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HangMan69

WO Silber
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  1. nein...
  2. versteh nicht das man dann nicht die hp vom Netz nimmt...
  3. sie sind halt eintragungspflichtig... erwerbsberechtigung muss wohl auch nachgewiesen werden?!?
  4. mit kat. a wirst du hier wohl nicht einreisen dürfen...
  5. du glaubst aber auch wirklich jeden scheiß den dein sb absondert!
  6. kürzen... noch is es einfach nur nen stück blech/plaste...
  7. kapier ich auch nicht! wenn es tatsächlich so sein sollte, dass mag besitz vor stichtag zwar legal besessen, aber nicht mehr verwendet werde dürfen, egal ob blockiert oder nicht, dann macht es für mich eigentlich keinen Sinn die zu melden...
  8. (17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Be- hörde anzeigt... wo steht denn jetzt bitte die Definition von "verbotenen magazinen"?!? hab ich nich gefunden...
  9. innerhalb der eu?!?
  10. auf teletext hieß es, dass das hauptsächlich "gaser" waren...
  11. man MUSS eine perso besitzen (aber nicht mitfühlen)... man muss KEINEN pass besitzen...
  12. dann sind wir wohl ein verein wie du in hier beschreibst...
  13. gute frage! wir sind halt eine slg, die zu zeiten gegründet worden ist, als slgs eben noch kein e.v. wurden... uns gibt es schon seit ca. 20 jahren, da hat noch keiner von e.v. gesprochen, und der nachträglichen aufforderung seitens des bdmp sind wir nicht nachgekommen, da nicht verpflichtend...
  14. da hast du recht! daher: es wurde jetzt alles wichtige und unwichtige gesagt! MOD, Bitte schliessen...
  15. das ist IMMER noch falsch! in dem § steht: hab ich weiter oben aber schon mal korrigiert!
  16. brauch ich in diesem fall nicht, da ich nach wie vor NICHT der slg leiter bin der das schluss endlich entscheidet ob gemeldet wird oder nicht!!! es gibt ja keins! wir wollten nur mal abchecken ob eine meldung NOTWENDIG ist oder nicht! nöö... denn anscheinend hast du nicht alle meine postings gelesen/verstanden!!
  17. genau, bleib du mal hinter deinem baum...
  18. also nicht das ihr denkt ich bin stur oder "unbelehrbar"! ich bin nicht der vorsitzende unser slg, ich soll mich nur für ihn "schlau machen"! es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich ihm empfehle, die ehemaligen zu melden!
  19. sie bleiben trotzdem mitglider des bdmp e.V.!
  20. das ist der § aus dem bdmp handbuch §14, abs. 2 waffengesetz... handelt von waffenerwerb... hab nix gefunden, dass besagt: wir müssen ausgeschiedene slg mitglieder (die im bdmp mitglied bleiben) bei der behörde melden...
  21. das fällt für die ehemaligen nu aber weg! die bekommen also keine mehr und können somit über diesen weg auch keine nachweise beibringen! was sollen wir da also melden?!? wenn sie erneut eine waffe beantragen wollen, dann nur mit nachweisen eines anderen vereins/anderen slg...
  22. trifft auf uns aber nicht zu... wäre jetz interssant, ob die "meldepflicht" für "alle vereine/interessengemeinschaften" gilt, oder doch nur für explizite "e.V."!
  23. wir sind aber keiner...
  24. es geht hier darum wo der ausweis sich befindet "wenn man/ich zu hause bin"! nicht wenn ich in der weltgeschicht rumreise... aber egal...
  25. ich, z.b., hab meinen immer im verschlossenen auto in der verschlossenen garage die am haus steht!
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