Zum Inhalt springen

Josef Maier

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    9.487
  • Benutzer seit

Beiträge von Josef Maier

  1. vor 2 Stunden schrieb karlyman:

    Die "besonderen" dürfen sie sich dann bei Kontrolle ggf. selbst heraussuchen. 

    Eine Vorlage von Gegenständen die nicht in Anlage 2 stehen (nur meine 2 Cent) nach §39 ohne Begründung und bei Dir zu Hause? Loooob, nimm Dir ein Fleißkärtchen. Wenn das Fleißkärtchen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird: KANN man machen, d´accord! Gemäß älteren Beiträgen scheint das bei einem hier diskutierenden Foristen so zu sein, dann würde ich ganz sicher auch mitspielen:00000733:

     

    vor einer Stunde schrieb Mick Jaeger:

    Deswegen steht da ja "je nach Kaufdatum" Das kann halt schnell übersehen werden...

    Ich glaube Du hast Dich mit der Problematik "Altbestand normal große Magazine" nicht wirklich beschäftigt? Entweder hast Du einen Zettel von der unteren Verwaltungsbehörde bzw. falls die sooo langsam sind eben eine Kopie der Anmeldung und dann steht dazu im Gesetz der Schlüsselsatz daß das Verbot nicht wirksam wird. Ganz, ganz einfach.  Oder man hat einen Brief vom BKA, vermutlich per Zustellungsurkunde bekommen, da steht dann vermutlich auch drin wie aufzubewahren ist. 

     

    • Wichtig 2
  2. vor 16 Minuten schrieb steven:

    Muss ich jetzt die Magazine ... bei Bedarf vorzeigen?

    Nachdem das Verbot nicht wirksam wird, sind DIE Magazine ja auch nicht mehr in der Anlage 2, richtig? Dann wäre eine Begründung nach §39 (3) 2 WaffG schon interessant zu lesen:rtfm: Wobei ich an einem Urteil entsprechend der Sterne keinen Zweifel hätte. Aber einen anderen Grund als die nackte Prozeßökonomie für einen tiefen Bückling ohne Rechtsgrundlage sehe ich auch nicht. Aber: Kann man ja machen wenn im Gegenzug alles stimmt, das dürfte hier der Fall sein.

  3. vor 3 Stunden schrieb CZM52:

    ich hab auch kein Akt den Kaminkehrer rein zu lassen wenn er morgens vor der Tür steht bevor ich ins Geschäft gehe

    Der hat letztes Jahr ein Gerät geprüft, das weder an Verbraucher noch an den Betriebsstoff angeschlossen war. Ich war leider nicht zu Hause. Dieses Jahr war ich zu Hause:rotfl2: und habe ihm auch den Sinn einer Terminvereinbarung erklären können. Die Dame des Hauses war nämlich noch nicht landfein. 

    • Gefällt mir 1
  4. vor 4 Minuten schrieb steven:

    ...würde jetzt bei der Waffenbehörde dein Haustürschlüssel incl. Tresorschlüssel/Zahlenkombination liegen.  Denn, so war es angedacht.

    2 Blöde - 1 Gedanke! War schon damals mein reden. Wenn alle Verbände alle LWB aufgefordert hätten, 1 Satz Schlüssel zu treuen Händen im Brief, vorzugsweise per Gerichtsvollzieher, zu schicken, was wäre dann passiert? :drinks:

  5. vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Und mit LongCovid-Symptomen ist nicht zu spaßen. 

    Das stimmt: Ich hatte zwar nur 3 Tage leichtesten Husten und Schnupfen, danach gefolgt !!! von positivem PCR Test aber ich habe seither long covid, mir schmeckt das letzte Genußgift, an dem ich noch Spaß hatte, jetzt auch nicht mehr. 

    vor 40 Minuten schrieb CZM52:

    Magazine

    Neue bzw. neue alte Magazine oder alte alte Magazine? Bei den neuen/neuen alten ist doch das BKA zuständig, richtig? Egal ob privat oder Handel? Und bei alten alten Magazinen gibt es imho keine Aufbewahrungsvorschrift und eine Vollzähligkeitskontrolle wäre doch eine andere Baustelle?

  6. vor 12 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Haben wir wirklich schon nach Corona ??? Bekomme hier immer noch laufend frische Ansteckungen mit.

    Dann sollten Deine Kollegen, die im Kontrolletti - Außendienst sind, unaufgefordert ihren aktuellen Impfstatus den Zwangsbesuchten vorlegen. Wenn nur ein Leben ...

    • Gefällt mir 4
  7. vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

    Aber auch hier kann man vorkehrungen treffen das zwar die unverletzbarkeit der Wohnung betroffen ist (oder zumindest die ersten 2m²) aber die Privatsphäre noch geschützt ist.

    Afair gibt es exakt dazu ein Urteil bzw. der Richter empfahl just diese Vorgehensweise als koschere Vermeidungsstrategie. Ob er dabei eine Nachbarschaft des Systembaus im Kopf hatte und 50 der Brüdern und Vettern tropfend beiwohnen oder doch eher die Wohnungs-/Haustüre in diskreterer Umgebung? Exakt das ist jedenfalls mein Plan. Wohl dem der nach Mengenreduzierung mit handlichen Schränkchen mit Großvaterregelung auskommt. 

  8. vor 3 Stunden schrieb TTG:

    Nach Corona bin ich der Meinung, dass wir in einer Bananen-Republik leben.

    Diktatur der Beamten leben. Stammt nicht von mir, habe ich vor ein paar Monaten mal gelesen bin aber zu faul zum suchen.  Könnte beim Tichy gewesen sein, ich bin ja lt. dem Oberleutnant mit der speziell begrünten Dachterrasse jemand, der nicht mit Messer und Gabel essen kann.

     

    • Gefällt mir 1
  9. vor 20 Minuten schrieb Janzfan:

    Immerhin unterschreibt man ja im Abschlußprotokoll, das nichts entwendet wurde.

    Mein Ironiesensor ist vielleicht kaputt? Bei mir stand das nicht drin. Ansonsten muß das ja nur der/die Kontrolletti(s) unterschreiben, falls er das nicht möchte wäre das auch mal interessant.

    vor 17 Minuten schrieb PetMan:

    Ich würde ihm tunlichst zu einem anderen Zeugen als seine Frau raten. 

    Selbstverständlich ZUSÄTZLICH wenn sie eh im Haus ist bzw. bei gemeinsamer Aufbewahrung, das ist trivial.

     

    vor 19 Minuten schrieb PetMan:

    Die Situation hat aber sicher noch keiner vor Gericht klären lassen............

    Warum nicht und warum ist das für Dich selbstverständlich, ..."sicher"... ?

  10. vor 5 Stunden schrieb Herr_Merlin:

    Ne den Katzen traue ich nicht!

    Du erinnerst mich an einen Kameraden, Urgestein des Combatschießens. Immer wenn der mal die Frau Gemahlin betrogen hat dann hat er aus allen Waffen die Schlagbolzen möglichst unauffällig demontiert und im Geldbeutel verwahrt.:grin:

    BOT.: Dann könnte sich doch eine Deiner Damen auf IHRE Unverletzlichkeit der Wohnung berufen? Den Schwanz einziehen und kuschen kann man immer noch, das läuft nicht weg.

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  11. vor 3 Stunden schrieb Longhair:

    Auf Dein Hausrecht, verzichtest Du doch schon, wenn Du wen hereinlassen musst, den Du normal, nicht in Deiner Wohnung sehen willst..

    Selbst wenn ich den Tresor mit dem Stapler an die Türe fahre und der Kontrolletti draußen und ich mit den Waffen drinnen bin verzichte ich schon auf meine unverletzliche Wohnung nach GG.

     

    Trennung

     

    Sind Eure Familienmitglieder eigentlich ALLE auch LWB? Von dem Ansatz hört man imho zu wenig.

    • Wichtig 1
  12. vor 8 Minuten schrieb karlyman:

    Da wird das ganz einfach von den Verwaltungsmitarbeitern der Waffenbehörde durchgeführt. 

    Früher gab es Kontrollen des Handelsbestandes ja auch schon. Da kam die junge freundliche Sachbearbeiterin, ohne Stift, ohne Aufpasser, ohne Chauffeur und ohne Schutzweste wie das einer ihrer Nachfolger praktizierte und sich nicht zu blöd war, das im Zentralorgan der grünen Kreisleitung mit Foto Kund zu tun. Der Himmel ist niemand auf den Kopf gefallen.

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  13. vor 13 Minuten schrieb BroilKing:

    das sehr kurze Messer dazu ist am Tresen angekettet, warum wohl?

    Kann ich Dir erklären: Der "Verbrauch" an Büroklammern, Kugelschreibern und Klopapier in Dienstgebäuden ist Dir bekannt? 

    Und zur Benutzung fremder Messer: Weiß ich was da an Noroviren und Kolibakterien dran hängt? Ich habe jedes mal mit Ansage mein eigenes 101% kosheres Messerchen benutzt. Hat niemand gestört.

    @MAHRSwar schneller.

    • Gefällt mir 4
    • Wichtig 2
  14. @steven hat doch einen direkten Draht zu Dienstwaffenträgern. Seine Kameraden im Speziellen wären doch bestens professionell geschulte geeignete Zeugen, anschließend Mittagessen und Kameradschaftspflege? (Wer Ironie findet darf sie behalten). Kumpel hatte einen KOK, damals leider schon a.D., als Zeugen. Aber der mußte sich nicht outen, ging alles im Guten.

  15. vor 11 Stunden schrieb HangMan69:

    wo steht das ich eine weitere person herein lassen muss die die erste "sichert"?!?

    Sichern impliziert für mich aktive Bewaffnung. Wo steht geschrieben, daß ich zur Aufbewahrungskontrolle (freiwillig wie Karls Impfpflichtzwang) Leute mit passiver oder gar aktiver Bewaffnung in die Hütte lassen muß? Und dann ist es doch wie mit der Aufbewahrungskontrolle: Glauben oder doch lieber nachschauen?

  16. Da der LWB im Zweifel nicht als Zeuge akzeptiert wird, sollte man vielleicht pro Kontrolletti einen Zeugen haben plus 1? Videoaufzeichnung, natürlich mit Schildchen? Gerade da @steven nicht ausschließen kann, daß er zum Politikum gemacht werden soll?

     

    Und nein, Spielchen wie im Sommer ordentlich die Bude aufheizen, im Winter gut gekühlt, Beglückter und Zeugen treffen sich am Vorabend beim Yugo des Vertrauens zu Grillteller und Bohnensalat muß man nicht spielen. Andererseits erwarte ich das aber auch von den Besuchern. Ich habe einige Male bei einer Behörde einkaufen können. Kleiner Keller, immer am letzten Arbeitstag der Woche und der Beamte hatte sein einziges Diensthemd offensichtlich seit Montag an gehabt und Badetag war Samstag. Oh oh oh!

    • Gefällt mir 4
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.