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HangMan69

WO Silber
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  1. sach mal hast du den text hier überhaupt gelesen oder einfach nicht verstanden was geschrieben wurde?
  2. du darfst, selbst wenn du die erwerbsvoraussetzungen des franzosen vorliegen hast nicht einfach "ein packet packen" und die waffe versenden. dazu benötigst du ausfuhrerlaubnis aus d raus und er braucht einfuhrerlaubnis nach f rein. und die d behörde verlangt glaub ich vorher die einfuhrgenehmigung bevor sie die ausfuhrgenehmigung überhaupt ausstellen...
  3. das soll nicht heissen das ich nicht wählen gehe...
  4. dazu kann ich nur erwidern: "wenn wahlen etwas ändern würden, dann wären sie schon lange verboten worden!!!"
  5. das ist doch der gleiche schei$$ wie die umfrage zum tragen von masken. die besagt nämlich, das sich "die mehrheit" vorstellen kann die masken auch NACH der maskenpflicht freiwillig weiter tragen zu wollen. da frag ich mich immer wie die auf diese aussagen kommen und wer ist "diese mehrheit" überhaupt?! bei über 80 mio. bürgern wurden wie viel dazu befragt? 1000? 2000? ich lach mich schlapp...
  6. du glaubst doch wohl nicht das mit deiner "einverständniss" nicht auch deine ip und damit dein wohnort gespeichert wird! ok, kann man ja thor und co verwenden, aber welcher "normalo" nutzt das denn? es ist jedoch nach wie vor ne linke sache, das du dein einverständniss geben musst BEVOR du abstimmen darfst! willst du die dann zurückziehen, musst du dich explizit bei denen "abmelden"!
  7. auch wieder ne "linke" umfrage bei der du angeben musst: m/w geburtsjahr postleitzahl... und ausserdem MUSS man der speicherung der daten zustimmen, ansonsten wird die stimme nicht gezählt!
  8. und der k98k war "so verrostet/schlecht" das er nicht gerettet werden konnte?
  9. wer nen klasse waffenschrank benötigt, der sollte sich das mal anschaun... 😋
  10. katana (auch scharfe) kann man doch überall da kaufen und das ohne große probleme! oder meinst du das "mit-führen" in der öffentlichkeit?
  11. das "problem" in japan ist aber auch, das eben keiner mehr waffen haben will! das ist auch ein grund dafür warum es in japan extreme nachwuchsprobleme mit jägern gibt. und diese werden landesweit dringend von den behörden gesucht! und das bei steigender zahl von "vorfällen" mit wildtieren bei denen menschen verletzt werden! wobei die "anforderungen" an zukünftige jäger in den letzten jahren "erleichtert" wurde!
  12. wer bitteschön hält sich denn noch an so nen veralteten schmonz?!? die russkies, chinesen, amis etwa???
  13. Galileo war schon von anfang an ein "reisserisches" format, dafür da zu spalten und einseitig "moralisierend zu bekehren/belehren"! ganz vorne dabei dieser moderator eiman (oder wie der heißt)...
  14. nur jetzt seinen sb fragen ob man einen waffen schrank nachmelden könne den man schon besessen hat BEVOR man eine wbk besessen hat is schon sehr dreist....
  15. schriftlich geben lassen und bei bedarf im wettkampf vorlegen. soll dann mal einer behaupten das das nicht erlaubt wäre wenn es der bund. referent genehmigt hat!
  16. lass es !!! ist der letzte scheiss und hat mich schon eine menge nerven gekostet und vor allem graue haare beschert!!!
  17. du wiederholst dich... und ich schrieb: das ohne den schiessleiter der "schiessbetrieb" gar nicht erst aufgenommen werden kann! dann kann auch nix deligiert werden!
  18. das ist quatsch... es muss ein schiessleiter anwesend sein da sonst der schiessbetrieb gar nicht erst aufgenommen werden darf! ABER es kann jemand (der die prüfung zur aufsicht gemacht hat, auch die des dsb) anderes die aufsicht auf dem stand durchführen...
  19. naja, seit dieser "...ixxer" den airbus in die felswand geflogen hat um selbstmord zu begehen haben die fluggesellschaften da wohl massiv "nachgebessert" um sowas in zukunft zu "minimieren"!
  20. HangMan69

    Neue Plattform

    zumal man im basis "abbo" für 36eus/jahr sich für EIN forum (jäger, sporti, oder sammler) festlegen muss! man also gar nicht "plattformübergreifend zugriff bekommt!
  21. vielleicht versteh ich deinen satz ja falsch, aber die "12/18" regel hat nix damit zu tun! die gilt, wenn du "erlaubnispfichtige" waffen erwerben möchtest und dafür auch mit solchen schiessnachweise erbringen musst. mit den "luftpumpen" kannst du keine "grundlage" für den erwerb erlangen! davon mal abgesehn musst du erst einmal min. 12 monate in einem verein mitglied sein und gleichzeitig auch bei dem dem verein angeschlossenen verband als mitglied gemeldet sein. denn erst nach 12 monaten mitgliedschaft im "verband" bist du überhaupt berechtigt eine ewb-waffe (mit der 12/18 regel) zu beantragen!
  22. hat er "euch" tatsächlich vorgeworfen das ihr die VwV nicht kennt? was geht euch (waffenbesitzern) die "verwaltungsvorschrift" an? das is für die verwaltung und nicht für die waffenbesitzer ! ansonsten is das ganze wohl echt schei§§e gelaufen!
  23. is aber ein panter! 😋
  24. es bleibt ja dir überlassen die waffen "zu veräußern"! dann brauchst auch keine Sperrelemente kaufen...
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