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Josef Maier

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Beiträge von Josef Maier

  1. vor 3 Minuten schrieb German:

    Habe ich da was übersehen?

    Daß das angemeldete Magazin damit verbotene Waffe = Kat. A werden wird? Jedenfalls ist es meine Befürchtung, daß etliche nette Leute uns das so auslegen werden. Und daß man damit außer "haben" und "im Nuller Tresor aufwärts lagern" nichts mehr machen darf außer beim schauen von Vietnam Filmen neben Bier und Chips vor den Fernseher zu legen? Ist aber auch nur meine befürchtete Auslegung durch nette Leute.

  2.  

    vor 14 Stunden schrieb MarcusGoebel:

     ein türkischer Arbeitskollege hat auf einer Hochzeit mit einer Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein geschossen.

    Wette 100 € auf "gar nix", Quote ist mir egal. Erzähle uns hinterher doch, wo das war?

    vor 12 Stunden schrieb MarcusGoebel:

    braucht er einen Waffenrechtsspezial Anwalt ?

    Ne, anderweitige Spezialisierung ist wichtiger.

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  3. vor einer Stunde schrieb EzLord:

    Ihr habt hier keine Richter, die auch Waffenbesitzer sind.

    ...wie in Neuseeland...

    DAS würde mich auch noch interessieren: Zu Zeiten der Prozesse gg. die Baader Meinhoff Bande hat ein Nachbar von mir neben aufwendigen Fahrdiensten mit reichlich Aufpassern die Mietwohnung schußfest aufgerüstet bekommen. Dazu gibt es den 55 als ganz feine elegante Lösung.

    Und die Neuseeländer haben immerhin den Anstand, wirtschaftlich vernünftig zu entschädigen. Wie die Aussies und die anderen Inselbewohner seinerzeit auch. Wir erinnern uns dafür lieber an lex PSM und andere Nettigkeiten.

  4. vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

    Selten soviel geballten Unsinn gelesen!

    Die Bundespolizei hat früher ihre Fallschirmspunglehreranwärter auf zivile Lehrgänge beordert. Wenn Du die Geschichten kennen würdest die ich von dort kenne, dann würdest Du die Aussage vom user, welcher die Klobürste nicht auf dem Esstisch wünscht,  vielleicht anders würdigen.

     

    Wobei ich die Geschichte vom Gelage auf/über der Rheinbrücke immer noch cool finde.

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  5. Den KK Revolver als Beilage zur Verteidigungspistole oder den WS + weitere KW bei vorhandenem §55 gibt es eben nicht für den Steuermichel. (Und das im sichersten Deutschland, wozu eigentlich?) Aber mit dem einschüßigen Vorderlader fühle ich mich auch schon geil privilegiert.

  6. Horst Wittmann (er möge in Frieden ruhen) war immer sehr hilfsbereit. Andererseits erinnere ich mich an eine Geschichte, als HK Werksschützin N.N. einen IPSC RO, der imho schlicht einen korrekten Job gemacht hat, hier im Forum aufs übelste angepöbelt hat. Da wundert man sich schon, nach welchen Kriterien manche ihre Werbeträger auswählen.

  7. vor 4 Minuten schrieb speedjunky:

    Kleine Mühe, erspart Diskussionen und Zeit. 

    Du kannst Dir vermutlich nicht vorstellen, in welchem System die Mehrheit (noch) erzogen wurde und wie oft uns die Grundsätze eines Rechtsstaates und einer freiheitlich Demokratie um die Ohren gehauen wurden. Und daß diese Werte um jeden Preis zu schützen sind waren. Daß man heute dafür zum Querulanten (beliebige Steigerungen erlaubt) gestempelt wird macht es auch nicht richtig. Warum spielt der Hauptmann von Köpenick wohl just dort bei den Preisn?

  8. vor 8 Stunden schrieb cartridgemaster:

    Nachtrag: diese Nummer wurde natürlich von dem dienstbeflissenen Behördenmitarbeiter vor 5 Jahren bei der Kontrollle gem. § 36 WaffG  akribisch notiert! 

    Kosten senken durch kreative Finanzbuchhaltung beim Hersteller und Kostendegression durch gleiche Schlüssel?

    Btw., ob der Inhaltsversicherer in der Bekanntgabe der Seriennummer wohl eine Obliegenheitsverletzung sehen wird im Schadensfall?:021:

  9. Wenn jetzt noch der Steuerzahler das Geld inkl. Verfahrenskosten über ein Disziplinarverfahren zurück bekäme dann sind wir auf dem richtigen Weg:

    Pressemitteilung Nr. 25/2019 vom 08.07.2019

     

    Schadensersatz für Rost an Pistole

     

    OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 08. Juli 2019

     

    Auch die Stadt Braunschweig muss auf das Eigentum der Bürger, das sie verwahrt, aufpassen. Über die Beschädigung einer von der Stadt Braunschweig verwahrten Sportpistole entschied nun der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig durch Urteil vom 29.05.2019 (Az. 11 U1/19).

     

    Die Klägerin, ehemalige Sportschützin, hatte bei ihrem Austritt aus dem Schießsportverein ihre Sportpistole ordnungsgemäß bei der Stadt Braunschweig abgegeben, um sie später zu verkaufen. Aufgrund der unsachgemäßen Lagerung der Waffe in einem verschlossenen Koffer bildete sich Kondenswasser, das zu Rostanhaftungen an der Pistole führte. Die Klägerin verlangte Schadensersatz von der Stadt.

     

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und die Stadt zur Zahlung von 800 Euro verurteilt. Dies hat das Oberlandesgericht nun bestätigt.

     

    Zwischen der Sportschützin und der Stadt sei ein sogenanntes öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis zustande gekommen. Weil die Klägerin aus dem Schießsportverein ausgetreten sei, habe es keinen Grund mehr für den Besitz der Waffe gegeben. Damit habe die Stadt ihre Pflicht, die „übergroße Mehrheit der waffenlosen Bürger hinsichtlich der körperlichen Unversehrtheit“ zu schützen, ausgeübt, indem sie die Sportpistole entgegengenommen habe.

     

    Auch in einem solchen öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis, so der 11. Zivil-senat, sei die Stadt verpflichtet, die in Obhut genommene Sache gegen Zerstörung, Beschädigung und Verlust zu schützen. Dies habe die Stadt vorliegend nicht getan. Ihr sei vielmehr die unsachgemäße Lagerung der Pistole vorzuwerfen. Vom Inhaber einer Waffenkammer könne erwartet werden, dass er wisse, wie eine Waffe zu lagern sei. Die Pflicht der städtischen Mitarbeiter habe sich auch nicht darin erschöpft, schlicht

    den verschlossenen Koffer zu lagern, weil sie etwa den Koffer nicht hätten öffnen können.

     

    Nach einer Beweisaufnahme stand für den Senat fest, dass die Waffe in einem geöffneten Koffer und zusätzlich mit dem Code des daran angebrachten Zahlenschlosses übergeben worden sei.

     

    Das Urteil ist rechtskräftig.

     

    i. A.

    ....

    - Pressestelle -                

    Oberlandesgericht Braunschweig

    Bankplatz 6      

    38100 Braunschweig 

     

    Telefon: 0531 488-2392

    Telefax:  0531 488-2664                                                

    E-Mail: olgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

     

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  10. vor 5 Stunden schrieb Floppyk:

    Auf Anhieb fällt mir da nämlich nichts ein.

    Dann überlege halt mal, was der BDS Präsident in seinen anderen Ämtern - auf politischer Ebene -  für uns geleistet hat. Ohne ihn würden wir seit dem Idioten aus Erfurt (und den anderen damals involvierten Leistungsspitzen der Gesellschaft, und zwar alle) Lupi Einzellader schießen.  "Wir ähh schießen keine Barretta ähh"

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  11. Ich habe auch im Verein schon Sachkundeschulung gemacht und empfinde jegliche - denknotwendigerweise unqualifizierte - Kritik von netten Menschen, die nicht dabei waren und daher diesbezüglich gar nicht qualifiziert sein KÖNNEN als Beleidigung.

    Und mein Vorschlag wäre eh, die Sachkundeschulung zu streichen und sie durch eine bundeseinheitliche Sachkundeprüfung zu ersetzen, egal ob beim Regierungspräsidium wie die in BW teilweise gehandhabt wurde oder durch Beleihung an Gewerbliche. Die dann aber für ALLE die mit Waffen herummachen. Inkl. Ersatz WBK/WS für Großkopferte.

    vor 8 Minuten schrieb WOF:

    Als ob eine behördliche Kontrolle etwas daran verbessern würde :021:

    Der Staat kann sooo vieles besser. Oder kennst Du einen, der bei Porsche 17 Jahre auf sein Auto warten würde?:drinks:

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  12. vor 10 Stunden schrieb Katechont:

    Ich gehe mal davon aus, dass Berettas stellvertretend für halbautomatische Waffen stehen sollen.

    Oder für die leider, leider immer wiederkehrende Selbstverleugnung der eigenen Sportordnung durch DSB Funktionäre, wie hier:

    Gab es danach aber auch noch, leider.

    Und die Augen davor zu verschließen, daß halt x% der Mitglieder doch nur wegen des Bedürfnisprinzips Mitglied sein könnten und nicht weil eine Hand voll olympisch vorne Mitmischende gesponsert werden, sich im Schützenzelt die Schickeria des DSB abfüttern lassen mag oder in Hannover alljährlich eine geile Sauferei stattfindet. Oder weil Luftgewehr oder Luftpistole Einzellader ihre Traumdisziplin sind.

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  13. vor 14 Minuten schrieb Katechont:

    olympisch

    Das ist das, wo man Dopingkontrollen braucht? Und wo quasi beamtete Staatssportler von BW, Zoll und Bundespolizei, über die wir früher ob ihres "Amateur"status die Nase gerümpft haben wenn sie aus der Zone kamen, antreten? Und alte Männer mit der Politik ein seltsames Geschachere um hochdefizitäre Großveranstaltungen veranstalten? Nee laß mal.

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  14. vor 5 Minuten schrieb renado:

    eigene Nachbar, Onkel, Katze, Hund und wasauchimmer nicht repräsentativ.

    Also gut, auf Wunsch eines einzelnen klugscheißenden rechthaberischen Erbsenzählers darfst Du für Dich das abändern in: "1 beliebigen per Zufall gezogenen, also 1 von 80 Millionen, Bürger der Bundesrepublik Deutschland und nicht Legalwaffenbesitzer" Zufrieden? Vorlesungsfreie Zeit an der Pädagogischen Hochschule? Und OUT.

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  15. vor 2 Minuten schrieb renado:

    Die Mehrheit der Bundesbürger hat eine eindeutig ablehnende Haltung zu Feuerwaffen im Privatbesitz

    Wen ich meinen Nachbarn (also einen von denen, die keine LWB sind) frage, ob er das gut fände, daß ich Waffen habe und er nicht, dann wird der das schlecht finden. Und wenn es nur der Neid ist. 

    Wenn ich den frage, ob er es richtig fände, wenn er, als unbescholtener braver Bürger, sich eine Waffe kaufen könne wenn er denn wolle, wird die Antwort ganz leicht anders ausfallen.

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  16. vor 3 Stunden schrieb PetMan:

    Wo und wann gab es eine Verpflichtung zur Meldung der A oder B Schränke um in den " Genuss " des Bestandsschutzes zu kommen ? 

    Es gibt untere Verwaltungsbehörden, die insistieren diesbezüglich. Und wollten sogar die Kenntnisnahme noch vor Inkrafttreten des Gesetzes verweigern. In robuster Art und Weise.

  17. vor 29 Minuten schrieb Jack_Oneill:

    Im Kabinettsentwurf steht nichts von Munitionsbeschränkung

    Der 42 wurde afair auch in einer Nacht- und Nebelaktion nachgeschoben. Ich kann mir nicht vorstellen, daß nicht ALLE möglichen Horrorszenarien gründlich vorbereitet in der Schublade liegen würden.

    Zitat

     

    Er meint wohl Munitionsbeschränkung "innerhalb" der Waffe, also Magazin + Patronenlager

     

    In dem Fall "vergessen" die 2 DSB Koryphäen und/oder der Herr Relotius Redakteur von der seriösen Augsburger Allgemeinen halt mal die Wahrheit -> IPSC international und Kurzwaffe auch national! Paßt ja dann zum anderen anti - IPSC Pamphlet aus dem Innenministerium welches vor kurzem hier kursierte (afair Herr Seehofer selbst an einen CSU MdL)

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