich da falsch verstanden?!? ansonsten berechtigt der jjj deinen sohn NICHT zur teilnahme an "sportlichen wettkämpfen" der schützenverbände! dort gelten in dieser situation die vorgaben der einzelnen verbände... teilnahme am training mag da anders geregelt sein...
  5. die sind hier MIT erfasst und dürfen auch nicht mehr eine gewisse "bräune" überschreiten!!! das gilt übrigens für alles stärke haltige lebensmittel die gebraten/fritiert/gebacken werden um sie "genussfertig" zu machen!!! also z.b. auch brot darf nicht mehr "dunkel" gebacken werden!!! schwarzbrot- und pumpernickelproduzenten können somit ihre produktion einstellen!!!
  6. Überstunden aufm amt?!? durch beamte?!?
  7. die hp für d wird von brownells usa betrieben, is das so schwer zu verstehen?!?
  8. auf dieses "übersetzungsdesaster" hat brownells-d doch schon mal eine Antwort gegeben: können sie nix für, kommt so aus den us of a, da dort die hp "ge-managed" wird...
  9. IMHO nur wenn er VOR dem eintritt des erbfalles schon "mitnutzer" war...
  10. weitere angebote nehme ich jedoch auch weiterhin gerne entgegen... Frohe Ostern!!!
  11. es hat sich tatsächlich ein user bei mir gemeldet der da noch was zu liegen hatte! hab sie also somit glücklicherweise "auftreiben" können!!!
  12. wer soll denn für die kosten für "diese bespassung" aufkommen?!? das amt (also der sowieso schon geschröpfte steuerzahler!!!)?!? die asylanten?!? woher nehmen wenn nicht stehlen!!! der schützenverein?!? weil, die haben ja sonst keine anderen probleme!!!
  13. moin, nein die passen nur in der modellreihe 400x von S&W!!! und nicht für .45acp!
  14. Moin, ich bin wie gesagt auf der Suche nach Magazinen für eine S&W Pistole, Kal. .40S&W. Modell 4006. Sie haben ein Fassungsvermögen von 11 Patronen und sind in EU nicht zu bekommen. Die die welche in den US of A anbieten, versenden nicht nach D! Brownells (sowohl US als auch D) haben sie nicht im Programm! Sollte irgend wer ein oder mehrere rum liegen haben und keine Verwendung dafür (mehr) haben, bitte per PN melden! THX!!!
  15. du und mich kennen?!? wovon träumst du nachts?!?
  16. du schreibst auch nur nix mit
  17. mag sein das die nen "bka-bescheid" hat/hatte, aber das die zum sportlich schiessen zugelassen sein soll/sollte?!?
  18. nix für Sportschützen zugelassen...
  19. HangMan69

    Neues vom Beitler

    doch, nur neueren datums. kann so aber auch an einer ak74 gewesen sein...
  20. dann kaufst du die falschen nutella gläser!!! mist, das bärchen war schneller!!!
  21. HangMan69

    Neues vom Beitler

    was dann aber von der behörde einfach nur "willkür" war ist, das beitler KEINE erlaubnis erhalten hat die BWT3 in eine BWT3D (bekanntlich mit positiven BKA-Gutachten!) umzubauen!!!
  22. was für ein hinweis?!? die ist nicht verboten, die kann an der wand verbleiben! wäre sie verboten, wäre dein waffenschrank der denkbar schlechteste platz überhaupt!!!
  23. HangMan69

    Neues vom Beitler

    ja, schon lange!!!
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