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HangMan69

WO Silber
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  1. naja, seit dieser "...ixxer" den airbus in die felswand geflogen hat um selbstmord zu begehen haben die fluggesellschaften da wohl massiv "nachgebessert" um sowas in zukunft zu "minimieren"!
  2. HangMan69

    Neue Plattform

    zumal man im basis "abbo" für 36eus/jahr sich für EIN forum (jäger, sporti, oder sammler) festlegen muss! man also gar nicht "plattformübergreifend zugriff bekommt!
  3. vielleicht versteh ich deinen satz ja falsch, aber die "12/18" regel hat nix damit zu tun! die gilt, wenn du "erlaubnispfichtige" waffen erwerben möchtest und dafür auch mit solchen schiessnachweise erbringen musst. mit den "luftpumpen" kannst du keine "grundlage" für den erwerb erlangen! davon mal abgesehn musst du erst einmal min. 12 monate in einem verein mitglied sein und gleichzeitig auch bei dem dem verein angeschlossenen verband als mitglied gemeldet sein. denn erst nach 12 monaten mitgliedschaft im "verband" bist du überhaupt berechtigt eine ewb-waffe (mit der 12/18 regel) zu beantragen!
  4. hat er "euch" tatsächlich vorgeworfen das ihr die VwV nicht kennt? was geht euch (waffenbesitzern) die "verwaltungsvorschrift" an? das is für die verwaltung und nicht für die waffenbesitzer ! ansonsten is das ganze wohl echt schei§§e gelaufen!
  5. is aber ein panter! 😋
  6. es bleibt ja dir überlassen die waffen "zu veräußern"! dann brauchst auch keine Sperrelemente kaufen...
  7. der TS hat 3-4 monate geschrieben, wie kommst du auf einmal auf 12? ich bezweifle das ein amt hier etwas "entscheiden" darf! es äussert seine meinung und will dies dann vielleicht durchsetzten! entschieden wird im endeffekt immer durch ein gericht! davon abgesehen können die waffen durch einbruch auch weg kommen, wenn du nur ein paar stunden die wohnung verlassen hast!!! aber wie soll denn eine entscheidung was "normal" ist zustande kommen? schau dir nur mal die sendung "die geissens" an, der is unternehmer und "das ganze jahr über im urlaub"! also vom gehalt/vermögen einer person aus entscheiden was "normal" sein darf?!? das wäre ziemlich anmaßend...
  8. soweit ich das noch in erinnerung hab musste die "gemeinsame aufbewahrung" schon VOR dem stichtag vorgelegen haben! also es müssen "tatsächlich" auch entsprechend waffen der person/personen dort gelagert worden sein, damit deine aussage gültigkeit hat. kann aber auch nicht so sein...
  9. es geht ja auch gar nicht um die windoof reiber, sondern um die board treiber! wenn die hardware nicht angesprochen werden kann weil das system sie gar nicht findet/erkennt, dann helfen die windoof treiber ja auch gar nicht!
  10. hast du überhaupt die w-lan treiber fürs board installier?!? denn oft/meist reicht es eben nicht einfach nur die windoof treiber zu installieren, sondern es müssen auch die "hardware-treiber" des w-lan chips installliert werden...
  11. wie hat doch mal ein richter verlauten lassen: "hier bekommen sie nicht recht (gesprochen), sondern ein urteil!!!"
  12. was ein mehrfach widerlegter irrglaube ist!!!
  13. die termine musst du im jeweiligen jahr des antrages nachweisen (sind also wech)! jedoch deine mitgliedschaftszeit sollte dir vom bds angerechnet werden können, soweit du auch tatsächlich von deinem damaligen verein beim bds als mitglied gemeldet worden bist... bei der sachkunde bin ich mir nicht sicher ob es da einen zeitraum gibt, in dem man nach bestandener prüfung den antrag für eine wbk einreichen muss bevor die "gültigkeit" der sachkunde verfällt! das ist aber wie gesagt nur eine vermutung...
  14. abzocke/gewinnmaximierung...
  15. 🤣 ernsthaft?!? dann glaubst du auch noch an den osterhasen...
  16. sowas wie "ausstellungsstücke" gibt es bei der firma NICHT! das is alles "billig china m..."! kann ok sein, muss es aber nicht...
  17. manch behörden bestehen tatsächlich darauf...
  18. vielleicht "nur" der hinweis, dass der sd eben nicht nur für repetierer zugelassen ist, sondern "auch" für ha?!? manche behörden schreiben nämlich "kat. c" in die wbk/begleitschein rein und dann dürftest du den sd NICHT mit ha verwenden...
  19. wie soll das gehen?!? auch ein verein kann nicht so einfach "waffen beschaffen"!
  20. teutsche gesetze gelten überall auf der welt und sind für jeden verpflichtend!!! 🤪 grün war aus...
  21. warum wurde ihm dann ein "waffenverbot" auferlegt? illegale waffe? waffe illegal "geführt"? wenn die notwehr rechtmäßig war macht eine verurteilung und der entzug der waff.rech. zuverlässigkeit ja keinen sinn...
  22. hat er das schriftlich oder nur mündlich mitgeteilt? wenn mündlich=keine chance ihn darauf festzunageln!!! wann hast du die waffe denn wirklich "in besitzt" genommen(datum)? wie häufig damit geschossen und um was für einen defekt handelt es sich überhaupt?!?
  23. ist er nach wie vor mitglied im verein und ist dieser verein einem anerkanntem verband angeschlossen?!? wenn ja, dann ist er nach wie vor "versichert"!!! also was soll der schmonz mit "bei uns nicht weil es keine tagesversicherungen für "vereinsfremde" gibt"!?! er ist mitglied im verein, mitglied im verband aber (jetzt) ohne wbk und eigene waffen! wo is das problem ihn mit den vereinswaffen schiessen zu lassen?!? voraussetzung natürlich das, wie matthias angesprochen hat, KEIN waffenverbot von der behörde ausgesprochen worden ist! diese info hat er dem vorstand zu offenbaren will er weiterschiessen...
  24. gerade gelesen: Mr. "The Rock" Dwane Jonson will sich dafür einsetzen das es in (seinen) "ballerfilmen" keine "echten" guns mehr gibt! klick mich...
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