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Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
HangMan69 antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
und der k98k war "so verrostet/schlecht" das er nicht gerettet werden konnte? -
katana (auch scharfe) kann man doch überall da kaufen und das ohne große probleme! oder meinst du das "mit-führen" in der öffentlichkeit?
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das "problem" in japan ist aber auch, das eben keiner mehr waffen haben will! das ist auch ein grund dafür warum es in japan extreme nachwuchsprobleme mit jägern gibt. und diese werden landesweit dringend von den behörden gesucht! und das bei steigender zahl von "vorfällen" mit wildtieren bei denen menschen verletzt werden! wobei die "anforderungen" an zukünftige jäger in den letzten jahren "erleichtert" wurde!
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Bundeswehr: Pumpguns sind keine Waffen nur Werkzeuge!
HangMan69 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
wer bitteschön hält sich denn noch an so nen veralteten schmonz?!? die russkies, chinesen, amis etwa??? -
Galileo war schon von anfang an ein "reisserisches" format, dafür da zu spalten und einseitig "moralisierend zu bekehren/belehren"! ganz vorne dabei dieser moderator eiman (oder wie der heißt)...
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schriftlich geben lassen und bei bedarf im wettkampf vorlegen. soll dann mal einer behaupten das das nicht erlaubt wäre wenn es der bund. referent genehmigt hat!
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lass es !!! ist der letzte scheiss und hat mich schon eine menge nerven gekostet und vor allem graue haare beschert!!!
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du wiederholst dich... und ich schrieb: das ohne den schiessleiter der "schiessbetrieb" gar nicht erst aufgenommen werden kann! dann kann auch nix deligiert werden!
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das ist quatsch... es muss ein schiessleiter anwesend sein da sonst der schiessbetrieb gar nicht erst aufgenommen werden darf! ABER es kann jemand (der die prüfung zur aufsicht gemacht hat, auch die des dsb) anderes die aufsicht auf dem stand durchführen...
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Australien zieht bei allen Legalwaffenbesitzern mit Maskenbefreiung die Waffen ein
HangMan69 antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
naja, seit dieser "...ixxer" den airbus in die felswand geflogen hat um selbstmord zu begehen haben die fluggesellschaften da wohl massiv "nachgebessert" um sowas in zukunft zu "minimieren"! -
zumal man im basis "abbo" für 36eus/jahr sich für EIN forum (jäger, sporti, oder sammler) festlegen muss! man also gar nicht "plattformübergreifend zugriff bekommt!
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vielleicht versteh ich deinen satz ja falsch, aber die "12/18" regel hat nix damit zu tun! die gilt, wenn du "erlaubnispfichtige" waffen erwerben möchtest und dafür auch mit solchen schiessnachweise erbringen musst. mit den "luftpumpen" kannst du keine "grundlage" für den erwerb erlangen! davon mal abgesehn musst du erst einmal min. 12 monate in einem verein mitglied sein und gleichzeitig auch bei dem dem verein angeschlossenen verband als mitglied gemeldet sein. denn erst nach 12 monaten mitgliedschaft im "verband" bist du überhaupt berechtigt eine ewb-waffe (mit der 12/18 regel) zu beantragen!
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Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
HangMan69 antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
hat er "euch" tatsächlich vorgeworfen das ihr die VwV nicht kennt? was geht euch (waffenbesitzern) die "verwaltungsvorschrift" an? das is für die verwaltung und nicht für die waffenbesitzer ! ansonsten is das ganze wohl echt schei§§e gelaufen! -
is aber ein panter! 😋
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es bleibt ja dir überlassen die waffen "zu veräußern"! dann brauchst auch keine Sperrelemente kaufen...
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der TS hat 3-4 monate geschrieben, wie kommst du auf einmal auf 12? ich bezweifle das ein amt hier etwas "entscheiden" darf! es äussert seine meinung und will dies dann vielleicht durchsetzten! entschieden wird im endeffekt immer durch ein gericht! davon abgesehen können die waffen durch einbruch auch weg kommen, wenn du nur ein paar stunden die wohnung verlassen hast!!! aber wie soll denn eine entscheidung was "normal" ist zustande kommen? schau dir nur mal die sendung "die geissens" an, der is unternehmer und "das ganze jahr über im urlaub"! also vom gehalt/vermögen einer person aus entscheiden was "normal" sein darf?!? das wäre ziemlich anmaßend...
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soweit ich das noch in erinnerung hab musste die "gemeinsame aufbewahrung" schon VOR dem stichtag vorgelegen haben! also es müssen "tatsächlich" auch entsprechend waffen der person/personen dort gelagert worden sein, damit deine aussage gültigkeit hat. kann aber auch nicht so sein...
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es geht ja auch gar nicht um die windoof reiber, sondern um die board treiber! wenn die hardware nicht angesprochen werden kann weil das system sie gar nicht findet/erkennt, dann helfen die windoof treiber ja auch gar nicht!
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hast du überhaupt die w-lan treiber fürs board installier?!? denn oft/meist reicht es eben nicht einfach nur die windoof treiber zu installieren, sondern es müssen auch die "hardware-treiber" des w-lan chips installliert werden...
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Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
HangMan69 antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
wie hat doch mal ein richter verlauten lassen: "hier bekommen sie nicht recht (gesprochen), sondern ein urteil!!!" -
was ein mehrfach widerlegter irrglaube ist!!!
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die termine musst du im jeweiligen jahr des antrages nachweisen (sind also wech)! jedoch deine mitgliedschaftszeit sollte dir vom bds angerechnet werden können, soweit du auch tatsächlich von deinem damaligen verein beim bds als mitglied gemeldet worden bist... bei der sachkunde bin ich mir nicht sicher ob es da einen zeitraum gibt, in dem man nach bestandener prüfung den antrag für eine wbk einreichen muss bevor die "gültigkeit" der sachkunde verfällt! das ist aber wie gesagt nur eine vermutung...