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Josef Maier

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Beiträge von Josef Maier

  1. vor 21 Minuten schrieb GunsRus:

    Ehrlich gesagt verstehe ich dies auch so, dass ein Behältnis zur Aufbewahrung nur dann genutzt werden darf wenn dieses der Behörde gemeldet wurde.

    :confused:

    Das wäre ja mehr als sinnbefreit!

    Steht doch ganz klar da. Und muß als "Leitsatz" offensichtlich auch in keinster Weise erläutert und begründet werden? Priml!.

     

    Diese interessante These vertritt eine mir bekannte untere Verwaltungsbehörde im traditionell roten RLP im Übrigen schon länger, angeblich nicht nur diese sondern mehrere untere Verwaltungsbehörden in RLP. Widerspruch wird mit sofortigem Liebesentzug bestraft. So what?

    -Trennung - 

    Kann das sein daß die verehrte Kammer in Rz 59 (sagt man das so?) Waffenschein und WBK durcheinander wirbelt?

    Wünsche allseits einen schönen Abend. Geht früh in die Kiste damit Ihr morgen all wieder fit seid!

  2. Am 29.3.2019 um 13:06 schrieb StefanC:

    Wie kann der Sammler das Thema für sich heilen?

    Hat er vielleicht innerhalb der (seiner) damaligen Anmeldefrist (dazu unten) an den Büma überlassen und vereinbart, daß er erst dann vom Büma dann mal erwerben wird, wenn der die Bearbeitung fertig hat, da bereits abzusehen war, daß es halt etwas länger dauert? 

    Und bei Sammlern ist es auch heute noch üblich, vor 2003 war es mit Verlaub normal, daß jede Behörde bzgl. der Anmeldefristen und Abstempelfristen ihre eigene Vorgehensweise hat und hatte. Teilweise noch heute über das Gebührenverzeichnis nachzulesen, durchaus finanziell zu Gunsten der Sammler. (Ich habe diese Privilegien nie genutzt sondern lieber das WaffR streng befolgt und halt ein paar €€ mehr an Gebühren bezahlt) 

    Viel Erfolg jedenfalls!

  3. ... wenn sie schlau sind, dann werden sie ein etwaiges Verbot in die für sie richtige Richtung steuern und ihren Gewinn daraus ziehen. In meinen Augen hat das auch was mit Geschäftstüchtigkeit zu tun.

    Ein Repräsentant eines spezialisierten Waffenversenders nannte mir mal auf einer Endverbrauchermesse die VdB - Preise. Da ist am Paket, das zum Endverbraucherpreis des Versenders vom Händler berechnet wird, oft mehr verdient als am Produkt. Aber wie Du schon ganz richtig bemerktest, wir wollen das wohl so in der Zukunft, beim Pulver ist die Situation ja schon ähnlich umständlich, bei Munition fast so und Waffenkommt noch.

  4. @ Fredstarter:

    -> Händler DHL Paket. Aber da Du das ja offenbar eh schon anders oder vielleicht sogar besser weißt, warum stiehlst Du uns dann die Zeit, geh zu overnite, Geld spielt keine Rolex.

    -> Sonderfall Frankonia: nach Rücksprache dort evtl. auch mit Hermes (da zum Konzern gehörend möglich)

    -> Private wenn das auch nicht gefragt wurde: DHL Expreß eigenhändig, DIE rufen wenigstens vorher an und zucken nicht nach dem ersten erfolglosen Zustellversuch nur mit den Schultern und schicken zurück.

    Erlebnisse mit Overnite: 1 Paket, Systemabsturz (dort) -> 2 x abgebucht, wurde trotz zahlreicher Telefonate nicht erstattet. Erst ein Zurückpfeifen der Latschriften(beider mal vorsichtshalber, wegen des Lerneffektes) brachte Leben in den Haufen, dann konnten die plötzlich stundenlang sogar auf dem Handy anrufen, und das im Zeitalter vor der Handyflatrate.

    Dafür bekam ich später die Rechnung eines Händlers zugeschickt, guter Datenschutz finde ich, (afair 160€ für ein Gewehrchen in einen der ex - Russen - Staaten). Zig mal wurde ich gemahnt, aber leider kam kein MB oder besser Klage, hatte mich so gefreut, diese Fachleute mal persönlich zu treffen. Nein, das ist kein Aprilscherz von mir.

    Ich wäre jetzt an Deiner Stelle mal froh, wenn der Rechtsanwalt der Fa. Overnite hier nicht mitlesen würde.

    Nach meinen Erfahrungen wird die Tatschade, daß die einen Anwalt haben/sich einen leisten können, rein vorsorglich mit Nichtwissen bestritten.

    Edith erinnert mich daran, daß jener Händler, dessen Rechnungen ICH bekam, dieses Paket auch nie bezahlen durfte, da er nie eine Rechnung bekam. :respekt:

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