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Josef Maier

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  1. Letzte Glanzleistung: Popeliger Austrag 6 Wochen. Immerhin keine zufälliger Weise stattfindende allgemeine Verkehrskontrolle. Edit.: Und Terminvereinbarungen kann man ja auch telefonisch machen, vorzugsweise über die 115. Dann darf auch die Behörde und nicht nur ich 10 - 15 Minuten Lebenszeit alleine für die Terminierung (plus Druckerpapier) spendieren.
  2. So lange er nicht nach einem schönen Hund o.ä. gefragt hat geht es ja noch.
  3. Vermutlich war der Rechtspfleger der Überzeugung, daß es zu viel Arbeit macht Dich über die nächste Stufe bei den Gebühren zu bringen.
  4. Wenn Du Roß und Reiter nennst, dann kann man sich bemühen, dort niemand zu belästigen (und wenn es nur die Gastronomie wäre). Danke.
  5. Da hätte ich eher mit konträrem Ablauf gerechnet, in der Verwandtschaft selbst miterlebt. Der Verblichene hatte wohl mit seiner "echten" Waffe angegeben (ohne Worte). Die zuständige untere Behörde (Landkreis Lörrach) lehnte in ihrem Ermessen jegliche Legalisierung von schwarz nach weiß im Todesfall ab, auch nicht an Erwerbsberechtigten. Die alte extrem gehbehinderte Dame und trauernde Witwe möge das dem Gewaltmonopol hinterher tragen. Was ich verhindern konnte, am Arsch die Waldfee. Also kamen die Herrschaften in grün auf meine Anregung hin zum Abholen. Und haben ohne rot zu werden halt einen Silvesterkracher mit niedriger PTB einkassiert. Den die Witwe gerne als Erinnerungsstück behalten hätte aber das wurde nicht angeboten. Quittung fand ich beim aufräumen übrigens KEINE (und es lagen Quittungen von ewig und über wirklich alles da), nur die OVP und ein Magazin. Honny soit qui mal y pense. @OP.: Auf jeden Fall eine Gesprächsnotiz fertigen, also mit wem terminiert, falls möglich wer war da, notfalls Kennzeichen oder Funkrufname auf dem Auto usw. Taugt im worst case viellicht zum Verbotsirrtum. Nur meine 2 Cent als weißer weiser alter und paranoider Mann.
  6. Wenn wir schon Leichen fleddern: Hat das BKA denn seine FB zum AR von 2003 ff., also vor der Vollautofräsungs - Hysterie, konsequenter Weise widerrufen? Und den Opfern eines Meinungswechsels, die sind doch über NWR so in etwa und ganz grob bekannt, Mitteilung von der Meinungsänderung gemacht?
  7. ... nur ein Einzelner Rechtsmittel einlegt. Wenn nur ein Einzelner KEINE Rechtsmittel einlegen würde, dann ...
  8. Das Interesse daran hält sich gerne mal in sehr engen Grenzen. Bei mit hat die untere Waffenrechtsbehörde sich Jahre lang geweigert einen von einer Behörde verursachten völlig schwachsinnigen Eintrag (im NWR) zu korrigieren, trotz wiederholten sehr ausführlichen freundlichen Hinweises. Erst beim Verkauf des schlimmen corpus delicti wurde auf freundliches Drängeln der Behörde des Erwerbers (die hätten sich wohl mit der Korrektur schwer getan) durch meine Behörde der Fehler korrigiert.
  9. Mußtest/solltest Du zahlen? Wenn ja: Rechtsmittel eingelegt, wenigstens gegen die Gebührenhöhe?
  10. @karlyman Dein Posting qualifiziert Dich zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft in einer Partei Deiner Wahl!
  11. Wenn die Regierung mit Teilen ihres Volkes sooo unzufrieden ist: Warum bietet sie denen dann nicht einfach die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft in die Staatenlosigkeit an?
  12. Ich auch. Und bei allen, wirklich allen Damen Menschen mit Gebärmutter welche ich im einschlägigen Dienstgebäude gesehen habe bleibt das auch so.
  13. Aus dem Mittelstrahl (eher ein linker Strahl) die Tage.
  14. Brotzeitmesserchen? Brauche ich für die Tüte Heimchen - Heuschrecken - Mehlwurmmischung nicht. Und die 10g Fleisch pro Tag kann man auch zwischen den Kiemen einspeicheln aka altfranzösisch.
  15. 2 Blöde - 1 Gedanke
  16. Der tut nur seine Pflicht. Und befolgt Befehle.
  17. Vorbildliche Rechtsprechung, bin stolz auf alle Beteiligten! Ja kein Urteil schreiben und schon gar keinen Freispruch. Gibt es dafür eine Quelle? Danke! Bei einem Billigteil könnte die Entscheidung des pöhsen Messereigentümers ja anders ausfallen als bei was wertvollem. Und: Kenne da einen, der hat darauf bestanden daß das freundliche Gewaltmonopol ihm sein HK 91 wieder freundlich wieder nach Hause bringen möge von wo sie es mitgenommen hatten, hat nicht mal lange gedauert. Der hatte natürlich die N - Keule mit Goldrand in der Hinterhand Vor 2003 also zu Zeiten des alten §37, alles legal und Eier in der Hose. Je öfter es einen wuffo trifft ...
  18. Wenn Du schon, auch nur ein mal, die richtige Kombination von Essen und Weinbegleitung (Sonderfälle wie Bierbegleitung zum richtigen Menu oder gar Hochprozentiges lasse ich mal, weil unbedeutend, außen vor) hättest geniessen dürfen dann wüßtest Du, daß Du davor enthaltsam und missionarisch vegetiert hast. Und das hat nichts mit einer sog. Missionarsstellung zu tun, die welche am häufigsten davon labern bei denen läuft eh am wenigsten. Um auf dieses traurige Posting auch gleich zu antworten.
  19. Falls Du je in gleich bleibender Clique zum 100$ Burger fliegen solltest dann achte mal bei schlechter performance (der Anderen) darauf, ob die am Vorabend trinken waren. (Ich habe mich danach, also nach dieser regelmäßigen Beobachtung, für mich für die 24h "null" entschieden). Aber die deutsche Weltverbesserung, daß ich mein Luftgewehr nicht im Koffer nach Hause tragen darf nachdem ich im Schützenhaus (vielleicht) Alkohol getrunken habe ist halt typisch deutsch.
  20. DEN Fehler haben unsere Verbände und die Messerhersteller schon gemacht. Die hätten auch auffordern können, jedes einschlägige Bußgeldverfahren zum Gericht zu bringen und für die Laien unter den Anwälten Argumentationshilfen liefern.
  21. Alles verbieten (außer §55 natürlich)?
  22. Der gelernte auserwählte Vopo mal wieder! In Deutschland wurde bei dünnen Beschuldigungen vom SB des Staatsschutzes mal angerufen und man machte eine Aussage oder auch nicht. Ich kenne das Spiel, die hoplophoben gutmenschelnden Nachbarn haben mich mal beim Staatsschutz angeschissen weil ich Besuch von diversen Soldaten zur Kameradschaftspflege hatte. Unsere Polizei hat mir dann auch nett geschrieben, welcher nette Nachbar das war. Akteneinsicht ohne teuren Anwalt war damals bei uns Wessis noch nicht, also geschickte Fragestellung. Und daß sie gegen mich eingestellt hätten, auch ohne teuren Anwalt.
  23. Das Bedürfnisprinzip wird doch nicht zu einer speziellen Auslese führen?
  24. Und den Staatsdienern einer freiheitlichen Demokratie (sind wir doch, oder?), welchen §344 (2) StGB nicht gefällt, empfehle ich zur Wahrung ihres Ego berufliche Veränderung, Umzug in ein anderes Land (hat ja gestern der König von Bayern erst wieder empfohlen) und privat den Wechsel von Waffen Online zu Cop Zone, da ist Mann unter sich. OUT.
  25. @MB69 Von einer Unschuldsvermutung scheinst Du nichts zu halten. Nimm Dir ein Fleißkärtchen, oder besser gleich 2.
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